Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Ich war die letzten 7 Jahre fest angestellt und in eigener Praxis- quasi als größeres Hobby- noch selbständig tätig. Mittlerweile läuft die Praxis so gut, dass ich das Angestelltenverhältnis beendet und mich zu 100% selbständig gemacht habe (seit August 15).
Da ich keine Angestellten habe, muss ich mich nun eben auch selbst gesetzlich rentenversichern- und dort habe ich- mit dem letzten Einkommenssteuerbescheid- mich auch ganz ordentlich angemeldet. Jetzt bekomme ich von denen einen Brief, dass "eine abhängige Beschäftigung" nicht zu einer Beitragsbefreiung führt und somit geprüft wird, ob sich eine zulässige Doppelversicherung ergibt/ bzw. ergab. Ich muss nun die Steuerbescheide der letzten 7 Jahre nachreichen. Heißt jetzt wohl mit anderen Worten, dass ich ab 2007 eine horrende Nachzahlung an die Rentenkasse tätigen muss? Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt? Wonach schauen die denn auf dem Steuerbescheid (tatsächliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder Einkommen ohne die Anrechnung der Ausgaben?). Vielleicht kann mir jemand helfen? Das fängt ja schon gut an... .
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Silvie6 schrieb:
Hallo, ihr Lieben!
Ich war die letzten 7 Jahre fest angestellt und in eigener Praxis- quasi als größeres Hobby- noch selbständig tätig. Mittlerweile läuft die Praxis so gut, dass ich das Angestelltenverhältnis beendet und mich zu 100% selbständig gemacht habe (seit August 15).
Da ich keine Angestellten habe, muss ich mich nun eben auch selbst gesetzlich rentenversichern- und dort habe ich- mit dem letzten Einkommenssteuerbescheid- mich auch ganz ordentlich angemeldet. Jetzt bekomme ich von denen einen Brief, dass "eine abhängige Beschäftigung" nicht zu einer Beitragsbefreiung führt und somit geprüft wird, ob sich eine zulässige Doppelversicherung ergibt/ bzw. ergab. Ich muss nun die Steuerbescheide der letzten 7 Jahre nachreichen. Heißt jetzt wohl mit anderen Worten, dass ich ab 2007 eine horrende Nachzahlung an die Rentenkasse tätigen muss? Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt? Wonach schauen die denn auf dem Steuerbescheid (tatsächliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder Einkommen ohne die Anrechnung der Ausgaben?). Vielleicht kann mir jemand helfen? Das fängt ja schon gut an... .
Hallo, ihr Lieben!
Ich war die letzten 7 Jahre fest angestellt und in eigener Praxis- quasi als größeres Hobby- noch selbständig tätig. Mittlerweile läuft die Praxis so gut, dass ich das Angestelltenverhältnis beendet und mich zu 100% selbständig gemacht habe (seit August 15).
Da ich keine Angestellten habe, muss ich mich nun eben auch selbst gesetzlich rentenversichern- und dort habe ich- mit dem letzten Einkommenssteuerbescheid- mich auch ganz ordentlich angemeldet. Jetzt bekomme ich von denen einen Brief, dass "eine abhängige Beschäftigung" nicht zu einer Beitragsbefreiung führt und somit geprüft wird, ob sich eine zulässige Doppelversicherung ergibt/ bzw. ergab. Ich muss nun die Steuerbescheide der letzten 7 Jahre nachreichen. Heißt jetzt wohl mit anderen Worten, dass ich ab 2007 eine horrende Nachzahlung an die Rentenkasse tätigen muss? Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt? Wonach schauen die denn auf dem Steuerbescheid (tatsächliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder Einkommen ohne die Anrechnung der Ausgaben?). Vielleicht kann mir jemand helfen? Das fängt ja schon gut an... .
natürlich heißt es das, daß Du (zu Recht) nachzahlen mußt. Das "größere Hobby" war vom ersten Tag an DRV-pflichtig ab einem monatlichen Gewinn von grob 450 Euro.
Sei froh, wenn nicht auch noch die Krankenkasse ihren Anteil am "größeren Hobby" haben möchte. Genauso hättest Du damals die BG anmelden und zahlen müssen.
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So schlau bin ich mittlerweile auch. Jedoch habe ich in den ersten Jahren überhaupt keinen Gewinn erzielt, sondern ganz schön ordentlich Miese gemacht. Mein Gewinn aus der Selbständigkeit/ Jahr beläuft sich gerade einmal auf ungefähr 1.000 € (wenn Ausgaben und Unkosten abgerechnet werden). Und zu meiner Entschuldigung (bevor ich hier gesteinigt werde) muss ich sagen: ich bin ganz offiziell bei der BG von Anfang an gemeldet und hatte damals auch mit meiner Krankenkasse diesbezüglich telefoniert. Da aber die Festanstellung den "Hobbyrahmen" weit von Zeit und Geld überragte, kam ich NIE auf die Idee, mit dem wenigen, was ich aus der Selbständigkeit verdiente, auch noch Rente zu bezahlen. Daher noch einmal die Frage an Fachverständige: wonach wird der Rentenbeitrag im Lohnsteuerbescheid ermittelt...? Nach den Bruttoeinnahmen oder nach den tatsächlichen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit?
