Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
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in der Frage der mangelnden Kostendeckung der einzelnen Leistungshonorare ergeben sich verschiedenen Fragen, zu denen ich weder entsprechende Regelungen noch gerichtliche Urteile finden kann. Daher bitte ich Euch um entsprechende Unterstützung.
1, Sind e.V. grundsätzlich in der Lage rechtsverbindliche Verträge und Willenserklärungen für Nichtmitglieder abzugeben?
Mir ist durchaus bewusst, dass jeder Leistungserbringer zum Zwecke der Zulassung einen entsprechenden Vertrag mit den Krankenkassen unter-
schreibt. Natürlich besteht auf dem Papier die Möglichkeit, einen Einzelvertrag zu schließen. Berücksichtigt man allerdings die Klausel, dass die
Honorare, die die Verbände mit den Kassen festsetzen, Höchstpreise sind, wird deutlich, dass diese Möglichkeit faktisch unmöglich ist.
2. E.V. sind u.U. zu Schadenersatz verpflichtet. Nämlich dann, wenn sie sich grobe Fahrlässigkeit zurechnen lassen müssen. Stellt die Tatsache,
dass keiner der etablierten Verbände über eine belastbare Kalkulation für die einzelnen Leistungspositionen verfügt,eine grobeFahrlässigkeit
dar? Werden hier nicht Vermögensschäden von Mitgliedern und Nichtmitgliedern billigend in Kauf genommen, für die letztlich die Verbände
haftungsverpflichtet sind?
Wenn jemandem Urteile/Regelungen bekannt sind, gerne auch aus anderen Bereichen, die sich auf diese Fragen beziehen, wäre ich für eine Quellenangabe dankbar.
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Jörg Imbach schrieb:
Hallo Kollegen,
in der Frage der mangelnden Kostendeckung der einzelnen Leistungshonorare ergeben sich verschiedenen Fragen, zu denen ich weder entsprechende Regelungen noch gerichtliche Urteile finden kann. Daher bitte ich Euch um entsprechende Unterstützung.
1, Sind e.V. grundsätzlich in der Lage rechtsverbindliche Verträge und Willenserklärungen für Nichtmitglieder abzugeben?
Mir ist durchaus bewusst, dass jeder Leistungserbringer zum Zwecke der Zulassung einen entsprechenden Vertrag mit den Krankenkassen unter-
schreibt. Natürlich besteht auf dem Papier die Möglichkeit, einen Einzelvertrag zu schließen. Berücksichtigt man allerdings die Klausel, dass die
Honorare, die die Verbände mit den Kassen festsetzen, Höchstpreise sind, wird deutlich, dass diese Möglichkeit faktisch unmöglich ist.
2. E.V. sind u.U. zu Schadenersatz verpflichtet. Nämlich dann, wenn sie sich grobe Fahrlässigkeit zurechnen lassen müssen. Stellt die Tatsache,
dass keiner der etablierten Verbände über eine belastbare Kalkulation für die einzelnen Leistungspositionen verfügt,eine grobeFahrlässigkeit
dar? Werden hier nicht Vermögensschäden von Mitgliedern und Nichtmitgliedern billigend in Kauf genommen, für die letztlich die Verbände
haftungsverpflichtet sind?
Wenn jemandem Urteile/Regelungen bekannt sind, gerne auch aus anderen Bereichen, die sich auf diese Fragen beziehen, wäre ich für eine Quellenangabe dankbar.
Eine Änderung ist nur möglich wenn alle Leistungserbringer sich (vorübergehend) aus dem System verabschieden d.h. die Verträge mit der GKV kündigen. Man könnte dann für eine therapeutische Leistung einen angemessenen kostendeckenden Preis mit einer fachlich angemessenen Regelbehandlungszeit (z.B. 30 Min 25-30€) verlangen und diese solange nur noch privat abgeben bis das Honorarsystem im Rahmen eines neuen Rahmenvertrages zwischen Leistungserbringern und Kassen verbindlich vereinbart wurde. Die Kassen wiederum können und müssen dafür sorgen, dass ihre ja auch begrenzten Mittel ausreichen dieses neue Honorarsystem zu finanzieren.
Sie können das eigentlich problemlos machen indem sie den HMK reformieren. Das könnte z.B. dadurch geschehen dass sie die Anzahl kassenfinanzierter Behandlungen (Regelbehandlungen) reduzieren Zusatzleistungen (Eis, Wärme Extension etc.) aus dem Katalog nehmen oder indem sie die Eigenanteile der Patienten "anpassen". Da es zur Zeit ohnehin regional zu erheblichen Einschränkungen der therapeutischen Versorgung (Wartezeiten von 3-6 Wochen) gibt und genanntes Modell zu weniger Verordnungen führen wird, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt endlich einmal das ganze marode System zu reformieren. Entschuldige dass ich hier etwas weiter ausgeführt habe als es deine Frage eigentlich zulässt. Gruß S.
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Zur Zeit bin ich gerade dabei mit kompetenter Unterstützung die Kosten für sämtliche Heilmittelpositionskosten zu ermitteln. Das wird bei der Bemessung des individuellen Schadenersatzanspruchs die Berechnungsgrundlage sein.
Ich denke auch an die Entwicklung einer Art Kalkulationsschablone, damit jeder Zugelassenen mit Hilfe seiner individuellen Zahlen exakte Werte für seinen Verlust aus der Therapie von GKV-Versicherten berechnen kann.
