Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
vor etwa 3 Monaten habe ich mich mit meinen kühnen Plänen und ersten Fragen hier im Forum vorgestellt ( https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/vorstellung/16/163996). In der Zwischenzeit ist einiges passiert, leider nicht nur erfreuliches.
Nachdem wir untern anderem unter Berücksichtigung der hilfreichen Hinweise aus der Community mit unseren Architekten einen Grundriss für den geplanten Anbau an unser Eigenheim entworfen hatten, der den diversen Anforderungen gerecht werden konnte, haben wir im Rahmen einer Bauvoranfrage die Machbarkeit unseres Vorhabens bei den zuständigen Behörden prüfen lassen wollen. Dabei ging es um eine bauliche Abweichung vom B-Plan und den Umstand, dass wir in unserem Allgemeinen Wohngebiet eine PT-Praxis betreiben möchten (Umnutzung). Wir hofften auf eine ausnahmsweise Zulassung nach §4 (3) Nr. 2 BauNVO als nichtstörendes Gewerbe.
Parallel legten wir die Planung bei der AOK vor. Hier bekamen wir überraschend schnell ein sehr positives Feedback, was uns sehr freute.
Anders sah es bei der Gemeinde aus. Zu unserem Unverständnis und trotz ausführlicher Begründung unseres Antrages hat sich die Gemeinde gegen eine ausnahmsweise Zulassung ausgesprochen. Mit diesem Umstand wollen wir uns natürlich nicht abfinden und suchen derzeit das Gespräch mit den relevanten Gemeindevertretern.
Ein Aspekt beschäftigt mich dabei allerdings ganz besonders: Benötige ich überhaupt die ausnahmsweise Zulassung nach §4 (3) BauNVO? Handelt es sich beim Betrieb einer PT-Praxis nicht vielmehr um die Ausübung eines freien Berufes? Wenn dem so wäre, benötige ich nach meinem Verständnis keine Zustimmung der Gemeinde, da §13 BauNVO sagt: "Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, sind in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 4 Räume, in den Baugebieten nach den §§ 4a bis 9 auch Gebäude zulässig.".
Liest man die Kommentierungen zu diesem Paragraphen werden ein paar Kernpunkte deutlich:
1. Im Allgemeinen Wohngebiet dürfen es nur Räume, keine Gebäude sein, dabei muss die Gesamtgröße der freiberuflich genutzten Fläche untergeordnet sein. Dies ist bei uns der Fall, es erfolgt nur ein Anbau an das bestehende Wohngebäude, die freiberuflich genutzte Fläche liegt mit 56 qm weit unter der Wohnfläche von etwa 136 qm.
2. Die vorgesehene Nutzung/ Nutzungsänderung darf nicht prägend für das Gebäude oder das Gebiet werden, es darf auch nicht der Eindruck einer Gemischtnutzung entstehen. Meines Erachtens werden weder das Gebiet noch das Gebäude selbst in ihrer Prägung geändert.
3. Der Gebietscharakter im Baugebiet muss gewahrt bleiben. Auch daran habe ich keine Zweifel.
Wikipedia nennt in der beispielhaften Aufzählung freier Berufe auch ausdrücklich die Physiotherapie. Mir ist klar, dass Wiki keine Rechtsgrundlage darstellt, mir geht es nur um eine Hilfe bei der Begriffsdefinition "Freiberufler".
Mir ist auch bewusst, dass ich hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte bekomme. Mich würde aber Eure Meinung bzw. Eure diesbezüglich vielleicht selbst gesammelten Erfahrungen interessieren. Wir wollen nicht so schnell aufgeben, es hängt viel für uns an diesem Anbau und der Praxis.
Viele Grüße
Felicity S.
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Felicity S. schrieb:
Hallo liebe Community,
vor etwa 3 Monaten habe ich mich mit meinen kühnen Plänen und ersten Fragen hier im Forum vorgestellt ( https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/vorstellung/16/163996). In der Zwischenzeit ist einiges passiert, leider nicht nur erfreuliches.
Nachdem wir untern anderem unter Berücksichtigung der hilfreichen Hinweise aus der Community mit unseren Architekten einen Grundriss für den geplanten Anbau an unser Eigenheim entworfen hatten, der den diversen Anforderungen gerecht werden konnte, haben wir im Rahmen einer Bauvoranfrage die Machbarkeit unseres Vorhabens bei den zuständigen Behörden prüfen lassen wollen. Dabei ging es um eine bauliche Abweichung vom B-Plan und den Umstand, dass wir in unserem Allgemeinen Wohngebiet eine PT-Praxis betreiben möchten (Umnutzung). Wir hofften auf eine ausnahmsweise Zulassung nach §4 (3) Nr. 2 BauNVO als nichtstörendes Gewerbe.
Parallel legten wir die Planung bei der AOK vor. Hier bekamen wir überraschend schnell ein sehr positives Feedback, was uns sehr freute.
Anders sah es bei der Gemeinde aus. Zu unserem Unverständnis und trotz ausführlicher Begründung unseres Antrages hat sich die Gemeinde gegen eine ausnahmsweise Zulassung ausgesprochen. Mit diesem Umstand wollen wir uns natürlich nicht abfinden und suchen derzeit das Gespräch mit den relevanten Gemeindevertretern.
Ein Aspekt beschäftigt mich dabei allerdings ganz besonders: Benötige ich überhaupt die ausnahmsweise Zulassung nach §4 (3) BauNVO? Handelt es sich beim Betrieb einer PT-Praxis nicht vielmehr um die Ausübung eines freien Berufes? Wenn dem so wäre, benötige ich nach meinem Verständnis keine Zustimmung der Gemeinde, da §13 BauNVO sagt: "Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, sind in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 4 Räume, in den Baugebieten nach den §§ 4a bis 9 auch Gebäude zulässig.".
Liest man die Kommentierungen zu diesem Paragraphen werden ein paar Kernpunkte deutlich:
1. Im Allgemeinen Wohngebiet dürfen es nur Räume, keine Gebäude sein, dabei muss die Gesamtgröße der freiberuflich genutzten Fläche untergeordnet sein. Dies ist bei uns der Fall, es erfolgt nur ein Anbau an das bestehende Wohngebäude, die freiberuflich genutzte Fläche liegt mit 56 qm weit unter der Wohnfläche von etwa 136 qm.
2. Die vorgesehene Nutzung/ Nutzungsänderung darf nicht prägend für das Gebäude oder das Gebiet werden, es darf auch nicht der Eindruck einer Gemischtnutzung entstehen. Meines Erachtens werden weder das Gebiet noch das Gebäude selbst in ihrer Prägung geändert.
3. Der Gebietscharakter im Baugebiet muss gewahrt bleiben. Auch daran habe ich keine Zweifel.
Wikipedia nennt in der beispielhaften Aufzählung freier Berufe auch ausdrücklich die Physiotherapie. Mir ist klar, dass Wiki keine Rechtsgrundlage darstellt, mir geht es nur um eine Hilfe bei der Begriffsdefinition "Freiberufler".
Mir ist auch bewusst, dass ich hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte bekomme. Mich würde aber Eure Meinung bzw. Eure diesbezüglich vielleicht selbst gesammelten Erfahrungen interessieren. Wir wollen nicht so schnell aufgeben, es hängt viel für uns an diesem Anbau und der Praxis.
Viele Grüße
Felicity S.
ich baue z. Zt. ein neues Haus mit Praxisanbau in einem Wohngebiet (Bereich Düren) und habe die Baugenehmigung problemlos bekommen.
Wir PT's gehören rechtlich zu den freien Berufen, so wie auch Ärzte, Anwälte, Architekten etc.. Bestätigen kann das, falls das überhaupt in Frage gestellt wird, das zuständige Finanzamt.
Insofern empfehle ich, den Antrag auf "Zulassung nach §4 (3) Nr. 2 BauNVO" offiziell schriftlich zurück zu ziehen und den Bauantrag auf "Errichtung eines Einfamilienhauses mit Praxis" zu ändern.
Die Praxis muss zwingend Bedingungen erfüllen, die im Bauantrag ersichtlich sein müssen:
- Parkplätze, einer davon behindertengerecht
- barrierefreier Zugang
- rollstuhlgeeignete Patiententoilette und einen Extra-WC für den Therapeuten (der private im Haus geht nicht)
- Innentüren rollstuhlgerecht
und Etliches mehr.
Das müssste der Architekt wissen.
Zudem sollte ergänzend schriftlich mitgeteilt werden, dass es sich um eine Ein-Frau- und um eine reine Terminpraxis handelt und die Einstellung von MA nicht vorgesehen ist. Dann entfällt auch der sonst vorgeschriebene Warte- und Sozialraum.
Ich hoffe, ich konnte helfen,
freundlichen Gruß,
Nele
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würde aus der Ferne auch sagen, dass das in einem WA grundsätzlich mal wie geplant zulässig ist.
Würde ich an Deiner Stelle auch nicht einfach so hinnehmen...…….(siehe Nele)
Frag doch mal freundlich an, was Sie denn für ein Problem damit haben.
Dann müsste ja von denen was handfestes kommen?! Drauf kann man dann gezielt reagieren.
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VAUPE schrieb:
Hallo Felicity,
würde aus der Ferne auch sagen, dass das in einem WA grundsätzlich mal wie geplant zulässig ist.
Würde ich an Deiner Stelle auch nicht einfach so hinnehmen...…….(siehe Nele)
Frag doch mal freundlich an, was Sie denn für ein Problem damit haben.
Dann müsste ja von denen was handfestes kommen?! Drauf kann man dann gezielt reagieren.
Liebe Felicity,
ich baue z. Zt. ein neues Haus mit Praxisanbau in einem Wohngebiet (Bereich Düren) und habe die Baugenehmigung problemlos bekommen.
Wir PT's gehören rechtlich zu den freien Berufen, so wie auch Ärzte, Anwälte, Architekten etc.. Bestätigen kann das, falls das überhaupt in Frage gestellt wird, das zuständige Finanzamt.
Insofern empfehle ich, den Antrag auf "Zulassung nach §4 (3) Nr. 2 BauNVO" offiziell schriftlich zurück zu ziehen und den Bauantrag auf "Errichtung eines Einfamilienhauses mit Praxis" zu ändern.
Die Praxis muss zwingend Bedingungen erfüllen, die im Bauantrag ersichtlich sein müssen:
- Parkplätze, einer davon behindertengerecht
- barrierefreier Zugang
- rollstuhlgeeignete Patiententoilette und einen Extra-WC für den Therapeuten (der private im Haus geht nicht)
- Innentüren rollstuhlgerecht
und Etliches mehr.
Das müssste der Architekt wissen.
Zudem sollte ergänzend schriftlich mitgeteilt werden, dass es sich um eine Ein-Frau- und um eine reine Terminpraxis handelt und die Einstellung von MA nicht vorgesehen ist. Dann entfällt auch der sonst vorgeschriebene Warte- und Sozialraum.
Ich hoffe, ich konnte helfen,
freundlichen Gruß,
Nele
Liebe Nele,
Danke für Deinen Zuspruch. Die von Dir aufgezählten Rahmenbedingungen sind alle erfüllt und bei der Planung berücksichtigt worden, gerade in Punkto Barrierefreiheit sind wir vorbildlich aufgestellt. Den Umsatnd der EIn-Frau-Praxis mit reinem Termingeschäft hatten wir im Antrag ebenso dargestellt. Einen Sozialraum gibt es nicht, einen Wartebereich haben wir dennoch vorgesehen (den wünscht sich ja auch die gesetzliche Krankenkasse.
Viele Grüße
Felicity S.
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Felicity S. schrieb:
nele69 schrieb am 1.2.19 12:11:
Liebe Felicity,
ich baue z. Zt. ein neues Haus mit Praxisanbau in einem Wohngebiet (Bereich Düren) und habe die Baugenehmigung problemlos bekommen.
Wir PT's gehören rechtlich zu den freien Berufen, so wie auch Ärzte, Anwälte, Architekten etc.. Bestätigen kann das, falls das überhaupt in Frage gestellt wird, das zuständige Finanzamt.
Insofern empfehle ich, den Antrag auf "Zulassung nach §4 (3) Nr. 2 BauNVO" offiziell schriftlich zurück zu ziehen und den Bauantrag auf "Errichtung eines Einfamilienhauses mit Praxis" zu ändern.
Die Praxis muss zwingend Bedingungen erfüllen, die im Bauantrag ersichtlich sein müssen:
- Parkplätze, einer davon behindertengerecht
- barrierefreier Zugang
- rollstuhlgeeignete Patiententoilette und einen Extra-WC für den Therapeuten (der private im Haus geht nicht)
- Innentüren rollstuhlgerecht
und Etliches mehr.
Das müssste der Architekt wissen.
Zudem sollte ergänzend schriftlich mitgeteilt werden, dass es sich um eine Ein-Frau- und um eine reine Terminpraxis handelt und die Einstellung von MA nicht vorgesehen ist. Dann entfällt auch der sonst vorgeschriebene Warte- und Sozialraum.
Ich hoffe, ich konnte helfen,
freundlichen Gruß,
Nele
Liebe Nele,
Danke für Deinen Zuspruch. Die von Dir aufgezählten Rahmenbedingungen sind alle erfüllt und bei der Planung berücksichtigt worden, gerade in Punkto Barrierefreiheit sind wir vorbildlich aufgestellt. Den Umsatnd der EIn-Frau-Praxis mit reinem Termingeschäft hatten wir im Antrag ebenso dargestellt. Einen Sozialraum gibt es nicht, einen Wartebereich haben wir dennoch vorgesehen (den wünscht sich ja auch die gesetzliche Krankenkasse.
Viele Grüße
Felicity S.
Hallo Felicity,
würde aus der Ferne auch sagen, dass das in einem WA grundsätzlich mal wie geplant zulässig ist.
Würde ich an Deiner Stelle auch nicht einfach so hinnehmen...…….(siehe Nele)
Frag doch mal freundlich an, was Sie denn für ein Problem damit haben.
Dann müsste ja von denen was handfestes kommen?! Drauf kann man dann gezielt reagieren.
Danke VAUPE, so machen wir das auch. Es gibt sehr bald einen Termin mit dem Bürgermeister, in dem wir uns die Gründe für die ablehnende Haltung erläutern lassen wollen. Vielleicht lässt sich einiges auch direkt entkräften. Auf Krawall sind wir nicht aus und möchten es auch nicht gegen den Willen der Gemeinde durchsetzen, aber auf die grundsätzliche Rechtmäßigkeit unseres Vorhabens werden wir natürlich auch an geeigneter Stelle hinweisen.
Viele Grüße
Felicity S.
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Felicity S. schrieb:
VAUPE schrieb am 1.2.19 12:29:
Hallo Felicity,
würde aus der Ferne auch sagen, dass das in einem WA grundsätzlich mal wie geplant zulässig ist.
Würde ich an Deiner Stelle auch nicht einfach so hinnehmen...…….(siehe Nele)
Frag doch mal freundlich an, was Sie denn für ein Problem damit haben.
Dann müsste ja von denen was handfestes kommen?! Drauf kann man dann gezielt reagieren.
Danke VAUPE, so machen wir das auch. Es gibt sehr bald einen Termin mit dem Bürgermeister, in dem wir uns die Gründe für die ablehnende Haltung erläutern lassen wollen. Vielleicht lässt sich einiges auch direkt entkräften. Auf Krawall sind wir nicht aus und möchten es auch nicht gegen den Willen der Gemeinde durchsetzen, aber auf die grundsätzliche Rechtmäßigkeit unseres Vorhabens werden wir natürlich auch an geeigneter Stelle hinweisen.
Viele Grüße
Felicity S.
Baubehörde/Gemeinde hin oder her - "Ungereimtheiten" passieren bei uns in der Gemeinde und im Kreis auch ständig. Da sind einige manchmal etwas "gleicher" als andere oder der Sachbearbeiter hat keine Lust, keine Ahnung, keine Zeit...….
Die sind manchmal recht dickfellig und brauchen mitunter auch mal Gegenwind, um aus dem Dornröschenschlaf
zu kommen. Dann raucht´s einmal und gut isses! Das nehmen die (bei uns zumindest) auch nicht immer gleich persönlich oder treten nach.
Was sagt denn eigentlich euer Fachmann (Architekt) dazu....zuckt der nur mit den Achseln??
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VAUPE schrieb:
Wenn das Bauvorhaben rechtmäßig und damit zu genehmigen ist, hätte ich auch persönlich keine Bauchschmerzen damit Krawall zu machen und das Problem im Zweifel ggf. auf die übergeordnete Ebene zu tragen.
Baubehörde/Gemeinde hin oder her - "Ungereimtheiten" passieren bei uns in der Gemeinde und im Kreis auch ständig. Da sind einige manchmal etwas "gleicher" als andere oder der Sachbearbeiter hat keine Lust, keine Ahnung, keine Zeit...….
Die sind manchmal recht dickfellig und brauchen mitunter auch mal Gegenwind, um aus dem Dornröschenschlaf
zu kommen. Dann raucht´s einmal und gut isses! Das nehmen die (bei uns zumindest) auch nicht immer gleich persönlich oder treten nach.
Was sagt denn eigentlich euer Fachmann (Architekt) dazu....zuckt der nur mit den Achseln??
Dann habt Ihr vermutlich den falschen Antrag gestellt?
Meine Fragen:
Was habt Ihr beantragt (oder habt Ihr nur eine Bauvoranfrgae gestellt)?
Was bekamt Ihr für eine genau Antwort?
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Bernie schrieb:
"Wir hofften auf eine ausnahmsweise Zulassung nach §4 (3) Nr. 2 BauNVO als nichtstörendes Gewerbe. "
Dann habt Ihr vermutlich den falschen Antrag gestellt?
Meine Fragen:
Was habt Ihr beantragt (oder habt Ihr nur eine Bauvoranfrgae gestellt)?
Was bekamt Ihr für eine genau Antwort?
Wenn das Bauvorhaben rechtmäßig und damit zu genehmigen ist, hätte ich auch persönlich keine Bauchschmerzen damit Krawall zu machen und das Problem im Zweifel ggf. auf die übergeordnete Ebene zu tragen.
Baubehörde/Gemeinde hin oder her - "Ungereimtheiten" passieren bei uns in der Gemeinde und im Kreis auch ständig. Da sind einige manchmal etwas "gleicher" als andere oder der Sachbearbeiter hat keine Lust, keine Ahnung, keine Zeit...….
Die sind manchmal recht dickfellig und brauchen mitunter auch mal Gegenwind, um aus dem Dornröschenschlaf
zu kommen. Dann raucht´s einmal und gut isses! Das nehmen die (bei uns zumindest) auch nicht immer gleich persönlich oder treten nach.
Was sagt denn eigentlich euer Fachmann (Architekt) dazu....zuckt der nur mit den Achseln??
Hallo VAUPE,
wir haben gleich heute die Chance gehabt, den Bürgermeister in dieser Sache zu sprechen und es bestätigte sich, was wir bereits vermuteten: Planlosigkeit, Unwissenheit, Oberflächlichkeit. Das alles gepaart mit ein wenig Arroganz und Ignoranz. Man hat tatsächlich erkannt, dass es sich um die Ausübung eines freien Berufes handelt und somit nach §13 BauNVO keiner gesonderten Genehmigung oder Zulassung bedarf. Und im nächsten Satz hieß es dann “das ist doch ein Gewerbe” und weiter “einer Ausnahme nach §4 (3) BauNVO stimmen wir nicht zu”. Auch das Flachdach mag man nicht. Begründungen gab es keine.
Ein wenig Hoffnung keimt jedoch auf: Man will sich noch einmal mit der Thematik auseinandersetzen und wenn man es für würdig erachtet nochmal im Ausschuss darüber zu reden, dann holt man uns auch dazu.
Unser Architekt war entsetzt und fand deutliche Worte, die ich hier besser nicht wiedergebe. Er unterstützt uns natürlich (nicht zuletzt auch im eigenen Interesse), wir haben ihn jedoch zunächst um Contenance gebeten. So lange wir nichts schriftliches haben, kann er eh nicht viel machen.
Viele Grüße
Felicity S.
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Felicity S. schrieb:
VAUPE schrieb am 1.2.19 13:51:
Wenn das Bauvorhaben rechtmäßig und damit zu genehmigen ist, hätte ich auch persönlich keine Bauchschmerzen damit Krawall zu machen und das Problem im Zweifel ggf. auf die übergeordnete Ebene zu tragen.
Baubehörde/Gemeinde hin oder her - "Ungereimtheiten" passieren bei uns in der Gemeinde und im Kreis auch ständig. Da sind einige manchmal etwas "gleicher" als andere oder der Sachbearbeiter hat keine Lust, keine Ahnung, keine Zeit...….
Die sind manchmal recht dickfellig und brauchen mitunter auch mal Gegenwind, um aus dem Dornröschenschlaf
zu kommen. Dann raucht´s einmal und gut isses! Das nehmen die (bei uns zumindest) auch nicht immer gleich persönlich oder treten nach.
Was sagt denn eigentlich euer Fachmann (Architekt) dazu....zuckt der nur mit den Achseln??
Hallo VAUPE,
wir haben gleich heute die Chance gehabt, den Bürgermeister in dieser Sache zu sprechen und es bestätigte sich, was wir bereits vermuteten: Planlosigkeit, Unwissenheit, Oberflächlichkeit. Das alles gepaart mit ein wenig Arroganz und Ignoranz. Man hat tatsächlich erkannt, dass es sich um die Ausübung eines freien Berufes handelt und somit nach §13 BauNVO keiner gesonderten Genehmigung oder Zulassung bedarf. Und im nächsten Satz hieß es dann “das ist doch ein Gewerbe” und weiter “einer Ausnahme nach §4 (3) BauNVO stimmen wir nicht zu”. Auch das Flachdach mag man nicht. Begründungen gab es keine.
