bin PI mit Kassenzulassung. Einen Raum in meiner Praxis möchte ein Kollege mieten und Privatpatienten auf Rezept
behandeln. Was muss ich beachten, welche Anmeldungen muss er vornehmen.
Er meint, das er ein Gewerbe anmelden müsste? Obwohl er keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen anbietet.
Er wird doch eigentlich behandelt werden wie eine Privatpraxis für Physiotherapie, oder?
Untervermieten lt. Vermieter darf ich. Raum ist über, benutze ich nicht.
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Hallo,
bin PI mit Kassenzulassung. Einen Raum in meiner Praxis möchte ein Kollege mieten und Privatpatienten auf Rezept
behandeln. Was muss ich beachten, welche Anmeldungen muss er vornehmen.
Er meint, das er ein Gewerbe anmelden müsste? Obwohl er keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen anbietet.
Er wird doch eigentlich behandelt werden wie eine Privatpraxis für Physiotherapie, oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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bin PI mit Kassenzulassung. Einen Raum in meiner Praxis möchte ein Kollege mieten und Privatpatienten auf Rezept
behandeln. Was muss ich beachten, welche Anmeldungen muss er vornehmen.
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Solange deine Zulassung nicht gefährdet ist und dein Vermieter zustimmt ist es grundsätzlich in Ordnung.
Wichtig ist drauf zu achten, dass sich dein Kollege auch wie ein echter Selbstständiger benimmt. Hat er keine Ahnung von rechtlichen Dingen, würde sich das unangehm auf dein Geschäft abfärben.
MfG :)
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Solange deine Zulassung nicht gefährdet ist und dein Vermieter zustimmt ist es grundsätzlich in Ordnung.
Wichtig ist drauf zu achten, dass sich dein Kollege auch wie ein echter Selbstständiger benimmt. Hat er keine Ahnung von rechtlichen Dingen, würde sich das unangehm auf dein Geschäft abfärben.
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Ingo Friedrich schrieb:
Solange deine Zulassung nicht gefährdet ist und dein Vermieter zustimmt ist es grundsätzlich in Ordnung.
Wichtig ist drauf zu achten, dass sich dein Kollege auch wie ein echter Selbstständiger benimmt. Hat er keine Ahnung von rechtlichen Dingen, würde sich das unangehm auf dein Geschäft abfärben.
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Dein Kollege muss seine Praxis beim Bauamt und beim Gesundheitsamt anmelden. Außerdem muss er sich um seine weiteren Verpflichtungen kümmern z. B. Rentenvers. Krankenvers. BG, Berufshaftplicht. Du musst Deine Mieteinahmen versteuern, incl. einer evtl. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, je nach Höhe der Mieteinahmen.
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Dein Kollege muss seine Praxis beim Bauamt und beim Gesundheitsamt anmelden. Außerdem muss er sich um seine weiteren Verpflichtungen kümmern z. B. Rentenvers. Krankenvers. BG, Berufshaftplicht. Du musst Deine Mieteinahmen versteuern, incl. einer evtl. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, je nach Höhe der Mieteinahmen.
Warum Shakes meint, dass bereits zugelassene Prxistäume nochmal beim Bauamt angemeldet werden müssen ist mir echt ein Rätsel... Ebenso seine Aussage wegen Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Ich vermiete meine Praxisräume (ohne GKV-Zulassung) seit 19 Jahren an selbständig tätige Physios, die nur Privatpatienten behandeln. Laut Aussgage des Finanzamts sind für diese Einnahmen weder Gewerbe-, noch Umsatzsteuer fällig (so lange es sich um monatlich feste Beträge handelt!). Das habe ich schriftlich von der Obefinanzdirektion in Berlin!
Dein Mieter sollte Dir selbstverständlich alle Voraussetzungen für eine Selbständigkeit vorlegen können: BG, Meldung beim Finanzamt, Gesundheitsamt, GKV/PKV, RV, Berufshaftpflicht.
Mietvertrag machen und gut ist.
Warum er meint, dass er ein Gewerbe anmelden muss, das bleibt bisher sein Geheimnis. Was will er denn in den gemieteten Räumen machen: Physio? Wellness?
Gruß von Monique
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Warum Shakes meint, dass bereits zugelassene Prxistäume nochmal beim Bauamt angemeldet werden müssen ist mir echt ein Rätsel... Ebenso seine Aussage wegen Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Ich vermiete meine Praxisräume (ohne GKV-Zulassung) seit 19 Jahren an selbständig tätige Physios, die nur Privatpatienten behandeln. Laut Aussgage des Finanzamts sind für diese Einnahmen weder Gewerbe-, noch Umsatzsteuer fällig (so lange es sich um monatlich feste Beträge handelt!). Das habe ich schriftlich von der Obefinanzdirektion in Berlin!
Dein Mieter sollte Dir selbstverständlich alle Voraussetzungen für eine Selbständigkeit vorlegen können: BG, Meldung beim Finanzamt, Gesundheitsamt, GKV/PKV, RV, Berufshaftpflicht.
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M0nique schrieb:
Warum Shakes meint, dass bereits zugelassene Prxistäume nochmal beim Bauamt angemeldet werden müssen ist mir echt ein Rätsel... Ebenso seine Aussage wegen Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Ich vermiete meine Praxisräume (ohne GKV-Zulassung) seit 19 Jahren an selbständig tätige Physios, die nur Privatpatienten behandeln. Laut Aussgage des Finanzamts sind für diese Einnahmen weder Gewerbe-, noch Umsatzsteuer fällig (so lange es sich um monatlich feste Beträge handelt!). Das habe ich schriftlich von der Obefinanzdirektion in Berlin!
Dein Mieter sollte Dir selbstverständlich alle Voraussetzungen für eine Selbständigkeit vorlegen können: BG, Meldung beim Finanzamt, Gesundheitsamt, GKV/PKV, RV, Berufshaftpflicht.
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sehe das alles genau so wie du. War deshalb auch erst einmal verwundert, daß er ein Gewerbe anmelden will.
Die Behandlungen erfolgen ausschließlich auf Rezept, also ganz normale Behandlung als Freiberufler mit den
üblichen Anmeldungen.
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Danke MOnique,
sehe das alles genau so wie du. War deshalb auch erst einmal verwundert, daß er ein Gewerbe anmelden will.
Die Behandlungen erfolgen ausschließlich auf Rezept, also ganz normale Behandlung als Freiberufler mit den
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke MOnique,
sehe das alles genau so wie du. War deshalb auch erst einmal verwundert, daß er ein Gewerbe anmelden will.
