Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
1. Wann wird ein Azrt in Regress genommen (wahrscheinlich wenn er zuviel verschreibt??) aber folgt daraus nicht..
2. Bekommt ein Arzt nicht ein festes Budget an verschreibungen und kommt nur dann drüber wenn er unverhältnissmäsig viele Patienten übernimmt die er dann mit KG,Ergo etc. absichern muss und heisst das dann nicht das...
3. jeder Arzt eigentlich sagen kann ich behandel nur soviel wie ich auch übers Budget ableisten kann, sprich er verdient deutlich mehr, muss dann halt aber auch mit nachforderungen rechen.
Wenn dem so ist wäre das für mich...
4. eine reine abzocke der Ärzte die einfach den Hals nicht voll genug bekommen und das an den Patienten auslassen die eigentlich ein Anrecht auf die Behandlungen haben???
Hoffe ich konnte meine Gedankengänge erklären und liege nicht allzu Falsch damit...
p.s. bitte jetzt keine kommentare ala..wieso weisst du sowas nit. etc...
in diesem Sinne... Slainte... :blush:)
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Problem beschreiben
Horatio72 schrieb:
So, ich oute mich jetzt mal als jemand der das Thema Regress so richtig nit versteht. Ich lese immer nur Meinungen und verschiedene Standpunkte und hab da jetzt mal paar fragen:
1. Wann wird ein Azrt in Regress genommen (wahrscheinlich wenn er zuviel verschreibt??) aber folgt daraus nicht..
2. Bekommt ein Arzt nicht ein festes Budget an verschreibungen und kommt nur dann drüber wenn er unverhältnissmäsig viele Patienten übernimmt die er dann mit KG,Ergo etc. absichern muss und heisst das dann nicht das...
3. jeder Arzt eigentlich sagen kann ich behandel nur soviel wie ich auch übers Budget ableisten kann, sprich er verdient deutlich mehr, muss dann halt aber auch mit nachforderungen rechen.
Wenn dem so ist wäre das für mich...
4. eine reine abzocke der Ärzte die einfach den Hals nicht voll genug bekommen und das an den Patienten auslassen die eigentlich ein Anrecht auf die Behandlungen haben???
Hoffe ich konnte meine Gedankengänge erklären und liege nicht allzu Falsch damit...
p.s. bitte jetzt keine kommentare ala..wieso weisst du sowas nit. etc...
in diesem Sinne... Slainte... :blush:)
1. Der Arzt kann verschreiben, was er will. Er kann sein Budget um x-% überschreiten, wobei x auch 10 mio sein könnte.
In so einem Fall muss mit dem Arzt erst ein Gespräch geführt werden und bei nochmaliger Überschreitung der Regress angedroht werden.
Erst dann muss er sich an seine Budgetgrenzen halten.
2. Ja, er hat ein bestimmte Budget. Allerdings kann sich dieses aufgrund von Praxisbesonderheiten ändern. So wird dem Rechnung getragen, dass ein Arzt vielleicht viele ZNS-Patienten hat.
3. Die Ärzte sind in der Regel diesbezüglich einfach ahnungslos und lassen sich durch ihre Kassenärztliche Vereinigung steuern. Die Ärzte haben meist auch keine Lust, sich zu informieren. Die Ärzte bilden sich auch nicht weiter. Das müssen alles WIR leisten. Was können wir feststellen? Den letzten in der Reihe beißen die Hunde. Wir müssen die Ärzte aufklären... hierzu ist ein gutes Verhältnis notwendig und die Wahrnehmung bei den Ärzten, dass wir tatsächlich mehr Ahnung von der Materie HMR usw. haben, als Ärzte oder Arzthelferinnen.
4. siehe oben. Ich denke, die meisten Ärzte haben einfach keine Ahnung.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Das Problem ist, dass die Ärzte ihr Budget erst im Nachhinein erfahren.
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Wonderwoman schrieb:
aha... dann kann man ja theoretisch niemanden in Regress nehmen. :unamused:
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die neue schrieb:
Doch. Der Arzt erfährt ein Jahr später, daß sein Budget Summe x war. Wenn er darüber lag hat er Pech
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Sehr richtig.
Gruß Britt
hier kann man einiges nachlesen... was dann nicht doppelt erklärt werden muss.
AOK-Bundesverband - Lexikon - A - Arznei- und Heilmittelbudget
Bitte nicht Budget und Richtgröße mit Regelleistungsvolumen verwechseln.