Ich finde es aber gut, dass Du Deine Gedanken zur generellen Thematik mitteilst. Auch wenn man ja nicht unbedingt Deine Meinung teilen muss, zeigt es doch, dass eigentlich eine breite Einigkeit bei allen Heilmittelerbringern darüber besteht, dass die Honorare bei weitem nicht kostendeckend sind. Eigenartigerweise entwickeln auch viele engagierte Kollegen Initativen oder Ideen, wie man für Abhilfe sorgen kann. Ich glaube z.B., dass es ausreicht vorübergehend in einzelnen Kassenbezirken einzelne Leistungen gar nicht mehr anzubieten (z.B. in Westfalen-Lippe 4 Wochen keine MLD, in Meck.-Pom. 4 Wochen keine HB , o.ä.). Die Verbände scheinen keine Ideen oder Strategien zu entwickeln.
Mein Mitleid mit den an Finanznot leidenden Kassen tendiert gegen Null. Die horten 2-stellige Mrd.-Summen, auch aus bei Leistungserbringern in allen Bereichen des Gesundheitssystems wegen Formfehlern einbehaltenen Honoraren. Und dank des Mindestlohns werden weitere Einnahmezuwächse in Mrd.-Höhe erwartet.
Zum Thema Grundlohnsummenbindung. Wenn die partout nicht einmal dann auszuhebeln sein sollte, wenn wir nachweisen, dass die tatsächlichen Kosten höher als die vereinbarten Honorare sind, dann haben die Verbände jeweils dann versäumt, wenn neue Positionen geschaffen wurden oder Einzelpositionen zu Pauschalen zusammengefasst wurden, entsprechende Honorare zu vereinbaren, die zumindest den Anspruch der Kostendeckung hätten erfüllen können. Da rächt sich die grobe Fahrlässigkeit einer gänzlich fehlenden Kalkulation und gereicht mir und allen Leistungserbringern zu einem beträchtlichen Vermögensschaden.
Da es aus dem Bereich der Heilmittelerbringer noch niemanden gab, der geklagt hat, um genau diese Fragen zu klären, hat mich interessiert, ob jemand von entsprechenden Klageinhalten aus Zivil oder Wirtschaftsleben weiß. Vielleicht hab ich etwas unverständlich formuliert gestern abend. Es war schon spät. :wink:
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Jörg Imbach schrieb:
Die Handhabe für einen Schadenersatzanspruch ist das Vereinsrecht. Das begründet einen Haftungsanspruch bei "grober Fahrlässigkeit". Ich bin überzeugt, dass es möglich ist, ein Gericht davon zu überzeugen, dass Honorarvereinbarungen ohne jegliche Kostenkalkulation diesen Tatbestand belegen. Allein die Honorare für MLD und KG-Bobath und viele weitere Positionen reichen meines Erachtens aus, um den Verdacht zu erhärten. Zumal mir RA Bill und Wilfried Hofmann bei der letzten Mitgliederversammlung bestätigten,dass beim VDB und ihres Wissens bei keinem anderen Pt-Verband eine Kalkulation besteht. Der Aufwand lohne nicht.
Zur Zeit bin ich gerade dabei mit kompetenter Unterstützung die Kosten für sämtliche Heilmittelpositionskosten zu ermitteln. Das wird bei der Bemessung des individuellen Schadenersatzanspruchs die Berechnungsgrundlage sein.
Ich denke auch an die Entwicklung einer Art Kalkulationsschablone, damit jeder Zugelassenen mit Hilfe seiner individuellen Zahlen exakte Werte für seinen Verlust aus der Therapie von GKV-Versicherten berechnen kann.
Ich finde es aber gut, dass Du Deine Gedanken zur generellen Thematik mitteilst. Auch wenn man ja nicht unbedingt Deine Meinung teilen muss, zeigt es doch, dass eigentlich eine breite Einigkeit bei allen Heilmittelerbringern darüber besteht, dass die Honorare bei weitem nicht kostendeckend sind. Eigenartigerweise entwickeln auch viele engagierte Kollegen Initativen oder Ideen, wie man für Abhilfe sorgen kann. Ich glaube z.B., dass es ausreicht vorübergehend in einzelnen Kassenbezirken einzelne Leistungen gar nicht mehr anzubieten (z.B. in Westfalen-Lippe 4 Wochen keine MLD, in Meck.-Pom. 4 Wochen keine HB , o.ä.). Die Verbände scheinen keine Ideen oder Strategien zu entwickeln.
Mein Mitleid mit den an Finanznot leidenden Kassen tendiert gegen Null. Die horten 2-stellige Mrd.-Summen, auch aus bei Leistungserbringern in allen Bereichen des Gesundheitssystems wegen Formfehlern einbehaltenen Honoraren. Und dank des Mindestlohns werden weitere Einnahmezuwächse in Mrd.-Höhe erwartet.
Zum Thema Grundlohnsummenbindung. Wenn die partout nicht einmal dann auszuhebeln sein sollte, wenn wir nachweisen, dass die tatsächlichen Kosten höher als die vereinbarten Honorare sind, dann haben die Verbände jeweils dann versäumt, wenn neue Positionen geschaffen wurden oder Einzelpositionen zu Pauschalen zusammengefasst wurden, entsprechende Honorare zu vereinbaren, die zumindest den Anspruch der Kostendeckung hätten erfüllen können. Da rächt sich die grobe Fahrlässigkeit einer gänzlich fehlenden Kalkulation und gereicht mir und allen Leistungserbringern zu einem beträchtlichen Vermögensschaden.
Da es aus dem Bereich der Heilmittelerbringer noch niemanden gab, der geklagt hat, um genau diese Fragen zu klären, hat mich interessiert, ob jemand von entsprechenden Klageinhalten aus Zivil oder Wirtschaftsleben weiß. Vielleicht hab ich etwas unverständlich formuliert gestern abend. Es war schon spät. :wink:
Die Vereinsmitglieder oder die Vorstandschaft bzw. beide?
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Fuzziguzzi schrieb:
Sollte es in dieser Sache zu einer erfolgreichen Klage kommen, wer zahlt dann die Zeche?