Die Behandlungen erfolgen ausschließlich auf Rezept, also ganz normale Behandlung als Freiberufler mit den
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Shakespeare schrieb: Monique. Immer schön von Dir korrigiert zu werden. Es ist mir allerdings ein Rätsel wie mutig Du Kollegen rechtliche Tipps gibst weil Du bestimmte persönliche Erfahrungen verallgemeinerst.
Hallo Shakespeare,
wenn Du etwas schreibst, was einfach nicht stimmt, dann darf ich das korrigieren? Oder soll ich falsche Infos - auch wenn ich es besser weiß - so hier im Forum stehen lassen?
Ich habe mich wegen der Besteuerung von Mieteinnahmen durch Untervermietung meiner Praxisräumen immer mal wieder bis nach Berlin durchtelefoniert, da meine Mieteinnahmen im fünfstellen Bereich liegen und ein paar Jahre stundenweise abgerechnet wurden.
In Bezug auf die Untervermietung von Praxisräumen kenne ich mich einfach sehr gut aus, weil ich das seit nun fast 20 Jahren mache und mich da immer „up to date“ informiert halte.
Shakespeare schrieb: Du musst Deine Mieteinahmen versteuern, incl. einer evtl. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, je nach Höhe der Mieteinahmen.
Versteuern muss man - wie alle anderen Einnahmen - natürlich auch Mieteinnahmen. Vermietungen und Untervermietungen sind aber prinzipiell umsatzsteuerfrei. Ausnahme bilden hier Vermietungen, wenn nicht übliche Sonderleistungen des Vermieters erbracht werden (wie Stellung von Bettwäsche, Frühstück), die Mieter oft wechseln (Pension, Hotel, Campingplatz), stundenweise Vermietung (deshalb mein Hinweis auf eine feste monatliche Miete, denn Umsatzsteuer bei stundenweiser Untervermietung wäre ab 17.500 Euro pro Jahr fällig. Dabei muss dann die Umsatzsteuer auf der Rechnung aufgeführt sein).
Shakespeare schrieb: Ebenso ist es so, dass gewerbliche Mieteinahmen grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig sind, wenn sie über die Freibeträge hinausgehen.
Nö!
Das Gewerbesteuergesetz gilt einheitlich in der gesamten BRD. Lediglich der Hebesatz wird von den Gemeinen selbst festgelegt. Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen bundesweit nicht der Gewerbesteuer.
Vermieter von Gewerberaum können aussuchen, ob sie als Gewerbetreibende behandelt werden wollen. Voraussetzung ist aber, dass der Mieter ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen betreibt, was bei Physiopraxen eher sehr selten der Fall sein dürfte.
Shakespeare schrieb: Bei uns ist so, dass man sich bei den genannten Behörden (Bauamt und beim Gesundheitsamt) anmelden muss. Mindestens einige Anrufe bei den zuständigen Behörden sollte man schon tätigen, jede Stadt oder Gemeinde hat da eigene Regeln. So kann man sich Stress ersparen.
Sich Stress ersparen ist immer gut. Meldung beim Gesundheitsamt muss sein, ganz klar.
Aber man kann sich auch unnötig Stress machen: So z.B. dass sich ein Untermieter bei Bauamt meldet. Warum, wozu, wofür?
Gruß von Monique
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[zitat]Shakespeare schrieb: Monique. Immer schön von Dir korrigiert zu werden. Es ist mir allerdings ein Rätsel wie mutig Du Kollegen rechtliche Tipps gibst weil Du bestimmte persönliche Erfahrungen verallgemeinerst. [/zitat]
Hallo Shakespeare,
wenn Du etwas schreibst, was einfach nicht stimmt, dann darf ich das korrigieren? Oder soll ich falsche Infos - auch wenn ich es besser weiß - so hier im Forum stehen lassen?
Ich habe mich wegen der Besteuerung von Mieteinnahmen durch Untervermietung meiner Praxisräumen immer mal wieder bis nach Berlin durchtelefoniert, da meine Mieteinnahmen im fünfstellen Bereich liegen und ein paar Jahre stundenweise abgerechnet wurden.
In Bezug auf die Untervermietung von Praxisräumen kenne ich mich einfach sehr gut aus, weil ich das seit nun fast 20 Jahren mache und mich da immer „up to date“ informiert halte.
[zitat]Shakespeare schrieb: Du musst Deine Mieteinahmen versteuern, incl. einer evtl. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, je nach Höhe der Mieteinahmen. [/zitat]
Versteuern muss man - wie alle anderen Einnahmen - natürlich auch Mieteinnahmen.
[u]Vermietungen und Untervermietungen sind aber prinzipiell umsatzsteuerfrei.[/u] Ausnahme bilden hier Vermietungen, wenn nicht übliche Sonderleistungen des Vermieters erbracht werden (wie Stellung von Bettwäsche, Frühstück), die Mieter oft wechseln (Pension, Hotel, Campingplatz), stundenweise Vermietung ([u]deshalb mein Hinweis auf eine feste monatliche Miete[/u], denn Umsatzsteuer bei stundenweiser Untervermietung wäre ab 17.500 Euro pro Jahr fällig. Dabei muss dann die Umsatzsteuer auf der Rechnung aufgeführt sein).
[zitat]Shakespeare schrieb: Ebenso ist es so, dass gewerbliche Mieteinahmen grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig sind, wenn sie über die Freibeträge hinausgehen. [/zitat]
Nö!
Das Gewerbesteuergesetz gilt einheitlich in der gesamten BRD. Lediglich der Hebesatz wird von den Gemeinen selbst festgelegt. [u]Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen bundesweit nicht der Gewerbesteuer.[/u]
Vermieter von Gewerberaum können aussuchen, ob sie als Gewerbetreibende behandelt werden wollen. Voraussetzung ist aber, dass der Mieter ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen betreibt, was bei Physiopraxen eher sehr selten der Fall sein dürfte.
[zitat]Shakespeare schrieb: Bei uns ist so, dass man sich bei den genannten Behörden (Bauamt und beim Gesundheitsamt) anmelden muss. Mindestens einige Anrufe bei den zuständigen Behörden sollte man schon tätigen, jede Stadt oder Gemeinde hat da eigene Regeln. So kann man sich Stress ersparen. [/zitat]Sich Stress ersparen ist immer gut. Meldung beim Gesundheitsamt muss sein, ganz klar.
Aber man kann sich auch unnötig Stress machen: So z.B. dass sich ein Untermieter bei Bauamt meldet. Warum, wozu, wofür?
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M0nique schrieb:
Shakespeare schrieb: Monique. Immer schön von Dir korrigiert zu werden. Es ist mir allerdings ein Rätsel wie mutig Du Kollegen rechtliche Tipps gibst weil Du bestimmte persönliche Erfahrungen verallgemeinerst.
