Wir suchen Dich als
Physiotherapeut/in (m/w/d),
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Krankengymnastik für Kinder
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erlernen? Wo ist dein Weg?
Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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Ich könnte jetzt so eine Vereinbarung selbst aufsetzen, aber da es in Germany für alles Gesetze und Verordnungen gibt, wird das auch hier der Fall sein. Ich möchte natürlich nicht gegen solche verstoßen.....
Also: Wer kann helfen? Bitte keine Kommentare über die Sinnlosigkeit von Kursen :wink:
Vielen Dank!
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ptheike schrieb:
Hier gibt es ja viele kluge Köpfe und ich bin mir ganz sicher, das Jemand helfen kann. Wir sind eine kleine Praxis und haben pro Woche, außer Ferien, ca 6 Präventionskurse laufen. Im Großen und Ganzen ist die Nachfrage recht groß, allerdings kommt es immer wieder vor, das sich z. B. 15 Leute auf Interessentenlisten vormerken lassen. ca 14 Tage vor Beginn eines Kurses rufen wir die Interessenten an und erfragen, ob Sie zu den Zeiten und Tagen nun teilnehmen können oder wollen. Angenommen, 8 Teilnehmer bleiben dann übrig und damit ist unser Kurs voll und wir beginnen. So weit so gut. Zum Beginn des Kurses kommen nun aber tatsächlich nur 6. Die anderen 2 reden sich raus mit Arbeit, Krankheit ect.....alles Dinge, die ich nicht nachprüfen kann. Das heißt also, das wir den Kurs nur mit 6 Leuten starten und da wird es unrentabel. Ich suche nach einer Möglichkeit, die Leute, die sich verbindlich angemeldet haben, auch zahlen zu lassen. Ich denke da an eine Vereinbarung, die die potientiellen Teilnehmer (nicht die Interessenten) unterschreiben müßten und zur Zahlung verpflichtet werden, auch wenn sie z. B. ohne ärztliches Attest nicht teilnehmen.
Ich könnte jetzt so eine Vereinbarung selbst aufsetzen, aber da es in Germany für alles Gesetze und Verordnungen gibt, wird das auch hier der Fall sein. Ich möchte natürlich nicht gegen solche verstoßen.....
Also: Wer kann helfen? Bitte keine Kommentare über die Sinnlosigkeit von Kursen :wink:
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ptheike schrieb:
sehr allgemein, hier brauche ich doch auch einen Vertrag z. B. in schriftlicher Form?
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Illdisposed schrieb:
§615 BGB
Wenn du anfängst rumzueiern und die Leute erst zahlen, wenn sie kommen, wirst du immer wieder solche Probleme haben.
Und schriftliche Vereinbarungen mögen vielleicht wirksam sein und trotzdem mußt du mit dem TN diskutieren und deinem Geld hinterher laufen.
Du mußt eine klare Linie haben.
Gruß Britt
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ptheike schrieb:
.....das wäre eine Möglichkeit und daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Trotzdem hätte ich gern vorher noch eine Vereinbarung
Wer keine Arbeit hat, macht sich welche.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Nimm es nicht übel, das ist so typisch "deutsch", da macht man noch einen Vertrag in 5facher Ausführung, wenn man aufs Klo will und über die Marke des Klopapiers. Wenn die Teilnehmer die Kursbedingungen kennen, die Anmeldung ausgefüllt und bezahlt haben, was willst du denn noch schriftlich vereinbaren?
Wer keine Arbeit hat, macht sich welche.
Gruß Britt
Die Angemeldeten werden mit großer Wahrscheinlichkeit kommen, und wenn nicht, macht es doch auch nichts, du hast das Geld und der Kurs mit weniger Leuten ist doch auch toll.
LG :wink:
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limone schrieb:
Ich denke auch, wenn du das Geld vorher hast, das reicht.
Die Angemeldeten werden mit großer Wahrscheinlichkeit kommen, und wenn nicht, macht es doch auch nichts, du hast das Geld und der Kurs mit weniger Leuten ist doch auch toll.
LG :wink:
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Britt schrieb:
Das ist doch ganz einfach. Bis 14 Tage vor Kursbeginn muss das Geld auf dem Konto sein oder der TN wird von der Liste gestrichen. Der Kursplatz wird erst nach Geldeingang verbindlich reserviert.
Wenn du anfängst rumzueiern und die Leute erst zahlen, wenn sie kommen, wirst du immer wieder solche Probleme haben.
Und schriftliche Vereinbarungen mögen vielleicht wirksam sein und trotzdem mußt du mit dem TN diskutieren und deinem Geld hinterher laufen.
Du mußt eine klare Linie haben.
Gruß Britt
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Xela schrieb:
Sie haben doch sicher in Ihrem Leben schon mal eine Weiterbildung gemacht? Sicher auch eine solche, die über mehrere Wochen ging? Sicher wollte Ihr FoBi-Anbieter das gesamte Geld auf einmal und wenn in Raten - jedenfalls immer VORHER und hat Sie in seinen AGB´s auf alles hingewiesen, was es an Rechtsfolgen so geben kann? Warum nehmen Sie nicht etwas, was Sie selber schon mal unterschrieben haben als Vorlage für Ihre Vorstellungen?
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