Die Vereinsmitglieder oder die Vorstandschaft bzw. beide?
Damit mich niemand falsch versteht. Ich will im Prinzip keine der Interessenvertretungen schwächen. Ich will, dass die Verbandsmitglieder ihren Vereinen mit kritischen Fragen die Bude einrennen. Seit Jahren weisen v.a. PI von klassischen Kleinbetrieben (lt. IFK Mitgliederbefragung <4 AN + PI) auf die mangelnde Kostendeckung und AN auf Gehälter unterhalb jeglicher Schmerzgrenze hin. Die Arbeitsmarktsituation kann auch als Reaktion darauf gewertet werden, dass die etablierten Verbände das Gros ihrer Mitglieder entweder nicht ernst nehmen, oder einem Interessenkonflikt unterliegen, indem stets das eigene wirtschaftliche Interesse obsiegt.
Die Erfahrung zeigt, dass Argumentationen dieses Großteils der Verbandsmitglieder nicht einmal ausreicht, um die negative Entwicklung zu bremsen.
Dabei ist die Rechtfertigungsgrundlage unisono die "Grundlohnsummenbindung". Unabhängig von der Kalkulationsdbatte weiter oben, mag das ein stichhaltiges Argument sein, wenn man zu denen gehört, die sich morgens mit einem Hammer kämmen. Ein marktgerechtes Preisniveau wäre z.b. auch dadurch zu erreichen, indem der Behandlungstakt um Leistungsumfänge wie Prüfung von VO'en, Anfangsbefund, Endbefund, Dokumentation entlastet und dafür entsprechend honorierte Abrechnungspositionen geschaffen würden. Im übrigen gilt die Grundlohnsummenbindung für alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen verbindlich. Anderen Bereichen ist es aber in der jüngeren Vergangenheit bereits gelungen Abschlüsse oberhalb dieser Grenze abzuschließen.
Fallen eigentlich die Beitragserhöhungen und Gehaltserhöhungen zu/beider GKV auch unter die Grundlohnsummenbindung?
Da also bislang alle Bemühungen als gescheitert gelten müssen, um endlich auch nur die Tendenz einer Besserung zu erahnen, prüfe ich ernsthaft, ob ich juristisch eine Handhabe finde, um die Interessenvertretung an der Fortführung ihres Vertragspartnerschaftskartells zu Lasten der Mehrheit der Leistungserbringer zu hindern. Die Hoffnung darauf zu vertrauen, dass meine Kollegen ihre jeweiligen Vorstände und Geschäftsführungen mit klaren Verhandlungsaufträgen und -zielen verpflichten und diese notfalls auch entsprechenden Druck auf den Vertragspartner ausüben habe ich verloren. Bei den meisten steht völlige Ohnmacht, gefolgt von den Fragen was es zu Essen gibt und ob jemand kostenlose Belege oder Formulare verteilt, im Mittelpunkt ihrer Verbandsmitgliedschaft.
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Jörg Imbach schrieb:
Das ist sicher eine berechtigte Frage, die letztlich ein Jurist beantworten, der ggf. mit einem Klageantrag beauftragt würde.
Damit mich niemand falsch versteht. Ich will im Prinzip keine der Interessenvertretungen schwächen. Ich will, dass die Verbandsmitglieder ihren Vereinen mit kritischen Fragen die Bude einrennen. Seit Jahren weisen v.a. PI von klassischen Kleinbetrieben (lt. IFK Mitgliederbefragung <4 AN + PI) auf die mangelnde Kostendeckung und AN auf Gehälter unterhalb jeglicher Schmerzgrenze hin. Die Arbeitsmarktsituation kann auch als Reaktion darauf gewertet werden, dass die etablierten Verbände das Gros ihrer Mitglieder entweder nicht ernst nehmen, oder einem Interessenkonflikt unterliegen, indem stets das eigene wirtschaftliche Interesse obsiegt.
Die Erfahrung zeigt, dass Argumentationen dieses Großteils der Verbandsmitglieder nicht einmal ausreicht, um die negative Entwicklung zu bremsen.
Dabei ist die Rechtfertigungsgrundlage unisono die "Grundlohnsummenbindung". Unabhängig von der Kalkulationsdbatte weiter oben, mag das ein stichhaltiges Argument sein, wenn man zu denen gehört, die sich morgens mit einem Hammer kämmen. Ein marktgerechtes Preisniveau wäre z.b. auch dadurch zu erreichen, indem der Behandlungstakt um Leistungsumfänge wie Prüfung von VO'en, Anfangsbefund, Endbefund, Dokumentation entlastet und dafür entsprechend honorierte Abrechnungspositionen geschaffen würden. Im übrigen gilt die Grundlohnsummenbindung für alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen verbindlich. Anderen Bereichen ist es aber in der jüngeren Vergangenheit bereits gelungen Abschlüsse oberhalb dieser Grenze abzuschließen.
Fallen eigentlich die Beitragserhöhungen und Gehaltserhöhungen zu/beider GKV auch unter die Grundlohnsummenbindung?
Da also bislang alle Bemühungen als gescheitert gelten müssen, um endlich auch nur die Tendenz einer Besserung zu erahnen, prüfe ich ernsthaft, ob ich juristisch eine Handhabe finde, um die Interessenvertretung an der Fortführung ihres Vertragspartnerschaftskartells zu Lasten der Mehrheit der Leistungserbringer zu hindern. Die Hoffnung darauf zu vertrauen, dass meine Kollegen ihre jeweiligen Vorstände und Geschäftsführungen mit klaren Verhandlungsaufträgen und -zielen verpflichten und diese notfalls auch entsprechenden Druck auf den Vertragspartner ausüben habe ich verloren. Bei den meisten steht völlige Ohnmacht, gefolgt von den Fragen was es zu Essen gibt und ob jemand kostenlose Belege oder Formulare verteilt, im Mittelpunkt ihrer Verbandsmitgliedschaft.