Hallo Shakespeare,
wenn Du etwas schreibst, was einfach nicht stimmt, dann darf ich das korrigieren? Oder soll ich falsche Infos - auch wenn ich es besser weiß - so hier im Forum stehen lassen?
Ich habe mich wegen der Besteuerung von Mieteinnahmen durch Untervermietung meiner Praxisräumen immer mal wieder bis nach Berlin durchtelefoniert, da meine Mieteinnahmen im fünfstellen Bereich liegen und ein paar Jahre stundenweise abgerechnet wurden.
In Bezug auf die Untervermietung von Praxisräumen kenne ich mich einfach sehr gut aus, weil ich das seit nun fast 20 Jahren mache und mich da immer „up to date“ informiert halte.
Shakespeare schrieb: Du musst Deine Mieteinahmen versteuern, incl. einer evtl. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, je nach Höhe der Mieteinahmen.
Versteuern muss man - wie alle anderen Einnahmen - natürlich auch Mieteinnahmen. Vermietungen und Untervermietungen sind aber prinzipiell umsatzsteuerfrei. Ausnahme bilden hier Vermietungen, wenn nicht übliche Sonderleistungen des Vermieters erbracht werden (wie Stellung von Bettwäsche, Frühstück), die Mieter oft wechseln (Pension, Hotel, Campingplatz), stundenweise Vermietung (deshalb mein Hinweis auf eine feste monatliche Miete, denn Umsatzsteuer bei stundenweiser Untervermietung wäre ab 17.500 Euro pro Jahr fällig. Dabei muss dann die Umsatzsteuer auf der Rechnung aufgeführt sein).
Shakespeare schrieb: Ebenso ist es so, dass gewerbliche Mieteinahmen grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig sind, wenn sie über die Freibeträge hinausgehen.
Nö!
Das Gewerbesteuergesetz gilt einheitlich in der gesamten BRD. Lediglich der Hebesatz wird von den Gemeinen selbst festgelegt. Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen bundesweit nicht der Gewerbesteuer.
Vermieter von Gewerberaum können aussuchen, ob sie als Gewerbetreibende behandelt werden wollen. Voraussetzung ist aber, dass der Mieter ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen betreibt, was bei Physiopraxen eher sehr selten der Fall sein dürfte.
Shakespeare schrieb: Bei uns ist so, dass man sich bei den genannten Behörden (Bauamt und beim Gesundheitsamt) anmelden muss. Mindestens einige Anrufe bei den zuständigen Behörden sollte man schon tätigen, jede Stadt oder Gemeinde hat da eigene Regeln. So kann man sich Stress ersparen.
Sich Stress ersparen ist immer gut. Meldung beim Gesundheitsamt muss sein, ganz klar.
Aber man kann sich auch unnötig Stress machen: So z.B. dass sich ein Untermieter bei Bauamt meldet. Warum, wozu, wofür?
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Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen bundesweit nicht der Gewerbesteuer.
Liebe Monique, das stimmt leider schon seit 2015 nicht mehr. Anfang Januar 2015 wurden die Urteilsgründe eines BFH-Urteils öffentlich gemacht. Im Urteil geht es um die Frage, wann Sie als Physiotherapeut soviel Verantwortung an angestellte Kollegen abgegeben haben, dass Sie Ihre Freiberuflichkeit verlieren (Urteil vom 16.7.2014 , Az. VIII R 41/12).
Genau dies ist inzwischen einigen physiotherapeutischen Großpraxen inzwischen um die Ohren geflogen. Hier reagieren die Finanzämter noch nicht bundeseinheitlich, aber es sind schon diverse Bundesländer dabei.
Einziger kleiner Trost: Gemäß § 35 Einkommensteuergesetz wird bei Personenunternehmen die Gewerbesteuerzahlung beim Praxisinhaber auf die anteilige Einkommensteuerschuld für Einkünfte aus Gewerbebetrieb angerechnet. Eine Mehrsteuer entsteht daher vor allem für Praxen in größeren Städten, weil dort meist höhere Gewerbesteuern anfallen, als bei der Einkommensteuer wieder gekürzt werden. Auch können andere Verluste dazu führen, dass keine Einkommensteuer mehr entsteht und die Kürzung ins Leere läuft.
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[u]Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen bundesweit nicht der Gewerbesteuer.[/u]
Liebe Monique, das stimmt leider schon seit 2015 nicht mehr. Anfang Januar 2015 wurden die Urteilsgründe eines BFH-Urteils öffentlich gemacht. Im Urteil geht es um die Frage, wann Sie als Physiotherapeut soviel Verantwortung an angestellte Kollegen abgegeben haben, dass Sie Ihre Freiberuflichkeit verlieren (Urteil vom 16.7.2014 , Az. VIII R 41/12).
Genau dies ist inzwischen einigen physiotherapeutischen Großpraxen inzwischen um die Ohren geflogen. Hier reagieren die Finanzämter noch nicht bundeseinheitlich, aber es sind schon diverse Bundesländer dabei.
Einziger kleiner Trost: Gemäß § 35 Einkommensteuergesetz wird bei Personenunternehmen die Gewerbesteuerzahlung beim Praxisinhaber auf die anteilige Einkommensteuerschuld für Einkünfte aus Gewerbebetrieb angerechnet. Eine Mehrsteuer entsteht daher vor allem für Praxen in größeren Städten, weil dort meist höhere Gewerbesteuern anfallen, als bei der Einkommensteuer wieder gekürzt werden. Auch können andere Verluste dazu führen, dass keine Einkommensteuer mehr entsteht und die Kürzung ins Leere läuft.
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Olaf Seifert schrieb:
Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen bundesweit nicht der Gewerbesteuer.
Liebe Monique, das stimmt leider schon seit 2015 nicht mehr. Anfang Januar 2015 wurden die Urteilsgründe eines BFH-Urteils öffentlich gemacht. Im Urteil geht es um die Frage, wann Sie als Physiotherapeut soviel Verantwortung an angestellte Kollegen abgegeben haben, dass Sie Ihre Freiberuflichkeit verlieren (Urteil vom 16.7.2014 , Az. VIII R 41/12).
Genau dies ist inzwischen einigen physiotherapeutischen Großpraxen inzwischen um die Ohren geflogen. Hier reagieren die Finanzämter noch nicht bundeseinheitlich, aber es sind schon diverse Bundesländer dabei.