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Silvie6 schrieb:
Hallo!
So schlau bin ich mittlerweile auch. Jedoch habe ich in den ersten Jahren überhaupt keinen Gewinn erzielt, sondern ganz schön ordentlich Miese gemacht. Mein Gewinn aus der Selbständigkeit/ Jahr beläuft sich gerade einmal auf ungefähr 1.000 € (wenn Ausgaben und Unkosten abgerechnet werden). Und zu meiner Entschuldigung (bevor ich hier gesteinigt werde) muss ich sagen: ich bin ganz offiziell bei der BG von Anfang an gemeldet und hatte damals auch mit meiner Krankenkasse diesbezüglich telefoniert. Da aber die Festanstellung den "Hobbyrahmen" weit von Zeit und Geld überragte, kam ich NIE auf die Idee, mit dem wenigen, was ich aus der Selbständigkeit verdiente, auch noch Rente zu bezahlen. Daher noch einmal die Frage an Fachverständige: wonach wird der Rentenbeitrag im Lohnsteuerbescheid ermittelt...? Nach den Bruttoeinnahmen oder nach den tatsächlichen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit?
Dein großer Fehler war, dass du dich nicht Per Formular V020 bei der DRV als Pflichtversicherter im gerinfügigen Segment angemeldet hast. Daher wird dir hier Unterschlagung vorgeworfen werden. Nebst Säumnisszuschlag von warscheinlich 80% auf die Nachzahlungsbeiträge wird wohl auch eine Strafe von 2.500 € fällig.
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Meitao schrieb:
Wird nach den tatsächlichen Ertrag vor Steuer gerechnet. Wenn du glück hast wird dir nachträglich der Regelbeitrag angeboten.
Dein großer Fehler war, dass du dich nicht Per Formular V020 bei der DRV als Pflichtversicherter im gerinfügigen Segment angemeldet hast. Daher wird dir hier Unterschlagung vorgeworfen werden. Nebst Säumnisszuschlag von warscheinlich 80% auf die Nachzahlungsbeiträge wird wohl auch eine Strafe von 2.500 € fällig.
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die neue schrieb:
Silvie6 schrieb am 27.8.15 08:19:
Hallo, ihr Lieben!
Ich war die letzten 7 Jahre fest angestellt und in eigener Praxis- quasi als größeres Hobby- noch selbständig tätig. Mittlerweile läuft die Praxis so gut, dass ich das Angestelltenverhältnis beendet und mich zu 100% selbständig gemacht habe (seit August 15).
Da ich keine Angestellten habe, muss ich mich nun eben auch selbst gesetzlich rentenversichern- und dort habe ich- mit dem letzten Einkommenssteuerbescheid- mich auch ganz ordentlich angemeldet. Jetzt bekomme ich von denen einen Brief, dass "eine abhängige Beschäftigung" nicht zu einer Beitragsbefreiung führt und somit geprüft wird, ob sich eine zulässige Doppelversicherung ergibt/ bzw. ergab. Ich muss nun die Steuerbescheide der letzten 7 Jahre nachreichen. Heißt jetzt wohl mit anderen Worten, dass ich ab 2007 eine horrende Nachzahlung an die Rentenkasse tätigen muss? Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt? Wonach schauen die denn auf dem Steuerbescheid (tatsächliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder Einkommen ohne die Anrechnung der Ausgaben?). Vielleicht kann mir jemand helfen? Das fängt ja schon gut an... .
natürlich heißt es das, daß Du (zu Recht) nachzahlen mußt. Das "größere Hobby" war vom ersten Tag an DRV-pflichtig ab einem monatlichen Gewinn von grob 450 Euro.
Sei froh, wenn nicht auch noch die Krankenkasse ihren Anteil am "größeren Hobby" haben möchte. Genauso hättest Du damals die BG anmelden und zahlen müssen.
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MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Ein Steuerberater ist Fachmann für Steuerrecht.
MfG
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
na ja, Dein Steuerberater ist für Deine Steuern zuständig, aber nicht für DEINE Beiträge zur DRV Bund....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Du hast ein Einkommen, Du hast Kosten, ziehst die anerkannten Kosten ab, kommt ein Betrag heraus, hierauf wird der Rentenbeitrag berechnet und die Steuer.
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die neue schrieb:
Meitao hat es doch genau geschrieben: tatsächlicher Ertrag vor Steuer
Du hast ein Einkommen, Du hast Kosten, ziehst die anerkannten Kosten ab, kommt ein Betrag heraus, hierauf wird der Rentenbeitrag berechnet und die Steuer.
