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ist es möglich im Krankenhaus mit einer Stelle von 50% oder 75% zu arbeiten und dann noch zusätlichlich Ambulanz zu machen und diese dann übers Krankenhaus abzurechnen? Also das das Krankenhaus das Geld zuerst bekommt und ich dann dem Haus eine Rechnung über die erbrachten Leistungen schreibe mit 20% Minus für die Miete?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Schönen Mittwoch
MfG
Benja,min
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benjamin84 schrieb:
Hallo,
ist es möglich im Krankenhaus mit einer Stelle von 50% oder 75% zu arbeiten und dann noch zusätlichlich Ambulanz zu machen und diese dann übers Krankenhaus abzurechnen? Also das das Krankenhaus das Geld zuerst bekommt und ich dann dem Haus eine Rechnung über die erbrachten Leistungen schreibe mit 20% Minus für die Miete?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Schönen Mittwoch
MfG
Benja,min
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Eberhard schrieb:
Ob das geht, mußt du zuerst einmal das Krankenhaus fragen, denn unter dessen Regie soll das Ganze ja ablaufen. Von Selbständigkeit kann in dieser Konstruktion keine Rede sein. Dazu brauchst du eine Kassenzulassung und die wird dir so nie erteilt.
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Hase C schrieb:
Du weißt schon, daß die Ambulanz eines KH noch weniger Vergütung für PT bekommt als eine niedergelassene Praxis?
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benjamin84 schrieb:
OK danke, mir wurde dieser Vorschlag vom Krankenhaus unterbreitet weil meine Stunden auf 50% gekürzt werden damit ich keinen so großen finanziellen Einbruch habe deswegen meine Frage.
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Hase C schrieb:
Dann sollte sich das KH mal ganz schleunigst über die hier angesprochenen Punkt schlau machen, sonst fallen beide Seiten nämlich ziemlich böse auf die Nase.
Du müsstest dann ja zwei Verträge bei dem gleichen Arbeitgeber haben.
Es ist zwar möglich, dass sie Deine Leistung von außen hinzu kaufen, dann kannst Du aber nicht gleichzeitig angestellt sein.
Darf ich mal fragen, wer Dir das vorgeschlagen hat? Die Personalabteilung doch nicht oder?
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Marc84 schrieb:
Prinzipiell verstehe ich die Idee vom KH. Angestellt auf 50% und der Rest ist dann umsatzabhängig auf Honorarbasis. Vom Gedanken her prima, geht nur so leider nicht.
Du müsstest dann ja zwei Verträge bei dem gleichen Arbeitgeber haben.
Es ist zwar möglich, dass sie Deine Leistung von außen hinzu kaufen, dann kannst Du aber nicht gleichzeitig angestellt sein.
Darf ich mal fragen, wer Dir das vorgeschlagen hat? Die Personalabteilung doch nicht oder?
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Marc84 schrieb:
Du bist im KH angestellt. Da kannst du nicht auch noch freiberuflich tätig sein.
aber dann bist du PI nicht FM (was großteils das gleiche ist wenn du von versicherungen, papierkram, verantwortung,... ausgehst)
die Miete kann man umsatzabhänig gestalten (da kann keiner was gegen sagen wenn du immer wechselnde miete hast)
ist nur die frage ob du eine zulassung bekommst und ob das KH dich als wirklich selbstständig akzeptiert
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Esra Luise schrieb:
was gehen könnte wenn das KH dir räume vermietet und du versuchst dort eine eigene kassenzulassung zu bekommen
aber dann bist du PI nicht FM (was großteils das gleiche ist wenn du von versicherungen, papierkram, verantwortung,... ausgehst)
die Miete kann man umsatzabhänig gestalten (da kann keiner was gegen sagen wenn du immer wechselnde miete hast)
ist nur die frage ob du eine zulassung bekommst und ob das KH dich als wirklich selbstständig akzeptiert
Wie die bisherigen Hinweise schon zeigen, benötigts Du eine auf Dich zugelassene Praxis, um zu "vernünftigen" Vergütungen zu kommen.
Dann wäre das outsourcen eines PT aus dem KH alternativ zu überlegen, wenn Du nicht der einzige PT bist. Ein KH muss nämlich PT vorhalten.
Bisher liegen die Vorteile nur beim KH, weniger Gehalt zahlen und Raumkosten verringern durch 20% Kostenpauschale! Dazu kein arbeitsgerichliches Risiko. Sie sollen Dir 'mal die Vorteile für Dich erklären!!