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Shakespeare schrieb:
Aus meiner Sicht sind diese Fragen wenig sinnvoll. Innerhalb des GKV-Systems sind Honorarerhöhungen gesetzlich gedeckelt. Verbände können also nur Erhöhungen vereinbaren die in diesem Rahmen möglich sind (üblicherweise 1-3%). Niemand, (also auch Nichtmitglieder), muss diese Verträge akzeptieren. Dann gelten allerdings die alten Verträge mit noch schlechteren Bedingungen weiter. Für einen Schadensersatz gibt es aus meiner Sicht keine juristische Handhabe.
Eine Änderung ist nur möglich wenn alle Leistungserbringer sich (vorübergehend) aus dem System verabschieden d.h. die Verträge mit der GKV kündigen. Man könnte dann für eine therapeutische Leistung einen angemessenen kostendeckenden Preis mit einer fachlich angemessenen Regelbehandlungszeit (z.B. 30 Min 25-30€) verlangen und diese solange nur noch privat abgeben bis das Honorarsystem im Rahmen eines neuen Rahmenvertrages zwischen Leistungserbringern und Kassen verbindlich vereinbart wurde. Die Kassen wiederum können und müssen dafür sorgen, dass ihre ja auch begrenzten Mittel ausreichen dieses neue Honorarsystem zu finanzieren.
Sie können das eigentlich problemlos machen indem sie den HMK reformieren. Das könnte z.B. dadurch geschehen dass sie die Anzahl kassenfinanzierter Behandlungen (Regelbehandlungen) reduzieren Zusatzleistungen (Eis, Wärme Extension etc.) aus dem Katalog nehmen oder indem sie die Eigenanteile der Patienten "anpassen". Da es zur Zeit ohnehin regional zu erheblichen Einschränkungen der therapeutischen Versorgung (Wartezeiten von 3-6 Wochen) gibt und genanntes Modell zu weniger Verordnungen führen wird, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt endlich einmal das ganze marode System zu reformieren. Entschuldige dass ich hier etwas weiter ausgeführt habe als es deine Frage eigentlich zulässt. Gruß S.
Jörg: Deine Frage ist verständlich formuliert. Ich habe selbst keine Erfahrung, aber vielleicht hilft dir und anderen was ich spontan von Google bekommen habe?
-> Link
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Jörg Imbach schrieb:
Danke Dir. Genau das ist eine Quelle, die mir weiterhilft. Von einer Klage bin ich noch weit entfernt. Sie wäre in jedem Fall das letzte Mittel.
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Fuzziguzzi schrieb:
Bei der zu erwartenden Schadenssumme brauchen unsere Verbandsoberen schon eine sehr hohe Haftpflichtversicherung sollte die Klage erfolgreich sein, oder kann es auf die Mitglieder abgewälzt werden?
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Jörg Imbach schrieb:
Deine Quelle ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Haftungsidee eben nicht abwegig erscheint. Stellt sich die Frage, ob es gelingen kann denn Anspruch nachzuweisen. In diesem Zusammenhang versuche ich gerade zu klären, ob die Beurteilung von Shakespeare zutreffend ist, dass der "geschädigte Leistungserbringer" durch seine Vertragsunterschrift grundsätzlich verwirkt. Ich bin mir da bei weitem nicht so sicher wie er. Ich bezweifele das eher. Dann müssten Haftungsansprüche von Vereinsmitgliedern gegenüber ihrem Verein i.d.R. gänzlich ausgeschlossen sein, weil in fast allen Vereinen mindestens die Unterzeichnung eines Aufnahmeantrags oder einer Satzung obligatorisch ist, oder etwa nicht?
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Jörg Imbach schrieb:
Soweit es aus der Quelle von Papa Alpaka und einer einer weiteren, die ich beim Bundesministerium für Justiz ausfindig gemacht habe, beträfe ein Haftungsrisiko allenfalls das Vereinsvermögen und ggf. des Privatvermögen aller Vorstandsmitglieder bzw. deren Versicherungen.
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Papa Alpaka schrieb:
mist ... warte noch bis Januar mit der Klage, mein Chef hat mir eine ZVK-Mitgliedschaft geschenkt in dem Glauben mir etwas Gutes zu tun...
Jörg: Deine Frage ist verständlich formuliert. Ich habe selbst keine Erfahrung, aber vielleicht hilft dir und anderen was ich spontan von Google bekommen habe?
-> Link
dass keiner der etablierten Verbände über eine belastbare Kalkulation für die einzelnen Leistungspositionen verfügt,eine grobeFahrlässigkeit
dar?"
an dem Punkt scheitert das Ganze. Es gibt belastbare Kalkulationen und Auswertungen für die Grundlage der Gebührenverhandlungen auf beiden Seiten. Du musst dich nicht an Verträge der Verbände anschließen, sondern kannst aufgrund des SGB V eigene Verträge mit Anlagen verhandeln. Sollte die eine oder andere Kasse das nicht wollen, kannst du das einklagen. Auch den Zusatz " dass die
Honorare, die die Verbände mit den Kassen festsetzen, Höchstpreise sind," kannst du durch eine Klage kippen. Dann solltest du auch gleich gegen die Grundlohnsummenbindung klagen, deren Fortbestand als Kostenbremse das Ministerium aktuell bestätigt hat.
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Jörg Imbach schrieb:
Wenn es die denn gäbe, wie erklärten Sie denn den finanziellen Malus, den Zugelassene Leistungserbringer im Zusammenhang mit Zertifikatsleistungen in Kauf nehmen müssen? Auf die Rechtfertigung bin ich aber mal gespannt.