Einer Wertung des z.T. hier geschriebenen enthalte ich mich in meiner bekannten Bescheidenheit...
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Lieber Horation,
hier kann man einiges nachlesen... was dann nicht doppelt erklärt werden muss.
AOK-Bundesverband - Lexikon - A - Arznei- und Heilmittelbudget
Bitte nicht Budget und Richtgröße mit Regelleistungsvolumen verwechseln.
Einer Wertung des z.T. hier geschriebenen enthalte ich mich in meiner bekannten Bescheidenheit...
LG,
m.
Was das wohl soll??
Ärzte haben wenig Lust, sich über so einen Sch..ß wie den Heilmittelkatalog, der lt. Vorwort der Vereinfachung dienen soll, aber ständig geändert wird, in der knappen Freizeit fortzubilden. Da nehmen wir lieber fachliche Themen ins Visier.
Wer offensichtlich unwirtschaftlich verordnet, wird gleich in Regress genommen, den Versuch der KV mitsamt Kassen habe ich hinter mir, 1000% über dem Budget - man hatte mich nur falsch verglichen und meinen Behanlungsauftrag für Pat. mit G80.- Diagnosen übersehen.
Grundsätzlich wichtig ist, miteinander vernünftig zu kommunizieren!!
mfg hgb :wink:
[bearbeitet am 01.05.14 22:49]
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hgb schrieb:
ich denke, die meisten PT's sind einfach arrogant!
Was das wohl soll??
Ärzte haben wenig Lust, sich über so einen Sch..ß wie den Heilmittelkatalog, der lt. Vorwort der Vereinfachung dienen soll, aber ständig geändert wird, in der knappen Freizeit fortzubilden. Da nehmen wir lieber fachliche Themen ins Visier.
Wer offensichtlich unwirtschaftlich verordnet, wird gleich in Regress genommen, den Versuch der KV mitsamt Kassen habe ich hinter mir, 1000% über dem Budget - man hatte mich nur falsch verglichen und meinen Behanlungsauftrag für Pat. mit G80.- Diagnosen übersehen.
Grundsätzlich wichtig ist, miteinander vernünftig zu kommunizieren!!
mfg hgb :wink:
[bearbeitet am 01.05.14 22:49]
In die Behandlung kranker Menschen dringt nun ein ganz anderer Gesichtspunkt: Die Kriterien der Wirtschaftlichkeit!
Wir alle wissen oder könnten wissen, dass der Mensch in den beiden letzten Jahren seines Lebens beim Tod durch Krankheit die meisten Ressourcen verbraucht. Nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit müßten wir also in dieser Zeit ganz anders behandeln oder???
Das fragt nur keiner laut, aber hinten herum wird so gehandelt.
mfg hgb :frowning: :frowning:
[bearbeitet am 04.05.14 11:18]
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hgb schrieb:
.. hier steckt der Pferdefuß in den letzten Worten:
In die Behandlung kranker Menschen dringt nun ein ganz anderer Gesichtspunkt: Die Kriterien der Wirtschaftlichkeit!
Wir alle wissen oder könnten wissen, dass der Mensch in den beiden letzten Jahren seines Lebens beim Tod durch Krankheit die meisten Ressourcen verbraucht. Nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit müßten wir also in dieser Zeit ganz anders behandeln oder???
Das fragt nur keiner laut, aber hinten herum wird so gehandelt.
mfg hgb :frowning: :frowning:
[bearbeitet am 04.05.14 11:18]
Du hast keine Lust, etwas zum Thema HMR zu lernen, obwohl dieser auch für Ärzte gilt und wälzt das auf die Heilmittelerbringer ab.
Zum kotzen!!!!
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Wonderwoman schrieb:
Sorry, aber wenn Du Arzt bist, dann bestätigt Dein Betrag meine Aussagen.
Du hast keine Lust, etwas zum Thema HMR zu lernen, obwohl dieser auch für Ärzte gilt und wälzt das auf die Heilmittelerbringer ab.
Zum kotzen!!!!
Dein Daherschwätzen ist wenig hilfreich, um den emetischen Ausdruck zu vermeiden. Bisher habe ich nur versucht, die derzeitige Lage transparent zu machen, Du ziehst es vor, persönlich zu werden, ohne auch nur einen Funken von Kenntnis von mir zu haben.
