Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Ich bin ganz neu hier, fange gerade an mich selbständig zu machen und bin staatlich Physiotherapeut.
Ich hab mich gerade versucht durch das Internet zu kämpfen, ob ich nun ein Gewerbe anmelden muss oder nur eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen muss. Meine Einnahmen werden bestimmt nicht mehr als 17 000 sein, somit wäre ich als Kleingewerbe nicht umsatzsteuerpflichtig, aber ich hab nun gelesen, dass als selbständiger Physiotherapeut man gar kein Gewerbe braucht, da man Heilmittelbehandlungen leistet, stimmt das? Ich bin verwirrt..
Meine Frage außerdem betrifft das Schreiben einer Rechnung an eine Patientin von mir.
Sie hatte vor inzwischen 10 Jahren die Entnahme von Lymphknoten im Achselbereich nach dem befund eines Mamma-Carzinoms mit der herkömmlichen konservativen Nachbehandlung. Nun ist die Narbe in der Achsel stark geschwollen und ihr Heilpraktiker hat ihr eine Lymphdrainage empfohlen, die ich nun seit gut einer Woche behandel.
Die Fortbildung in Lymphdrainage nach Dr. Vodder hab ich und bin auch schon recht erfahren mit der Behandlung von Mamma-Ca.
Aber eine Rechnung an Selbstzahler musste ich noch nie schreiben und möchte nichts falsch machen und am Ende Ärger kriegen.
Es liegt eine therapeutische Absicht vor, somit ist es keine Wellnessbehandlung, aber wie schreib ich das in der Rechnung, dass es rechtlich Safe ist? Könnt ihr mir Tipps geben, worauf ich achten muss?
Danke und Schöne Grüße
Sonja
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Natürlich bist Du als Heilmittelerbringerin keine Gewerbetreibende.
Selbstzahler ist ein Pat. ohne Verordnung und zahlende Kasse. Privatpat. haben eine private Kasse, die dann erstattet. Du rechnest aber nur mit dem Pat. ab. Deine Rechnung muß bei der Pat. den Hinweis auf den Verordner (gn) enthalten, ohne VO darfst Du ja nur Wellness machen. ML wird der HP auch verordnen dürfen, also hast Du einen Verordner, der auch unbedingt auf Deiner Rechnung stehen muß, sonst könnte die Pat. Schwierigkeiten bekommen.
mfg hgbblush
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hgb schrieb:
Sonja, das sind zwei Fragen, die Du vor der Eröffnung einer Praxis klären solltest!
Natürlich bist Du als Heilmittelerbringerin keine Gewerbetreibende.
Selbstzahler ist ein Pat. ohne Verordnung und zahlende Kasse. Privatpat. haben eine private Kasse, die dann erstattet. Du rechnest aber nur mit dem Pat. ab. Deine Rechnung muß bei der Pat. den Hinweis auf den Verordner (gn) enthalten, ohne VO darfst Du ja nur Wellness machen. ML wird der HP auch verordnen dürfen, also hast Du einen Verordner, der auch unbedingt auf Deiner Rechnung stehen muß, sonst könnte die Pat. Schwierigkeiten bekommen.
mfg hgbblush
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sonja1402 schrieb:
Danke für deine Antwort. Da hab ich wohl nochmal Glück gehabt. Das werd ich meiner Pat. So weitergeben, dann hat diese Nachlässigkeit von mir außer euch keiner mitgekriegt. 😥
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idefix- schrieb:
Was du noch beachten solltest ist, viel PKVen erstatten eine Rechnung nur, wenn die Behandlung in einer, den Richtlinien entsprechend ausgestatteten Praxis, durchgeführt wurde.
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Wonderwoman schrieb:
@hgb Wieso muss der Verordner auf der Rechnung stehen? Das ist sicherlich keine Mussangabe und der Patient leget seiner Versicherung immer das Originalrezept vor.
..muß kann ich nicht sagen. Es hat sich bewährt, weil Re und VO insbesondere bei langen Behandlungszeitraum nicht immer zusammen sind. Wenn eine VO absehbar über drei Mobnate geht, es es für manche PI sinnvoll, eine Zwischenrechnung zu schreiben.
Mfgf hgb
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hgb schrieb:
@Wonderwoman
..muß kann ich nicht sagen. Es hat sich bewährt, weil Re und VO insbesondere bei langen Behandlungszeitraum nicht immer zusammen sind. Wenn eine VO absehbar über drei Mobnate geht, es es für manche PI sinnvoll, eine Zwischenrechnung zu schreiben.