Sich um das entsprechende Wissen zu kümmern und dann evtl. den Stb, oder andere Fachleute hinzuziehen, das liegt ganz allein in deiner Verantwortung, das kannst du nicht dem Stb, anlasten.
Jetzt solltest du so schnell wie möglich entsprechende Fachleute hinzuziehen, damit es nicht teurer als unbedingt nötig wird.
Und als reines Hobby kannst du deine Tätigkeit nicht belegen, denn du wirst es ja nicht aus Spielerei betrieben haben, sondern wolltest Gewinne erzielen. Wenn du keine erzielt hast, ist das dein Pech.
Nochmal mein Rat, ziehe unbedingt Fachleute hinzu, die evtl. verhandeln können. Allein kann es sehr teuer werden.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich bin echt ahnungslos?????? Das ist ja das Schlimme, wie viele sich speziell in unserer Branche "echt ahnungslos" selbständig machen.
Sich um das entsprechende Wissen zu kümmern und dann evtl. den Stb, oder andere Fachleute hinzuziehen, das liegt ganz allein in deiner Verantwortung, das kannst du nicht dem Stb, anlasten.
Jetzt solltest du so schnell wie möglich entsprechende Fachleute hinzuziehen, damit es nicht teurer als unbedingt nötig wird.
Und als reines Hobby kannst du deine Tätigkeit nicht belegen, denn du wirst es ja nicht aus Spielerei betrieben haben, sondern wolltest Gewinne erzielen. Wenn du keine erzielt hast, ist das dein Pech.
Nochmal mein Rat, ziehe unbedingt Fachleute hinzu, die evtl. verhandeln können. Allein kann es sehr teuer werden.
Gruß Britt
Herzlichen Dank für die Antworten, die mir einfach nur bestätigen, dass hier keiner so recht weiß, wie das Ganze gehandhabt wird. Im Internet findet man immer nur die Kombination aus Festanstellung und MiniJob etc., aber meine Konstellation aus Festanstellung und Hobby- PT ist nirgends aufgeführt.
Zur genaueren Erklärung: ich habe die ganze Zeit 27h pro Woche als Festangestellte gearbeitet und dafür auch rechtmäßig meine Sozialabgaben abgeführt. Die Beschäftigung zu Hause (stundenweise) war tatsächlich ein reines Hobby (nicht auf großen Gewinn aus), weil ich das Handwerk nicht verlernen wollte.
Ob ihr das jetzt glaubt oder nicht: es war so! Noch kann ich hinzufügen, dass ich in der gesamten Zeit NATÜRLICH privat mit einer Rentenversicherung doppelt und dreifach vorgesorgt habe, nur halt nicht in der Gesetzlichen. Alle, mit denen ich mich unterhielt, waren bzw. sind meiner Meinung, dass sie das auch nicht gewusst hätten. Wer informiert überhaupt darüber? Selbst in Büchern, die mit "Selbständigkeit" zu tun haben, gibt es keine genaue Erläuterung darüber.
Und ich habe mich durchaus informiert, bevor ich die Praxis öffnete, was auf mich zukommt. Aber da ich in Steuerangelegenheiten eben keine Ahnung habe, ließ ich den Profi ran. Ich weiß nicht, was daran so schlimm sein soll.
Bis zu dem Tag, an dem Zuhause alles Überhand nahm, ging ich meiner Festanstellung nach und betrieb eben zu Hause locker mein "Hobby". Nun musste ich mich entscheiden. Auf der Homepage der gesetzlichen Rentenversicherung steht nicht explizit etwas über Physiotherapeuten... von Hebammen ist die Rede... die ärztlich weisungsgebunden sind.
Da meine Praxis jedoch eine reine Privatpraxis ist und ich viele Patienten habe, die "aus eigener Tasche" bezahlen, bin ich zum größten Teil überhaupt nicht ärztlich weisungsgebunden. Und das macht die ganze Situation jetzt echt spannend. Der "tatsächliche Gewinn" ist deutlich unter 450€/Monat, wenn man nach den o.g. Aussagen geht. Demnach könnte das Ganze also nochmals glimpflich ausgehen? Ich werde es in den nächsten Tagen erfahren.. und Euch alle auf dem Laufenden halten. Danke für alle Antworten!
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Silvie6 schrieb:
So, ihr Lieben!
Herzlichen Dank für die Antworten, die mir einfach nur bestätigen, dass hier keiner so recht weiß, wie das Ganze gehandhabt wird. Im Internet findet man immer nur die Kombination aus Festanstellung und MiniJob etc., aber meine Konstellation aus Festanstellung und Hobby- PT ist nirgends aufgeführt.
Zur genaueren Erklärung: ich habe die ganze Zeit 27h pro Woche als Festangestellte gearbeitet und dafür auch rechtmäßig meine Sozialabgaben abgeführt. Die Beschäftigung zu Hause (stundenweise) war tatsächlich ein reines Hobby (nicht auf großen Gewinn aus), weil ich das Handwerk nicht verlernen wollte.
