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Hallo,
Ich möchte neben meiner Festanstellung nebenberuflich Hausbesuche bei Privat Versicherte machen. Muss ich von diesem Einnamen Rentenbeiträge zahlen?
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Es kommt v.a. darauf an, ob der zeitliche Schwerpunkt der gesamten Tätigkeit weiterhin im Angestelltenverhältnis liegt. Solange die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis vom zeitlichen Umfang her überwiegt (und Du selbst keine Angestellten beschäftigst), dürfte die nebenberufliche Selbständigkeit kranken- und rentenversicherungsfrei sein. Man kann dies vorab bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung klären lassen.
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• Anonymer Teilnehmer
Es kommt v.a. darauf an, ob der zeitliche Schwerpunkt der gesamten Tätigkeit weiterhin im Angestelltenverhältnis liegt. Solange die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis vom zeitlichen Umfang her überwiegt (und Du selbst keine Angestellten beschäftigst), dürfte die nebenberufliche Selbständigkeit kranken- und rentenversicherungsfrei sein. Man kann dies vorab bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung klären lassen.
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Christian Ravenstein schrieb:
Es kommt v.a. darauf an, ob der zeitliche Schwerpunkt der gesamten Tätigkeit weiterhin im Angestelltenverhältnis liegt. Solange die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis vom zeitlichen Umfang her überwiegt (und Du selbst keine Angestellten beschäftigst), dürfte die nebenberufliche Selbständigkeit kranken- und rentenversicherungsfrei sein. Man kann dies vorab bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung klären lassen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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eim schrieb:
Dann arbeitest du ja Selbstständig und wenn es monatlich mehr als 530 € ist(Minijobbasis) dann ist Rentenversicherung zu zahlen
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Christian Ravenstein schrieb:
Es kommt v.a. darauf an, ob der zeitliche Schwerpunkt der gesamten Tätigkeit weiterhin im Angestelltenverhältnis liegt. Solange die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis vom zeitlichen Umfang her überwiegt (und Du selbst keine Angestellten beschäftigst), dürfte die nebenberufliche Selbständigkeit kranken- und rentenversicherungsfrei sein. Man kann dies vorab bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung klären lassen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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