Einziger kleiner Trost: Gemäß § 35 Einkommensteuergesetz wird bei Personenunternehmen die Gewerbesteuerzahlung beim Praxisinhaber auf die anteilige Einkommensteuerschuld für Einkünfte aus Gewerbebetrieb angerechnet. Eine Mehrsteuer entsteht daher vor allem für Praxen in größeren Städten, weil dort meist höhere Gewerbesteuern anfallen, als bei der Einkommensteuer wieder gekürzt werden. Auch können andere Verluste dazu führen, dass keine Einkommensteuer mehr entsteht und die Kürzung ins Leere läuft.
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Olaf Seifert schrieb: ...Im Urteil geht es um die Frage, wann Sie als Physiotherapeut soviel Verantwortung an angestellte Kollegen abgegeben haben, dass Sie Ihre Freiberuflichkeit verlieren (Urteil vom 16.7.2014 , Az. VIII R 41/12).
Genau dies ist inzwischen einigen physiotherapeutischen Großpraxen inzwischen um die Ohren geflogen.
Lieber Olaf,
Freiberufler, die nicht (mehr) hauptsächlich freiberuflich tätig sind (also einen Großteil ihrer Einnahmen aus nicht freiberuflicher Tätigkeit beziehen), können durchaus gewerbesteuerpflichtig sein. Da hast Du vollkommen Recht!
Aber bitte die Ausgangsfrage nochmals lesen. Hier ging es um die Vermietung eines Raumes an einen Therapeuten. Von einer Großpraxis kann hier wohl nicht die Rede sein.
Gruß von Monique
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[zitat]Olaf Seifert schrieb: ...Im Urteil geht es um die Frage, wann Sie als Physiotherapeut soviel Verantwortung an angestellte Kollegen abgegeben haben, dass Sie Ihre Freiberuflichkeit verlieren (Urteil vom 16.7.2014 , Az. VIII R 41/12).
Genau dies ist inzwischen [b]einigen physiotherapeutischen Großpraxen[/b] inzwischen um die Ohren geflogen.[/zitat]
Lieber Olaf,
Freiberufler, die nicht (mehr) hauptsächlich freiberuflich tätig sind (also einen Großteil ihrer Einnahmen aus nicht freiberuflicher Tätigkeit beziehen), können durchaus gewerbesteuerpflichtig sein. Da hast Du vollkommen Recht!
Aber bitte die Ausgangsfrage nochmals lesen. [b]Hier ging es um die Vermietung [u]eines[/u] Raumes an [u]einen[/u] Therapeuten.[/b] Von einer Großpraxis kann hier wohl nicht die Rede sein.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Olaf Seifert schrieb: ...Im Urteil geht es um die Frage, wann Sie als Physiotherapeut soviel Verantwortung an angestellte Kollegen abgegeben haben, dass Sie Ihre Freiberuflichkeit verlieren (Urteil vom 16.7.2014 , Az. VIII R 41/12).
Genau dies ist inzwischen einigen physiotherapeutischen Großpraxen inzwischen um die Ohren geflogen.
Lieber Olaf,
Freiberufler, die nicht (mehr) hauptsächlich freiberuflich tätig sind (also einen Großteil ihrer Einnahmen aus nicht freiberuflicher Tätigkeit beziehen), können durchaus gewerbesteuerpflichtig sein. Da hast Du vollkommen Recht!
Aber bitte die Ausgangsfrage nochmals lesen. Hier ging es um die Vermietung eines Raumes an einen Therapeuten. Von einer Großpraxis kann hier wohl nicht die Rede sein.
Gruß von Monique
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Das Steuerrecht ist kompliziert und Finanzämter handeln durchaus nicht einheitlich. Einnahmen aus gewerblicher Untervermietung können durchaus gewerbesteuerpflichtig oder in Ausnahmefällen auch sogar umsatzsteuerpflichtig sein, je nach den genauen Umständen wie z. B. auch die Nutzung von Praxisinventar, Rezeption, Höhe der Mieteinahmen etc. Deswegen habe ich geschrieben dass "evtl." Steuern anfallen können. Im vorliegenden Fall, wird das unwahrscheinlich sein, da die Einnahmen ohnehin nicht die Grenzen übersteigen. Warum Bauamt? Die Meldung der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erfolgt abhängig von von der Gemeinde an unterschiedlichen Stellen und wird dann bearbeitet und an die anderen Stellen weitergeleitet. Bei uns ist das Bauamt die erste Stelle, die das dann ans Gesundheitsamt weiterleitet. Warum? Keine Ahnung, Behörden Logik. Den Rat sich da zu erkundigen ist nicht kritikabel, sondern m. E. korrekt. Ich finde es gut, sachlich korrigiert zu werden und lerne gerne dazu. Aber hier habe ich nur durchaus fundierte Hinweise gegeben (lies es nach) und empfohlen, sich da schlau zu machen. Was ist daran sachlich falsch? Deinen Kommentar dazu empfinde ich da als wenig hilfreich. Aber muss ich ja auch nicht...
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Das Steuerrecht ist kompliziert und Finanzämter handeln durchaus nicht einheitlich. Einnahmen aus gewerblicher Untervermietung können durchaus gewerbesteuerpflichtig oder in Ausnahmefällen auch sogar umsatzsteuerpflichtig sein, je nach den genauen Umständen wie z. B. auch die Nutzung von Praxisinventar, Rezeption, Höhe der Mieteinahmen etc. Deswegen habe ich geschrieben dass "evtl." Steuern anfallen können. Im vorliegenden Fall, wird das unwahrscheinlich sein, da die Einnahmen ohnehin nicht die Grenzen übersteigen. Warum Bauamt? Die Meldung der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erfolgt abhängig von von der Gemeinde an unterschiedlichen Stellen und wird dann bearbeitet und an die anderen Stellen weitergeleitet. Bei uns ist das Bauamt die erste Stelle, die das dann ans Gesundheitsamt weiterleitet. Warum? Keine Ahnung, Behörden Logik. Den Rat sich da zu erkundigen ist nicht kritikabel, sondern m. E. korrekt. Ich finde es gut, sachlich korrigiert zu werden und lerne gerne dazu. Aber hier habe ich nur durchaus fundierte Hinweise gegeben (lies es nach) und empfohlen, sich da schlau zu machen. Was ist daran sachlich falsch? Deinen Kommentar dazu empfinde ich da als wenig hilfreich. Aber muss ich ja auch nicht...