Mfgf hgb
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@idefix-
idefix- schrieb am 09.11.2021 08:20 Uhr:Was du noch beachten solltest ist, viel PKVen erstatten eine Rechnung nur, wenn die Behandlung in einer, den Richtlinien entsprechend ausgestatteten Praxis, durchgeführt wurde. Seltsam... meine reine PP-Praxis existiert seit 21 Jahren. Alle meine Patienten bekommen ihre Rechnungen erstattet. Noch nie hat eine PKV oder Beihilfe nach der Ausstattung meiner Praxis gefragt oder gar nach einer GKV-Zulassung.
Gruß von Monique
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Wonderwoman schrieb:
@hgb Na dann habe ich mich wohl hier verlesen: "Deine Rechnung muß bei der Pat. den Hinweis auf den Verordner (gn) enthalten,"
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hgb schrieb:
@Wonderwoman ... nein, ich habe mich korrigiert.
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sonja1402 schrieb:
Hallo zusammen,
Ich bin ganz neu hier, fange gerade an mich selbständig zu machen und bin staatlich Physiotherapeut.
Ich hab mich gerade versucht durch das Internet zu kämpfen, ob ich nun ein Gewerbe anmelden muss oder nur eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen muss. Meine Einnahmen werden bestimmt nicht mehr als 17 000 sein, somit wäre ich als Kleingewerbe nicht umsatzsteuerpflichtig, aber ich hab nun gelesen, dass als selbständiger Physiotherapeut man gar kein Gewerbe braucht, da man Heilmittelbehandlungen leistet, stimmt das? Ich bin verwirrt..
Meine Frage außerdem betrifft das Schreiben einer Rechnung an eine Patientin von mir.
Sie hatte vor inzwischen 10 Jahren die Entnahme von Lymphknoten im Achselbereich nach dem befund eines Mamma-Carzinoms mit der herkömmlichen konservativen Nachbehandlung. Nun ist die Narbe in der Achsel stark geschwollen und ihr Heilpraktiker hat ihr eine Lymphdrainage empfohlen, die ich nun seit gut einer Woche behandel.
Die Fortbildung in Lymphdrainage nach Dr. Vodder hab ich und bin auch schon recht erfahren mit der Behandlung von Mamma-Ca.
Aber eine Rechnung an Selbstzahler musste ich noch nie schreiben und möchte nichts falsch machen und am Ende Ärger kriegen.
Es liegt eine therapeutische Absicht vor, somit ist es keine Wellnessbehandlung, aber wie schreib ich das in der Rechnung, dass es rechtlich Safe ist? Könnt ihr mir Tipps geben, worauf ich achten muss?
Danke und Schöne Grüße
Sonja
ein Gewerbe musst Du tatsächlich nicht anmelden, Deine Steuernummer, die Du ja wahrscheinlich schon hast, reicht.
Anmelden musst Du Deine selbständige Tätigkeit aber beim Gesundheitsamt, bei der BG und auch eine Berufshaftpflicht ist Pflicht! Das sind so die wichtigsten ersten Schritte, damit Du mal loslegen kannst.
Du darfst als PT ja nur nach Verordnung arbeiten, ausser Wellness, was ja MLD nicht ist. Also brauchst Du zumindest vom HP eine VO für diese Patientin. Auf diese beziehst Du Dich dann in Deiner Rechnung. Ohne VO ist keine medizinische Therapie rechtlich erlaubt.
Lass Dir vom HP ein Privatrezept für diese Massnahme ausstellen, somit ist er auch derjenige der das zu verantworten hat. Wenn er das nicht macht, soll sich die Patientin ein Privatrezept von ihrem Arzt dazu ausstellen lassen, geht auch, aber nicht ohne VO drauf lostherapieren!!! Du bist da rechtlich nicht im grünen Bereich, das darfst Du nicht.
Alle Gute Dir und informiere Dich gut, was Du machen musst/darfst bevor Du anfängst zu behandeln!
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sonja1402 schrieb:
Ach verstehe. Gut, dass ich wenigstens noch nichts geschrieben hab. Dann stellt der HP jetzt ganz flott ein Rezept aus und niemand hat was gemerkt. Ohmann Danke euch Ganz heftig und inbrünstig! Das ändere ich ganz schnell..
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luzifer schrieb:
Hallo Sonja,
ein Gewerbe musst Du tatsächlich nicht anmelden, Deine Steuernummer, die Du ja wahrscheinlich schon hast, reicht.
Anmelden musst Du Deine selbständige Tätigkeit aber beim Gesundheitsamt, bei der BG und auch eine Berufshaftpflicht ist Pflicht! Das sind so die wichtigsten ersten Schritte, damit Du mal loslegen kannst.
Du darfst als PT ja nur nach Verordnung arbeiten, ausser Wellness, was ja MLD nicht ist. Also brauchst Du zumindest vom HP eine VO für diese Patientin. Auf diese beziehst Du Dich dann in Deiner Rechnung. Ohne VO ist keine medizinische Therapie rechtlich erlaubt.
