physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hamburg

Moin zusammen! - Eine Kurzfassung
vorab:

- € 3000,- br. wenn Sie Ihren
Arbeitgeber in HH wechseln und zu
uns kommen
- € 500,- br. Zuschuss zum Umzug,
wenn Sie nach HH umziehen
- Festgehalt: sehr hoch,
überdurchschnittlich
- Urlaub: 30 Tage/Jahr bei
5-Tage-Woche
- Einsatz: Schwerpunkt Neuro
und/oder Ortho (bei Interesse ggf.
auch Heim)
- Job: unbefristete Festanstellung
- Start: Mai oder später
- Wocherarbeitszeit: da sind wir
flexibel - TZ oder auch VZ
- Zertifikate: gerne MT, ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig RP einbehalten, es hat mich erwischt

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
RP einbehalten, es hat mich erwischt
Es gibt 12 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Physiofit2000
29.12.2013 21:17
Liebe Kollegen, wir sind immer 100% mit allen RPs etc. Die AOK hat ein Rezept einbehalten, Diagnose unzureichend zum Schlüssel. Was mache ich? Das rp ist doch kein Eigentum der Kasse, sondern des Patienten bzw vorrübergehend unser da wir weisungsgebunden sind. Wie läuft das jetzt? Wir sind seid 10 Jahren dabei, das ist Premiere und ich verzichte aus Prinzip nicht auf den ollen Betrag von 132,22. bitte um Hilfe
1

Gefällt mir

Liebe Kollegen, wir sind immer 100% mit allen RPs etc. Die AOK hat ein Rezept einbehalten, Diagnose unzureichend zum Schlüssel. Was mache ich? Das rp ist doch kein Eigentum der Kasse, sondern des Patienten bzw vorrübergehend unser da wir weisungsgebunden sind. Wie läuft das jetzt? Wir sind seid 10 Jahren dabei, das ist Premiere und ich verzichte aus Prinzip nicht auf den ollen Betrag von 132,22. bitte um Hilfe
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Physiofit2000 schrieb:

Liebe Kollegen, wir sind immer 100% mit allen RPs etc. Die AOK hat ein Rezept einbehalten, Diagnose unzureichend zum Schlüssel. Was mache ich? Das rp ist doch kein Eigentum der Kasse, sondern des Patienten bzw vorrübergehend unser da wir weisungsgebunden sind. Wie läuft das jetzt? Wir sind seid 10 Jahren dabei, das ist Premiere und ich verzichte aus Prinzip nicht auf den ollen Betrag von 132,22. bitte um Hilfe

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
29.12.2013 21:28
Was heißt denn "unzureichend"? Wenn Du aufgrund dieser Diagnose erkennen kannst, was dem Patienten fehlt, dann ist es vollkommen egal, was die Kasse meint.
1

Gefällt mir

Was heißt denn "unzureichend"? Wenn Du aufgrund dieser Diagnose erkennen kannst, was dem Patienten fehlt, dann ist es vollkommen egal, was die Kasse meint.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Physiofit2000
29.12.2013 21:31
Immobilität bei einem Hausbesuch. Mir reicht das. Vollkommen
1

Gefällt mir

Immobilität bei einem Hausbesuch. Mir reicht das. Vollkommen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Physiofit2000 schrieb:

Immobilität bei einem Hausbesuch. Mir reicht das. Vollkommen

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
29.12.2013 21:40
Immobilität ist eine Zusatzdiagnose, die als Hauptdiagnose nicht geht, also den Verordner nachbessern lassen!
Wie ist Dein Therapieansatz bei Immobilität? Doch nach der Ursache befundgerecht. Also aufpassen, dass nicht nur das Symptom, sondern auch die Ursache auf der VO mit dem passenden Schlüssel angegeben ist.

Tut mir leid, aber ich kann nicht für dieses Sch..ß-system.

MfG + guten Rutsch hgb :wink: :frowning: :frowning:

2

Gefällt mir

• Wonderwoman
• morpheus-06
Immobilität ist eine Zusatzdiagnose, die als Hauptdiagnose nicht geht, also den Verordner nachbessern lassen! Wie ist Dein Therapieansatz bei Immobilität? Doch nach der Ursache befundgerecht. Also aufpassen, dass nicht nur das Symptom, sondern auch die Ursache auf der VO mit dem passenden Schlüssel angegeben ist. Tut mir leid, aber ich kann nicht für dieses Sch..ß-system. MfG + guten Rutsch hgb :wink: :frowning: :frowning:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

Immobilität ist eine Zusatzdiagnose, die als Hauptdiagnose nicht geht, also den Verordner nachbessern lassen!
Wie ist Dein Therapieansatz bei Immobilität? Doch nach der Ursache befundgerecht. Also aufpassen, dass nicht nur das Symptom, sondern auch die Ursache auf der VO mit dem passenden Schlüssel angegeben ist.

Tut mir leid, aber ich kann nicht für dieses Sch..ß-system.

