Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
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Leni C. schrieb:
Bei uns ist es so , daß , wenn ein Bericht vom Arzt gefordert ist , dieser meist vor dem letzten oder auch schon vorletzten Behandlungstermin abgeschickt wird , mit einer Rezeptbestellung für ein Folgerezept , vornämlich bei unseren Dauerpatienten ( viele Heimbewohner ) . Dadurch wird in der Regel sichergestellt , daß eine nahtlose Behandlung ermöglicht wird. Meist sind es 10er oder 20er Rezepte . Heute erzählte mir meine MA , daß sie im Heim von einer Ergotherapeutin darauf angesprochen wurde , die Kasse hätte ihr mitgeteilt , daß ein neues Rezeptes nur Gültigkeit hat , wenn sein Ausstellungsdatum nach dem letzten Behandlungsdatum des alten Rezeptes liegt . Habe ich da was verpaßt ????
Ausstellungsdatum vor letzter Behandlung erlaubt,
1. Behandlung FolgeVO aber erst nach letzter Behandlung vom vorrausgegangenen Rezept
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Leni C. schrieb:
Das ist ja klar .
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Puliman schrieb:
meiner Ansicht völliger Quatsch...
Ausstellungsdatum vor letzter Behandlung erlaubt,
1. Behandlung FolgeVO aber erst nach letzter Behandlung vom vorrausgegangenen Rezept
don't worry, be happy :kissing_closed_eyes:
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TheStonie schrieb:
Es gibt sogar die möglichkeit 2 Rezepte auf einmal auszustellen, wenn von vornherein klar ist, dass eins nicht reicht. Zum Beispiel Entstauungsphase bei der MLD. Da gibts dann Erst und Folge VO an einem Tag. Aber wie schon gesagt, mixen ist nicht erlaubt!
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Susulo schrieb:
ich glaube nicht, dass du etwas verpasst hast. Aus der Anzahl an Gerüchten rund um die HMR, die vor allem unter Ärzten gängig sind, könnte ich mittlerweile ein kleines Buch machen .... Es gibt hier einen Kinderarzt, der auch immer mit diesem Argument kommt und er ist beratungsresistent. Definitiv ist es aber egal, wann das Rezept ausgestellt ist, Hauptsache, du fängst es innerhalb der 14 Tage (oder sind es in der Physio nur 10?) an und die Termine überschneiden sich nicht. Habe ich bestimmt gefühlte 1000 mal schon so abgerechnet, da ich es ganz ähnlich wie du handhabe.
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Nicht eingeschränkt ist in diesem RV das Ausstellungsdatum; dies liegt nämlich ausschließlich in ärztlicher Verantwortung ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Anmerkung: Der RV AOK Bayern sieht ausdrücklich vor, das alle Behandlungen einer VO "erledigt" sein müssen bevor eine neue VO begonnen werden darf.
Nicht eingeschränkt ist in diesem RV das Ausstellungsdatum; dies liegt nämlich ausschließlich in ärztlicher Verantwortung ;)
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