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Wunschbenefits sind wir offe...
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als sHP:
- Auf den normalen Rechnungen stehen ja meine Praxisangaben drauf. Muss auf den Heilpraktikerrechnungen
explizit "sekt. Heilpraktiker" und der Name der Kollegin zusätzlich vermerkt werden?
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mia 554 schrieb:
Die Threads hierzu sind alle schon so alt, deshalb nochmal ne Frage von mir bezüglich der Rechnungsstellung
als sHP:
- Auf den normalen Rechnungen stehen ja meine Praxisangaben drauf. Muss auf den Heilpraktikerrechnungen
explizit "sekt. Heilpraktiker" und der Name der Kollegin zusätzlich vermerkt werden?
Die Threads hierzu sind alle schon so alt, deshalb nochmal ne Frage von mir bezüglich der Rechnungsstellung
als sHP:
- Auf den normalen Rechnungen stehen ja meine Praxisangaben drauf. Muss auf den Heilpraktikerrechnungen
explizit "sekt. Heilpraktiker" und der Name der Kollegin zusätzlich vermerkt werden?
ja
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mia 554 schrieb:
danke
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Tempelritter schrieb:
mia 554 schrieb am 30.4.19 14:27:
Die Threads hierzu sind alle schon so alt, deshalb nochmal ne Frage von mir bezüglich der Rechnungsstellung
als sHP:
- Auf den normalen Rechnungen stehen ja meine Praxisangaben drauf. Muss auf den Heilpraktikerrechnungen
explizit "sekt. Heilpraktiker" und der Name der Kollegin zusätzlich vermerkt werden?
ja
Meine Mitarbeiterin hat den sHP und wir werden diese Leistung demnächst anbieten.
Die Rechnung wird ja dann von mir gestellt mit dem Vermerk, wer der sHP ist.
Dies soll per Stempel erfolgen.
Muss ich sonst noch was bei der Rechnungslegung beachten, was die Form betrifft?
Wer rechnet auch in dieser Konstellation ab?... und hat vielleicht sogar eventuell
eine Musterrechnung mal zum Angucken?
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Das sollte eigentlich im Bereich Berufskunde besprochen worden sein.
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Peter Stracke schrieb:
Eigentlich müsste das deine Kollegin wissen, da diese ja die entsprechende Fobi zum sHP gemacht hat.
Das sollte eigentlich im Bereich Berufskunde besprochen worden sein.
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vdv schrieb:
Warum schreibt deine Angestellte nicht einfach ein Privatrezept für die Behandlungen? und du lässt es als Privatrezept durchlaufen? so machen wir das! Vorrausgesetzt, deine Angestellte ist als sHP gemeldet und über dich versichert
vdv's Vorschlag funktioniert.
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nele69 schrieb:
Das geht nicht. Die HP muss die Leistung nicht nur selbst erbringen, sondern auch im eigenen Namen abrechnen. Ggf. übernimmt die Versicherung (z.B. AXA) die Leistung nicht.
vdv's Vorschlag funktioniert.
hier gehts um den sektoralen HP. Er muss nur die Eingangsuntersuchung machen. Die weitere Therapie kann er delegieren. Abrechnung dann über Privatrezept mit Selbstzahlerleistung, da keine Kasse sHP Leistungen übernimmt.
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Peter Stracke schrieb:
Hallo Nele,
hier gehts um den sektoralen HP. Er muss nur die Eingangsuntersuchung machen. Die weitere Therapie kann er delegieren. Abrechnung dann über Privatrezept mit Selbstzahlerleistung, da keine Kasse sHP Leistungen übernimmt.
Warum schreibt deine Angestellte nicht einfach ein Privatrezept für die Behandlungen? und du lässt es als Privatrezept durchlaufen? so machen wir das! Vorrausgesetzt, deine Angestellte ist als sHP gemeldet und über dich versichert
Ja, das ist sie. Ok, dann muss sie ja auch auf der Rechnung nicht mit drauf stehen... Danke :blush:
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mia 554 schrieb:
vdv schrieb am 29.5.19 16:19:
Warum schreibt deine Angestellte nicht einfach ein Privatrezept für die Behandlungen? und du lässt es als Privatrezept durchlaufen? so machen wir das! Vorrausgesetzt, deine Angestellte ist als sHP gemeldet und über dich versichert
Ja, das ist sie. Ok, dann muss sie ja auch auf der Rechnung nicht mit drauf stehen... Danke :blush:
Hallo Nele,
hier gehts um den sektoralen HP. Er muss nur die Eingangsuntersuchung machen. Die weitere Therapie kann er delegieren. Abrechnung dann über Privatrezept mit Selbstzahlerleistung, da keine Kasse sHP Leistungen übernimmt.
Einige meiner sHP Pat. bekommen die sHP Leistungen erstattet, ohne den Umweg über eine PT-Vo.