Ein wenig Hoffnung keimt jedoch auf: Man will sich noch einmal mit der Thematik auseinandersetzen und wenn man es für würdig erachtet nochmal im Ausschuss darüber zu reden, dann holt man uns auch dazu.
Unser Architekt war entsetzt und fand deutliche Worte, die ich hier besser nicht wiedergebe. Er unterstützt uns natürlich (nicht zuletzt auch im eigenen Interesse), wir haben ihn jedoch zunächst um Contenance gebeten. So lange wir nichts schriftliches haben, kann er eh nicht viel machen.
Viele Grüße
Felicity S.
"Wir hofften auf eine ausnahmsweise Zulassung nach §4 (3) Nr. 2 BauNVO als nichtstörendes Gewerbe. "
Dann habt Ihr vermutlich den falschen Antrag gestellt?
Meine Fragen:
Was habt Ihr beantragt (oder habt Ihr nur eine Bauvoranfrgae gestellt)?
Was bekamt Ihr für eine genau Antwort?
Hallo Bernie,
wir haben “nur” eine Bauvoranfrage gestellt und eigentlich wollten wir uns auf das Flachdach beschränken. Allerdings nötigte uns die zuständige Sachbearbeiterin der Baubehorde dazu, auch die gewerbliche Nutzung nach §4 (3) BauNVO zu beantragen. Diskussionen waren erfolglos und da wir uns im Vorfeld dank der ersten Rückmeldungen aus der Gemeinde eigentlich recht sicher fühlten, haben wir uns dazu hinreißen lassen, auch diese Genehmigung zu beantragen. Wir sahen nicht, dass es in die Hose gehen konnte und erhofften uns eher einen Vorteil. Denn wäre eine Genehmigung erfolgt (bzw. zunächst die Befürwortung der Gemeinde), wären wir so oder so auf der sicheren Seite gewesen.
Die genaue Antwort kann ich noch nicht wiedergeben, da wir sie noch nicht schriftlich haben.
Viele Grüße
Felicity S.
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Felicity S. schrieb:
Bernie schrieb am 1.2.19 14:59:
"Wir hofften auf eine ausnahmsweise Zulassung nach §4 (3) Nr. 2 BauNVO als nichtstörendes Gewerbe. "
Dann habt Ihr vermutlich den falschen Antrag gestellt?
Meine Fragen:
Was habt Ihr beantragt (oder habt Ihr nur eine Bauvoranfrgae gestellt)?
Was bekamt Ihr für eine genau Antwort?
Hallo Bernie,
wir haben “nur” eine Bauvoranfrage gestellt und eigentlich wollten wir uns auf das Flachdach beschränken. Allerdings nötigte uns die zuständige Sachbearbeiterin der Baubehorde dazu, auch die gewerbliche Nutzung nach §4 (3) BauNVO zu beantragen. Diskussionen waren erfolglos und da wir uns im Vorfeld dank der ersten Rückmeldungen aus der Gemeinde eigentlich recht sicher fühlten, haben wir uns dazu hinreißen lassen, auch diese Genehmigung zu beantragen. Wir sahen nicht, dass es in die Hose gehen konnte und erhofften uns eher einen Vorteil. Denn wäre eine Genehmigung erfolgt (bzw. zunächst die Befürwortung der Gemeinde), wären wir so oder so auf der sicheren Seite gewesen.
Die genaue Antwort kann ich noch nicht wiedergeben, da wir sie noch nicht schriftlich haben.
Viele Grüße
Felicity S.
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eim schrieb:
Allein der Satz mit dem Gewerbe stimmt so ja schon nicht und ist eigentlich schon ein Grund mehr dass der Bescheid falsch ist.Wir sind Freiberufler und wir müssen auch keine Gewerbesteuer zahlen und uns auch nicht als solches anmelden.
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nele69 schrieb:
Liebe Felicity,
ich baue z. Zt. ein neues Haus mit Praxisanbau in einem Wohngebiet (Bereich Düren) und habe die Baugenehmigung problemlos bekommen.
Wir PT's gehören rechtlich zu den freien Berufen, so wie auch Ärzte, Anwälte, Architekten etc.. Bestätigen kann das, falls das überhaupt in Frage gestellt wird, das zuständige Finanzamt.
Insofern empfehle ich, den Antrag auf "Zulassung nach §4 (3) Nr. 2 BauNVO" offiziell schriftlich zurück zu ziehen und den Bauantrag auf "Errichtung eines Einfamilienhauses mit Praxis" zu ändern.
Die Praxis muss zwingend Bedingungen erfüllen, die im Bauantrag ersichtlich sein müssen:
- Parkplätze, einer davon behindertengerecht
- barrierefreier Zugang
- rollstuhlgeeignete Patiententoilette und einen Extra-WC für den Therapeuten (der private im Haus geht nicht)
- Innentüren rollstuhlgerecht
und Etliches mehr.
Das müssste der Architekt wissen.
Zudem sollte ergänzend schriftlich mitgeteilt werden, dass es sich um eine Ein-Frau- und um eine reine Terminpraxis handelt und die Einstellung von MA nicht vorgesehen ist. Dann entfällt auch der sonst vorgeschriebene Warte- und Sozialraum.
Ich hoffe, ich konnte helfen,
freundlichen Gruß,
Nele
Bei der Auslegung "freier Berufe" im Wohngebiet geht man von einem (z.B.) Architekten aus, der ein - zwei Kunden in der Woche zu Besuch hat. Wenn 5 Patienten in der Stunde, womöglich mit Auto kommen - ist Schluss mit lustig. Der Eingriff in der "Wohncharakter" dürfte zu massiv sein.
Ich versteh nicht ganz, warum Sie nicht am Anfang mal ausgelotet habe, was mit der Gemeinde möglich und machbar ist. Selbst wenn Sie sich am Ende gerichtlich durchsetzen würden - der Ärger mit der Gemeinde bleibt doch.
Auch ein PT mit Rosinen in der Birne muss begreifen, in gesättigten und verbürokratisierten Märkten werden keine Waren und Dienstleistungen verkauft (die hat jeder andere auch). Es geht um den Verkauf von Vorteilen. Und da hätten Sie besser bei der Gemeinde angefangen. Das hätte Sie keinen Cent gekostet. Sie hätten aber die Gemeinde hinter sich gehabt - die gierig auf die vielen tollen Vorteile Ihrer Dienstleistungen gewesen wären und Ihnen freiwillig Tür und Tor geöffnet hätten. So siehtet echt doof aus. :kissing_closed_eyes:
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@Felicity S.
Bei der Auslegung "freier Berufe" im Wohngebiet geht man von einem (z.B.) Architekten aus, der ein - zwei Kunden in der Woche zu Besuch hat. Wenn 5 Patienten in der Stunde, womöglich mit Auto kommen - ist Schluss mit lustig. Der Eingriff in der "Wohncharakter" dürfte zu massiv sein.
Ich versteh nicht ganz, warum Sie nicht am Anfang mal ausgelotet habe, was mit der Gemeinde möglich und machbar ist. Selbst wenn Sie sich am Ende gerichtlich durchsetzen würden - der Ärger mit der Gemeinde bleibt doch.
Auch ein PT mit Rosinen in der Birne muss begreifen, in gesättigten und verbürokratisierten Märkten werden keine Waren und Dienstleistungen verkauft (die hat jeder andere auch). Es geht um den Verkauf von Vorteilen. Und da hätten Sie besser bei der Gemeinde angefangen. Das hätte Sie keinen Cent gekostet. Sie hätten aber die Gemeinde hinter sich gehabt - die gierig auf die vielen tollen Vorteile Ihrer Dienstleistungen gewesen wären und Ihnen freiwillig Tür und Tor geöffnet hätten. So siehtet echt doof aus. :kissing_closed_eyes:
Liebe Xela,
da unterstellst Du aber ein paar Umstände, die gar nicht zutreffend sind.Einerseits umfasst der Begriff "Freiberufler" sehr viel mehr Tätigkeitsfelder (unter anderem auch Ärzte), die mit einem sehr viel höheren Besucheraufkommen zu rechnen haben.
5 Patienten in der Stunde? Wie soll das denn gehen? Es wird eine Ein-Frau-Praxis und es werden maximal 2 Patienten pro Stunde behandelt, durch Doppeltermine häufig nur einer. Mehr als 6 Stunden am Tag arbeite ich nicht.Die meisten Patienten kommen aus dem unmittelbaren Umfeld, wohnen teilweise in der selben Straße und kommen natürlich zu Fuß oder mit dem Rad.
Und selbstverständlich haben wir vorher ausgelotet, wie wir in der Gemeinde mit unserem Vorschlag ankommen würden. Dass man in diesem Zusammenhang nicht jedes einzelne potentielle Ausschussmitglied befragen (und beeinflussen) kann, liegt doch auf der Hand. Die Signale, die wir im Vorfeld bekamen, waren sehr positiv und ermutigend. Dass am Ende die Oberbedenkenträger überwiegen, war nicht absehbar.Im Übrigen haben wir auch in den Formulierungen der Bauvoranfrage auf den Zugewinn für die Gemeinde abgestellt. Ist offenbar nicht so schwer gewichtet oder schlicht ignoriert worden.
Viele Grüße
Felicity S.
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Felicity S. schrieb:
Xela schrieb am 1.2.19 12:16:
@Felicity S.
Bei der Auslegung "freier Berufe" im Wohngebiet geht man von einem (z.B.) Architekten aus, der ein - zwei Kunden in der Woche zu Besuch hat. Wenn 5 Patienten in der Stunde, womöglich mit Auto kommen - ist Schluss mit lustig. Der Eingriff in der "Wohncharakter" dürfte zu massiv sein.
Ich versteh nicht ganz, warum Sie nicht am Anfang mal ausgelotet habe, was mit der Gemeinde möglich und machbar ist. Selbst wenn Sie sich am Ende gerichtlich durchsetzen würden - der Ärger mit der Gemeinde bleibt doch.
Auch ein PT mit Rosinen in der Birne muss begreifen, in gesättigten und verbürokratisierten Märkten werden keine Waren und Dienstleistungen verkauft (die hat jeder andere auch). Es geht um den Verkauf von Vorteilen. Und da hätten Sie besser bei der Gemeinde angefangen. Das hätte Sie keinen Cent gekostet. Sie hätten aber die Gemeinde hinter sich gehabt - die gierig auf die vielen tollen Vorteile Ihrer Dienstleistungen gewesen wären und Ihnen freiwillig Tür und Tor geöffnet hätten. So siehtet echt doof aus. :kissing_closed_eyes:
Liebe Xela,
da unterstellst Du aber ein paar Umstände, die gar nicht zutreffend sind.Einerseits umfasst der Begriff "Freiberufler" sehr viel mehr Tätigkeitsfelder (unter anderem auch Ärzte), die mit einem sehr viel höheren Besucheraufkommen zu rechnen haben.
