Die Physio Company in Tegel sucht
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
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Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
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selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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ich habe derzeit einen Patienten, der in der Schweiz arbeitet und versichert ist und dort einen Unfall hatte. Da er auf Heimaturlaub ist hat die Ärztin ihm ein Rezept ausgestellt. Erstmal sieht das Rezept komplett anders aus wie bei uns. Es steht kein direktes Heilmittel drauf, sondern: Analgesie, Verbesserung Gelenkfunktion, Muskelfunktion, Instruktion. Heißt das wir können es uns aussuchen? Und wie sieht das mit der Abrechnung aus? Der Patient meint, das wäre kein Problem. Aber wie? Es war ein Unfall - aber es steht keine BG wie bei uns drauf. Ansonsten ist er Privatversichert - also ihm eine Privatrechnung schreiben?
Danke!
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
ich habe derzeit einen Patienten, der in der Schweiz arbeitet und versichert ist und dort einen Unfall hatte. Da er auf Heimaturlaub ist hat die Ärztin ihm ein Rezept ausgestellt. Erstmal sieht das Rezept komplett anders aus wie bei uns. Es steht kein direktes Heilmittel drauf, sondern: Analgesie, Verbesserung Gelenkfunktion, Muskelfunktion, Instruktion. Heißt das wir können es uns aussuchen? Und wie sieht das mit der Abrechnung aus? Der Patient meint, das wäre kein Problem. Aber wie? Es war ein Unfall - aber es steht keine BG wie bei uns drauf. Ansonsten ist er Privatversichert - also ihm eine Privatrechnung schreiben?
Danke!
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Übrigens, irgendwo auf dem Schweizer Rezept steht sowas wie "9x allgemeine Physiotherapie" und ganz unten steht noich der Hinweis, dass -sinngemäß- der Therapeut mit Einverständnis des Arztes frei in der Wahl der Therapiemittel ist.Oder so ähnlich....
DAS sind mal Rahmenbedingen !
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Alfred Kramer schrieb:
Wenn es ein Berufsunfall war, ist die SUVA wahrscheinlich Kostenträger, normalerweise muß er dann in D zu einem Durchgangsarzt, und die ganze Geschichte läuft über die BG Mannheim zu BG-Sätzen, hängt mit dem Sozialversicherungsabkommen zusammen. Hängt aber wieder ganz davon ab, welche SUVA(Aarau, Zürich, Bern,etc.) zuständig ist. Wenn es ein Nichtberufsunfall ist, muß er sich ein Formular bei einer deutschen GKV holen(Formblattnummer hab ich nicht im Kopf, aber die AOK in Waldshut hilft weiter) , bei uns meist die AOK holen. Dann schreibe ich eine Privatrechnung an den Patienten, die ich aber direkt an die AOK schicke. Die erstattet mir meinen Privatsatz und holt sich das in der Schweiz wieder. Das hat überraschenderweise immer gut funktioniert.
Übrigens, irgendwo auf dem Schweizer Rezept steht sowas wie "9x allgemeine Physiotherapie" und ganz unten steht noich der Hinweis, dass -sinngemäß- der Therapeut mit Einverständnis des Arztes frei in der Wahl der Therapiemittel ist.Oder so ähnlich....
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Papa Alpaka schrieb:
...in dem Fall: es ist eine ärztliche Handlungsanweisung vorhanden und der Mensch ist privatversichert -- ich würde behandeln, Rechnung schreiben und die Erstattung dem Versicherten überlassen. Die Honorarvereinbarung enthält zumindest bei mir sowieso eine Klausel das ich keine 100%ige Erstattung gewährleisten kann sondern das vom gewählten Tarif und weiteren von mir nicht beeinflussbaren Faktoren abhängt.
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