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Tempelritter schrieb:
Peter Stracke schrieb am 30.5.19 10:44:
Hallo Nele,
hier gehts um den sektoralen HP. Er muss nur die Eingangsuntersuchung machen. Die weitere Therapie kann er delegieren. Abrechnung dann über Privatrezept mit Selbstzahlerleistung, da keine Kasse sHP Leistungen übernimmt.
Einige meiner sHP Pat. bekommen die sHP Leistungen erstattet, ohne den Umweg über eine PT-Vo.
Das geht nicht. Die HP muss die Leistung nicht nur selbst erbringen, sondern auch im eigenen Namen abrechnen. Ggf. übernimmt die Versicherung (z.B. AXA) die Leistung nicht.
vdv's Vorschlag funktioniert.
Das stimmt so nicht, ich delegiere als sHP auch Leistungen an meine AN. Ob eine Kasse meine Privatrechnung übernimmt ist mir und den Patienten ziemlich egal. Hört endlich mal auf nach der Erstattung zu fragen. Ihr verkauft eine Leistung, Punkt.
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Tempelritter schrieb:
nele69 schrieb am 29.5.19 18:08:
Das geht nicht. Die HP muss die Leistung nicht nur selbst erbringen, sondern auch im eigenen Namen abrechnen. Ggf. übernimmt die Versicherung (z.B. AXA) die Leistung nicht.
vdv's Vorschlag funktioniert.
Das stimmt so nicht, ich delegiere als sHP auch Leistungen an meine AN. Ob eine Kasse meine Privatrechnung übernimmt ist mir und den Patienten ziemlich egal. Hört endlich mal auf nach der Erstattung zu fragen. Ihr verkauft eine Leistung, Punkt.
Das geht nicht. Die HP muss die Leistung nicht nur selbst erbringen, sondern auch im eigenen Namen abrechnen. Ggf. übernimmt die Versicherung (z.B. AXA) die Leistung nicht.
vdv's Vorschlag funktioniert.
Das stimmt so nicht, ich delegiere als sHP auch Leistungen an meine AN. Ob eine Kasse meine Privatrechnung übernimmt ist mir und den Patienten ziemlich egal. Hört endlich mal auf nach der Erstattung zu fragen. Ihr verkauft eine Leistung, Punkt.
JO, aber in der Frage ists umgekehrt!
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vdv schrieb:
Tempelritter schrieb am 31.5.19 20:16:
nele69 schrieb am 29.5.19 18:08:
Das geht nicht. Die HP muss die Leistung nicht nur selbst erbringen, sondern auch im eigenen Namen abrechnen. Ggf. übernimmt die Versicherung (z.B. AXA) die Leistung nicht.
vdv's Vorschlag funktioniert.
Das stimmt so nicht, ich delegiere als sHP auch Leistungen an meine AN. Ob eine Kasse meine Privatrechnung übernimmt ist mir und den Patienten ziemlich egal. Hört endlich mal auf nach der Erstattung zu fragen. Ihr verkauft eine Leistung, Punkt.
JO, aber in der Frage ists umgekehrt!
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Tempelritter schrieb:
Auch der angestelltge sHP kann Leistungen an anderen AN delegieren.
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Bergel schrieb:
Dann muss der sektorale HP aber auch korrekterweise die Eingangsuntersuchung in Rechnung stellen.
Dann muss der sektorale HP aber auch korrekterweise die Eingangsuntersuchung in Rechnung stellen.
Klar, Untersuchung- Diagnose, Beratung mit Therapieplanung, Probebehandlung / Therapie oder Therapie an einen AN delegieren.
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Tempelritter schrieb:
Bergel schrieb am 10.8.19 01:31:
Dann muss der sektorale HP aber auch korrekterweise die Eingangsuntersuchung in Rechnung stellen.
Klar, Untersuchung- Diagnose, Beratung mit Therapieplanung, Probebehandlung / Therapie oder Therapie an einen AN delegieren.
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Bergel schrieb:
Ich meine er muss die Eingangsuntersuchung, Beratung in Rechnung stellen auch wenn er die Therapie dann weiter an einen AN delegiert. Also nur so ein Rezept für KG ausstellen wäre ja nicht rechtens. Oder seh ich das falsch?
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mia 554 schrieb:
Ich schubse das Thema nochmal kurz nach oben...
Meine Mitarbeiterin hat den sHP und wir werden diese Leistung demnächst anbieten.
Die Rechnung wird ja dann von mir gestellt mit dem Vermerk, wer der sHP ist.
Dies soll per Stempel erfolgen.
Muss ich sonst noch was bei der Rechnungslegung beachten, was die Form betrifft?
Wer rechnet auch in dieser Konstellation ab?... und hat vielleicht sogar eventuell
eine Musterrechnung mal zum Angucken?
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