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hab heut mal ne Frage.
Wie sieht es aus mit der Rentenversicherungspflicht, wenn ich eine reine Privatpraxis ohne Angestellte betreibe mit vielen Selbstzahlern?
Schon mal danke für eure Antworten. LG
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Allgemeine Info: Selbstständige | Deutsche Rentenversicherung
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@witha Ob Privat- oder GKV-Praxis spielt für die RV-Pflicht zunächst keine Rolle. Du könntest mal einfach ein Steuerberater oder direkt die DRV dazu befragen.
Allgemeine Info: Selbstständige | Deutsche Rentenversicherung
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GüSta schrieb:
Der freiberufliche Physiotherapeut ohne Angestellte bzw. mit einer Gesamt-Lohnsummenzahlung an Angestellte unterhalb bzw. bis zu der Minijober-Grenze ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Übt er seine Tätigkeit überwiegend ohne ärztliche Verordnungen aus, dann wohl nicht. Genaue Auskünfte gibt die Beratungsstelle der DRV
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Das war früher auf jedem Fall so, inzwischen aber offenbar nicht mehr. Schaue mal unter dem Link in meinem vorherigen Beitrag. Das ist sehr widersprüchlich. Und ja, ich kenne die BSG und BVG-Rechtsprechung dazu. 🤔
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witha schrieb:
ok, erstmal danke. Bei der DRV telefonisch jemanden zu erreichen, ist aussichtslos. Und die Fragebögen unterstellen einfach Versicherungspflichtdisappointed_relieved
Bisher bin ich in der Hotline immer durchgekommen. Ein bisschen Hörer daneben legen muss natürlich sein..
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pt ani schrieb:
So wie ich das verstehe, bist Du versicherungspflichtig ohne Angestellte. Privat oder nicht, ist egal und PP gelten nicht als Auftraggeber in dem Sinne.
Bisher bin ich in der Hotline immer durchgekommen. Ein bisschen Hörer daneben legen muss natürlich sein..
Die aktuellen Ausführungen der DRV in Deinem Link - Zitat:
"Auch Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege sind versicherungspflichtig, wenn Sie überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln. Dabei dürfen sie im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Eine Ausnahme gilt hier für (Beleg-)Hebammen und Entbindungspfleger: auch wenn Sie versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, sind sie versicherungspflichtig"
haben sich nach meiner Kenntnis/Erinnerung seit mindestens 20, 30 Jahren und noch mehr nicht geändert. Die Rechtsprechung hat(te) seinerzeit die Heilhilfsberufe (damals die Krankengymnasten) einfach den "Pflegepersonen ..." im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zugerechnet.
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Die aktuellen Ausführungen der DRV in Deinem Link - Zitat:
"Auch Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege sind versicherungspflichtig, wenn Sie überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln. Dabei dürfen sie im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Eine Ausnahme gilt hier für (Beleg-)Hebammen und Entbindungspfleger: auch wenn Sie versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, sind sie versicherungspflichtig"
haben sich nach meiner Kenntnis/Erinnerung seit mindestens 20, 30 Jahren und noch mehr nicht geändert. Die Rechtsprechung hat(te) seinerzeit die Heilhilfsberufe (damals die Krankengymnasten) einfach den "Pflegepersonen ..." im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zugerechnet.
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Problem beschreiben
witha schrieb:
Hallo,
hab heut mal ne Frage.
Wie sieht es aus mit der Rentenversicherungspflicht, wenn ich eine reine Privatpraxis ohne Angestellte betreibe mit vielen Selbstzahlern?
Schon mal danke für eure Antworten. LG
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