In BaWü gab es jahrelang keine Erhöhung bei den Primärkassen, ich glaube es waren 8 Jahre, da die Verbände das Angebot nicht akzeptiert haben. Dann kam es zur Schlichtung, der Schlichter wollte eine Absenkung :thumbsup: dann kamen die Kassen mit gnädigen 1% Erhöhung :thumbsup:.
Was tun?
Nächstes Jahr, als Jahr der Zusatzbeiträge bei wohl allen Kassen, sehe ich schon schwarz für mögliche Erhöhungen.
Was tun?
Raus aus dem System, bzw, das System kippen wie einst Seehofer das machen wollte?
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morpheus-06 schrieb:
da gibt es keine Rechtfertigung! Da ist zu einem der zu niedrige Einstieg am Anfang, die strukturelle und lineare Erhöhung je nach Laune der Kassen, die Verweigerung der Kassen, das nicht Ausschöpfen der der Grundlohnsummenerhöhung der Kassen. Der schwarze Peter liegt bei den Kassen, die verteilen Summe X, ob es den Verbänden als Verhandlungspartnern passt oder nicht. Die Verbände als Verhandlungspartner haben kein einziges "Druckmittel", die Kassen haben die Grundlohnsummenbindung.
In BaWü gab es jahrelang keine Erhöhung bei den Primärkassen, ich glaube es waren 8 Jahre, da die Verbände das Angebot nicht akzeptiert haben. Dann kam es zur Schlichtung, der Schlichter wollte eine Absenkung :thumbsup: dann kamen die Kassen mit gnädigen 1% Erhöhung :thumbsup:.
Was tun?
Nächstes Jahr, als Jahr der Zusatzbeiträge bei wohl allen Kassen, sehe ich schon schwarz für mögliche Erhöhungen.
Was tun?
Raus aus dem System, bzw, das System kippen wie einst Seehofer das machen wollte?
Zudem bezweifle ich stark, dass der Vorstand des VDB öffentlich vor der Mitgliederversammlung erklärt hätte, es gäbe keine Preiskalkulation, wenn Deine Behauptung richtig wäre.
Spätestens bei einer Klage, würden die Beklagten aber sicher spätestens den Gegenbeweis antreten.
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Jörg Imbach schrieb:
Wenn es dann so wäre, wie Du es darstellst stellt sich die Frage, ob die Verbände Ihren Mitgliedern nicht dringend raten sollten, der GKV keine Zertifikatsleistungen mehr anzubieten? Fortbildungspunkte sind auch ohne dem anrechenbar.
Zudem bezweifle ich stark, dass der Vorstand des VDB öffentlich vor der Mitgliederversammlung erklärt hätte, es gäbe keine Preiskalkulation, wenn Deine Behauptung richtig wäre.
Spätestens bei einer Klage, würden die Beklagten aber sicher spätestens den Gegenbeweis antreten.
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> Wenn es dann so wäre, wie Du es darstellst stellt sich die Frage, ob die Verbände Ihren Mitgliedern nicht dringend raten sollten, der GKV keine Zertifikatsleistungen mehr anzubieten? Fortbildungspunkte sind auch ohne dem anrechenbar.
>
> Zudem bezweifle ich stark, dass der Vorstand des VDB öffentlich vor der Mitgliederversammlung erklärt hätte, es gäbe keine Preiskalkulation, wenn Deine Behauptung richtig wäre.
>
> Spätestens bei einer Klage, würden die Beklagten aber sicher spätestens den Gegenbeweis antreten.
Ich hatte ja geschrieben und das stimmt zumindest für BaWü: Es gibt belastbare Kalkulationen und Auswertungen für die Grundlage der Gebührenverhandlungen auf beiden Seiten.
Ich betrachte den Praxisbetrieb als Mischkalkulation, die auch in die Lohnberechnung einbezogen wird. Das muss aber jeder für sich planen und kalkulieren. Das Zertifikatsleistungen mit der Ausnahme von MT im Vergleich zur KG geringer bezahlt werden ist ja Fakt und das sollte jeder PI wissen und seinen Betrieb danach aufstellen.
Noch einmal meine Frage: was tun?
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morpheus-06 schrieb:
Jörg Imbach schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn es dann so wäre, wie Du es darstellst stellt sich die Frage, ob die Verbände Ihren Mitgliedern nicht dringend raten sollten, der GKV keine Zertifikatsleistungen mehr anzubieten? Fortbildungspunkte sind auch ohne dem anrechenbar.
>
> Zudem bezweifle ich stark, dass der Vorstand des VDB öffentlich vor der Mitgliederversammlung erklärt hätte, es gäbe keine Preiskalkulation, wenn Deine Behauptung richtig wäre.
>
> Spätestens bei einer Klage, würden die Beklagten aber sicher spätestens den Gegenbeweis antreten.
Ich hatte ja geschrieben und das stimmt zumindest für BaWü: Es gibt belastbare Kalkulationen und Auswertungen für die Grundlage der Gebührenverhandlungen auf beiden Seiten.
Ich betrachte den Praxisbetrieb als Mischkalkulation, die auch in die Lohnberechnung einbezogen wird. Das muss aber jeder für sich planen und kalkulieren. Das Zertifikatsleistungen mit der Ausnahme von MT im Vergleich zur KG geringer bezahlt werden ist ja Fakt und das sollte jeder PI wissen und seinen Betrieb danach aufstellen.
Noch einmal meine Frage: was tun?
Ich will jedenfalls nicht weiter gezwungen sein, in fremden Professionen ( HP, Dipl.-Sportlehrer, Vereinsübungsleiter ) zu wildern, oder den Status als freiberuflicher Kleinunternehmer aufzugeben. Wenn solche Betriebe (lt. IFK Mitgliederbefragung ist die mittlere "Musterpraxis" ein Kleinbetrieb) als Leistungserbringer nicht erwünscht sind, muss man eben nur noch multidisziplinäre Zentren zulassen.