Ob ihr das jetzt glaubt oder nicht: es war so! Noch kann ich hinzufügen, dass ich in der gesamten Zeit NATÜRLICH privat mit einer Rentenversicherung doppelt und dreifach vorgesorgt habe, nur halt nicht in der Gesetzlichen. Alle, mit denen ich mich unterhielt, waren bzw. sind meiner Meinung, dass sie das auch nicht gewusst hätten. Wer informiert überhaupt darüber? Selbst in Büchern, die mit "Selbständigkeit" zu tun haben, gibt es keine genaue Erläuterung darüber.
Und ich habe mich durchaus informiert, bevor ich die Praxis öffnete, was auf mich zukommt. Aber da ich in Steuerangelegenheiten eben keine Ahnung habe, ließ ich den Profi ran. Ich weiß nicht, was daran so schlimm sein soll.
Bis zu dem Tag, an dem Zuhause alles Überhand nahm, ging ich meiner Festanstellung nach und betrieb eben zu Hause locker mein "Hobby". Nun musste ich mich entscheiden. Auf der Homepage der gesetzlichen Rentenversicherung steht nicht explizit etwas über Physiotherapeuten... von Hebammen ist die Rede... die ärztlich weisungsgebunden sind.
Da meine Praxis jedoch eine reine Privatpraxis ist und ich viele Patienten habe, die "aus eigener Tasche" bezahlen, bin ich zum größten Teil überhaupt nicht ärztlich weisungsgebunden. Und das macht die ganze Situation jetzt echt spannend. Der "tatsächliche Gewinn" ist deutlich unter 450€/Monat, wenn man nach den o.g. Aussagen geht. Demnach könnte das Ganze also nochmals glimpflich ausgehen? Ich werde es in den nächsten Tagen erfahren.. und Euch alle auf dem Laufenden halten. Danke für alle Antworten!
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Inche schrieb:
Geh doch mal Persönlich zur Beratung der Rentenversicherung die helfen dir da super weiter so habe ich es gemacht.
"...,die "aus eigener Tasche" bezahlen, bin ich zum größten Teil überhaupt nicht ärztlich weisungsgebunden."
Heißt das dann, dass du HP oder Physio-HP bist?
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Ramona Völlkopf schrieb:
Zitat:
"...,die "aus eigener Tasche" bezahlen, bin ich zum größten Teil überhaupt nicht ärztlich weisungsgebunden."
Heißt das dann, dass du HP oder Physio-HP bist?
Zur genaueren Erklärung: ich habe die ganze Zeit 27h pro Woche als Festangestellte gearbeitet und dafür auch rechtmäßig meine Sozialabgaben abgeführt. Die Beschäftigung zu Hause (stundenweise) war tatsächlich ein reines Hobby (nicht auf großen Gewinn aus), weil ich das Handwerk nicht verlernen wollte.
hier ist (evtl.) das nächste Problem: zu Hause stundenweise ......
Hattest und hast Du hierfür eine Genehmigung vom Bauamt? Stichwort "Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum" .... :unamused:
Alle, mit denen ich mich unterhielt, waren bzw. sind meiner Meinung, dass sie das auch nicht gewusst hätten. Wer informiert überhaupt darüber? Selbst in Büchern, die mit "Selbständigkeit" zu tun haben, gibt es keine genaue Erläuterung darüber.
u.a. hätte eine einfache Frage sogar in diesem Forum ausgereicht..... Das Buch "die eigene Praxis" wäre auch hilfreich gewesen.
Ich weiß nicht, ob der folgende Link funktioniert: Deutsche Rentenversicherung - Selbstständige - Selbstständige in Bildung und Pflege
Für den Fall, daß nicht, hier das Zitat
Zitat Internetseite der DRV:
"Versicherungspflicht bei Pflegeberufen
Sie sind in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege selbstständig tätig? Dann gilt für Sie ebenfalls Versicherungspflicht, wenn Sie überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln. Das ist zum Beispiel bei Krankenschwestern, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten der Fall. Ebenso fallen selbständig tätige Logopäden und andere selbständige Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten unter die Versicherungspflicht. Sportmasseure sind dagegen nicht versicherungspflichtig. Dies gilt auch für selbstständige Altenpfleger, die überwiegend gesunde und lediglich wegen ihres Alters pflegebedürftige Menschen betreuen.
Frei praktizierende Ärzte der Humanmedizin, Heilpraktiker und Psychotherapeuten sind nicht rentenversicherungspflichtig." Ende Zitat
Da meine Praxis jedoch eine reine Privatpraxis ist und ich viele Patienten habe, die "aus eigener Tasche" bezahlen, bin ich zum größten Teil überhaupt nicht ärztlich weisungsgebunden. Und das macht die ganze Situation jetzt echt spannend.
Das macht das Ganze wirklich spannend (allerdings in anderer Hinsicht, als von DIr gedacht): was ist mit HP oder Physio-HP?