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Shakespeare schrieb:
Das Steuerrecht ist kompliziert und Finanzämter handeln durchaus nicht einheitlich. Einnahmen aus gewerblicher Untervermietung können durchaus gewerbesteuerpflichtig oder in Ausnahmefällen auch sogar umsatzsteuerpflichtig sein, je nach den genauen Umständen wie z. B. auch die Nutzung von Praxisinventar, Rezeption, Höhe der Mieteinahmen etc. Deswegen habe ich geschrieben dass "evtl." Steuern anfallen können. Im vorliegenden Fall, wird das unwahrscheinlich sein, da die Einnahmen ohnehin nicht die Grenzen übersteigen. Warum Bauamt? Die Meldung der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erfolgt abhängig von von der Gemeinde an unterschiedlichen Stellen und wird dann bearbeitet und an die anderen Stellen weitergeleitet. Bei uns ist das Bauamt die erste Stelle, die das dann ans Gesundheitsamt weiterleitet. Warum? Keine Ahnung, Behörden Logik. Den Rat sich da zu erkundigen ist nicht kritikabel, sondern m. E. korrekt. Ich finde es gut, sachlich korrigiert zu werden und lerne gerne dazu. Aber hier habe ich nur durchaus fundierte Hinweise gegeben (lies es nach) und empfohlen, sich da schlau zu machen. Was ist daran sachlich falsch? Deinen Kommentar dazu empfinde ich da als wenig hilfreich. Aber muss ich ja auch nicht...
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Ich nahm allerdings nur auf die Pauschalaussage: "Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen bundesweit nicht der Gewerbesteuer." Bezug.
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Da hast du Recht.
Ich nahm allerdings nur auf die Pauschalaussage: "Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen bundesweit nicht der Gewerbesteuer." Bezug.
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Olaf Seifert schrieb:
Da hast du Recht.
Ich nahm allerdings nur auf die Pauschalaussage: "Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen bundesweit nicht der Gewerbesteuer." Bezug.
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@hgb
wenn AN eine oder mehrere Großpraxen hätte, wäre sie längst gewerbesteuerpflichtig.
Da AN einen Steuerberater hat, dürfte diesem dies längst aufgefallen sein.
Die Vermietung eines Raumes ändert nichts an der Gewerbesteuerfreiheit einer Physiopraxis. Das habe ich sogar 3 x schriftlich von der Oberfinanzdirektion aus Berlin.
Gruß von Monique
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@hgb
wenn AN eine oder mehrere Großpraxen hätte, wäre sie längst gewerbesteuerpflichtig.
Da AN einen Steuerberater hat, dürfte diesem dies längst aufgefallen sein.
Die Vermietung eines Raumes ändert nichts an der Gewerbesteuerfreiheit einer Physiopraxis. Das habe ich sogar 3 x schriftlich von der Oberfinanzdirektion aus Berlin.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@hgb
wenn AN eine oder mehrere Großpraxen hätte, wäre sie längst gewerbesteuerpflichtig.
Da AN einen Steuerberater hat, dürfte diesem dies längst aufgefallen sein.
Die Vermietung eines Raumes ändert nichts an der Gewerbesteuerfreiheit einer Physiopraxis. Das habe ich sogar 3 x schriftlich von der Oberfinanzdirektion aus Berlin.
Gruß von Monique
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.. nur soviel: AN ist AT, also anonymer Teilnehmer und nicht Angestellter / Arbeitnehmer.
Alles andere wäre bei Dir vergebliche Liebesmüh!
mfg hgb :wink:
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.. nur soviel: AN ist [b]AT[/b], also anonymer Teilnehmer und nicht Angestellter / Arbeitnehmer.
Alles andere wäre bei Dir vergebliche Liebesmüh!
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hgb schrieb:
.. nur soviel: AN ist AT, also anonymer Teilnehmer und nicht Angestellter / Arbeitnehmer.
Alles andere wäre bei Dir vergebliche Liebesmüh!
mfg hgb :wink:
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Dein Kollege muss seine Praxis beim Bauamt und beim Gesundheitsamt anmelden. Außerdem muss er sich um seine weiteren Verpflichtungen kümmern z. B. Rentenvers. Krankenvers. BG, Berufshaftplicht. Du musst Deine Mieteinahmen versteuern, incl. einer evtl. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, je nach Höhe der Mieteinahmen.
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Monique. Immer schön von Dir korrigiert zu werden. Es ist mir allerdings ein Rätsel wie mutig Du Kollegen rechtliche Tipps gibst weil Du bestimmte persönliche Erfahrungen verallgemeinerst. Bei uns ist so, dass man sich bei den genannten Behörden anmelden musst. Von Zulassung habe ich nicht gesprochen. Das ist bei einer bestehenden Praxis sicherlich eine rein formelle Sache.
Ebenso ist es so, dass gewerbliche Mieteinahmen grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig sind, wenn sie über die Freibeträge hinausgehen. Das ist sicherlich nur selten der Fall. Trotzdem ist ein Rat nichts zu tun und einfach los zu therapieren, gegenüber Kollegen m. E. fahrlässig. Mindestens einige Anrufe bei den zuständigen Behörden sollte man schon tätigen, jede Stadt oder Gemeinde hat da eigene Regeln. So kann man sich Stress ersparen.
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Monique. Immer schön von Dir korrigiert zu werden. Es ist mir allerdings ein Rätsel wie mutig Du Kollegen rechtliche Tipps gibst weil Du bestimmte persönliche Erfahrungen verallgemeinerst. Bei uns ist so, dass man sich bei den genannten Behörden anmelden musst. Von Zulassung habe ich nicht gesprochen. Das ist bei einer bestehenden Praxis sicherlich eine rein formelle Sache.
Ebenso ist es so, dass gewerbliche Mieteinahmen grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig sind, wenn sie über die Freibeträge hinausgehen. Das ist sicherlich nur selten der Fall. Trotzdem ist ein Rat nichts zu tun und einfach los zu therapieren, gegenüber Kollegen m. E. fahrlässig. Mindestens einige Anrufe bei den zuständigen Behörden sollte man schon tätigen, jede Stadt oder Gemeinde hat da eigene Regeln. So kann man sich Stress ersparen.
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Ich denke das MOnique, mit eigener Privatpraxis, von uns allen die meisten verifizierbaren Erfahrungen hat was meinen
Fall betrifft.
Mein Steuerberater hat mir übrigens bestätigt, das Mieteinnahmen umsatzsteuerfrei sind.
Ich habe ja selber mal meine Praxis eröffnet und kann mit den Antworten ganz gut umgehen.
MOnique hat mir im Grunde nur bestätigt, was ich selber auch schon wusste. Mir war nur nicht klar ob es da eben doch einen Umstand gäbe, der ein Gewerbe voraussetzen würde.
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Ich denke das MOnique, mit eigener Privatpraxis, von uns allen die meisten verifizierbaren Erfahrungen hat was meinen
Fall betrifft.
Mein Steuerberater hat mir übrigens bestätigt, das Mieteinnahmen umsatzsteuerfrei sind.