Das spricht nicht für eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit. :frowning: :frowning: :frowning:
Aber: Was juckts die Deutsche Eiche, wenn sich die Sau dran scheuert!!
:smile: :smile: :smile: :smile: :smile:
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye: :blush:)
[bearbeitet am 01.05.14 22:31]
[bearbeitet am 01.05.14 22:50]
[bearbeitet am 07.05.14 09:14]
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hgb schrieb:
.. vielleicht habe ich schon etwas mehr Ahnung als Du, weißt Du das?
Dein Daherschwätzen ist wenig hilfreich, um den emetischen Ausdruck zu vermeiden. Bisher habe ich nur versucht, die derzeitige Lage transparent zu machen, Du ziehst es vor, persönlich zu werden, ohne auch nur einen Funken von Kenntnis von mir zu haben.
Das spricht nicht für eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit. :frowning: :frowning: :frowning:
Aber: Was juckts die Deutsche Eiche, wenn sich die Sau dran scheuert!!
:smile: :smile: :smile: :smile: :smile:
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye: :blush:)
[bearbeitet am 01.05.14 22:31]
[bearbeitet am 01.05.14 22:50]
[bearbeitet am 07.05.14 09:14]
Die A-Karte haben immer die Patienten, die spät im Quatal erkranken oder einen erheblichen Bedarf an Heilmitteln haben. Denn so etwas lässt sich mit einem Pauschalwert wie der Richtgrösse nicht abbilden! :wink:
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gewitterwolke schrieb:
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Verordnungen richtet sich nicht nach dem Heilmittelkatalog,Wonderman. Auf KV-Ebene werden Gesamtausgabenvolumina vereinbart, und auf dieser Basis Richtgrössen für Ärzte festgelegt, und zwar jedes Jahr im Vorhinein. Richtgrössen werden nach Fachgruppen bestimmt, unter angeblicher Berücksichtigung vieler Faktoren. Wenn ein Arzt seine Richtgrösse für Heilmittel um mehr als 25% überschreitet, muss er den Mehrbetrag erstatten, wenn er die Überschreitung nicht mit Praxisbesonderheiten erklären kann, was allerdings sehr schwer und aufwendig ist.( § 106 Abs 5 , §84 SGB V)
Die A-Karte haben immer die Patienten, die spät im Quatal erkranken oder einen erheblichen Bedarf an Heilmitteln haben. Denn so etwas lässt sich mit einem Pauschalwert wie der Richtgrösse nicht abbilden! :wink:
[bearbeitet am 13.05.14 20:56]
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pm-ps schrieb:
[bearbeitet am 13.05.14 20:56]
> auf welcher seite sehst du?
Mal ganz ehrlich gefragt, ohne dabei horatio an den Karren fahren zu wollen, denn ich kann mir durchaus vorstellen sowas wichtiges verpasst zu haben;
Führen wir gerade einen Krieg Pfleger gegen Hebammen gegen Ärzte gegen Therapeuten (und die GKVen stehen lachend daneben)?
In dem Fall möchte ich schonmal erklären, damit niemand sagt ich hätte ja nie Stellung bezogen: Ich stehe auf der Seite der Armen und Unterdrückten dieser Welt, sehe die nicht-so-rosige Situation der therapeutischen Leistungserbringer (man lese die Leistungsbeschreibung der GKV des geringsten Misstrauens) im Auftrag des Volkes ebenso wie die der Geburtshelferinnen (man versuche, im Hauptberuf diese Haftpflichtversicherung zu finanzieren), Mediziner (weil ein Mensch der seine Beiträge in die GKV zahlt es gestern brauchte wird heute dem Arzt in den Hintern getreten), Pfleger (außer für die, die die Bitte einen bis zum Hals eingenässten Schlaganfall-Patienten zu waschen --gerne mit meiner Unterstützung beim aufrichten-- über eine ganze Schicht hinweg mit dem Kommentar "Waschen ist nicht so wichtig" quittierten) und auch derer junger Menschen die blauäugig eine Lehre in der staatlichen Gesundheitsversorgung begonnen haben ("Da tu ich wenigstens was Gutes bevor ich Kinder bekomme und Mama bin") und später feststellen, Leistungsverweigerung per Dienstanweisung zu ihrem Hauptberuf gemacht zu haben.
Besch... ist's, aber einen Masterplan um das zu ändern habe ich leider noch nicht entwickelt.
[bearbeitet am 02.05.14 06:20]
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Papa Alpaka schrieb:
Carsten Stein schrieb:
> auf welcher seite sehst du?