Nimm es mir nicht übel - aber wirkliches Mitleid habe ich nicht mit Dir....
Die Rosinenpickerei (ich mach einfach neben dem Job mein "Hobby" bei mir im Haus oder in der Wohnung) ohne die erforderlichen Genehmigungen, Meldungen und Abgaben geht mir total auf den Keks.
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die neue schrieb:
Silvie6 schrieb am 27.8.15 21:17:
Zur genaueren Erklärung: ich habe die ganze Zeit 27h pro Woche als Festangestellte gearbeitet und dafür auch rechtmäßig meine Sozialabgaben abgeführt. Die Beschäftigung zu Hause (stundenweise) war tatsächlich ein reines Hobby (nicht auf großen Gewinn aus), weil ich das Handwerk nicht verlernen wollte.
hier ist (evtl.) das nächste Problem: zu Hause stundenweise ......
Hattest und hast Du hierfür eine Genehmigung vom Bauamt? Stichwort "Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum" .... :unamused:
Alle, mit denen ich mich unterhielt, waren bzw. sind meiner Meinung, dass sie das auch nicht gewusst hätten. Wer informiert überhaupt darüber? Selbst in Büchern, die mit "Selbständigkeit" zu tun haben, gibt es keine genaue Erläuterung darüber.
u.a. hätte eine einfache Frage sogar in diesem Forum ausgereicht..... Das Buch "die eigene Praxis" wäre auch hilfreich gewesen.
Ich weiß nicht, ob der folgende Link funktioniert: Deutsche Rentenversicherung - Selbstständige - Selbstständige in Bildung und Pflege
Für den Fall, daß nicht, hier das Zitat
Zitat Internetseite der DRV:
"Versicherungspflicht bei Pflegeberufen
Sie sind in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege selbstständig tätig? Dann gilt für Sie ebenfalls Versicherungspflicht, wenn Sie überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln. Das ist zum Beispiel bei Krankenschwestern, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten der Fall. Ebenso fallen selbständig tätige Logopäden und andere selbständige Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten unter die Versicherungspflicht. Sportmasseure sind dagegen nicht versicherungspflichtig. Dies gilt auch für selbstständige Altenpfleger, die überwiegend gesunde und lediglich wegen ihres Alters pflegebedürftige Menschen betreuen.
Frei praktizierende Ärzte der Humanmedizin, Heilpraktiker und Psychotherapeuten sind nicht rentenversicherungspflichtig." Ende Zitat
Da meine Praxis jedoch eine reine Privatpraxis ist und ich viele Patienten habe, die "aus eigener Tasche" bezahlen, bin ich zum größten Teil überhaupt nicht ärztlich weisungsgebunden. Und das macht die ganze Situation jetzt echt spannend.
Das macht das Ganze wirklich spannend (allerdings in anderer Hinsicht, als von DIr gedacht): was ist mit HP oder Physio-HP?
Nimm es mir nicht übel - aber wirkliches Mitleid habe ich nicht mit Dir....
Die Rosinenpickerei (ich mach einfach neben dem Job mein "Hobby" bei mir im Haus oder in der Wohnung) ohne die erforderlichen Genehmigungen, Meldungen und Abgaben geht mir total auf den Keks.
Geh doch mal Persönlich zur Beratung der Rentenversicherung die helfen dir da super weiter so habe ich es gemacht.
Das würde ich anstelle von Silvie6 mal ganz schön lassen, dort alleine hinzumarschieren!
Wie Britt schon schrieb, baucht sie professionelle Hilfe. Und das ganz dringend ....
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die neue schrieb:
Inche schrieb am 27.8.15 21:23:
Geh doch mal Persönlich zur Beratung der Rentenversicherung die helfen dir da super weiter so habe ich es gemacht.
Das würde ich anstelle von Silvie6 mal ganz schön lassen, dort alleine hinzumarschieren!
Wie Britt schon schrieb, baucht sie professionelle Hilfe. Und das ganz dringend ....
Allerdings wirfst du ein anderes Problem auf, was hier schon angesprochen wurde. Hast du die Genehmigung für gewerbliche Räume vom Bauamt? sonst kommen andere Probleme auf dich zu.
Und schreibe jetzt bitte nicht deinen putzigen Ausdruck, dass du "zu Hause locker dein Hobby betrieben" hast. Seit wann läßt man sich für ein Hobby bezahlen?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Wenn du unter den 450,- € liegst, dann brauchst du nicht zahlen. Aber wenn zu Hause alles überhand nahm, wie du schreibst und das mit Privatpraxis und SZ, wie kannst du da nur 450,- € haben, zumal du ja dann wenig zusätzliche Kosten hast?
Allerdings wirfst du ein anderes Problem auf, was hier schon angesprochen wurde. Hast du die Genehmigung für gewerbliche Räume vom Bauamt? sonst kommen andere Probleme auf dich zu.
Und schreibe jetzt bitte nicht deinen putzigen Ausdruck, dass du "zu Hause locker dein Hobby betrieben" hast. Seit wann läßt man sich für ein Hobby bezahlen?
