Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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wir hatten die idee, dass wir die angefangenen rezepte einfach abkaufen, aber der ehemalige praxis inhaber muss sein ezulassung ja zurückgeben und wird dann bei uns fachlicher leiter - dh für die patienten ändert sich nichts nur das es halt ein neuer inhaber ist
er darf die angefangen rezepte ja nicht zu ende abrechnen weil er ja sein IK zum übergabestichpunkt zurück geben muss - wir wiederrum können die rezepte nicht abrechnen weil ja daten drauf sind zu dem termin wir noch keine zulassung hatten
habe heute bei allen 4 kassen angerufen alle waren erst nächste woche wieder erreichbar :angry: schulferien
die vertretungen meinten zwar alle da gibt es eine möglichkeit aber keiner konnte mir erklären wie es geht
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Esra Luise schrieb:
wir übernehmen eine praxis, was macht man mit den angefangenen rezepten ?
wir hatten die idee, dass wir die angefangenen rezepte einfach abkaufen, aber der ehemalige praxis inhaber muss sein ezulassung ja zurückgeben und wird dann bei uns fachlicher leiter - dh für die patienten ändert sich nichts nur das es halt ein neuer inhaber ist
er darf die angefangen rezepte ja nicht zu ende abrechnen weil er ja sein IK zum übergabestichpunkt zurück geben muss - wir wiederrum können die rezepte nicht abrechnen weil ja daten drauf sind zu dem termin wir noch keine zulassung hatten
habe heute bei allen 4 kassen angerufen alle waren erst nächste woche wieder erreichbar :angry: schulferien
die vertretungen meinten zwar alle da gibt es eine möglichkeit aber keiner konnte mir erklären wie es geht
Der alte Inhaber rechnet "seine" Behandlungen auf dem Original ab, Ihr behandelt auf der Kopie weiter und rechnet die restlichen Behandlungen ab.
Der alter Inhaber macht einen Stempel (oder schreibt auf jedes Rezept) "Praxisübergabe an IK ..... am .... es folgt eine 2. Abrechnung" und Ihr macht einen Stempel (oder schreibt auf jedes Rezept) "Praxisübernahme zum .... von Ik .... 2. Abrechnung.
Funktioniert in NRW, sowohl bei VDEK als auch bei RVO
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asterix61 schrieb:
Habe gerade meine Praxisübergabe über die Bühne gebracht und es funktioniert genauso wie "die neue" das beschreibt. Bayern. Das Original bleibt beim Praxisveräußerer und die Kopie beim Praxiserwerber. IKs jeweils aufführen auf dem Rezept. Die Auskunft habe ich von beiden großen Kassenverbänden bekommen.
Ja nach Anzahl der Behandlungen ?
Und die erbrachten 10.-€ ?? Wer bekommt diese??
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kryo schrieb:
Und wie wird die Rezeptgebühr aufgeteilt?
Ja nach Anzahl der Behandlungen ?
Und die erbrachten 10.-€ ?? Wer bekommt diese??
Um es für die Patienten einfach zu gestalten, nimmt der alte Inhaber die komplette Rezeptgebühr ein und stellt die verbleibenden Behandlungen dem neuen Inhaber in Rechnung.
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die neue schrieb:
da die 10 Euro mit der ersten Behandlung fällig ist, erübrigt sich die Frage. Die Rezeptgebühren werden anteilig berechnet.
Um es für die Patienten einfach zu gestalten, nimmt der alte Inhaber die komplette Rezeptgebühr ein und stellt die verbleibenden Behandlungen dem neuen Inhaber in Rechnung.
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die neue schrieb:
Ihr kopiert die Rezepte.
Der alte Inhaber rechnet "seine" Behandlungen auf dem Original ab, Ihr behandelt auf der Kopie weiter und rechnet die restlichen Behandlungen ab.
Der alter Inhaber macht einen Stempel (oder schreibt auf jedes Rezept) "Praxisübergabe an IK ..... am .... es folgt eine 2. Abrechnung" und Ihr macht einen Stempel (oder schreibt auf jedes Rezept) "Praxisübernahme zum .... von Ik .... 2. Abrechnung.
Funktioniert in NRW, sowohl bei VDEK als auch bei RVO
der vorbesitzer ist klar rechnet ganz normal ab wie ein abgebochenes rezept aber der neue praxisinhaber muss die rezepte ja in theorg eingeben und wenn man die als zuzahlungspflichtig angibt werden die 10 euro ja wieder abgezogen und als gebühren frei würden wir die als fehler zurück bekommen
kann man in theorg die zuzahlung bei den rezepten per hand ändern ?
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Esra Luise schrieb:
dumme frage wie gebe ich das bei theorg ein
der vorbesitzer ist klar rechnet ganz normal ab wie ein abgebochenes rezept aber der neue praxisinhaber muss die rezepte ja in theorg eingeben und wenn man die als zuzahlungspflichtig angibt werden die 10 euro ja wieder abgezogen und als gebühren frei würden wir die als fehler zurück bekommen
kann man in theorg die zuzahlung bei den rezepten per hand ändern ?
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