Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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folgende Frage an Euch. Ich würde gerne freiberuflich in einer Praxis Aktivkurse für Rücken, Bauch und Rumpf anbieten und diese über den sek. HP abrechnen, rein privat also. Frage an Euch, geht dies, oder MUSS ich meine 2003 erlangte Rückenschullehrerlizenz aufwerten lassen, bzw. Diese neu machen?
In meinen Augen ist es doch so, dass die Kunden des Kurses nur ein Anrecht auf Erstattung des Kurses bekommen, sofern die Lizenz bei den GKV`S vorliegt. Wenn nicht, dann nicht...?!
Rein praktisch darf ich mit dem sek. HP physiotherapeutische Leistungen privat ohne Rezept abrechnen, darunter fällt in meinen Augen auch die private Rückenschule.
Stimmt das so?
Vielen Dank
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Mettwurst schrieb:
Moin Kollegen,
folgende Frage an Euch. Ich würde gerne freiberuflich in einer Praxis Aktivkurse für Rücken, Bauch und Rumpf anbieten und diese über den sek. HP abrechnen, rein privat also. Frage an Euch, geht dies, oder MUSS ich meine 2003 erlangte Rückenschullehrerlizenz aufwerten lassen, bzw. Diese neu machen?
In meinen Augen ist es doch so, dass die Kunden des Kurses nur ein Anrecht auf Erstattung des Kurses bekommen, sofern die Lizenz bei den GKV`S vorliegt. Wenn nicht, dann nicht...?!
Rein praktisch darf ich mit dem sek. HP physiotherapeutische Leistungen privat ohne Rezept abrechnen, darunter fällt in meinen Augen auch die private Rückenschule.
Stimmt das so?
Vielen Dank
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Mettwurst schrieb:
D.h. mir wird bei der Einkommensteuererklärung die Umsatzsteuer von 7% abgezogen?
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morpheus-06 schrieb:
19% oder Kleinunternehmerregelung
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Mettwurst schrieb:
Kleinunternehmerregelung heisst? Steuerlich gesehen...?
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morpheus-06 schrieb:
Keine Umsatzsteuer bis 17500€ und keine Gewerbesteuer bis 24.500€ Umsatz pro Jahr wenn die Kleinunternehmerregelung beim FA gemeldet ist. Am besten fragst du deinen STB.
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Mettwurst schrieb:
Der Kalkulation entsprechend würde ich damit jährlich ca. 2500 Euro einnehmen
Mach nen 450 Euro Job....da hast Du keinen Aufwand mit.
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Helmut Fromberger schrieb:
Für 200 und ein paar Kaputte pro Monat lohnt das mit dem drumherum nicht.
Mach nen 450 Euro Job....da hast Du keinen Aufwand mit.
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Mettwurst schrieb:
Ich wäre froh 200,-€ monatlich mehr zu haben. Viel Aufwand scheint es nicht zu sein 1x/Woche einen 45 minütigen Kurs privat anzubieten. Ich schaue erstmal wie die Resonanz der Kunden ist
Denk auch an Haftpflichtversicherung und viiiieel Werbung um gegen Fitnessstudios anzukommen, die diese Kurse rund um die Uhr praktisch nebenbei anbieten, oft incl Saunanutzung.
Und nicht jede Praxis hat Platz und Material für 10 Teilnehmer.
Viel Erfolg!
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RoFo schrieb:
45 Minuten sind schon ziemlich kurz.
Denk auch an Haftpflichtversicherung und viiiieel Werbung um gegen Fitnessstudios anzukommen, die diese Kurse rund um die Uhr praktisch nebenbei anbieten, oft incl Saunanutzung.
Und nicht jede Praxis hat Platz und Material für 10 Teilnehmer.
Viel Erfolg!
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du mußt erstmal ausrechnen, was dir nach allen Abzügen von den 200 € übrig bleibt, das wird nicht viel sein. Du willst das ja als selbständiger Unternehmer anbieten, wenn ich dich richtig verstanden habe. Mache nicht den Fehler vieler Neulinge und setze Umsatz mit Gewinn gleich.
Gruß Britt
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Mettwurst schrieb:
Es ist nur ein kleiner Zudatzverdienst. Ich bin und bleibe weiterhin fest mit 40 Stunden angestellt, in der selben Praxis. Gebe diesen Kurs 2x/Woche a 45 Minuten. Wenn ich am Ende 150,- € netto dazu verdiene bin ich zufrieden
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Inche schrieb:
Aktuell Rückenschule 6x90min 1x wöchentlich 105€ pro Teilnehmer ab nächstem Jahr 8x90 für 120€
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Mettwurst schrieb:
Wenn ich die Rückenschule in einer Firma anbieten möchte, muss ich dann über ein aktuelles Zertifikat verfügen? Oder geht es auch ohne, privat?
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Inche schrieb:
Biete es als Wirbelsäulen oder Rückenfit an dann sparst du dir den Zertfikatezenober
Wenn ich die Rückenschule in einer Firma anbieten möchte, muss ich dann über ein aktuelles Zertifikat verfügen? Oder geht es auch ohne, privat?
ein aktuelles Zertifikat ist nie notwendig.