Gruß Britt
PS: Das Buch "Die eigene Praxis" enthält keinen Abschnitt zur nebenberuflichen Selbstständigkeit.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Fallen Sie jedoch unter den Personenkreis der versicherungspflichtigen Selbständigen, sind Sie auch verpfllichtet, sich innerhalb drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu melden, unabhängig vom voraussichtlichen Gewinn. Vielmehr prüft der Rentenversicherungsträger, ob evtl. Versicherungsfreiheit aufgrund Geringfügigkeit vorliegt.
PS: Das Buch "Die eigene Praxis" enthält keinen Abschnitt zur nebenberuflichen Selbstständigkeit.
MFG
Meitao
R2.2 Umfang der Meldepflicht (googlen!)
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verena735 schrieb:
@Meitao
R2.2 Umfang der Meldepflicht (googlen!)
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Problem beschreiben
Silvie6 schrieb:
Was heisst hier "tatsächlicher Ertrag"? Ich bin echt ahnungslos... vor allem ärgert mich, dass mein Steuerberater so etwas mir nicht mitteilt. :frowning:
Kenne das Problem nur von einer früheren Kollegin, die sich sogar von der gesetzlichen Krankenkasse einen Bescheid ausstellen ließ dass sie nicht scheinselbständig sei und dadurch der Meinung war, sie wäre nicht rentenversicherungspflichtig. Trotz meiner eindringlichen Ratschläge hat sie regelmäßig die Rentenversicherung angeschrieben um nachzufragen wie hoch ihre Rente ausfallen würde, da sie noch eine Lebensversicherung abschliessen wolle. Prompt kam die Antwort und eine Aufforderung die letzten 4 Jahre nachzuzahlen, rund 25000 Euro. Wie Deine Angelegenheit aussieht und ob die wirklich für 7 Jahre fordern können kann Dir letztendlich nur eine spezialisierter Rechtsanwalt sagen. Wenn Du in einem Berufsverband sein solltest müsste Dir deren Anwalt schon eine Auskungt geben können. Viel Glück.
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Die Konstellation abhängig beschäftigt und selbständige Tätigkeit führt bei rentenversicherungspflichtigen Selbständigen zu einer sogenannten Mehrfachversicherung d.h., dein Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit und dein Einkommen (Gewinn!!!) aus selbständiger Arbeit werden zusammengerechnet und daraus der jeweilige Beitrag berechnet. Verluste aus selbständiger Arbeit bleiben dabei unberücksichtigt; Gewinne bis zur Geringfügigkeitsgrenze bleiben versicherungsfrei.
Wenn du also die ersten Jahre in der Selbständigkeit nur Verluste gemacht hast und nun schön langsam erst Gewinne einfährst, kann dir nicht viel passieren! Stelle aber beim Rentenversicherer unbedingt klar, dass du einkommensgerechte Beiträge bezahlen willst!
Und übrigens mit Gruß an Meitao, die Meldepflicht nach § 190a SGB VI tritt erst dann ein, wenn Versicherungspflicht besteht, also erst wenn
die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird oder ohne Angestellte gearbeitet wird!
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verena735 schrieb:
Hallo Sylvie,
Die Konstellation abhängig beschäftigt und selbständige Tätigkeit führt bei rentenversicherungspflichtigen Selbständigen zu einer sogenannten Mehrfachversicherung d.h., dein Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit und dein Einkommen (Gewinn!!!) aus selbständiger Arbeit werden zusammengerechnet und daraus der jeweilige Beitrag berechnet. Verluste aus selbständiger Arbeit bleiben dabei unberücksichtigt; Gewinne bis zur Geringfügigkeitsgrenze bleiben versicherungsfrei.
Wenn du also die ersten Jahre in der Selbständigkeit nur Verluste gemacht hast und nun schön langsam erst Gewinne einfährst, kann dir nicht viel passieren! Stelle aber beim Rentenversicherer unbedingt klar, dass du einkommensgerechte Beiträge bezahlen willst!
Und übrigens mit Gruß an Meitao, die Meldepflicht nach § 190a SGB VI tritt erst dann ein, wenn Versicherungspflicht besteht, also erst wenn
die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird oder ohne Angestellte gearbeitet wird!
Das nenne ich jetzt mal eine kompetente Aussage. Vielen Dank dafür! Wenn das alles so stimmt, dann sollte mir tatsächlich nicht allzu viel passieren... puh *ein Aufatmen*... es war ja auch nie eine böse Absicht dahinter... ich ging davon aus, dass die Festanstellung mit den 27h/Woche völlig ausreichend ist, weil ich ja auch noch privat in mehrere Rentenversicherungen einzahle... aber nun wurde ich eben eines Besseren belehrt. Mea culpa!
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Silvie6 schrieb:
Hey, Verena!