Ich habe ja selber mal meine Praxis eröffnet und kann mit den Antworten ganz gut umgehen.
MOnique hat mir im Grunde nur bestätigt, was ich selber auch schon wusste. Mir war nur nicht klar ob es da eben doch einen Umstand gäbe, der ein Gewerbe voraussetzen würde.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich denke das MOnique, mit eigener Privatpraxis, von uns allen die meisten verifizierbaren Erfahrungen hat was meinen
Fall betrifft.
Mein Steuerberater hat mir übrigens bestätigt, das Mieteinnahmen umsatzsteuerfrei sind.
Ich habe ja selber mal meine Praxis eröffnet und kann mit den Antworten ganz gut umgehen.
MOnique hat mir im Grunde nur bestätigt, was ich selber auch schon wusste. Mir war nur nicht klar ob es da eben doch einen Umstand gäbe, der ein Gewerbe voraussetzen würde.
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Monique. Immer schön von Dir korrigiert zu werden. Es ist mir allerdings ein Rätsel wie mutig Du Kollegen rechtliche Tipps gibst weil Du bestimmte persönliche Erfahrungen verallgemeinerst. Bei uns ist so, dass man sich bei den genannten Behörden anmelden musst. Von Zulassung habe ich nicht gesprochen. Das ist bei einer bestehenden Praxis sicherlich eine rein formelle Sache.
Ebenso ist es so, dass gewerbliche Mieteinahmen grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig sind, wenn sie über die Freibeträge hinausgehen. Das ist sicherlich nur selten der Fall. Trotzdem ist ein Rat nichts zu tun und einfach los zu therapieren, gegenüber Kollegen m. E. fahrlässig. Mindestens einige Anrufe bei den zuständigen Behörden sollte man schon tätigen, jede Stadt oder Gemeinde hat da eigene Regeln. So kann man sich Stress ersparen.
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Ich vermiete meine Praxisräume (ohne GKV-Zulassung) seit 19 Jahren an selbständig tätige Physios, die nur Privatpatienten behandeln. Laut Aussgage des Finanzamts sind für diese Einnahmen weder Gewerbe-, noch Umsatzsteuer fällig (so lange es sich um monatlich feste Beträge handelt!). Das habe ich schriftlich von der Obefinanzdirektion in Berlin!
Dein Mieter sollte Dir selbstverständlich alle Voraussetzungen für eine Selbständigkeit vorlegen können: BG, Meldung beim Finanzamt, Gesundheitsamt, GKV/PKV, RV, Berufshaftpflicht.
Mietvertrag machen und gut ist.
Warum er meint, dass er ein Gewerbe anmelden muss, das bleibt bisher sein Geheimnis. Was will er denn in den gemieteten Räumen machen: Physio? Wellness?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Warum Shakes meint, dass bereits zugelassene Prxistäume nochmal beim Bauamt angemeldet werden müssen ist mir echt ein Rätsel... Ebenso seine Aussage wegen Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Ich vermiete meine Praxisräume (ohne GKV-Zulassung) seit 19 Jahren an selbständig tätige Physios, die nur Privatpatienten behandeln. Laut Aussgage des Finanzamts sind für diese Einnahmen weder Gewerbe-, noch Umsatzsteuer fällig (so lange es sich um monatlich feste Beträge handelt!). Das habe ich schriftlich von der Obefinanzdirektion in Berlin!
Dein Mieter sollte Dir selbstverständlich alle Voraussetzungen für eine Selbständigkeit vorlegen können: BG, Meldung beim Finanzamt, Gesundheitsamt, GKV/PKV, RV, Berufshaftpflicht.
Mietvertrag machen und gut ist.
Warum er meint, dass er ein Gewerbe anmelden muss, das bleibt bisher sein Geheimnis. Was will er denn in den gemieteten Räumen machen: Physio? Wellness?
Gruß von Monique
sehe das alles genau so wie du. War deshalb auch erst einmal verwundert, daß er ein Gewerbe anmelden will.
Die Behandlungen erfolgen ausschließlich auf Rezept, also ganz normale Behandlung als Freiberufler mit den
üblichen Anmeldungen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke MOnique,
sehe das alles genau so wie du. War deshalb auch erst einmal verwundert, daß er ein Gewerbe anmelden will.
Die Behandlungen erfolgen ausschließlich auf Rezept, also ganz normale Behandlung als Freiberufler mit den
üblichen Anmeldungen.
Hallo Shakespeare,
wenn Du etwas schreibst, was einfach nicht stimmt, dann darf ich das korrigieren? Oder soll ich falsche Infos - auch wenn ich es besser weiß - so hier im Forum stehen lassen?
Ich habe mich wegen der Besteuerung von Mieteinnahmen durch Untervermietung meiner Praxisräumen immer mal wieder bis nach Berlin durchtelefoniert, da meine Mieteinnahmen im fünfstellen Bereich liegen und ein paar Jahre stundenweise abgerechnet wurden.
In Bezug auf die Untervermietung von Praxisräumen kenne ich mich einfach sehr gut aus, weil ich das seit nun fast 20 Jahren mache und mich da immer „up to date“ informiert halte.
Versteuern muss man - wie alle anderen Einnahmen - natürlich auch Mieteinnahmen.
Vermietungen und Untervermietungen sind aber prinzipiell umsatzsteuerfrei. Ausnahme bilden hier Vermietungen, wenn nicht übliche Sonderleistungen des Vermieters erbracht werden (wie Stellung von Bettwäsche, Frühstück), die Mieter oft wechseln (Pension, Hotel, Campingplatz), stundenweise Vermietung (deshalb mein Hinweis auf eine feste monatliche Miete, denn Umsatzsteuer bei stundenweiser Untervermietung wäre ab 17.500 Euro pro Jahr fällig. Dabei muss dann die Umsatzsteuer auf der Rechnung aufgeführt sein).
Nö!
Das Gewerbesteuergesetz gilt einheitlich in der gesamten BRD. Lediglich der Hebesatz wird von den Gemeinen selbst festgelegt. Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen bundesweit nicht der Gewerbesteuer.
Vermieter von Gewerberaum können aussuchen, ob sie als Gewerbetreibende behandelt werden wollen. Voraussetzung ist aber, dass der Mieter ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen betreibt, was bei Physiopraxen eher sehr selten der Fall sein dürfte.
Aber man kann sich auch unnötig Stress machen: So z.B. dass sich ein Untermieter bei Bauamt meldet. Warum, wozu, wofür?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Shakespeare schrieb: Monique. Immer schön von Dir korrigiert zu werden. Es ist mir allerdings ein Rätsel wie mutig Du Kollegen rechtliche Tipps gibst weil Du bestimmte persönliche Erfahrungen verallgemeinerst.