MfG + guten Rutsch hgb :wink: :frowning: :frowning:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Wonderwoman schrieb:

Was heißt denn "unzureichend"? Wenn Du aufgrund dieser Diagnose erkennen kannst, was dem Patienten fehlt, dann ist es vollkommen egal, was die Kasse meint.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
C. DBO
29.12.2013 21:30
Kopie der Rezeptkopie - die Du hoffentlich hast, vom Arzt ändern lassen und neu einreichen mit entsprechendem Widerspruch.
1

Gefällt mir

• stefano
Kopie der Rezeptkopie - die Du hoffentlich hast, vom Arzt ändern lassen und neu einreichen mit entsprechendem Widerspruch.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Physiofit2000
29.12.2013 21:32
Habe keine Kopie. Aber der Doc stellt mir ein Duplikat aus wenn nötig. Reicht das?
1

Gefällt mir

Habe keine Kopie. Aber der Doc stellt mir ein Duplikat aus wenn nötig. Reicht das?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Physiofit2000 schrieb:

Habe keine Kopie. Aber der Doc stellt mir ein Duplikat aus wenn nötig. Reicht das?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
29.12.2013 22:52
Das wird ja witzig werden... da argumentiert die Kasse dann, dass der Patient nicht quittiert hat.
Scans sollten IMMER gemacht werden!!!
1

Gefällt mir

Das wird ja witzig werden... da argumentiert die Kasse dann, dass der Patient nicht quittiert hat. Scans sollten IMMER gemacht werden!!!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

Das wird ja witzig werden... da argumentiert die Kasse dann, dass der Patient nicht quittiert hat.
Scans sollten IMMER gemacht werden!!!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
rudibam
30.12.2013 07:19
Vielleicht reicht das! Aber nicht mit der Verordnung zur KK sondern zum Anwalt. War das vielleicht die KK mit den drei großen Buchstaben DAK?
1

Gefällt mir

Vielleicht reicht das! Aber nicht mit der Verordnung zur KK sondern zum Anwalt. War das vielleicht die KK mit den drei großen Buchstaben DAK?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



rudibam schrieb:

Vielleicht reicht das! Aber nicht mit der Verordnung zur KK sondern zum Anwalt. War das vielleicht die KK mit den drei großen Buchstaben DAK?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
30.12.2013 07:58
AOK

1

Gefällt mir

AOK
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

AOK

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Physiofit2000
30.12.2013 09:52
Zur Info. Ist AOK, es muss immer ganz genau nur die Diagnose im rp stehen welche im Heilmittelkataloge steht. Sonst nix. Scheiß laden
2

Gefällt mir

• claudia799
• Heike Nissel
Zur Info. Ist AOK, es muss immer ganz genau nur die Diagnose im rp stehen welche im Heilmittelkataloge steht. Sonst nix. Scheiß laden
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Physiofit2000 schrieb:

Zur Info. Ist AOK, es muss immer ganz genau nur die Diagnose im rp stehen welche im Heilmittelkataloge steht. Sonst nix. Scheiß laden

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JürgenK
30.12.2013 10:17
>>...es muss immer ganz genau nur die Diagnose im rp stehen welche im Heilmittelkataloge steht. Sonst nix.<<
wo steht das, denn die Diagn. im HMK sind ja nur ein paar Beispiele.
Mfg und rutsch nicht aus
JürgenK :kissing_closed_eyes:

2

Gefällt mir

• morpheus-06
• SGBV
>>...es muss immer ganz genau nur die Diagnose im rp stehen welche im Heilmittelkataloge steht. Sonst nix.<< wo steht das, denn die Diagn. im HMK sind ja nur ein paar Beispiele. Mfg und rutsch nicht aus JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JürgenK schrieb:

>>...es muss immer ganz genau nur die Diagnose im rp stehen welche im Heilmittelkataloge steht. Sonst nix.<<
wo steht das, denn die Diagn. im HMK sind ja nur ein paar Beispiele.
Mfg und rutsch nicht aus
JürgenK :kissing_closed_eyes:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

C. DBO schrieb:

Kopie der Rezeptkopie - die Du hoffentlich hast, vom Arzt ändern lassen und neu einreichen mit entsprechendem Widerspruch.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Harri
05.01.2014 11:29
Macht Euch nix draus! Die, die da kontrollieren, haben von dem, was sie da lesen, überhaupt keine Ahnung. Und ausserdem, was soll dieser ganze Quatsch eigentlich, welchen Sinn macht das, ausser uns zur Weißglut zu bringen?
Ich hab heute ein Rezept von der TK zurück bekommen mit der Begründung: Der Indikationsschlüssel ist ungültig bzw. fehlehaft. OK, der Schlüssel lautete LYA3. Was passiert denn, wenn mal aus Versehen ein Buchstabendreher in der Diagnose passiert?
Schönen Sonntag noch

1

Gefällt mir

Macht Euch nix draus! Die, die da kontrollieren, haben von dem, was sie da lesen, überhaupt keine Ahnung. Und ausserdem, was soll dieser ganze Quatsch eigentlich, welchen Sinn macht das, ausser uns zur Weißglut zu bringen? Ich hab heute ein Rezept von der TK zurück bekommen mit der Begründung: Der Indikationsschlüssel ist ungültig bzw. fehlehaft. OK, der Schlüssel lautete LYA3. Was passiert denn, wenn mal aus Versehen ein Buchstabendreher in der Diagnose passiert? Schönen Sonntag noch
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Harri schrieb:

Macht Euch nix draus! Die, die da kontrollieren, haben von dem, was sie da lesen, überhaupt keine Ahnung. Und ausserdem, was soll dieser ganze Quatsch eigentlich, welchen Sinn macht das, ausser uns zur Weißglut zu bringen?
Ich hab heute ein Rezept von der TK zurück bekommen mit der Begründung: Der Indikationsschlüssel ist ungültig bzw. fehlehaft. OK, der Schlüssel lautete LYA3. Was passiert denn, wenn mal aus Versehen ein Buchstabendreher in der Diagnose passiert?
Schönen Sonntag noch



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig RP einbehalten, es hat mich erwischt

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns