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Gelsenkirchen. Bei uns steht der
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wenn ich in dem KG Raum (mind. 20qm) noch eine Schrankwand und einen Schreibtisch habe? Gibt das Probleme weil es "qm" der freien Fläche weg nimmt?
Besten Dank
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SpoPhy schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
wenn ich in dem KG Raum (mind. 20qm) noch eine Schrankwand und einen Schreibtisch habe? Gibt das Probleme weil es "qm" der freien Fläche weg nimmt?
Besten Dank
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Kitane schrieb:
Ja
2.1.2 Die Praxisräume müssen mindestens eine Therapiefläche von 32 qm aufweisen. Ein Behandlungsraum muss eine Therapiefläche von mindestens 20 qm umfassen. Es müssen zusätzlich 2 Behandlungsräume (Kabinen) mit Behandlungsbänken vorhanden sein. Die Größe der einzelnen Behandlungsräume muss eine ordnungsgemäße Behandlung am Patienten gewährleisten. Sie darf 6 qm nicht unterschreiten. Die Behandlungsräume müssen aus festen Wänden oder im Boden verankerten Stellwänden bestehen. Es ist sicherzustellen, dass kein Einblick möglich ist Im Zutrittsbereich des Behandlungsraums können Vorhänge verwendet werden, die (ab)waschbar sind. Durchgangsräume mit Zugang zu anderweitig nicht zugänglichen Bereichen der Praxis sind als Therapieraum oder Kabine nur zulässig, wenn sich dahinter kein weiterer Behandlungsbereich, keine anderen öffentlich zugänglichen Räume der Praxis (z.B. Empfangsbereich, Toilette, Wartebereich) oder keine für den Praxisbetrieb während der Therapie erforderlichen Räume befinden.
Soweit ich es richtig verstehe, sind Schrankwände und Schreibtische keine Therapiefläche.
Aber: Wo kein Kläger, auch kein Richter. Wenn Du eh nicht vorhast, Gruppenbehandlungen in dem Raum anzubieten (dafür sind 20m² in meinen Augen sowieso zu wenig), würde ich nach der Begehung durch die KK die Sache mit den Schränken mir noch einmal durch den Kopf gehen lassen.....
Liebe Grüße
A. Korn
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Körnchen schrieb:
So steht es in den Zulassungsbestimmungen:
2.1.2 Die Praxisräume müssen mindestens eine Therapiefläche von 32 qm aufweisen. Ein Behandlungsraum muss eine Therapiefläche von mindestens 20 qm umfassen. Es müssen zusätzlich 2 Behandlungsräume (Kabinen) mit Behandlungsbänken vorhanden sein. Die Größe der einzelnen Behandlungsräume muss eine ordnungsgemäße Behandlung am Patienten gewährleisten. Sie darf 6 qm nicht unterschreiten. Die Behandlungsräume müssen aus festen Wänden oder im Boden verankerten Stellwänden bestehen. Es ist sicherzustellen, dass kein Einblick möglich ist Im Zutrittsbereich des Behandlungsraums können Vorhänge verwendet werden, die (ab)waschbar sind. Durchgangsräume mit Zugang zu anderweitig nicht zugänglichen Bereichen der Praxis sind als Therapieraum oder Kabine nur zulässig, wenn sich dahinter kein weiterer Behandlungsbereich, keine anderen öffentlich zugänglichen Räume der Praxis (z.B. Empfangsbereich, Toilette, Wartebereich) oder keine für den Praxisbetrieb während der Therapie erforderlichen Räume befinden.
Soweit ich es richtig verstehe, sind Schrankwände und Schreibtische keine Therapiefläche.
Aber: Wo kein Kläger, auch kein Richter. Wenn Du eh nicht vorhast, Gruppenbehandlungen in dem Raum anzubieten (dafür sind 20m² in meinen Augen sowieso zu wenig), würde ich nach der Begehung durch die KK die Sache mit den Schränken mir noch einmal durch den Kopf gehen lassen.....
Liebe Grüße
A. Korn
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