WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Die Frage komnt zustande da eine Zusatzversicherung immer eine Kopie des Rezeptes haben will damit der Patient die Rezept Gebühr erstattet haben will. Der Arzt glaubt uns nicht das wir schon ein Rezept mit einer Erst Verordnung von einem Arzt bekommen haben. Er weigert daher das Rezept in eine Folge Verordnung um zu schreiben. Haben den Pat jetzt zum Arzt geschickt.
Ich denke das wir das Rezept nicht kopieren duerfen !
Wer hat da Erfahrungen ? Bitte nur seriöse Antworten . Danke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darf ich ein Rezept was mir ein Patient mit einem damit gegebenen Behandlungsaugtrag gegeben hat kopieren und dann einer Versicherung oder einem anderem nicht behandelden anderen Arzt zur Verfügung stellen ?
Die Frage komnt zustande da eine Zusatzversicherung immer eine Kopie des Rezeptes haben will damit der Patient die Rezept Gebühr erstattet haben will. Der Arzt glaubt uns nicht das wir schon ein Rezept mit einer Erst Verordnung von einem Arzt bekommen haben. Er weigert daher das Rezept in eine Folge Verordnung um zu schreiben. Haben den Pat jetzt zum Arzt geschickt.
Ich denke das wir das Rezept nicht kopieren duerfen !
Wer hat da Erfahrungen ? Bitte nur seriöse Antworten . Danke.
Wenn der Arzt sich weigert zu ändern, dann einfach als FVO behandeln und Vermerk für die Kasse auf das Rezept. Fertig.
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idefix- schrieb:
Was soll es bringen wenn ich es auf FVO ändere, ist nicht zulässig und wird auch nicht erstattet, wenn der Arzt es nicht ändert, dann ist es eben so und es wird nicht weiterbehandelt
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Wonderwoman schrieb:
Der Patient muss kopieren. Du darfst wegen Datenschutz nichts weitergeben, wenn es nicht wegen Abrechnung ist.
Wenn der Arzt sich weigert zu ändern, dann einfach als FVO behandeln und Vermerk für die Kasse auf das Rezept. Fertig.
VG Udo
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Udo schrieb:
.. wenn du du als Service deinem Patienten eine Kopie der Verordnung machst, was Apotheken bei Privatpatienten immer anbieten, ist es die Entscheidung des Patienten ob er diese weitergibt. Da bist du aus dem Datenschutz raus.
VG Udo
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morpheus-06 schrieb:
du kannst dem Patient eine Kopie machen und mitgeben wenn er das wünscht (Service oder Cash) und du kannst eine Kopie für deine Doku machen. Rausgeben an Dritte ist ein NoGo!
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