Shakespeare schrieb: Du musst Deine Mieteinahmen versteuern, incl. einer evtl. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, je nach Höhe der Mieteinahmen.
Shakespeare schrieb: Ebenso ist es so, dass gewerbliche Mieteinahmen grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig sind, wenn sie über die Freibeträge hinausgehen.
Shakespeare schrieb: Bei uns ist so, dass man sich bei den genannten Behörden (Bauamt und beim Gesundheitsamt) anmelden muss. Mindestens einige Anrufe bei den zuständigen Behörden sollte man schon tätigen, jede Stadt oder Gemeinde hat da eigene Regeln. So kann man sich Stress ersparen. Sich Stress ersparen ist immer gut. Meldung beim Gesundheitsamt muss sein, ganz klar.
Hallo Shakespeare,
wenn Du etwas schreibst, was einfach nicht stimmt, dann darf ich das korrigieren? Oder soll ich falsche Infos - auch wenn ich es besser weiß - so hier im Forum stehen lassen?
Ich habe mich wegen der Besteuerung von Mieteinnahmen durch Untervermietung meiner Praxisräumen immer mal wieder bis nach Berlin durchtelefoniert, da meine Mieteinnahmen im fünfstellen Bereich liegen und ein paar Jahre stundenweise abgerechnet wurden.
In Bezug auf die Untervermietung von Praxisräumen kenne ich mich einfach sehr gut aus, weil ich das seit nun fast 20 Jahren mache und mich da immer „up to date“ informiert halte.
Versteuern muss man - wie alle anderen Einnahmen - natürlich auch Mieteinnahmen.
Vermietungen und Untervermietungen sind aber prinzipiell umsatzsteuerfrei. Ausnahme bilden hier Vermietungen, wenn nicht übliche Sonderleistungen des Vermieters erbracht werden (wie Stellung von Bettwäsche, Frühstück), die Mieter oft wechseln (Pension, Hotel, Campingplatz), stundenweise Vermietung (deshalb mein Hinweis auf eine feste monatliche Miete, denn Umsatzsteuer bei stundenweiser Untervermietung wäre ab 17.500 Euro pro Jahr fällig. Dabei muss dann die Umsatzsteuer auf der Rechnung aufgeführt sein).
Nö!
Das Gewerbesteuergesetz gilt einheitlich in der gesamten BRD. Lediglich der Hebesatz wird von den Gemeinen selbst festgelegt. Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen bundesweit nicht der Gewerbesteuer.
Vermieter von Gewerberaum können aussuchen, ob sie als Gewerbetreibende behandelt werden wollen. Voraussetzung ist aber, dass der Mieter ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen betreibt, was bei Physiopraxen eher sehr selten der Fall sein dürfte.
Aber man kann sich auch unnötig Stress machen: So z.B. dass sich ein Untermieter bei Bauamt meldet. Warum, wozu, wofür?
Gruß von Monique
Liebe Monique, das stimmt leider schon seit 2015 nicht mehr. Anfang Januar 2015 wurden die Urteilsgründe eines BFH-Urteils öffentlich gemacht. Im Urteil geht es um die Frage, wann Sie als Physiotherapeut soviel Verantwortung an angestellte Kollegen abgegeben haben, dass Sie Ihre Freiberuflichkeit verlieren (Urteil vom 16.7.2014 , Az. VIII R 41/12).
Genau dies ist inzwischen einigen physiotherapeutischen Großpraxen inzwischen um die Ohren geflogen. Hier reagieren die Finanzämter noch nicht bundeseinheitlich, aber es sind schon diverse Bundesländer dabei.
Einziger kleiner Trost: Gemäß § 35 Einkommensteuergesetz wird bei Personenunternehmen die Gewerbesteuerzahlung beim Praxisinhaber auf die anteilige Einkommensteuerschuld für Einkünfte aus Gewerbebetrieb angerechnet. Eine Mehrsteuer entsteht daher vor allem für Praxen in größeren Städten, weil dort meist höhere Gewerbesteuern anfallen, als bei der Einkommensteuer wieder gekürzt werden. Auch können andere Verluste dazu führen, dass keine Einkommensteuer mehr entsteht und die Kürzung ins Leere läuft.
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Olaf Seifert schrieb:
Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen bundesweit nicht der Gewerbesteuer.
Liebe Monique, das stimmt leider schon seit 2015 nicht mehr. Anfang Januar 2015 wurden die Urteilsgründe eines BFH-Urteils öffentlich gemacht. Im Urteil geht es um die Frage, wann Sie als Physiotherapeut soviel Verantwortung an angestellte Kollegen abgegeben haben, dass Sie Ihre Freiberuflichkeit verlieren (Urteil vom 16.7.2014 , Az. VIII R 41/12).
Genau dies ist inzwischen einigen physiotherapeutischen Großpraxen inzwischen um die Ohren geflogen. Hier reagieren die Finanzämter noch nicht bundeseinheitlich, aber es sind schon diverse Bundesländer dabei.
Einziger kleiner Trost: Gemäß § 35 Einkommensteuergesetz wird bei Personenunternehmen die Gewerbesteuerzahlung beim Praxisinhaber auf die anteilige Einkommensteuerschuld für Einkünfte aus Gewerbebetrieb angerechnet. Eine Mehrsteuer entsteht daher vor allem für Praxen in größeren Städten, weil dort meist höhere Gewerbesteuern anfallen, als bei der Einkommensteuer wieder gekürzt werden. Auch können andere Verluste dazu führen, dass keine Einkommensteuer mehr entsteht und die Kürzung ins Leere läuft.
Genau dies ist inzwischen einigen physiotherapeutischen Großpraxen inzwischen um die Ohren geflogen.
Lieber Olaf,
Freiberufler, die nicht (mehr) hauptsächlich freiberuflich tätig sind (also einen Großteil ihrer Einnahmen aus nicht freiberuflicher Tätigkeit beziehen), können durchaus gewerbesteuerpflichtig sein. Da hast Du vollkommen Recht!
Aber bitte die Ausgangsfrage nochmals lesen. Hier ging es um die Vermietung eines Raumes an einen Therapeuten. Von einer Großpraxis kann hier wohl nicht die Rede sein.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Olaf Seifert schrieb: ...Im Urteil geht es um die Frage, wann Sie als Physiotherapeut soviel Verantwortung an angestellte Kollegen abgegeben haben, dass Sie Ihre Freiberuflichkeit verlieren (Urteil vom 16.7.2014 , Az. VIII R 41/12).
