Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
ich möchte, neben meinem Angestelltenverhältnis (20h/Woche) Privatpatienten in einem angemieteten Raum behandeln. Soweit ist alles erledigt wie BG, Finanzamt, Vertrag über Raummiete und private Berufshaftpflichtversicherung.
Ich habe versucht einige Infos aus dem Forum über die korrekte Abrechnung von Privatrezepten zu finden, habe aber dazu noch fragen, und freue mich über antworten:
Wenn ein Rezept fertig ist, gebe ich dem Patienten die Rechnung und das Rezept jeweils in Original und Kopie mit, stimmt das?
Muss der Patient auf dem Rezept für jede Behandlung unterschreiben, oder ist das nur optional? Das Datum der Behandlungen steht schon auf der Rechnung, müssen diese dann zusätzlich auf dem Rezept eingetragen werden?
Muss zusätzlich zur Diangnose auch die ICD-10 Ziffer drauf(falls sie nicht auf dem Rezept stehen sollte?).
Danke schon einmal, ich hoffe die Fragen gibt es nicht schon zu doppelt und dreifach.
Viele Grüße
Saskia
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Wir drucken eine Privatvereinbarung aus, auf der jeder Termin unterschrieben wird, und beim letzten Termin gibt's die Rechnung, Originale und jeweils Kopie von Rezept und Rechnung.
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Ahn schrieb:
Bei PP gibt's keine ICD10Codes, aber die Diagnose und der ausstellende Arzt sollten in der Software eingegeben werden und auf der Rechnung stehen.
Wir drucken eine Privatvereinbarung aus, auf der jeder Termin unterschrieben wird, und beim letzten Termin gibt's die Rechnung, Originale und jeweils Kopie von Rezept und Rechnung.
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Wonderwoman schrieb:
@Ahn Diagnose und Arzt sind keine Pflichtangaben auf einer Rechnung. Auch unnötig, weil der Patient sein Rezept mit einreicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an Alle,
ich möchte, neben meinem Angestelltenverhältnis (20h/Woche) Privatpatienten in einem angemieteten Raum behandeln. Soweit ist alles erledigt wie BG, Finanzamt, Vertrag über Raummiete und private Berufshaftpflichtversicherung.
Ich habe versucht einige Infos aus dem Forum über die korrekte Abrechnung von Privatrezepten zu finden, habe aber dazu noch fragen, und freue mich über antworten:
Wenn ein Rezept fertig ist, gebe ich dem Patienten die Rechnung und das Rezept jeweils in Original und Kopie mit, stimmt das?
Muss der Patient auf dem Rezept für jede Behandlung unterschreiben, oder ist das nur optional? Das Datum der Behandlungen steht schon auf der Rechnung, müssen diese dann zusätzlich auf dem Rezept eingetragen werden?
Muss zusätzlich zur Diangnose auch die ICD-10 Ziffer drauf(falls sie nicht auf dem Rezept stehen sollte?).
Danke schon einmal, ich hoffe die Fragen gibt es nicht schon zu doppelt und dreifach.
Viele Grüße
Saskia
Patientendaten: Name, Adresse
Re Nr. 2022-0089 und Datum
Rezeptdatum, Diagnose
10x KG à … € = …€
10x Hyg à ….
Behandlungstage: 05.07…..
Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung
Mfg
Stempel und Uschrift
Ich habe eine Empfangsbestätigung in der der Patient jedesmal unterschreibt. Die bleibt bei mir.
Stempel hinter dem Rezept. Uschrift und Datum
Auf Wunsch gebe ich Kopien.
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GüSta schrieb:
Rechnung sollte außerdem bei ärztlich verordneten Behandlungen oder bei nichtmedizinischen Behandlungen - soweit bei letzteren die Kleinunternehmerregelung greift - einen (kurzen) Hinweis/Verweis auf die Umsatzsteuerfreiheit enthalten (vgl. dazu die § 14 Abs. 4 Ziff. 8, § 19 Abs. 1 u. 3 sowie § 4 Ziff. 14a des Umsatzsteuergesetzes)
Eine, vielleicht etwas doofe Frage hätte ich noch, schreibt man auf die Rechnung seine eigene Adresse oder die der Praxis in der man die Räume mietet?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo und vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten, das hat mir sehr weitergeholfen!!
