Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Hallo liebe Leute,
Überlegen wegen Corona und überhaupt den Rehasport einzustellen.Gerätetraining mit ca. 50 Abos wollen wir weitermachen.
Den Verein könnte man dann ja einstellen, Frage nur wie rechnet man das Gerätetraining ab,über die Praxis oder gründet man eine neue Rechtsform dafür?
Einnahmen knapp 1500 Euro im Monat, Geräte sind abbezahlt...
Gruß
Hannes
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Hallo liebe Leute,
Überlegen wegen Corona und überhaupt den Rehasport einzustellen.Gerätetraining mit ca. 50 Abos wollen wir weitermachen.
Den Verein könnte man dann ja einstellen, Frage nur wie rechnet man das Gerätetraining ab,über die Praxis oder gründet man eine neue Rechtsform dafür?
Einnahmen knapp 1500 Euro im Monat, Geräte sind abbezahlt...
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Hannes
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Leute,
Überlegen wegen Corona und überhaupt den Rehasport einzustellen.Gerätetraining mit ca. 50 Abos wollen wir weitermachen.
Den Verein könnte man dann ja einstellen, Frage nur wie rechnet man das Gerätetraining ab,über die Praxis oder gründet man eine neue Rechtsform dafür?
Einnahmen knapp 1500 Euro im Monat, Geräte sind abbezahlt...
Gruß
Hannes
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Andreas Bock schrieb am 14.5.20 06:13:
seperate Rechtsform
Ansonsten droht der Physio eine Gewerblichkeit.
--> Das ist nicht ganz richtig, bei einem Einzelunternehmer gibt es die "Infektion" durch gewerbliche Umsätze nicht. Dies ist aber z.B. bei der Personengesellschaft der Fall. Der Einzelunternehmer hat jederzeit die Möglichkeit die gewerblichen Umsätze gesondert auszuweisen. Eine Gewerbesteuer droht hier nur für diesen Bereich bei Überschreitung der Freigrenzen.
MikeS
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[zitat]Andreas Bock schrieb am 14.5.20 06:13:
seperate Rechtsform
Ansonsten droht der Physio eine Gewerblichkeit. [/zitat]
--> Das ist nicht ganz richtig, bei einem Einzelunternehmer gibt es die "Infektion" durch gewerbliche Umsätze nicht. Dies ist aber z.B. bei der Personengesellschaft der Fall. Der Einzelunternehmer hat jederzeit die Möglichkeit die gewerblichen Umsätze gesondert auszuweisen. Eine Gewerbesteuer droht hier nur für diesen Bereich bei Überschreitung der Freigrenzen.
MikeS
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MikeS schrieb:
Andreas Bock schrieb am 14.5.20 06:13:
seperate Rechtsform
Ansonsten droht der Physio eine Gewerblichkeit.
--> Das ist nicht ganz richtig, bei einem Einzelunternehmer gibt es die "Infektion" durch gewerbliche Umsätze nicht. Dies ist aber z.B. bei der Personengesellschaft der Fall. Der Einzelunternehmer hat jederzeit die Möglichkeit die gewerblichen Umsätze gesondert auszuweisen. Eine Gewerbesteuer droht hier nur für diesen Bereich bei Überschreitung der Freigrenzen.
MikeS
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12x1500€=18.000€ freigrenze wohl überschritten.
Zudem eine Freiberufliche Ausübung wohl unrealistisch ist, weil er wohl kaum jeden Kunden selbst betreut und Weisungen nicht erfolgen kann, sofern er individuell behandeln lässt.
Kann mich auch irren.
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12x1500€=18.000€ freigrenze wohl überschritten.
Zudem eine Freiberufliche Ausübung wohl unrealistisch ist, weil er wohl kaum jeden Kunden selbst betreut und Weisungen nicht erfolgen kann, sofern er individuell behandeln lässt.
Kann mich auch irren.
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Andreas Bock schrieb:
12x1500€=18.000€ freigrenze wohl überschritten.
Zudem eine Freiberufliche Ausübung wohl unrealistisch ist, weil er wohl kaum jeden Kunden selbst betreut und Weisungen nicht erfolgen kann, sofern er individuell behandeln lässt.
Kann mich auch irren.
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Andreas Bock schrieb am 14.5.20 15:09:
12x1500€=18.000€ freigrenze wohl überschritten.
Zudem eine Freiberufliche Ausübung wohl unrealistisch ist, weil er wohl kaum jeden Kunden selbst betreut und Weisungen nicht erfolgen kann, sofern er individuell behandeln lässt.
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Ja Du irrst Dich :blush: Weil Du einige Dinge durcheinander bringst :blush:
Umsatzsteuer und Gewerbesteuer hat nichts miteinander zu tun
MikeS
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• Lars van Ravenzwaaij
• Olaf Seifert
[zitat]Andreas Bock schrieb am 14.5.20 15:09:
12x1500€=18.000€ freigrenze wohl überschritten.
Zudem eine Freiberufliche Ausübung wohl unrealistisch ist, weil er wohl kaum jeden Kunden selbst betreut und Weisungen nicht erfolgen kann, sofern er individuell behandeln lässt.
Kann mich auch irren. [/zitat]
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MikeS
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MikeS schrieb:
Andreas Bock schrieb am 14.5.20 15:09:
12x1500€=18.000€ freigrenze wohl überschritten.
Zudem eine Freiberufliche Ausübung wohl unrealistisch ist, weil er wohl kaum jeden Kunden selbst betreut und Weisungen nicht erfolgen kann, sofern er individuell behandeln lässt.
Kann mich auch irren.
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--> Das ist nicht ganz richtig, bei einem Einzelunternehmer gibt es die "Infektion" durch gewerbliche Umsätze nicht. Dies ist aber z.B. bei der Personengesellschaft der Fall. Der Einzelunternehmer hat jederzeit die Möglichkeit die gewerblichen Umsätze gesondert auszuweisen. Eine Gewerbesteuer droht hier nur für diesen Bereich bei Überschreitung der Freigrenzen.
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Andreas Bock schrieb am 14.5.20 06:13:
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--> Das ist nicht ganz richtig, bei einem Einzelunternehmer gibt es die "Infektion" durch gewerbliche Umsätze nicht. Dies ist aber z.B. bei der Personengesellschaft der Fall. Der Einzelunternehmer hat jederzeit die Möglichkeit die gewerblichen Umsätze gesondert auszuweisen. Eine Gewerbesteuer droht hier nur für diesen Bereich bei Überschreitung der Freigrenzen.
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Andreas Bock schrieb:
12x1500€=18.000€ freigrenze wohl überschritten.
Zudem eine Freiberufliche Ausübung wohl unrealistisch ist, weil er wohl kaum jeden Kunden selbst betreut und Weisungen nicht erfolgen kann, sofern er individuell behandeln lässt.
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Andreas Bock schrieb am 14.5.20 15:09:
12x1500€=18.000€ freigrenze wohl überschritten.
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Olaf Seifert schrieb:
Und ausserdem liegt die Umsatzsteuergrenze nicht mehr bei 17,5 .....
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