Genau dies ist inzwischen einigen physiotherapeutischen Großpraxen inzwischen um die Ohren geflogen.
Lieber Olaf,
Freiberufler, die nicht (mehr) hauptsächlich freiberuflich tätig sind (also einen Großteil ihrer Einnahmen aus nicht freiberuflicher Tätigkeit beziehen), können durchaus gewerbesteuerpflichtig sein. Da hast Du vollkommen Recht!
Aber bitte die Ausgangsfrage nochmals lesen. Hier ging es um die Vermietung eines Raumes an einen Therapeuten. Von einer Großpraxis kann hier wohl nicht die Rede sein.
Gruß von Monique
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Shakespeare schrieb:
Das Steuerrecht ist kompliziert und Finanzämter handeln durchaus nicht einheitlich. Einnahmen aus gewerblicher Untervermietung können durchaus gewerbesteuerpflichtig oder in Ausnahmefällen auch sogar umsatzsteuerpflichtig sein, je nach den genauen Umständen wie z. B. auch die Nutzung von Praxisinventar, Rezeption, Höhe der Mieteinahmen etc. Deswegen habe ich geschrieben dass "evtl." Steuern anfallen können. Im vorliegenden Fall, wird das unwahrscheinlich sein, da die Einnahmen ohnehin nicht die Grenzen übersteigen. Warum Bauamt? Die Meldung der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erfolgt abhängig von von der Gemeinde an unterschiedlichen Stellen und wird dann bearbeitet und an die anderen Stellen weitergeleitet. Bei uns ist das Bauamt die erste Stelle, die das dann ans Gesundheitsamt weiterleitet. Warum? Keine Ahnung, Behörden Logik. Den Rat sich da zu erkundigen ist nicht kritikabel, sondern m. E. korrekt. Ich finde es gut, sachlich korrigiert zu werden und lerne gerne dazu. Aber hier habe ich nur durchaus fundierte Hinweise gegeben (lies es nach) und empfohlen, sich da schlau zu machen. Was ist daran sachlich falsch? Deinen Kommentar dazu empfinde ich da als wenig hilfreich. Aber muss ich ja auch nicht...
Ich nahm allerdings nur auf die Pauschalaussage: "Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen bundesweit nicht der Gewerbesteuer." Bezug.
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Olaf Seifert schrieb:
Da hast du Recht.
Ich nahm allerdings nur auf die Pauschalaussage: "Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen bundesweit nicht der Gewerbesteuer." Bezug.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
.. über die Größe seiner Praxis und evtl. AN steht in der Frage von mab aber nichts! :unamused:
mfg hgb :sunglasses:
wenn AN eine oder mehrere Großpraxen hätte, wäre sie längst gewerbesteuerpflichtig.
Da AN einen Steuerberater hat, dürfte diesem dies längst aufgefallen sein.
Die Vermietung eines Raumes ändert nichts an der Gewerbesteuerfreiheit einer Physiopraxis. Das habe ich sogar 3 x schriftlich von der Oberfinanzdirektion aus Berlin.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@hgb
wenn AN eine oder mehrere Großpraxen hätte, wäre sie längst gewerbesteuerpflichtig.
Da AN einen Steuerberater hat, dürfte diesem dies längst aufgefallen sein.
Die Vermietung eines Raumes ändert nichts an der Gewerbesteuerfreiheit einer Physiopraxis. Das habe ich sogar 3 x schriftlich von der Oberfinanzdirektion aus Berlin.
Gruß von Monique
Alles andere wäre bei Dir vergebliche Liebesmüh!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. nur soviel: AN ist AT, also anonymer Teilnehmer und nicht Angestellter / Arbeitnehmer.
Alles andere wäre bei Dir vergebliche Liebesmüh!
mfg hgb :wink:
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M0nique schrieb:
:kissing_closed_eyes:
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Dein Kollege muss seine Praxis beim Bauamt und beim Gesundheitsamt anmelden. Außerdem muss er sich um seine weiteren Verpflichtungen kümmern z. B. Rentenvers. Krankenvers. BG, Berufshaftplicht. Du musst Deine Mieteinahmen versteuern, incl. einer evtl. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, je nach Höhe der Mieteinahmen.
Ebenso ist es so, dass gewerbliche Mieteinahmen grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig sind, wenn sie über die Freibeträge hinausgehen. Das ist sicherlich nur selten der Fall. Trotzdem ist ein Rat nichts zu tun und einfach los zu therapieren, gegenüber Kollegen m. E. fahrlässig. Mindestens einige Anrufe bei den zuständigen Behörden sollte man schon tätigen, jede Stadt oder Gemeinde hat da eigene Regeln. So kann man sich Stress ersparen.
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Fall betrifft.
Mein Steuerberater hat mir übrigens bestätigt, das Mieteinnahmen umsatzsteuerfrei sind.
Ich habe ja selber mal meine Praxis eröffnet und kann mit den Antworten ganz gut umgehen.
MOnique hat mir im Grunde nur bestätigt, was ich selber auch schon wusste. Mir war nur nicht klar ob es da eben doch einen Umstand gäbe, der ein Gewerbe voraussetzen würde.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich denke das MOnique, mit eigener Privatpraxis, von uns allen die meisten verifizierbaren Erfahrungen hat was meinen
Fall betrifft.
Mein Steuerberater hat mir übrigens bestätigt, das Mieteinnahmen umsatzsteuerfrei sind.
Ich habe ja selber mal meine Praxis eröffnet und kann mit den Antworten ganz gut umgehen.
MOnique hat mir im Grunde nur bestätigt, was ich selber auch schon wusste. Mir war nur nicht klar ob es da eben doch einen Umstand gäbe, der ein Gewerbe voraussetzen würde.
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Shakespeare schrieb:
Monique. Immer schön von Dir korrigiert zu werden. Es ist mir allerdings ein Rätsel wie mutig Du Kollegen rechtliche Tipps gibst weil Du bestimmte persönliche Erfahrungen verallgemeinerst. Bei uns ist so, dass man sich bei den genannten Behörden anmelden musst. Von Zulassung habe ich nicht gesprochen. Das ist bei einer bestehenden Praxis sicherlich eine rein formelle Sache.
Ebenso ist es so, dass gewerbliche Mieteinahmen grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig sind, wenn sie über die Freibeträge hinausgehen. Das ist sicherlich nur selten der Fall. Trotzdem ist ein Rat nichts zu tun und einfach los zu therapieren, gegenüber Kollegen m. E. fahrlässig. Mindestens einige Anrufe bei den zuständigen Behörden sollte man schon tätigen, jede Stadt oder Gemeinde hat da eigene Regeln. So kann man sich Stress ersparen.
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