5 Patienten in der Stunde? Wie soll das denn gehen? Es wird eine Ein-Frau-Praxis und es werden maximal 2 Patienten pro Stunde behandelt, durch Doppeltermine häufig nur einer. Mehr als 6 Stunden am Tag arbeite ich nicht.Die meisten Patienten kommen aus dem unmittelbaren Umfeld, wohnen teilweise in der selben Straße und kommen natürlich zu Fuß oder mit dem Rad.
Und selbstverständlich haben wir vorher ausgelotet, wie wir in der Gemeinde mit unserem Vorschlag ankommen würden. Dass man in diesem Zusammenhang nicht jedes einzelne potentielle Ausschussmitglied befragen (und beeinflussen) kann, liegt doch auf der Hand. Die Signale, die wir im Vorfeld bekamen, waren sehr positiv und ermutigend. Dass am Ende die Oberbedenkenträger überwiegen, war nicht absehbar.Im Übrigen haben wir auch in den Formulierungen der Bauvoranfrage auf den Zugewinn für die Gemeinde abgestellt. Ist offenbar nicht so schwer gewichtet oder schlicht ignoriert worden.
Viele Grüße
Felicity S.
Man kann nur unterstellen, was es vorher nicht zu lesen gab. Hier gibt es was zu lesen. Hüh und Hott.
Freie Berufe im Baurecht – Eine schwierige Abgrenzung | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe
Link (Seite 7!)
good luck :grin:
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Xela schrieb:
@Felicity
Man kann nur unterstellen, was es vorher nicht zu lesen gab. Hier gibt es was zu lesen. Hüh und Hott.
Freie Berufe im Baurecht – Eine schwierige Abgrenzung | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe
Link (Seite 7!)
good luck :grin:
@Felicity
Man kann nur unterstellen, was es vorher nicht zu lesen gab. Hier gibt es was zu lesen. Hüh und Hott.
(Seite 7!)
good luck :grin:
Liebe Xela,
es mag sein, dass mein unbedingter Wille zur zumsetzung meines Vorhabens blind macht, aber ich finde beim besten Willen nicht die Parallelen zwischen meinem Ansinnen und den von dir verlinkten Informationen. Auf §18 EStG wird nicht nur in dem von dir verknüpften Dokument referenziert, auch viele andere Quellen mit Bezug zur Begrifflichkeit der freien Berufe verweisen auf diesen Paragraphen. Hier werden einige freie Berufe ausdrücklich genannt und dazu zählt auch die Krankengymnastik (Physiotherapie). Auch Wiki sieht das so: [kaputter Link])
Natürlich ist das keine Rechtsgrundlage, zum Verständnis aber durchaus hilfreich. In den von dir verlinkten Inhalten geht es einerseits um ein Nagelstudio und andererseits um eine Immobilienmaklerin. Beides nicht in der Liste der freien Berufe genannt, bestenfalls mit Wohlwollen als “ähnliche” zu bezeichnen. Das da die Abgrenzung schwer fällt, leuchtet mir ein. Nicht aber bei einer Physiotherapeutin, die in einer Ein-Frau-Praxis gesetzlich versicherte Patienten behandeln möchte.
Viele Grüße
Felicity S.
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Felicity S. schrieb:
Xela schrieb am 1.2.19 17:43:
@Felicity
Man kann nur unterstellen, was es vorher nicht zu lesen gab. Hier gibt es was zu lesen. Hüh und Hott.
(Seite 7!)
good luck :grin:
Liebe Xela,
es mag sein, dass mein unbedingter Wille zur zumsetzung meines Vorhabens blind macht, aber ich finde beim besten Willen nicht die Parallelen zwischen meinem Ansinnen und den von dir verlinkten Informationen. Auf §18 EStG wird nicht nur in dem von dir verknüpften Dokument referenziert, auch viele andere Quellen mit Bezug zur Begrifflichkeit der freien Berufe verweisen auf diesen Paragraphen. Hier werden einige freie Berufe ausdrücklich genannt und dazu zählt auch die Krankengymnastik (Physiotherapie). Auch Wiki sieht das so: [kaputter Link])
Natürlich ist das keine Rechtsgrundlage, zum Verständnis aber durchaus hilfreich. In den von dir verlinkten Inhalten geht es einerseits um ein Nagelstudio und andererseits um eine Immobilienmaklerin. Beides nicht in der Liste der freien Berufe genannt, bestenfalls mit Wohlwollen als “ähnliche” zu bezeichnen. Das da die Abgrenzung schwer fällt, leuchtet mir ein. Nicht aber bei einer Physiotherapeutin, die in einer Ein-Frau-Praxis gesetzlich versicherte Patienten behandeln möchte.
Viele Grüße
Felicity S.
@Felicity
Man kann nur unterstellen, was es vorher nicht zu lesen gab. Hier gibt es was zu lesen. Hüh und Hott.
(Seite 7!)
good luck :grin:
Liebe Xela,
es mag sein, dass mein unbedingter Wille zur zumsetzung meines Vorhabens blind macht, aber ich finde beim besten Willen nicht die Parallelen zwischen meinem Ansinnen und den von dir verlinkten Informationen...…..
Viele Grüße
Felicity S.
Hallo Felicity,
ich hab den Text in dem link grad auch nur "überflogen", aber ich meine, dass das durchaus die ein oder andere nützliche, verwertbare Informationen für dich drin schlummert...…..
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VAUPE schrieb:
Felicity S. schrieb am 1.2.19 21:34:
Xela schrieb am 1.2.19 17:43:
@Felicity
Man kann nur unterstellen, was es vorher nicht zu lesen gab. Hier gibt es was zu lesen. Hüh und Hott.