Das nenne ich jetzt mal eine kompetente Aussage. Vielen Dank dafür! Wenn das alles so stimmt, dann sollte mir tatsächlich nicht allzu viel passieren... puh *ein Aufatmen*... es war ja auch nie eine böse Absicht dahinter... ich ging davon aus, dass die Festanstellung mit den 27h/Woche völlig ausreichend ist, weil ich ja auch noch privat in mehrere Rentenversicherungen einzahle... aber nun wurde ich eben eines Besseren belehrt. Mea culpa!
Ich fahre ganz gut damit, dass ich sage: zum Leben muss es reichen, aber ich möchte eben auch noch Zeit haben zum leben. Ich bin glücklich mit der Einstellung und meine Patienten sind dies auch. Dieses Negativ- Denken finde ich nicht gut. Wir haben einen ganz arg tollen Beruf, und das gerät so häufig in Vergessenheit, weil Pessimismus anscheinend äusserst ansteckend ist.
Da ich in Festanstellung keinerlei praktische Arbeit hatte, wollte ich eben mein Handwerk nicht verlernen. Und nein, ich habe keinen Heilpraktiker, meine Patienten kommen u.a. für Massagen oder auch zur Fußpflege zu mir. Und bei allen Patienten, die ich anderweitig behandele und die aus eigener Tasche bezahlen, gibt es selbstverständlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt. Das geht nämlich auch.
Und was ist denn überhaupt so schlimm daran, wenn man den Luxus besitzt, die eigene Praxis im eigenen Haus zu haben. Ich weiß überhaupt nicht, was da das Problem sein sollte. *Unverständnis*, liebe Britt.
Ach ja, Überhand nahm das Ganze übrigens nur deshalb, weil ich leider neben den beiden Jobs auch noch eine schwer krebskranke Mutter zu Hause pflegen musste. Irgendwann muss man sich eben entscheiden, welche Prioritäten man im Leben setzt. Allen, die mitfühlend die Daumen drücken: Ich danke Euch und hoffe, dass es doch tatsächlich noch glimpflich für mich ausgeht... :yum:
und ich werde jetzt tatsächlich noch zu einer Beratungsstelle für die Rente gehen... denke, die können mir da weiterhelfen... dann sehen wir mal.
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Silvie6 schrieb:
Nun zu den Kollegen/-innen die schon unterschwellig einen leichten Groll entwickeln: es gibt tatsächlich noch Menschen, die einfach Spaß daran haben Menschen helfen zu können. Geschäft hin oder her, dieses Thema kann ich nämlich schon bald nicht mehr hören... im Gegensatz zu vielen anderen Berufen in Deutschland verdienen meiner Meinung nach Physios nämlich gar nicht so schlecht. Zufriedenheit ist jedoch mittlerweile zu einer seltenen Pflanze mutiert.
Ich fahre ganz gut damit, dass ich sage: zum Leben muss es reichen, aber ich möchte eben auch noch Zeit haben zum leben. Ich bin glücklich mit der Einstellung und meine Patienten sind dies auch. Dieses Negativ- Denken finde ich nicht gut. Wir haben einen ganz arg tollen Beruf, und das gerät so häufig in Vergessenheit, weil Pessimismus anscheinend äusserst ansteckend ist.
Da ich in Festanstellung keinerlei praktische Arbeit hatte, wollte ich eben mein Handwerk nicht verlernen. Und nein, ich habe keinen Heilpraktiker, meine Patienten kommen u.a. für Massagen oder auch zur Fußpflege zu mir. Und bei allen Patienten, die ich anderweitig behandele und die aus eigener Tasche bezahlen, gibt es selbstverständlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt. Das geht nämlich auch.
Und was ist denn überhaupt so schlimm daran, wenn man den Luxus besitzt, die eigene Praxis im eigenen Haus zu haben. Ich weiß überhaupt nicht, was da das Problem sein sollte. *Unverständnis*, liebe Britt.
Ach ja, Überhand nahm das Ganze übrigens nur deshalb, weil ich leider neben den beiden Jobs auch noch eine schwer krebskranke Mutter zu Hause pflegen musste. Irgendwann muss man sich eben entscheiden, welche Prioritäten man im Leben setzt. Allen, die mitfühlend die Daumen drücken: Ich danke Euch und hoffe, dass es doch tatsächlich noch glimpflich für mich ausgeht... :yum:
und ich werde jetzt tatsächlich noch zu einer Beratungsstelle für die Rente gehen... denke, die können mir da weiterhelfen... dann sehen wir mal.
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Inche schrieb:
Ich habe dort das gesagt bekommen was verena735 gesagt hat nur habe ich mir die Info schon vor meinem start im Nebenerwerb geholt. Man bekommt auch telefonisch schon gute Informationen viel Glück Silvie6
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Silvie6 schrieb:
Ganz arg lieb von Dir, danke Inche! Leider konnte ich heute dort niemanden mehr antreffen. :angry:
Da du in jeder Hinsicht so blauäugig bist, wollte ich dich darauf aufmerksam machen, da du sonst Schwierigkeiten bekommen wirst.
