Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
Kann mir jemand sagen wo ich meinen neuen Angestellten anmelden muss, damit er jetzt auch abrechnen kann. Danke
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
lukas40 schrieb:
Hallo,
Kann mir jemand sagen wo ich meinen neuen Angestellten anmelden muss, damit er jetzt auch abrechnen kann. Danke
Das gehört eigentlich zum Grundwissen eines PI.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rudibam schrieb:
Viele PT in diesem Forum haben dieses Grundwissen nicht. Betriebswirtschaftlich sieht es häufig auch nicht besser aus, dafür ist das Helfersyndrom, koste es was es wolle, sehr ausgeprägt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kitane schrieb:
Du scheinst sicher noch nicht lange selbständig zu sein oder ? Dein neuer Angestellter kann gar nicht abrechnen. Abrechnen mußt du selber für alle MA. Du hast dich doch bei der Praxisgründung auch bei den Kassen angemeldet oder ? Da schick eine beglaubigte Kopie der Examensurkunde und falls vorhanden eine Kopie der Zertifikatsleistung.des neunen MA 's hin. Besser noch wenn du in einem Verband bist schick da die Unterlagen hin die kümmern sich darum.
Das gehört eigentlich zum Grundwissen eines PI.
Gruss
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
In BW benötigt man, jedenfalls habe ich das gebraucht, zur Anmeldung von Zertifikatsmitarbeitern (Angestellte)zur Einreichung bei den KK jeweils eine Kopie der Berufsurkunde und des Zertifikartsprüfungszeugnisses.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
FSchulze schrieb:
in Niedersachsen reicht einfache Kopie, Beglaubigung ist nicht notwendig.
Gruss
Mein Profilbild bearbeiten