Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Ich plane, mich demnächst mit einer Privatpraxis selbstständig zu machen. Außerdem bin ich 30h in einem abhängigen Angestelltenverhältnis tätig. Dies wird auch weiter laufen. Die abhängige Tätigkeit im Angestelltenverhältnis wird sowohl zeitlich als auch Einkommens-technisch überwiegen.
Jetzt bin ich gerade beim Thema Rentenversicherungspflicht:
Gibt es eine Möglichekeit, diese für meine selbstständige Tätigkeit zu umgehen?
Vielen Dank für Eure Antworten und Erfahrungen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Physio-Gemeinde!
Ich plane, mich demnächst mit einer Privatpraxis selbstständig zu machen. Außerdem bin ich 30h in einem abhängigen Angestelltenverhältnis tätig. Dies wird auch weiter laufen. Die abhängige Tätigkeit im Angestelltenverhältnis wird sowohl zeitlich als auch Einkommens-technisch überwiegen.
Jetzt bin ich gerade beim Thema Rentenversicherungspflicht:
Gibt es eine Möglichekeit, diese für meine selbstständige Tätigkeit zu umgehen?
Vielen Dank für Eure Antworten und Erfahrungen!
Kommt also drauf an.
Gruß hermi
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"leider" werde ich schon aufgrund ärztlicher Verordnung tätig sein. U.a. auch, um keine Umsatzsteuer entrichten zu müssen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank Hermi,
"leider" werde ich schon aufgrund ärztlicher Verordnung tätig sein. U.a. auch, um keine Umsatzsteuer entrichten zu müssen.
Auch Umsatzsteuer wird erst ab einer gewissen Höhe der Einkünfte fällig.
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chris217 schrieb:
Wenn du weiterhin eine 30 stundenstelle in abhängiger Beschäftigung hast, bist du eh rentenversicherungspflichtig. Dann bleibt die Frage wieviel Gewinn du mit in deiner selbstständigen Tätigkeit generierst. Je nach Höhe des Gewinns regelt sich das sozialversicherungs- und steuertechnisch verschieden.
Auch Umsatzsteuer wird erst ab einer gewissen Höhe der Einkünfte fällig.
Dass ich in Bezug auf mein Angestelltenverhältnis rentenversicherungspflichtig bin und bleibe, weiß ich - das ist auch nicht mein Problem. Ich möchte für die selbstständige Tätigkeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen.
Der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit wird geringer sein, als mein Gehalt von meiner Anstellung.
Wie ist es in dieser Konstellation? Weißt Du da konkret, ob ich für die selbstständige Tätigkeit RV-pflichtig werde?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank, Chris für Deine Antwort!
Dass ich in Bezug auf mein Angestelltenverhältnis rentenversicherungspflichtig bin und bleibe, weiß ich - das ist auch nicht mein Problem. Ich möchte für die selbstständige Tätigkeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen.
Der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit wird geringer sein, als mein Gehalt von meiner Anstellung.
Wie ist es in dieser Konstellation? Weißt Du da konkret, ob ich für die selbstständige Tätigkeit RV-pflichtig werde?
Ich möchte für die selbstständige Tätigkeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen.
Der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit wird geringer sein, als mein Gehalt von meiner Anstellung.
Wie ist es in dieser Konstellation? Weißt Du da konkret, ob ich für die selbstständige Tätigkeit RV-pflichtig werde?
Deutsche Rentenversicherung - Pflichtversichert - trotz Selbstständigkeit - Pflichtversichert - trotz Selbstständigkeit
Was Du "möchtest", ist für die RV recht uninteressant.
Wenn Du mehr als 5400 pro Jahr aus Deiner Selbständigkeit erzielst, bist Du rentenversicherungspflichtig.
Ausnahmen:
- Du hast durchgehend pflichtversicherte Angestellte oder mehrere Minijobber, die gemeinsam mehr als 450 pro Monat verdienen
oder
- Du arbeitest überwiegend (mind. 51%) ohne Verordnung
Wenn diese beiden Ausnahmen für Dich nicht zutreffen, bist Du eben RV-pflichtig.
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die neue schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.6.15 19:06:
Ich möchte für die selbstständige Tätigkeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen.
Der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit wird geringer sein, als mein Gehalt von meiner Anstellung.
Wie ist es in dieser Konstellation? Weißt Du da konkret, ob ich für die selbstständige Tätigkeit RV-pflichtig werde?
Deutsche Rentenversicherung - Pflichtversichert - trotz Selbstständigkeit - Pflichtversichert - trotz Selbstständigkeit
Was Du "möchtest", ist für die RV recht uninteressant.
Wenn Du mehr als 5400 pro Jahr aus Deiner Selbständigkeit erzielst, bist Du rentenversicherungspflichtig.
Ausnahmen:
- Du hast durchgehend pflichtversicherte Angestellte oder mehrere Minijobber, die gemeinsam mehr als 450 pro Monat verdienen
oder
- Du arbeitest überwiegend (mind. 51%) ohne Verordnung
Wenn diese beiden Ausnahmen für Dich nicht zutreffen, bist Du eben RV-pflichtig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen lieben Dank für Deine präzise Antwort! :clap:
Ich möchte für die selbstständige Tätigkeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen.
Der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit wird geringer sein, als mein Gehalt von meiner Anstellung.
Wie ist es in dieser Konstellation? Weißt Du da konkret, ob ich für die selbstständige Tätigkeit RV-pflichtig werde?