Aber langsam fängt es an mich zu nerven. Mach was du willst und zahle halt dein Lehrgeld.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ja, das Unverständnis ist ja eben dein Problem. Es ist nicht schlimm, wenn du im eigenen Haus eine Praxis betreibst. Schlimm ist es, wenn du keine Genehmigung vom Bauamt dafür hast, dann darfst du es nämlich nicht. Es ist unzulässig ohne Genehmigung Wohnraum in Gewerberaum umzuwandeln, auch im eigenen Haus.
Da du in jeder Hinsicht so blauäugig bist, wollte ich dich darauf aufmerksam machen, da du sonst Schwierigkeiten bekommen wirst.
Aber langsam fängt es an mich zu nerven. Mach was du willst und zahle halt dein Lehrgeld.
Gruß Britt
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canna41 schrieb:
Hallo Silvie6
Kenne das Problem nur von einer früheren Kollegin, die sich sogar von der gesetzlichen Krankenkasse einen Bescheid ausstellen ließ dass sie nicht scheinselbständig sei und dadurch der Meinung war, sie wäre nicht rentenversicherungspflichtig. Trotz meiner eindringlichen Ratschläge hat sie regelmäßig die Rentenversicherung angeschrieben um nachzufragen wie hoch ihre Rente ausfallen würde, da sie noch eine Lebensversicherung abschliessen wolle. Prompt kam die Antwort und eine Aufforderung die letzten 4 Jahre nachzuzahlen, rund 25000 Euro. Wie Deine Angelegenheit aussieht und ob die wirklich für 7 Jahre fordern können kann Dir letztendlich nur eine spezialisierter Rechtsanwalt sagen. Wenn Du in einem Berufsverband sein solltest müsste Dir deren Anwalt schon eine Auskungt geben können. Viel Glück.
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Gruß Britt
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Britt schrieb:
Vielleicht nicht umzumelden, aber dann anzumelden. Auch wenn du von vornherein die Praxis eingebaut hast, benötigst du dafür die Genehmigung des Bauamtes. Es gibt Wohngegenden, in denen grundsätzlich keine Praxen oder anderer Gewerberaum gestattet sind. Deshalb ist eine Genehmigung des Bauamtes immer nötig. Als ich den Tipp zur Warnung gegeben habe, hätte es ja gereicht, wenn du geschrieben hättest, Bauamt hat die Genehmigung erteilt und gut wäre gewesen.
Gruß Britt
Nach 4 Wochen "auf die Folter spannend" :unamused: kam am letzten Samstag die erlösende Antwort der Rentenversicherung. Ich wurde also von der "Schuld" freigesprochen, heisst, die Rentenversicherung verlangt nur den normalen Pflichtbeitrag ab August diesen Jahres. :yum:
Alles Zurückliegende war tatsächlich so gering, dass es nicht erwähnenswert- und somit auch nicht zu versichern war. Zum Glück... da bin ich noch einmal glimpflich davon gekommen. Also, alles gut! Jetzt kann es richtig los gehen! Euch allen nochmals herzlichen Dank für die Antworten. :sunglasses:
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Silvie6 schrieb:
An alle, die sich so fleissig an der Diskussion beteiligt haben, hier- wie versprochen- die Rückmeldung, wie es mir ergangen ist.
Nach 4 Wochen "auf die Folter spannend" :unamused: kam am letzten Samstag die erlösende Antwort der Rentenversicherung. Ich wurde also von der "Schuld" freigesprochen, heisst, die Rentenversicherung verlangt nur den normalen Pflichtbeitrag ab August diesen Jahres. :yum:
Alles Zurückliegende war tatsächlich so gering, dass es nicht erwähnenswert- und somit auch nicht zu versichern war. Zum Glück... da bin ich noch einmal glimpflich davon gekommen. Also, alles gut! Jetzt kann es richtig los gehen! Euch allen nochmals herzlichen Dank für die Antworten. :sunglasses:
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Silvie6 schrieb:
Ich habe nie Wohnraum in Praxis umgebaut. Es entstand von vornherein die Praxis, da gibt´s also nix "umzumelden", liebe Britt. Aber trotzdem danke für die Info. Thema beendet. Das Buch "Die eigene Praxis" habe ich gelesen, mehrfach, selbst die aktuellste Neuauflage. Aber selbst dort ist von dieser Kombi von Festanstellung und Selbständigkeit keine Rede. Nun gut, wir werden sehen. Eure Tipps haben mir schon etwas geholfen. Jetzt liegt es an der Rentenversicherungsanstalt, wie die das Ganze sehen. Das Einzige, was ich mir hier vorzuwerfen habe, ist wohl, dass ich es versäumte, mich bei denen von Anfang an zu melden. Shit happens. Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Sobald ich weiß, wie das ausgeht, werde ich Euch in Kenntnis setzen. Euch allen ein schönes Wochenende!
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