Mal ganz ehrlich gefragt, ohne dabei horatio an den Karren fahren zu wollen, denn ich kann mir durchaus vorstellen sowas wichtiges verpasst zu haben;
Führen wir gerade einen Krieg Pfleger gegen Hebammen gegen Ärzte gegen Therapeuten (und die GKVen stehen lachend daneben)?
In dem Fall möchte ich schonmal erklären, damit niemand sagt ich hätte ja nie Stellung bezogen: Ich stehe auf der Seite der Armen und Unterdrückten dieser Welt, sehe die nicht-so-rosige Situation der therapeutischen Leistungserbringer (man lese die Leistungsbeschreibung der GKV des geringsten Misstrauens) im Auftrag des Volkes ebenso wie die der Geburtshelferinnen (man versuche, im Hauptberuf diese Haftpflichtversicherung zu finanzieren), Mediziner (weil ein Mensch der seine Beiträge in die GKV zahlt es gestern brauchte wird heute dem Arzt in den Hintern getreten), Pfleger (außer für die, die die Bitte einen bis zum Hals eingenässten Schlaganfall-Patienten zu waschen --gerne mit meiner Unterstützung beim aufrichten-- über eine ganze Schicht hinweg mit dem Kommentar "Waschen ist nicht so wichtig" quittierten) und auch derer junger Menschen die blauäugig eine Lehre in der staatlichen Gesundheitsversorgung begonnen haben ("Da tu ich wenigstens was Gutes bevor ich Kinder bekomme und Mama bin") und später feststellen, Leistungsverweigerung per Dienstanweisung zu ihrem Hauptberuf gemacht zu haben.
Besch... ist's, aber einen Masterplan um das zu ändern habe ich leider noch nicht entwickelt.
[bearbeitet am 02.05.14 06:20]
Zu deiner Frage. Die Ärzte erhalten erst ein Jahr später Be3scheid wie hoch ihr Bugett war. Meines Wissens nach erfolgt die Abrechnung immer Quartalsweise. Daher ist in meinen Augen ja auch das Beratungsgespräch Unsinn, weil man als Arzt nicht reagieren kann.
Wir haben das mit unseren Ärzten so gelöst: Hausarzt M. lag ein Drittel über dem Bugett, verschrieb aber auch immer oder sehr oft WS2a etc also Rezeptfolgen a 3 Stück und so. Nun haben wir uns zusammengesessen und haben folgendes erarbeitet. Er gibt nur 2 Rezepte aus, das 3. holt sich der Pat vom Orthop. wofür er eine Kopie mitnimmt und auch keinen Termin braucht. Die Ortos spielen dank guter Zusammenarbeit mit uns (Huasarzt u uns) mit, und wir bzw der Pat hat keinen Verlust an Behandlungen bzw wir an Umsatz zu beklagen.
So machen es die ganz Doofen von uns zumindest.
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Herbert L. schrieb:
Manchmal kann ich hier nur den Kopfschütteln. :hushed:
Zu deiner Frage. Die Ärzte erhalten erst ein Jahr später Be3scheid wie hoch ihr Bugett war. Meines Wissens nach erfolgt die Abrechnung immer Quartalsweise. Daher ist in meinen Augen ja auch das Beratungsgespräch Unsinn, weil man als Arzt nicht reagieren kann.
Wir haben das mit unseren Ärzten so gelöst: Hausarzt M. lag ein Drittel über dem Bugett, verschrieb aber auch immer oder sehr oft WS2a etc also Rezeptfolgen a 3 Stück und so. Nun haben wir uns zusammengesessen und haben folgendes erarbeitet. Er gibt nur 2 Rezepte aus, das 3. holt sich der Pat vom Orthop. wofür er eine Kopie mitnimmt und auch keinen Termin braucht. Die Ortos spielen dank guter Zusammenarbeit mit uns (Huasarzt u uns) mit, und wir bzw der Pat hat keinen Verlust an Behandlungen bzw wir an Umsatz zu beklagen.
So machen es die ganz Doofen von uns zumindest.
DANKE für diesen vernünftigen Beitrag.
m.
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michael933 schrieb:
Lieber Herbert,
DANKE für diesen vernünftigen Beitrag.
m.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Meine Meinung ist, dass sich die Äußerung in den HMR "Wirtschaftlichkeit und med. Notwendigkeit" sowieso total widersprechen! Man kann bei keiner Behandlung und/oder Verordnung nach beiden Kriterien verfahren!