Lass Dir vom HP ein Privatrezept für diese Massnahme ausstellen, somit ist er auch derjenige der das zu verantworten hat. Wenn er das nicht macht, soll sich die Patientin ein Privatrezept von ihrem Arzt dazu ausstellen lassen, geht auch, aber nicht ohne VO drauf lostherapieren!!! Du bist da rechtlich nicht im grünen Bereich, das darfst Du nicht.
Alle Gute Dir und informiere Dich gut, was Du machen musst/darfst bevor Du anfängst zu behandeln!
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sonja1402 schrieb:
Okee, alles verstanden. Ein Rezept muss her, dann Therapie. Wenn Sie nun gesetzlich versichert ist, kann sie mit Privatrezept sich das auch selbst zahlen?
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Äntz schrieb:
Yep
Ihr habt mir sehr geholfen. 👌😥 Das ging jetzt alles sehr schnell mit dieser Pat, aber jetzt hab ich nen Plan!
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sonja1402 schrieb:
Okee, vielen vielen Dank.
Ihr habt mir sehr geholfen. 👌😥 Das ging jetzt alles sehr schnell mit dieser Pat, aber jetzt hab ich nen Plan!
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Äntz schrieb:
Du musst keine Gewerbe anmelden, wenn du Patienten auf Rezept behandelst. Unsere Branche ist gewerbesteuerfrei, es sei denn du z.B. massierst auf Selbstzahlerbasis, dann wärst du im Bereich Kleingewerbe. Physiotherapeutische Leistungen (auch Lymphdrainage) darfst du nur auf Grundlage eines Rezeptes behandeln. Dies kann auch ein HP ausstellen. Heilpraktiker dürfen nur Privatrezepte ausstellen, also muss die Patientin zum Arzt, wenn sie gesetzlich versichert ist. Oder HP schreibt ein Privatrezept (geht auch bei gesetzlich Versicherten)-dann schreibst du ihr eine Rechnung auf Grundlage des Rezeptes. Therapeutische Absicht gibt es nicht- entweder Therapie mit Rezept oder Wellness Selbstzahler.
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sonja1402 schrieb:
Ach noch was. Der Preis der Mld in der Rechnung an Privatpatienten, der richtet sich nach der Gebührenverordnung für Therapeuten oder? Da darf man keine eigenen Preise festlegen, Seh ich das richtig? Danke nochmal!
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Äntz schrieb:
Genau! Preise kannst Du selbst bestimmen. Falls Du Dir unsicher bist, kannst Du Die bei Physio.de die Beihilfe Preise ansehen, machst aber deine eigene Kalkulation. Also deine Preise festlegen und zukünftig dem Patienten mitteilen, welche Kosten auf sie zukommen.
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Ha, jetzt löst sich langsam die Anspannung, dank euch.
schönen Abend noch 🤗
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sonja1402 schrieb:
Jup verstanden, die Beihilfe kenn ich aus der Praxis in der ich angestellt bin.
Ha, jetzt löst sich langsam die Anspannung, dank euch.
schönen Abend noch 🤗
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karin-maria schrieb:
@sonja1402 ich empfehle sehr das Buch „Die eigene Praxis“
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Äntz schrieb:
Wollte dich mit Genau! nicht verwirren, sorry. Du machst deine Preise selbst, die Beihilfe Preise sind das, was die meisten Privatpatienten erstattet bekommen von den Kassen. Viele Praxen kalkulieren bei Privatpatienten mit 1,3 bis 2,5 Faches. Aber das hängt allein von deiner Kalkulation ab.
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sonja1402 schrieb:
Stimmt. Danke. 😊
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eim schrieb:
Noch ein Tip : Bei Selbstzahlern immer eine Honorarvereinbarung mit den entsprechenden Preisen unterschreiben lassen und für deine Unterlagen immer eine Kopie des Rezeptes (von Arzt/ HP) machen.
- Privatpreise sind frei und unabhängig von der Beihilfe zu kalkulieren - 1,8-2,3x schein ein üblicher Satz zu sein. Einzig der Vertrag zwischen Dir und dem Patienten regelt die Höhe Deines Honorars.
Wenn Du Expertin in was auch immer bist, kannst Du nehmen was Du willst. Wenn Patienten die Leistung zu Deinem Preis haben wollen ist alles gut. Wie und wo und in welchem Tarif Deine PP versichert sind, ist deren Entscheidung.
- Dringend über grundlegende Haftungs- und Steuerfargen Deiner Tätigkeit schlau machen - es dient der Erhaltung Deiner Idee und Engagements
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302er schrieb:
- Kleinunternehmergrenze aktuell = 22.000€ bzw. im ersten Jahr der Selbstständigkeit bis 50.000€ UMSATZ! Nicht Gewinn!