Eine, vielleicht etwas doofe Frage hätte ich noch, schreibt man auf die Rechnung seine eigene Adresse oder die der Praxis in der man die Räume mietet?
vielleicht hilft hier § 14 Abs. 4 UStG weiter, auch wenn diese Vorschrift unmittelbar nur Betriebe/Unternehmen mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen betrifft.
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GüSta schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
vielleicht hilft hier § 14 Abs. 4 UStG weiter, auch wenn diese Vorschrift unmittelbar nur Betriebe/Unternehmen mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen betrifft.
Wo ist denn Dein Firmensitz?
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Bernie schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Wo ist denn Dein Firmensitz?
gute Frage, bei der Beantragung der Steuernummer für die Selbstständigkeit beim Finanzamt habe ich meine Adresse angegeben. Da ich eventuell langfristig auch noch in anderen Räumen behandeln kann.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Bernie
gute Frage, bei der Beantragung der Steuernummer für die Selbstständigkeit beim Finanzamt habe ich meine Adresse angegeben. Da ich eventuell langfristig auch noch in anderen Räumen behandeln kann.
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massu schrieb:
Rechnung beinhaltet
Patientendaten: Name, Adresse
Re Nr. 2022-0089 und Datum
Rezeptdatum, Diagnose
10x KG à … € = …€
10x Hyg à ….
Behandlungstage: 05.07…..
Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung
Mfg
Stempel und Uschrift
Ich habe eine Empfangsbestätigung in der der Patient jedesmal unterschreibt. Die bleibt bei mir.
Stempel hinter dem Rezept. Uschrift und Datum
Auf Wunsch gebe ich Kopien.
Ein Hinweis, dass du die Rechnung schreibst, aufgrund der Verordnung vom 01.01.01 von der Praxis Dr.med Wurst, müsste doch eigentl reichen
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ähh, muss tatsächlich die Diagnose auf der Rechnung erscheinen?
Ein Hinweis, dass du die Rechnung schreibst, aufgrund der Verordnung vom 01.01.01 von der Praxis Dr.med Wurst, müsste doch eigentl reichen
.. Angabe deiner Steuernumner auf der Rechnung habe ich noch vergessen.
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Bernie schrieb:
Erst über 250 € Rechnungsbetrag. Manche Selbstständige sind beim FA unter Ihrer privaten Steuernummer gemeldet. Die würde ich dann nicht angeben. Zudem ist es meiner Interpretation nach so, dass bei befreiten heilkundlichen Leistungen die Angabe der Steuernummer entfällt (Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer). Mir ist aber nicht bekannt, ob es da einen Runerlass dazu gibt ........ (Es geht ja in der Regel darum Liefreketten nachzuverfolgen wegen Umsatzsteuerbetrugs). Lieferketten bei heilkundlichen, befreiten Leistungen ???? winklaughing
Hinweis: Bei Rechnungen bis 250 € besteht grundsätzlich keine Verpflichtung die Steuernummer anzugeben.
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GüSta schrieb:
Die Verpflichtung zur Angabe einer Steuernummer oder der ID ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz. Wenn es sich aber um ausschließlich umsatzsteuerbefreite Tätigkeiten handelt - das UStG im Prinzip somit keine Anwendung findet -, greift meines Erachtens die Pflicht zur Ausweisung der Steuer/ID-Nummer nicht. Aber dazu mögen sich Kenner des Steuerrechts äußern.
Hinweis: Bei Rechnungen bis 250 € besteht grundsätzlich keine Verpflichtung die Steuernummer anzugeben.
wegen St. Nr. Frage ich nächstes Mal mein Steuerbüro.