Was Du "möchtest", ist für die RV recht uninteressant.
Wenn Du mehr als 5400 pro Jahr aus Deiner Selbständigkeit erzielst, bist Du rentenversicherungspflichtig.
Ausnahmen:
- Du hast durchgehend pflichtversicherte Angestellte oder mehrere Minijobber, die gemeinsam mehr als 450 pro Monat verdienen
oder
- Du arbeitest überwiegend (mind. 51%) ohne Verordnung
Wenn diese beiden Ausnahmen für Dich nicht zutreffen, bist Du eben RV-pflichtig.
Man ist von der Rentenversicherungspflicht befreit, wenn man mind. 52% ohne Verordnung arbeitet? Na da muss ich sagen, habe ich vor Gericht ja verloren, obwohl es genauso bei mir ist, seltsam. Das wundert mich total...ehrlich.
Werde mir mal Deinen Link genauer anschauen, denn mir sagte die RV und auch mein Anwalt, es ist völlig unerheblich ob mit oder ohne Rezept, alle Physiotherapeuten sind Versicherungspflichtig außer die Ausnahmen:
- mit den Angestellten, richtig, mind. einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter oder mind. zwei die gemeinsam mehr als 450,- auf Minijobbasis arbeiten, Midijobbasis ist mir noch nicht klar
- Du selber weniger als 450,- Gewinn machst, wohingegen die Gewinnberechnung wider rum eine andere ist, als die vom FiAmt, viel strenger.
- achja und sektorale HPs
Aber: in dem Augenblick in dem Du lehrend tätig bist, also Personaltrainings, KK Präventionssport oder anderweitige Kurse anbietest.....fällst Du wider rum in eine andere Kategorie....super kompliziert und es wird in nächster Zeit sicherlich noch strenger werden.
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bastiwast schrieb:
die neue schrieb am 6.6.15 07:07:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.6.15 19:06:
Ich möchte für die selbstständige Tätigkeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen.
Der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit wird geringer sein, als mein Gehalt von meiner Anstellung.
Wie ist es in dieser Konstellation? Weißt Du da konkret, ob ich für die selbstständige Tätigkeit RV-pflichtig werde?
Was Du "möchtest", ist für die RV recht uninteressant.
Wenn Du mehr als 5400 pro Jahr aus Deiner Selbständigkeit erzielst, bist Du rentenversicherungspflichtig.
Ausnahmen:
- Du hast durchgehend pflichtversicherte Angestellte oder mehrere Minijobber, die gemeinsam mehr als 450 pro Monat verdienen
oder
- Du arbeitest überwiegend (mind. 51%) ohne Verordnung
Wenn diese beiden Ausnahmen für Dich nicht zutreffen, bist Du eben RV-pflichtig.
Man ist von der Rentenversicherungspflicht befreit, wenn man mind. 52% ohne Verordnung arbeitet? Na da muss ich sagen, habe ich vor Gericht ja verloren, obwohl es genauso bei mir ist, seltsam. Das wundert mich total...ehrlich.
Werde mir mal Deinen Link genauer anschauen, denn mir sagte die RV und auch mein Anwalt, es ist völlig unerheblich ob mit oder ohne Rezept, alle Physiotherapeuten sind Versicherungspflichtig außer die Ausnahmen:
- mit den Angestellten, richtig, mind. einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter oder mind. zwei die gemeinsam mehr als 450,- auf Minijobbasis arbeiten, Midijobbasis ist mir noch nicht klar
- Du selber weniger als 450,- Gewinn machst, wohingegen die Gewinnberechnung wider rum eine andere ist, als die vom FiAmt, viel strenger.
- achja und sektorale HPs
Aber: in dem Augenblick in dem Du lehrend tätig bist, also Personaltrainings, KK Präventionssport oder anderweitige Kurse anbietest.....fällst Du wider rum in eine andere Kategorie....super kompliziert und es wird in nächster Zeit sicherlich noch strenger werden.
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hermi schrieb:
RV-Pflicht umgehen ist event. nicht nötig, nur Physios, die aufgrund ärztlicher Verordnung behandeln, sind RV-beitragspflichtig.
Kommt also drauf an.
Gruß hermi
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1. Man Angestellte hat die zusammen mehr als 451 Euro verdienen
2. Man als sektoraler oder Vollheilpraktiker arbeitet.
Wie genau die Regelungen für Kleinstgewerbetreibende mit der Gewinngrenze von 17500 Euro/Jahr bei einem Physiotherapeuten greifen weiss ich jetzt so auf die Schnelle nicht genau, da ein Physiotherapeut (vor allem wenn er auf Rezept arbeitet) streng gesehen ja kein Gewerbebetreibender ist.
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chris217 schrieb:
Physiotherapeuten sind generell rv pflichtig, egal ob angestellt oder selbstständig. Von der RV Pflicht kann man sich befreien lassen wenn:
1. Man Angestellte hat die zusammen mehr als 451 Euro verdienen
2. Man als sektoraler oder Vollheilpraktiker arbeitet.
Wie genau die Regelungen für Kleinstgewerbetreibende mit der Gewinngrenze von 17500 Euro/Jahr bei einem Physiotherapeuten greifen weiss ich jetzt so auf die Schnelle nicht genau, da ein Physiotherapeut (vor allem wenn er auf Rezept arbeitet) streng gesehen ja kein Gewerbebetreibender ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nochmals ein großes "Dankeschön" an Dich!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kann mir vielleicht sonst noch jemand helfen? :tired_face:
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