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Neues Thema
Rezeptgebühren Polizeikasse
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Maarten Rodenburg
26.11.2013 10:30
Frage: wenn bei eine Polizeikasse die Rezepte gebührenpflichtig sind, ist mann dann als Praxis vepflichtet
die Gebühren einzunehmen oder kann mann dass auch die Kasse selber überlassen???
Wir können doch nicht immer wissen welche Polizeikasse gebührenpflichtig (z.B. in MV) ist und welche nicht (z.B. in SH). :scream:

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Frage: wenn bei eine Polizeikasse die Rezepte gebührenpflichtig sind, ist mann dann als Praxis vepflichtet die Gebühren einzunehmen oder kann mann dass auch die Kasse selber überlassen??? Wir können doch nicht immer wissen welche Polizeikasse gebührenpflichtig (z.B. in MV) ist und welche nicht (z.B. in SH). :scream:
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Maarten Rodenburg schrieb:

Frage: wenn bei eine Polizeikasse die Rezepte gebührenpflichtig sind, ist mann dann als Praxis vepflichtet
die Gebühren einzunehmen oder kann mann dass auch die Kasse selber überlassen???
Wir können doch nicht immer wissen welche Polizeikasse gebührenpflichtig (z.B. in MV) ist und welche nicht (z.B. in SH). :scream:

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morpheus-06
26.11.2013 11:00
In BaWü muss keine ZuZa eingezogen werden, dass wird intern verrechnet.
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In BaWü muss keine ZuZa eingezogen werden, dass wird intern verrechnet.
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morpheus-06 schrieb:

In BaWü muss keine ZuZa eingezogen werden, dass wird intern verrechnet.



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