Dazu handle ich jetzt wie ich persönlich es für richtig halte.
Welchen Weg ich dazu ausgesucht habe, ist oben ja ausführlich beschrieben. Selbstverständlich bin ich auf Kritik und auf ein scheitern vorbereitet. Was nicht tötet, stählt. :wink:
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Jörg Imbach schrieb:
ich für meinen Teil werde versuchen, eine Möglichkeit zu finden, die Verbände zu zwingen, sich ihrer satzungsgemäßen Verpflichtung zu stellen und sich für das wirtschaftliche Interesse ihrer Mitglieder einzusetzen. Ein wenig mehr Transparenz in diesen Fragen würde m.E. auch nicht schaden. Dabei finde ich es generell bedauernswert, dass sich die Verbandsfunktionäre in ihrer Gesamtheit einer sachlichen Diskussion entziehen. Ich habe mehrere Vorstandsmitglieder persönlich angeschrieben und aufgefordert sich an solchen Diskussionen zu beteiligen. Das Ergebnis schwankte vom Schweigen im Walde bis hin zu Verlautbarungen ala "Die Rente ist sicher". Kein einziges belegbares Argument. Stattdessen Unschuldsbekundungen, Verweis auf die bösen Vertragspartner und gute Absichtserklärungen. Das hat keinerlei Überzeugungskraft.
Ich will jedenfalls nicht weiter gezwungen sein, in fremden Professionen ( HP, Dipl.-Sportlehrer, Vereinsübungsleiter ) zu wildern, oder den Status als freiberuflicher Kleinunternehmer aufzugeben. Wenn solche Betriebe (lt. IFK Mitgliederbefragung ist die mittlere "Musterpraxis" ein Kleinbetrieb) als Leistungserbringer nicht erwünscht sind, muss man eben nur noch multidisziplinäre Zentren zulassen.
Dazu handle ich jetzt wie ich persönlich es für richtig halte.
Welchen Weg ich dazu ausgesucht habe, ist oben ja ausführlich beschrieben. Selbstverständlich bin ich auf Kritik und auf ein scheitern vorbereitet. Was nicht tötet, stählt. :wink:
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morpheus-06 schrieb:
"Stellt die Tatsache,
dass keiner der etablierten Verbände über eine belastbare Kalkulation für die einzelnen Leistungspositionen verfügt,eine grobeFahrlässigkeit
dar?"
an dem Punkt scheitert das Ganze. Es gibt belastbare Kalkulationen und Auswertungen für die Grundlage der Gebührenverhandlungen auf beiden Seiten. Du musst dich nicht an Verträge der Verbände anschließen, sondern kannst aufgrund des SGB V eigene Verträge mit Anlagen verhandeln. Sollte die eine oder andere Kasse das nicht wollen, kannst du das einklagen. Auch den Zusatz " dass die
Honorare, die die Verbände mit den Kassen festsetzen, Höchstpreise sind," kannst du durch eine Klage kippen. Dann solltest du auch gleich gegen die Grundlohnsummenbindung klagen, deren Fortbestand als Kostenbremse das Ministerium aktuell bestätigt hat.
Nein, machen die Verbände aber auch nicht.
...Mir ist durchaus bewusst, dass jeder Leistungserbringer zum Zwecke der Zulassung einen entsprechenden Vertrag mit den Krankenkassen unter-
schreibt...
So ist es. Es ist schliesslich Zulassungsvoraussetzung, dass diese Verträge im Vorfeld der Zulassung anerkannt werden. Die Verträge ( also sämtliche Inhalte ) sind jedoch nicht Zulassungsinhalt- gehören also inhaltlich ausnahmslos nicht zur Zulassung. Denn die Zulassung als solche/ als solche ist per 124 geregelt. Dieser Zusammenhang bzw. nicht vorhandene Zusammenhang ist sehr wesentlich, um einzuordnen, wo man sich befindet.
...2. E.V. sind u.U. zu Schadenersatz verpflichtet....
Mit dort nicht organisierten PI haben die Verbände nichts zu tun. Von daher kann bei nichtorganisierten PI aus diesen Verträgen kein Schaden entstehen/ hergeleitet werden. Das die Kassen den PI vor Zulassungserteilung diese Verträge auferlegen ist nicht Sache von Verbänden. Ob dieses Aufzwingen , ja ganz im Interesse der Verbände liegt, ist eine andere Sache und führt nicht weiter.
...Nämlich dann, wenn sie sich grobe Fahrlässigkeit zurechnen lassen müssen....
Die Verbände handeln nicht grob fahrlässig oder dgl.. Sie halten sich an die Aufträge ihrer Mitglieder und setzen diese um. Das die Verbandsmitglieder Dumping auch weiterhin als Mittel der Wahl erzwingen und nichts anderes dulden ist eine andere Sache und führt nicht weiter.
...Stellt die Tatsache,
dass keiner der etablierten Verbände über eine belastbare Kalkulation für die einzelnen Leistungspositionen verfügt,eine grobeFahrlässigkeit
dar? ...
Kassen und Verbandsverhandler befinden sich bei jeder einzelnen Verhandlung im Gleichordnungsverhältnis ( sodann hier ein dicker Punkt ). Wenn die Verhandlungspartner von ihren Mitgliedern beauftragt sind bedingungslos Dumping möglichst noch zu unterschreiten, stellt dies keine Argumentation dar, nach welchen Argumenten sich welche Vergütungshöhe ergibt. Die Verbandsmitglieder stehen für Dumping und möglichst unterirdische Leistungserbringungsbedingungen- die dortzu umsetzungsbeauftragten Verbandsverhandler agieren lediglich als beauftragtes/ umsetzendes Organ im Interesse der Verbandsmitglieder.