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massu schrieb:
Ich habe keine Rechnung unter 250€😃
wegen St. Nr. Frage ich nächstes Mal mein Steuerbüro.
ich hatte insgheim gehofft "für die paar Patienten" um den Steuerberater herum zu kommen, aber ich merke nun auch, dass es auf jeden Fall sinnvoll wäre
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu
ich hatte insgheim gehofft "für die paar Patienten" um den Steuerberater herum zu kommen, aber ich merke nun auch, dass es auf jeden Fall sinnvoll wäre
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massu schrieb:
Lieber @Anonymer Teilnehmer meinst Du nicht, dass du so wichtige Fragen lieber deinen Steuerberater fragen solltest? Oder willst du deine Finanzen alleine machen?
.. Angabe deiner Steuernumner auf der Rechnung habe ich noch vergessen.
Gerade ältere Patienten machen bei der Einreichung manchmal arges Durcheinander, was zu Rückfragen der Sachbearbeiter führt.
Diagnose, verschreibender Arzt, Rezeptdatum Behandlungsdaten - bei uns steht das alles seit über 20 Jahren auf den Rechnungen drauf = keine Rückfragen.
Ist auch schön für copy and pace bei Verlaufsdokumentationen, die ab und zu von den PKVen angefordert werden, vor allem bei unterschiedlichen Diagnosen von unterschiedlichen Ärzten.
Bei meiner letzten Steuerprüfung war der Prüfer so was von begeistert. Er hat 5 Rechnungen angeschaut und mit dem umseitig kopierten Rezept verglichen. Die anderen Rechnungen von 5 Jahren haben ihn dann nicht mehr die Bohne interessiert, er hat die Rechnungsordner nur kurz durch seien Daumen laufen lassen. Fertig.
Hallo AN,
Du kannst Dich gerne per PN an mich wenden, ich schicke Dir dann mal eine Rechnung zu.
Gruß von Monique
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pt ani schrieb:
Genau das ist ein guter Grund, alles zu vermerken. Es gibt weder für den Patienten noch für uns Ärger und minimiert den Aufwand. Win-win!
...
Du kannst Dich gerne per PN an mich wenden, ich schicke Dir dann mal eine Rechnung zu...
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Alex Moro schrieb:
M0nique schrieb am 03.06.2022 15:38 Uhr:
... die dann auch bezahlt werden will :)
...
Du kannst Dich gerne per PN an mich wenden, ich schicke Dir dann mal eine Rechnung zu...
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massu schrieb:
@M0nique und wieder was dazu gelernt. Danke für den Tip. Werde ab jetzt die Rezepte hinter der Rechnung auch kopieren. 👍
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M0nique schrieb:
Sorgfältig ausgestellte Rechnungen an PP lohnen sich in jedem Fall: Es kommen keine Rückfragen der PKVen und somit der Patienten an uns.
Gerade ältere Patienten machen bei der Einreichung manchmal arges Durcheinander, was zu Rückfragen der Sachbearbeiter führt.
Diagnose, verschreibender Arzt, Rezeptdatum Behandlungsdaten - bei uns steht das alles seit über 20 Jahren auf den Rechnungen drauf = keine Rückfragen.
Ist auch schön für copy and pace bei Verlaufsdokumentationen, die ab und zu von den PKVen angefordert werden, vor allem bei unterschiedlichen Diagnosen von unterschiedlichen Ärzten.
Bei meiner letzten Steuerprüfung war der Prüfer so was von begeistert. Er hat 5 Rechnungen angeschaut und mit dem umseitig kopierten Rezept verglichen. Die anderen Rechnungen von 5 Jahren haben ihn dann nicht mehr die Bohne interessiert, er hat die Rechnungsordner nur kurz durch seien Daumen laufen lassen. Fertig.
Hallo AN,
Du kannst Dich gerne per PN an mich wenden, ich schicke Dir dann mal eine Rechnung zu.
Gruß von Monique
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