- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
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- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
Gibt es eine Vorschrift bezüglich der Mindestbreite von einer Massagekabine.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine Frage
Gibt es eine Vorschrift bezüglich der Mindestbreite von einer Massagekabine.
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Welcher Geltungsbereich?
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mocca schrieb:
Vertrag oder Vorschrift?
Welcher Geltungsbereich?
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lexa schumanski schrieb:
ja
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morpheus-06 schrieb:
Nein
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2. Praxisausstattung
2.1 Räumliche Mindestvoraussetzungen
2.1.1 Für eine Physiotherapie-/Krankengymnastikpraxis ist eine Nutzfläche von mindestens 50 qm nachzuweisen.
2.1.2 Die Praxisräume müssen mindestens eine Therapiefläche von 32 qm aufweisen. Ein Behandlungsraum muss eine Therapiefläche von mindestens 20 qm umfassen. Es müssen zusätzlich 2 Behandlungsräume (Kabinen) mit Behandlungsbänken vorhanden sein. Die Größe der einzelnen Behandlungsräume muss eine ordnungsgemäße Behandlung am Patienten gewährleisten. Sie darf 6 qm nicht unterschreiten. Die Behandlungsräume müssen aus festen Wänden oder im Boden verankerten Stellwänden bestehen. Es ist sicherzustellen, dass kein Einblick möglich ist Im Zutrittsbereich des Behandlungsraums können Vorhänge verwendet werden, die (ab)waschbar sind. Durchgangsräume mit Zugang zu anderweitig nicht zugänglichen Bereichen der Praxis sind als Therapieraum oder Kabine nur zulässig, wenn sich dahinter kein weiterer Behandlungsbereich, keine anderen öffentlich zugänglichen Räume der Praxis (z.B. Empfangsbereich, Toilette, Wartebereich) oder keine für den Praxisbetrieb während der Therapie erforderlichen Räume befinden.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Habe Deine Frage natürlich nicht beantworten können, aber wenn Du dir mal den Text richtig durchliest, dann kann man schon erahnen wie groß /breit die Kabine sein sollte
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JürgenK schrieb:
Schau mal hier:
2. Praxisausstattung
2.1 Räumliche Mindestvoraussetzungen
2.1.1 Für eine Physiotherapie-/Krankengymnastikpraxis ist eine Nutzfläche von mindestens 50 qm nachzuweisen.
2.1.2 Die Praxisräume müssen mindestens eine Therapiefläche von 32 qm aufweisen. Ein Behandlungsraum muss eine Therapiefläche von mindestens 20 qm umfassen. Es müssen zusätzlich 2 Behandlungsräume (Kabinen) mit Behandlungsbänken vorhanden sein. Die Größe der einzelnen Behandlungsräume muss eine ordnungsgemäße Behandlung am Patienten gewährleisten. Sie darf 6 qm nicht unterschreiten. Die Behandlungsräume müssen aus festen Wänden oder im Boden verankerten Stellwänden bestehen. Es ist sicherzustellen, dass kein Einblick möglich ist Im Zutrittsbereich des Behandlungsraums können Vorhänge verwendet werden, die (ab)waschbar sind. Durchgangsräume mit Zugang zu anderweitig nicht zugänglichen Bereichen der Praxis sind als Therapieraum oder Kabine nur zulässig, wenn sich dahinter kein weiterer Behandlungsbereich, keine anderen öffentlich zugänglichen Räume der Praxis (z.B. Empfangsbereich, Toilette, Wartebereich) oder keine für den Praxisbetrieb während der Therapie erforderlichen Räume befinden.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Habe Deine Frage natürlich nicht beantworten können, aber wenn Du dir mal den Text richtig durchliest, dann kann man schon erahnen wie groß /breit die Kabine sein sollte
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PTP Gernold Peters schrieb:
6 quadratmeter
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Tempelritter schrieb:
die Frage war anders: Gibt es eine Vorschrift bezüglich der Mindestbreite von einer Massagekabine
bw die kabine ist 1.75x3.50m ist sie zulassungsfähig
JA sie ist min. 6qm groß und die Bank ist von min. 3 Seiten zugänglich.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.5.15 11:42:
bw die kabine ist 1.75x3.50m ist sie zulassungsfähig
JA sie ist min. 6qm groß und die Bank ist von min. 3 Seiten zugänglich.
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lexa schumanski schrieb:
:thumbsdown: Du hast Recht. Wer lesen kann ist eben im Vorteil :smile:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
bw die kabine ist 1.75x3.50m ist sie zulassungsfähig
Abgeschlossene Räumlichkeiten würde ich als Angestellte/r und Patient erwarten.
Und wenn es dann schon unbedingt eine Kabine sein muss, dann doch bitte in zumutbarer und NICHT in Mindestbreite ( :thumbsup: :astonished:).
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M0nique schrieb:
Ich mag ja gar nicht glauben, dass heutzutage noch jemand in einer "Massagekabine" arbeiten will, bzw. behandelt werden möchte...
Abgeschlossene Räumlichkeiten würde ich als Angestellte/r und Patient erwarten.
Und wenn es dann schon unbedingt eine Kabine sein muss, dann doch bitte in zumutbarer und NICHT in Mindestbreite ( :thumbsup: :astonished:).
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