- Privatpreise sind frei und unabhängig von der Beihilfe zu kalkulieren - 1,8-2,3x schein ein üblicher Satz zu sein. Einzig der Vertrag zwischen Dir und dem Patienten regelt die Höhe Deines Honorars.
Wenn Du Expertin in was auch immer bist, kannst Du nehmen was Du willst. Wenn Patienten die Leistung zu Deinem Preis haben wollen ist alles gut. Wie und wo und in welchem Tarif Deine PP versichert sind, ist deren Entscheidung.
- Dringend über grundlegende Haftungs- und Steuerfargen Deiner Tätigkeit schlau machen - es dient der Erhaltung Deiner Idee und Engagements
Die Branche ist nicht umsatzsteuerfrei, sondern nur die Umsätze im Rahmen der Tätigkeit als Physiotherapeut (§ 4 Abs 14a UStG).
Das hat auch nichts mit dem ersten Jahr der Selbstständigkeit zu tun, sonder mit der Regel, dass die Bruttoumsätze (also inkl. USt.) im Vorjahr unter 17.500 € lagen und im aktuellen Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen.
Ist das zum Ende des aktuellen Jahres doch der Fall, musst Du im folgenden Jahr die Umsatzsteuer abführen.
Umsätze, die nicht auf Rezept durchgeführt werden, sind umsatzsteuerpflichtig, es wird nur in den Grenzen der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) auf die Steuererhebung verzichtet.
Die freiberufliche Tätigkeit als Praxisinhaber in der eigenen Praxis bedarf keiner Gewerbeanmeldung, die Zweitpraxis mit Fachlicher Leitung sehr wohl. Das gilt auch für Praxisinhaber, die selber keine Physiotherapeuten sind und eine Fachliche Leitung beschäftigt haben. Die eventuell abzuführende GewSt. wird aber mit der ESt. verrechnet, es entsteht keine zusätzliche Steuerlast.
Mit erwarteten 17.000 € Jahresumsatz (Umsatz ist nicht Gewinn!!) sollte selbstkritisch hinterfragt werden, ob das noch Sinn macht, da bleibt nichts übrig, es sieht eher nach einem Verlustgeschäft aus. Als angestelle/r Physitherapeut/in verdienst Du brutto mit ca. 35. bis 40.000 ein mehrfaches.
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Die Branche ist nicht umsatzsteuerfrei, sondern nur die Umsätze im Rahmen der Tätigkeit als Physiotherapeut (§ 4 Abs 14a UStG).
Ich war von einer reinen Privatpraxis ohne Verordnung ausgegangen - aber klar, Heilbehandlung auf ärztl. / heilpraktische Verordnung = Umsatzsteuerfrei!
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302er schrieb:
mechanicus schrieb am 11.11.2021 15:12 Uhr:Nur mal, um zu sortieren:
Die Branche ist nicht umsatzsteuerfrei, sondern nur die Umsätze im Rahmen der Tätigkeit als Physiotherapeut (§ 4 Abs 14a UStG).
Ich war von einer reinen Privatpraxis ohne Verordnung ausgegangen - aber klar, Heilbehandlung auf ärztl. / heilpraktische Verordnung = Umsatzsteuerfrei!
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mechanicus schrieb:
Nur mal, um zu sortieren:
Die Branche ist nicht umsatzsteuerfrei, sondern nur die Umsätze im Rahmen der Tätigkeit als Physiotherapeut (§ 4 Abs 14a UStG).
Das hat auch nichts mit dem ersten Jahr der Selbstständigkeit zu tun, sonder mit der Regel, dass die Bruttoumsätze (also inkl. USt.) im Vorjahr unter 17.500 € lagen und im aktuellen Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen.
Ist das zum Ende des aktuellen Jahres doch der Fall, musst Du im folgenden Jahr die Umsatzsteuer abführen.
Umsätze, die nicht auf Rezept durchgeführt werden, sind umsatzsteuerpflichtig, es wird nur in den Grenzen der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) auf die Steuererhebung verzichtet.
Die freiberufliche Tätigkeit als Praxisinhaber in der eigenen Praxis bedarf keiner Gewerbeanmeldung, die Zweitpraxis mit Fachlicher Leitung sehr wohl. Das gilt auch für Praxisinhaber, die selber keine Physiotherapeuten sind und eine Fachliche Leitung beschäftigt haben. Die eventuell abzuführende GewSt. wird aber mit der ESt. verrechnet, es entsteht keine zusätzliche Steuerlast.
Mit erwarteten 17.000 € Jahresumsatz (Umsatz ist nicht Gewinn!!) sollte selbstkritisch hinterfragt werden, ob das noch Sinn macht, da bleibt nichts übrig, es sieht eher nach einem Verlustgeschäft aus. Als angestelle/r Physitherapeut/in verdienst Du brutto mit ca. 35. bis 40.000 ein mehrfaches.
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