Gruß Evi
ja auch wenn hier gleich die Frage kommt, ob wir das schon probiert haben.....nein haben wir nicht, weil wir damit bei unseren HÄ oder Orthos nicht ankommen brauchen....keine Zeit, kein Interesse.
Wir machen hingegen unsere Patienten schlau und sagen ihnen wo sie was "abgreifen" können. Manchmal haben wir auch Glück :wink:
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ptheike schrieb:
super, es wäre prima, wenn wir so etwas mit unseren Ärzten auch hinbekommen würden....
ja auch wenn hier gleich die Frage kommt, ob wir das schon probiert haben.....nein haben wir nicht, weil wir damit bei unseren HÄ oder Orthos nicht ankommen brauchen....keine Zeit, kein Interesse.
Wir machen hingegen unsere Patienten schlau und sagen ihnen wo sie was "abgreifen" können. Manchmal haben wir auch Glück :wink:
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Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Kein Problem... dafür sind wir ja da :smile:
1. Der Arzt kann verschreiben, was er will. Er kann sein Budget um x-% überschreiten, wobei x auch 10 mio sein könnte.
In so einem Fall muss mit dem Arzt erst ein Gespräch geführt werden und bei nochmaliger Überschreitung der Regress angedroht werden.
Erst dann muss er sich an seine Budgetgrenzen halten.
2. Ja, er hat ein bestimmte Budget. Allerdings kann sich dieses aufgrund von Praxisbesonderheiten ändern. So wird dem Rechnung getragen, dass ein Arzt vielleicht viele ZNS-Patienten hat.
3. Die Ärzte sind in der Regel diesbezüglich einfach ahnungslos und lassen sich durch ihre Kassenärztliche Vereinigung steuern. Die Ärzte haben meist auch keine Lust, sich zu informieren. Die Ärzte bilden sich auch nicht weiter. Das müssen alles WIR leisten. Was können wir feststellen? Den letzten in der Reihe beißen die Hunde. Wir müssen die Ärzte aufklären... hierzu ist ein gutes Verhältnis notwendig und die Wahrnehmung bei den Ärzten, dass wir tatsächlich mehr Ahnung von der Materie HMR usw. haben, als Ärzte oder Arzthelferinnen.
4. siehe oben. Ich denke, die meisten Ärzte haben einfach keine Ahnung.
4. Kein Arzt verdient an n i c h t ausgestellten Heilmittelverordnungen. Wie sollte das auch gehen? Es gibt einige, die durch z.T. windige Konstruktionen an ihren Verordnungen verdienen. Manche Kassen versuchen durch Prämien, die VO's zu begrenzen.
3. Wenn der Arzt (m/w) mehr Pat. behandelt, wird er dafür nicht bezahlt, er hat sein Leistungsbudget überzogen. Das ist unabhängig davon, ob z. B. durch Grippewelle ein Mehrbedarf enstanden ist. Deswegen wollen die Ärzte eine Vergütung, die von diesen Risiken unabhängig ist.
2. Wie michael933 in seinem link bereits zeigte, gibt es keine feste Grenze für Verordnungen, es wird in der Regel nach Abarbeiten der VO's und Prüfung bei den Kassen 2 Jahre nach dem Geschehen die Wirtschaftlichkeit von Medikamenten- und Heilmittelverordnungen geprüft. Bei Unwirtschaftlichkeit erfolgt ja nach Ausmaß Beratung bis Regress.
Ein Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit ist die Durchschnittverordnungsmenge der Fachgruppe, z. B. rein konservative Orthopäden.
Beratung erfolgt z.B. auch bei zuviel Einweisungen ins Krankenhaus.
1. Ein Arzt wird in Regreß genommen, wenn er offensichtlich und wiederholt oder schwerwiegend die Richtlinien zur VO verletzt. Dabei werden die Vergleichswerte der Richtlinien erst im Nachhinein festgelegt.
