Ihr neuer Arbeitsort
Die VAMED Rehaklinik Altona ist
eine Betriebsstätte der VAMED
Klinik Geesthacht. Wir
unterstützen Kinder und
Jugendliche auf ihrem Weg zurück
ins Leben: mit neuroorthopädischer
und orthopädischer Reha.
Ihre Aufgaben
- Sie leiten ein Team aus Physio-
und Ergotherapeuten.
- Zu Ihren Führungsaufgaben
gehören Organisation und
Weiterentwicklung der Abteilung.
- Sie behandeln Patienten in
Einzel-und Gruppentherapien.
- Hilfsmittelversorgung und
-schulung sowie Ang...
Die VAMED Rehaklinik Altona ist
eine Betriebsstätte der VAMED
Klinik Geesthacht. Wir
unterstützen Kinder und
Jugendliche auf ihrem Weg zurück
ins Leben: mit neuroorthopädischer
und orthopädischer Reha.
Ihre Aufgaben
- Sie leiten ein Team aus Physio-
und Ergotherapeuten.
- Zu Ihren Führungsaufgaben
gehören Organisation und
Weiterentwicklung der Abteilung.
- Sie behandeln Patienten in
Einzel-und Gruppentherapien.
- Hilfsmittelversorgung und
-schulung sowie Ang...
ein Bewerber hat ca. 600 km Anfahrt. Wie macht Ihr das mit den anfallenden Kosten.
Trägt das der Bewerber alleine, oder erstattet Ihr etwas? Wenn ja, was für eine Regelung gibt es hierfür?
Danke für eure Hilfe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ein Bewerber hat ca. 600 km Anfahrt. Wie macht Ihr das mit den anfallenden Kosten.
Trägt das der Bewerber alleine, oder erstattet Ihr etwas? Wenn ja, was für eine Regelung gibt es hierfür?
Danke für eure Hilfe.
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morpheus-06 schrieb:
nach §670 BGB musst du die Reisekosten übernehmen, da du hier der Auftraggeber bist (Einladung zu einem Vorstellungsgespräch). Es spielt dabei keine Rolle ob ein Vorstellungsgespräch auf eine ausgeschriebene Stelle oder eine Eigeninitiative zustande kommt. Ein Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses ist keine Voraussetzung für die Kostenübernahme. Die Reisekosten umfassen Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Im Einladungsschreiben kannst du die Kosten eingrenzen, z.B. auf normale Pauschalsätze und Bahnfahrt zweiter Klasse etc.. Bei einem unaufgefordertem Erscheinen müssen keine Kosten übernommen werden.
So kann man das einschränken... man muss nur drauf hinweisen...
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Wonderwoman schrieb:
Das ist vollkommen korrekt lieber Morpheus. Wir jedoch informieren den Bewerber darüber, dass wir nichts übernehmen und er den Termin nicht wahrnehmen kann, wenn er es ersetzt haben möchte.
So kann man das einschränken... man muss nur drauf hinweisen...
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Nein, ich zahle da nichts. Wenn ich mich so weit weg bewerbe, bin ich es gewohnt, dass ich dafür selber Sorge tragen muss. vielleicht lässt sich das Gespräch ja verbinden mit einem Termin, zudem der Bewerber ohnehin in der Stadt ist - meinetwegen dann auch am Sonntag, habe ich auch schon mal gemacht. So weit wäre ich entgegenkommend. Hatte mal eine weiter entfernte Bewerbung, da wurde die Anfahrt durch das AA erstattet, ich brauchte den Termin nur zu bestätigen auf einem Formularvordruck, den der Bewerber mitgebracht hat. Eine gesetzliche regelung ist mir dazu nicht bekannt.
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carotis schrieb:
Hier wird Dir geholfen:
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danke für eure Hilfe.
Ich habe eben eine Anfrage zur Kostenerstattung bei der AG gestellt. Mal sehen, was daraus wird.
Ich werde es dann posten....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
danke für eure Hilfe.
Ich habe eben eine Anfrage zur Kostenerstattung bei der AG gestellt. Mal sehen, was daraus wird.
Ich werde es dann posten....
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