...Zur Zeit bin ich gerade dabei mit kompetenter Unterstützung die Kosten für sämtliche Heilmittelpositionskosten zu ermitteln...
Dortbei versteht es sich von selbst, dass es dortbei um Darstellungen geht, welche exakt die Mindestbedingungen ( von der Praxis her und von den persönlichen Voraussetzungen her ) darstellen und sich sodann auf ein " unternehmerisches angemessenes Leben " zielen. Also neben den reinen pt- Erbringungsdarstellungen kalkulatorisch darzustellen sein wird, z.B. wie hoch ein/ dein angemessener Krankenversicherungsschutz oder auch deine angemessene Altersvorsorge als PI zustande kommt ( kommen soll ).
Etwas anderes macht schliesslich auch keinen wirklichen Sinn, denn es geht nicht z.B. darum, wie sich Zusatzeinnahmen usw. darstellen, welche das GKV- Leistungserbringungssegment subventionieren.
...Von einer Klage bin ich noch weit entfernt. Sie wäre in jedem Fall das letzte Mittel. ...
Sie wär das einzige Mittel.
Beispielsweise zahlen die Kassen der berliner Feuerwehr die kalkulatorischen Kosten für deren Einsätze. Die Kassen sind ausserordentlich gewohnt mit Kalkulationen usw. umzugehen und solcherlei Grundlagen zu akzeptieren ( zu müssen, denn unterhalb der Selbstkosten rückt auch nicht einmal ein Feuerwehrauto aus der Garage ).
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Jörg Imbach schrieb:
Selbstverständlich gründet meine Kalkulation auf den Kosten die sich aus den geltenden Bestimmungen berufsrechtlicher Verpflichtungen und allgemeinen Verpflichtungen als Unternehmer und Arbeitgeber ergeben, berücksichtigt ggf. regionale Besonderheiten wie bislang auch üblich. Geplant ist es, die Praxisdurchschnittswerte zu verwenden, die der IFK bei seiner Mitgliederbefragung ermittelt hat. Ein kalkulatorischen Gewinnanteil soll die Kostenkalkulation nicht enthalten. Der gehört zu den variablen Größen, die es zwischen den Vertragspartnern zu verhandeln gilt.
Steffen Salutzki könnte hier ein guter Ansprechpartner sein.
Zur Kostenkalkulation einer Praxis:
Ich würde das Problem von hinten aufziehen. Was möchte der PI als rente haben? Sicherlich um die 2.000 € nach heutígem Stand. das wiederrum bedeutet, dass in 50 Jahren 4.000 € es sein müssen (Inflation). Also muss eine entsprechende Rentenabsicherung vorgenommen werden, die monatlich 1/4 der zukünftigen monatlichen Rente an heutigen Monatsbeitrag bedeutet. Mit zu berücksichtigen ist, dass ein Partner ggf. mit abgesichert werden muss. Ob über eine Witwenrente oder eigenen Rente, bedeutet es auch eine monatliche Zahlung von 1.000 €.
Kostenfaktor Rentenabsicherung: 2.000 € Monatlich!!!
Praxiskostenüberschlag:
Eine Praxis sollte Zukunftswachsend sein. Daher eine Mindestausstattung viel zu wenig. Da plagt man sich 18 Monate später schon mit einem Praxisumzug rum. Also nehmen wir einfach 150 m2 mal 17,5 € = 2.650 €.
Unternehmerlohn:
Man möchte schon als Praxisinhaber 2.000 € monatlich zur Verfügung haben! Das aber bedeutet auch rund 2.000 € an Nebenabgaben.
Alles zusammengerechnet:
6.650 € dafür muss der PI aber schon alleine für sich 40 h im 20iger Takt ranklotzen und organisatorisch viel Talent mitbringen. Denn abgerechnet ist da noch nix. Administratorische/Marketingtätigkeit ebenso nicht.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Im großen und ganzen interessant der Ansatz. Ich kann nicht beurteilen ob dies ein erfolgreicher Ansatz ist.
Steffen Salutzki könnte hier ein guter Ansprechpartner sein.
Zur Kostenkalkulation einer Praxis:
Ich würde das Problem von hinten aufziehen. Was möchte der PI als rente haben? Sicherlich um die 2.000 € nach heutígem Stand. das wiederrum bedeutet, dass in 50 Jahren 4.000 € es sein müssen (Inflation). Also muss eine entsprechende Rentenabsicherung vorgenommen werden, die monatlich 1/4 der zukünftigen monatlichen Rente an heutigen Monatsbeitrag bedeutet. Mit zu berücksichtigen ist, dass ein Partner ggf. mit abgesichert werden muss. Ob über eine Witwenrente oder eigenen Rente, bedeutet es auch eine monatliche Zahlung von 1.000 €.
Kostenfaktor Rentenabsicherung: 2.000 € Monatlich!!!
Praxiskostenüberschlag:
Eine Praxis sollte Zukunftswachsend sein. Daher eine Mindestausstattung viel zu wenig. Da plagt man sich 18 Monate später schon mit einem Praxisumzug rum. Also nehmen wir einfach 150 m2 mal 17,5 € = 2.650 €.
Unternehmerlohn:
Man möchte schon als Praxisinhaber 2.000 € monatlich zur Verfügung haben! Das aber bedeutet auch rund 2.000 € an Nebenabgaben.
Alles zusammengerechnet:
6.650 € dafür muss der PI aber schon alleine für sich 40 h im 20iger Takt ranklotzen und organisatorisch viel Talent mitbringen. Denn abgerechnet ist da noch nix. Administratorische/Marketingtätigkeit ebenso nicht.