Im Vergleich: Du fährst auf einer Straße ohne Geschwindigkeitsbeschilderung, wirst geblitzt und an der Geschwindigkeit der anderen wird Deine Überschreitung festgestellt!
mfg hgb :wink:
[bearbeitet am 02.05.14 21:12]
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Mal davon abgesehen das mir keiner an den Karren fährt, find ich meistens die ersten 2 Beiträge in jedem Thread hilfreich, danach wird meist nur noch gezankt und beschimpft, find ich eigentlich schade. ob Pfleger, Physio oder Doc oder was auch immer, eigentlich sollten wir doch alle dasselbe Ziel haben.Wird Leider meines Erachtens ducrh die KV`s immer mehr erschwert und jeder Kleinkrieg zwischen uns spielt den KV mehr in die Karten. Finde ich sehr Schade...
Ich hab auch kein Problem damit das andere mehr verdienen, hab mir das ja alles so ausagesucht.
Ein Problem hab ich damit das ne Patientin mit starken Schmerzen keine Rezepte mehr bekommt mit Hinweis auf das eingeschränkte Budget und andere mit vergleichsweise wenig bis gar keinen Einschränkungen vom selben Arzt Folgeverordnungen en Mass bekommen. Mir fählt es in dem System einfachg etwas an Gerechtigkeit. Da ist m.E. zu viel Willkür....Ich kann mir meine Schmerzen nit immer zum Quartalsanfang nehmen....na gut... Vielen Dank erstmal an alle....Slainte... :yum:
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Horatio72 schrieb:
Top.. Vielen Dankerstmal...
Mal davon abgesehen das mir keiner an den Karren fährt, find ich meistens die ersten 2 Beiträge in jedem Thread hilfreich, danach wird meist nur noch gezankt und beschimpft, find ich eigentlich schade. ob Pfleger, Physio oder Doc oder was auch immer, eigentlich sollten wir doch alle dasselbe Ziel haben.Wird Leider meines Erachtens ducrh die KV`s immer mehr erschwert und jeder Kleinkrieg zwischen uns spielt den KV mehr in die Karten. Finde ich sehr Schade...
Ich hab auch kein Problem damit das andere mehr verdienen, hab mir das ja alles so ausagesucht.
Ein Problem hab ich damit das ne Patientin mit starken Schmerzen keine Rezepte mehr bekommt mit Hinweis auf das eingeschränkte Budget und andere mit vergleichsweise wenig bis gar keinen Einschränkungen vom selben Arzt Folgeverordnungen en Mass bekommen. Mir fählt es in dem System einfachg etwas an Gerechtigkeit. Da ist m.E. zu viel Willkür....Ich kann mir meine Schmerzen nit immer zum Quartalsanfang nehmen....na gut... Vielen Dank erstmal an alle....Slainte... :yum:
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Die KV hat den Mangel zu verteilen, Hauptverursacher der Misere sind Politik und Kassen!!
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Zu Deinen Fragen fange ich hinten an.
4. Kein Arzt verdient an n i c h t ausgestellten Heilmittelverordnungen. Wie sollte das auch gehen? Es gibt einige, die durch z.T. windige Konstruktionen an ihren Verordnungen verdienen. Manche Kassen versuchen durch Prämien, die VO's zu begrenzen.
3. Wenn der Arzt (m/w) mehr Pat. behandelt, wird er dafür nicht bezahlt, er hat sein Leistungsbudget überzogen. Das ist unabhängig davon, ob z. B. durch Grippewelle ein Mehrbedarf enstanden ist. Deswegen wollen die Ärzte eine Vergütung, die von diesen Risiken unabhängig ist.
2. Wie michael933 in seinem link bereits zeigte, gibt es keine feste Grenze für Verordnungen, es wird in der Regel nach Abarbeiten der VO's und Prüfung bei den Kassen 2 Jahre nach dem Geschehen die Wirtschaftlichkeit von Medikamenten- und Heilmittelverordnungen geprüft. Bei Unwirtschaftlichkeit erfolgt ja nach Ausmaß Beratung bis Regress.
Ein Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit ist die Durchschnittverordnungsmenge der Fachgruppe, z. B. rein konservative Orthopäden.
Beratung erfolgt z.B. auch bei zuviel Einweisungen ins Krankenhaus.
1. Ein Arzt wird in Regreß genommen, wenn er offensichtlich und wiederholt oder schwerwiegend die Richtlinien zur VO verletzt. Dabei werden die Vergleichswerte der Richtlinien erst im Nachhinein festgelegt.
Im Vergleich: Du fährst auf einer Straße ohne Geschwindigkeitsbeschilderung, wirst geblitzt und an der Geschwindigkeit der anderen wird Deine Überschreitung festgestellt!
mfg hgb :wink:
[bearbeitet am 02.05.14 21:12]
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