ich rechne über theorg selbst ab, habe VPT vertrag anerkannt bin aber selbst nicht im Verband, bin in Schleswig- Holstein
wie ist es wenn neue Preise raus kommen und ein Rezept sowohl Termine in der Altenpreisliste hat und auch Termine in der gültigkeit der neuen Preisliste hat darf ich ein Rezept dann splitten ?
also Termine die in den alten Preis fallen mit altem preis abrechnen und Termine auf dem gleichen Rezept die in die neuen Preislisten fallen mit neuem Preis abrechnen ?
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Hallo
ich rechne über theorg selbst ab, habe VPT vertrag anerkannt bin aber selbst nicht im Verband, bin in Schleswig- Holstein
wie ist es wenn neue Preise raus kommen und ein Rezept sowohl Termine in der Altenpreisliste hat und auch Termine in der gültigkeit der neuen Preisliste hat darf ich ein Rezept dann splitten ?
also Termine die in den alten Preis fallen mit altem preis abrechnen und Termine auf dem gleichen Rezept die in die neuen Preislisten fallen mit neuem Preis abrechnen ?
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Esra Luise schrieb:
Hallo
ich rechne über theorg selbst ab, habe VPT vertrag anerkannt bin aber selbst nicht im Verband, bin in Schleswig- Holstein
wie ist es wenn neue Preise raus kommen und ein Rezept sowohl Termine in der Altenpreisliste hat und auch Termine in der gültigkeit der neuen Preisliste hat darf ich ein Rezept dann splitten ?
also Termine die in den alten Preis fallen mit altem preis abrechnen und Termine auf dem gleichen Rezept die in die neuen Preislisten fallen mit neuem Preis abrechnen ?
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ich habe das preislisten abbo von physio.de steht das da drauf ?? habeich nicht gesehen
bei theorg meinten die das es bundesland und verbands abhänig sei
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ich habe das preislisten abbo von physio.de steht das da drauf ?? habeich nicht gesehen
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bei den Primärkassen ist es von Bundesland und Rahmenvertrag abhängig, beim VdEK ist es einheitlich - gültig ab 01.03.2016 maßgeblich ist das Verordnungsdatum
Schleswig-Holstein VPT Verträge
AOK NORDWEST gültig ab 01.07.2016
Die ab dem 01.07.2016 erbrachten Leistungen sind zu den Preisen dieser Vereinbarung abzurechnen. Sofern Leistungen bereits nach anderen Vereinbarungen abgerechnet wurden, wird auf eine rückwirkende Korrektur verzichtet
SVLFG / LKK bundesweit
Die Vergütungsvereinbarung tritt am 01.04.2016 in Kraft. Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für vertragsärztliche Verordnung, die ab 01.06.2016 ausgestellt werden. Für Verordnungen, die in der Zeit vom 01.04. bis 31.05.2016 ausgestellt werden, gelten die
bisherigen Preise.
PS
nutze doch den Preisabgleichservice von Theorg, hier im Gültigkeitsbereich hinterlegt ob Ausstellungsdatum oder Splitting
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bei den Primärkassen ist es von Bundesland und Rahmenvertrag abhängig, beim VdEK ist es einheitlich - gültig ab 01.03.2016 maßgeblich ist das Verordnungsdatum
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Tempelritter schrieb:
bei den Primärkassen ist es von Bundesland und Rahmenvertrag abhängig, beim VdEK ist es einheitlich - gültig ab 01.03.2016 maßgeblich ist das Verordnungsdatum
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Esra Luise schrieb:
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Esra Luise schrieb:
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Tempelritter schrieb:
es wird immer zu jeder neuen Preisliste bekanntgeben ob Splitting oder Gültigkeit ab Ausstellungsdatum.
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Tempelritter schrieb:
bei den Primärkassen ist es von Bundesland und Rahmenvertrag abhängig, beim VdEK ist es einheitlich - gültig ab 01.03.2016 maßgeblich ist das Verordnungsdatum
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