MFG
Meitao
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webpt schrieb:
...1, Sind e.V. grundsätzlich in der Lage rechtsverbindliche Verträge und Willenserklärungen für Nichtmitglieder abzugeben? ...
Nein, machen die Verbände aber auch nicht.
...Mir ist durchaus bewusst, dass jeder Leistungserbringer zum Zwecke der Zulassung einen entsprechenden Vertrag mit den Krankenkassen unter-
schreibt...
So ist es. Es ist schliesslich Zulassungsvoraussetzung, dass diese Verträge im Vorfeld der Zulassung anerkannt werden. Die Verträge ( also sämtliche Inhalte ) sind jedoch nicht Zulassungsinhalt- gehören also inhaltlich ausnahmslos nicht zur Zulassung. Denn die Zulassung als solche/ als solche ist per 124 geregelt. Dieser Zusammenhang bzw. nicht vorhandene Zusammenhang ist sehr wesentlich, um einzuordnen, wo man sich befindet.
...2. E.V. sind u.U. zu Schadenersatz verpflichtet....
Mit dort nicht organisierten PI haben die Verbände nichts zu tun. Von daher kann bei nichtorganisierten PI aus diesen Verträgen kein Schaden entstehen/ hergeleitet werden. Das die Kassen den PI vor Zulassungserteilung diese Verträge auferlegen ist nicht Sache von Verbänden. Ob dieses Aufzwingen , ja ganz im Interesse der Verbände liegt, ist eine andere Sache und führt nicht weiter.
...Nämlich dann, wenn sie sich grobe Fahrlässigkeit zurechnen lassen müssen....
Die Verbände handeln nicht grob fahrlässig oder dgl.. Sie halten sich an die Aufträge ihrer Mitglieder und setzen diese um. Das die Verbandsmitglieder Dumping auch weiterhin als Mittel der Wahl erzwingen und nichts anderes dulden ist eine andere Sache und führt nicht weiter.
...Stellt die Tatsache,
dass keiner der etablierten Verbände über eine belastbare Kalkulation für die einzelnen Leistungspositionen verfügt,eine grobeFahrlässigkeit
dar? ...
Kassen und Verbandsverhandler befinden sich bei jeder einzelnen Verhandlung im Gleichordnungsverhältnis ( sodann hier ein dicker Punkt ). Wenn die Verhandlungspartner von ihren Mitgliedern beauftragt sind bedingungslos Dumping möglichst noch zu unterschreiten, stellt dies keine Argumentation dar, nach welchen Argumenten sich welche Vergütungshöhe ergibt. Die Verbandsmitglieder stehen für Dumping und möglichst unterirdische Leistungserbringungsbedingungen- die dortzu umsetzungsbeauftragten Verbandsverhandler agieren lediglich als beauftragtes/ umsetzendes Organ im Interesse der Verbandsmitglieder.
...Zur Zeit bin ich gerade dabei mit kompetenter Unterstützung die Kosten für sämtliche Heilmittelpositionskosten zu ermitteln...
Dortbei versteht es sich von selbst, dass es dortbei um Darstellungen geht, welche exakt die Mindestbedingungen ( von der Praxis her und von den persönlichen Voraussetzungen her ) darstellen und sich sodann auf ein " unternehmerisches angemessenes Leben " zielen. Also neben den reinen pt- Erbringungsdarstellungen kalkulatorisch darzustellen sein wird, z.B. wie hoch ein/ dein angemessener Krankenversicherungsschutz oder auch deine angemessene Altersvorsorge als PI zustande kommt ( kommen soll ).
Etwas anderes macht schliesslich auch keinen wirklichen Sinn, denn es geht nicht z.B. darum, wie sich Zusatzeinnahmen usw. darstellen, welche das GKV- Leistungserbringungssegment subventionieren.
...Von einer Klage bin ich noch weit entfernt. Sie wäre in jedem Fall das letzte Mittel. ...
Sie wär das einzige Mittel.
Beispielsweise zahlen die Kassen der berliner Feuerwehr die kalkulatorischen Kosten für deren Einsätze. Die Kassen sind ausserordentlich gewohnt mit Kalkulationen usw. umzugehen und solcherlei Grundlagen zu akzeptieren ( zu müssen, denn unterhalb der Selbstkosten rückt auch nicht einmal ein Feuerwehrauto aus der Garage ).
Das wäre eine Aufgabe für Mitglieder und Satzung an seinen Vorstand. Und kein Vorstand wird sich aufdrücken lassen, Kalkulationen zu erstellen und danach zu verhandeln. Denn! Wie soll kalkulliert werden? 15 Minuten - Takt, 30 MInuten - Takt mit Anmeldung? 8,50 €, oder 16,00€ Gehalt die Stunde?
Die IFK Zahlen sagen ja eines im besonderen aus. Der Unterscheid zwischen Ost und West allein reicht aus, um eine mehr - oder weniger einheitliche und vernünftige Kalkulation auszuschließen.
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Xela schrieb:
Die Sache wird nicht funktionieren. Jeder PI weiss (hoffentlich) vor seiner Niederlassung, wie weit er mit den Honoraren kommt. Und damit ist die Kröte geschluckt. Im Nachhinein einen Verantwortlichen zu suchen? Geht nicht.
Das wäre eine Aufgabe für Mitglieder und Satzung an seinen Vorstand. Und kein Vorstand wird sich aufdrücken lassen, Kalkulationen zu erstellen und danach zu verhandeln. Denn! Wie soll kalkulliert werden? 15 Minuten - Takt, 30 MInuten - Takt mit Anmeldung? 8,50 €, oder 16,00€ Gehalt die Stunde?
Die IFK Zahlen sagen ja eines im besonderen aus. Der Unterscheid zwischen Ost und West allein reicht aus, um eine mehr - oder weniger einheitliche und vernünftige Kalkulation auszuschließen.
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