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morpheus-06 schrieb:
Mettwurst schrieb am 7.10.16 15:19:
Wenn ich die Rückenschule in einer Firma anbieten möchte, muss ich dann über ein aktuelles Zertifikat verfügen? Oder geht es auch ohne, privat?
ein aktuelles Zertifikat ist nie notwendig.
Ich wäre froh 200,-€ monatlich mehr zu haben.
Dann mach das mal über die >Übungsleiterpauschale<, steuerlich gesehen.
Was für die Aufwandsentschädigung eines Fußballtrainers gilt, sollte auch für "Rücken-Trainer" gelten.
Nämlich Steuerfreiheit von bis zu 2400 € jährlich.
Mach dich mal schlau.
Falls es klappt (oder auch nicht), bitte Rückmeldung geben, interessiert hier bestimmt noch mehr Physios.
Edit: habe gerade nachgeschaut, Träger deiner Veranstaltung muss z.B. Sportverein oder Kirche sein.
Sonst wird die Steuerfreiheit vom FA nicht anerkannt. Schade.
Trotzdem, die haben wenigstens die Räumlichkeiten die groß genug sind.
Interesse dürfte dort bestehen.
Viel Glück !
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hermi schrieb:
Mettwurst schrieb am 6.10.16 07:23:
Ich wäre froh 200,-€ monatlich mehr zu haben.
Dann mach das mal über die >Übungsleiterpauschale<, steuerlich gesehen.
Was für die Aufwandsentschädigung eines Fußballtrainers gilt, sollte auch für "Rücken-Trainer" gelten.
Nämlich Steuerfreiheit von bis zu 2400 € jährlich.
Mach dich mal schlau.
Falls es klappt (oder auch nicht), bitte Rückmeldung geben, interessiert hier bestimmt noch mehr Physios.
Edit: habe gerade nachgeschaut, Träger deiner Veranstaltung muss z.B. Sportverein oder Kirche sein.
Sonst wird die Steuerfreiheit vom FA nicht anerkannt. Schade.
Trotzdem, die haben wenigstens die Räumlichkeiten die groß genug sind.
Interesse dürfte dort bestehen.
Viel Glück !
[...]
Edit: habe gerade nachgeschaut, Träger deiner Veranstaltung muss z.B. Sportverein oder Kirche sein.
Sonst wird die Steuerfreiheit vom FA nicht anerkannt. Schade.
[...]
Es sollte nicht übermäßig schwer sein den Vorstand des Sportvereins davon zu überzeugen, Rückenschule in Betrieben anzubieten. Es muss nur die Verteilung des Honorars verhandelt werden [und, Mettwurst: Schlag den Anteil des Vereins auf deine Vorstellung drauf statt sie davon abzuziehen. Nur Falls du solche Dinge tun würdest...].
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Papa Alpaka schrieb:
hermi schrieb am 7.10.16 20:05:
[...]
Edit: habe gerade nachgeschaut, Träger deiner Veranstaltung muss z.B. Sportverein oder Kirche sein.
Sonst wird die Steuerfreiheit vom FA nicht anerkannt. Schade.
[...]
Es sollte nicht übermäßig schwer sein den Vorstand des Sportvereins davon zu überzeugen, Rückenschule in Betrieben anzubieten. Es muss nur die Verteilung des Honorars verhandelt werden [und, Mettwurst: Schlag den Anteil des Vereins auf deine Vorstellung drauf statt sie davon abzuziehen. Nur Falls du solche Dinge tun würdest...].
Gruß Britt
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Britt schrieb:
M. W. wird nicht jeder Sportverein für die Übungsleiterpauschale anerkannt. Der Verein muss gemeinnützig sein. Ich kann allerdings nicht sagen, ob sich da was geändert hat, glaube es aber nicht.
Gruß Britt
Wenn ich die Rückenschule in einer Firma anbieten möchte, muss ich dann über ein aktuelles Zertifikat verfügen? Oder geht es auch ohne, privat?
ein aktuelles Zertifikat ist nie notwendig.
D.h. ich kann in Absprache mit dem Chef einer Firma einen Preis pro Teilnehmer absprechen und benötige, da ich es ohne Kassenzuschuss ausübe keine Rückenschullehrerlizenz, die wiederum von den Kassen anerkannt wird?
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Mettwurst schrieb:
morpheus-06 schrieb am 7.10.16 17:28:
Mettwurst schrieb am 7.10.16 15:19:
Wenn ich die Rückenschule in einer Firma anbieten möchte, muss ich dann über ein aktuelles Zertifikat verfügen? Oder geht es auch ohne, privat?
ein aktuelles Zertifikat ist nie notwendig.
D.h. ich kann in Absprache mit dem Chef einer Firma einen Preis pro Teilnehmer absprechen und benötige, da ich es ohne Kassenzuschuss ausübe keine Rückenschullehrerlizenz, die wiederum von den Kassen anerkannt wird?
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Helmut Fromberger schrieb:
Dafür braucht es keinen HP. Allerdings ist diese Leistung nicht von der Umsatzsteuer befreit.
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