(Seite 7!)
good luck :grin:
Liebe Xela,
es mag sein, dass mein unbedingter Wille zur zumsetzung meines Vorhabens blind macht, aber ich finde beim besten Willen nicht die Parallelen zwischen meinem Ansinnen und den von dir verlinkten Informationen...…..
Viele Grüße
Felicity S.
Hallo Felicity,
ich hab den Text in dem link grad auch nur "überflogen", aber ich meine, dass das durchaus die ein oder andere nützliche, verwertbare Informationen für dich drin schlummert...…..
Wenn Sie dachten, ich würde Sie wegen eines Nagelstudios belehren wollen... Alter Schwede. Auch nicht schlecht. Ihr Leidensdruck scheint ja erträglich zu sein. Viel Glück noch....
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Xela schrieb:
@ Felicity S.
Wenn Sie dachten, ich würde Sie wegen eines Nagelstudios belehren wollen... Alter Schwede. Auch nicht schlecht. Ihr Leidensdruck scheint ja erträglich zu sein. Viel Glück noch....
1. Du als Bauherrin stellst einen Antrag auf einen Bauvorbescheid. Dann bist Du auch für den Inhalt verantwotlich
2. Die Mitarbeiterin auf dem Baurechtsamt hat euch falsch informiert (Haftung!!!). Aber Du wirst nichts schriftliches haben, oder?
3. Du hast noch keinen Bescheid bekommen. Folglich gibt es zwei Möglichkeiten: Bescheid abwarten und dann handeln (finde ich persönlich schlechter) , oder Antrag vor Bescheidung zurückziehe und "richtig" neu stellen.
4. Dass Du in einem WA ohne Zweifel eine Ein Frau Praxis in einem freien Beruf ansiedeln kannst ist meines Erachtens unstreitig (darfst Du sogar in einem WR)
Was sagt denn Euer Architekt? Der hat das doch bestimmt schon öfters gemacht, oder?
Mein Tipp: Antrag zurücknehmen. Dann neuen Antrag stellen. Deutliche Trennung von Beantragung wegen Ausnahme vom B-Plan (hier Flachdach oder Baugrenze etc.). Deutlich auf die rechtliche Stellung als freie Beruf hinweisen evtl. untermauert mit Rechtsprechung.
Bauvorbescheide gelten in der Regel 3 Jahre. In diesen solltest Du dann den richtigen Bauantrag stellen.
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Bernie schrieb:
Also:
1. Du als Bauherrin stellst einen Antrag auf einen Bauvorbescheid. Dann bist Du auch für den Inhalt verantwotlich
2. Die Mitarbeiterin auf dem Baurechtsamt hat euch falsch informiert (Haftung!!!). Aber Du wirst nichts schriftliches haben, oder?
3. Du hast noch keinen Bescheid bekommen. Folglich gibt es zwei Möglichkeiten: Bescheid abwarten und dann handeln (finde ich persönlich schlechter) , oder Antrag vor Bescheidung zurückziehe und "richtig" neu stellen.
4. Dass Du in einem WA ohne Zweifel eine Ein Frau Praxis in einem freien Beruf ansiedeln kannst ist meines Erachtens unstreitig (darfst Du sogar in einem WR)
Was sagt denn Euer Architekt? Der hat das doch bestimmt schon öfters gemacht, oder?
Mein Tipp: Antrag zurücknehmen. Dann neuen Antrag stellen. Deutliche Trennung von Beantragung wegen Ausnahme vom B-Plan (hier Flachdach oder Baugrenze etc.). Deutlich auf die rechtliche Stellung als freie Beruf hinweisen evtl. untermauert mit Rechtsprechung.
Bauvorbescheide gelten in der Regel 3 Jahre. In diesen solltest Du dann den richtigen Bauantrag stellen.
Siehe Xela (link)
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VAUPE schrieb:
Ich sehe weniger das Problem in der Definition des freien Berufs, sondern mehr im "Gebäudebegriff" und der Abgrenzung zwischen Gebäudeteil und Gebäude bzw. der funktionalen Selbständigkeit...……das sollte der Architekt aber auch bei euch passend auflösen können...……
Siehe Xela (link)
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Problem beschreiben
Xela schrieb:
@Felicity S.
Bei der Auslegung "freier Berufe" im Wohngebiet geht man von einem (z.B.) Architekten aus, der ein - zwei Kunden in der Woche zu Besuch hat. Wenn 5 Patienten in der Stunde, womöglich mit Auto kommen - ist Schluss mit lustig. Der Eingriff in der "Wohncharakter" dürfte zu massiv sein.
Ich versteh nicht ganz, warum Sie nicht am Anfang mal ausgelotet habe, was mit der Gemeinde möglich und machbar ist. Selbst wenn Sie sich am Ende gerichtlich durchsetzen würden - der Ärger mit der Gemeinde bleibt doch.
Auch ein PT mit Rosinen in der Birne muss begreifen, in gesättigten und verbürokratisierten Märkten werden keine Waren und Dienstleistungen verkauft (die hat jeder andere auch). Es geht um den Verkauf von Vorteilen. Und da hätten Sie besser bei der Gemeinde angefangen. Das hätte Sie keinen Cent gekostet. Sie hätten aber die Gemeinde hinter sich gehabt - die gierig auf die vielen tollen Vorteile Ihrer Dienstleistungen gewesen wären und Ihnen freiwillig Tür und Tor geöffnet hätten. So siehtet echt doof aus. :kissing_closed_eyes:
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