Hast Du besondere Kenntnisse, um Patienten zu aquirieren?
Wie ist die Lage mit freien Praxen = Konkurrenz am Ort? Da wäre es wohl besser, vor Ort oder in der Nähe eine stundenweise Tätigkeit aufzunehmen.
mfg + lass Dich gut beraten!
hgb :blush:
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[...]
Dann wäre das outsourcen eines PT aus dem KH alternativ zu überlegen, wenn Du nicht der einzige PT bist. Ein KH muss nämlich PT vorhalten.
[...]
Das auslagern einer kompletten (oder wie hier, noch schräger, einer halben) PT ist nicht vorgesehen; das Bundessozialgericht hat in einem ähnlichen Fall (formale Ausgliederung der Abteilung Heilmittel in eine Heilmittel-GmbH in der Absicht, ambulante statt stationärer Leistungen abrechnen zu können) zugunsten der zuständigen AOK entschieden, welche die Zulassung verweigerte. Grund: Ein für ambulante Leistungen zugelassener HM-Erbringer darf nur gelegentlich in der stationären Versorgung tätig werden; ebenso wie eine PT-Abteilung im Krankenhaus nur gelegentlich ambulante Leistungen erbringen darf.
Vgl. hier: Gesellschaftsrecht | Bundessozialgericht untersagt Ausgliederung von zentralen Krankenhausleistungen
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Papa Alpaka schrieb:
hgb schrieb am 19.7.15 10:43:
[...]
Dann wäre das outsourcen eines PT aus dem KH alternativ zu überlegen, wenn Du nicht der einzige PT bist. Ein KH muss nämlich PT vorhalten.
[...]
Das auslagern einer kompletten (oder wie hier, noch schräger, einer halben) PT ist nicht vorgesehen; das Bundessozialgericht hat in einem ähnlichen Fall (formale Ausgliederung der Abteilung Heilmittel in eine Heilmittel-GmbH in der Absicht, ambulante statt stationärer Leistungen abrechnen zu können) zugunsten der zuständigen AOK entschieden, welche die Zulassung verweigerte. Grund: Ein für ambulante Leistungen zugelassener HM-Erbringer darf nur gelegentlich in der stationären Versorgung tätig werden; ebenso wie eine PT-Abteilung im Krankenhaus nur gelegentlich ambulante Leistungen erbringen darf.
Vgl. hier: Gesellschaftsrecht | Bundessozialgericht untersagt Ausgliederung von zentralen Krankenhausleistungen
Outsourcen des einzelnen MA ist möglich, nicht aber der Abteilung.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
.. genau, benjamin84 dürfte nur noch gelegentlich /untergeordnet unter 50% im KH tätig sein.
Outsourcen des einzelnen MA ist möglich, nicht aber der Abteilung.
mfg hgb :blush:
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Marc84 schrieb:
Doch doch. Auch Outsourcing der gesamten Abteilung ist möglich. Und das haben unglaublich viele Kliniken auch so gemacht. Aber das war hier ja gar nicht das Tema.
Gesellschaftsrecht | Bundessozialgericht untersagt Ausgliederung von zentralen Krankenhausleistungen
letzter Absatz vordemFazit:
"Schließlich sei die vollständige Auslagerung des Heilmittelbereichs auf die GmbH auch rechtlich nicht zulässig, so das BSG. Denn die Leistungserbringung des Krankenhauses habe grundsätzlich durch eigenes Personal zu erfolgen. Leistungen Dritter dürften nur „im Einzelfall“ veranlasst werden (§ 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, Abs. 2 S. 1 Krankenhausentgeltgesetz). Die Ausgliederung eines regelmäßig vom Krankenhaus vorzuhaltenden Leistungsbereichs insgesamt auf einen Dritten sei davon indes nicht umfasst."
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
falsch, dazu der link:
Gesellschaftsrecht | Bundessozialgericht untersagt Ausgliederung von zentralen Krankenhausleistungen
letzter Absatz vordemFazit:
"Schließlich sei die vollständige Auslagerung des Heilmittelbereichs auf die GmbH auch rechtlich nicht zulässig, so das BSG. Denn die Leistungserbringung des Krankenhauses habe grundsätzlich durch eigenes Personal zu erfolgen. Leistungen Dritter dürften nur „im Einzelfall“ veranlasst werden (§ 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, Abs. 2 S. 1 Krankenhausentgeltgesetz). Die Ausgliederung eines regelmäßig vom Krankenhaus vorzuhaltenden Leistungsbereichs insgesamt auf einen Dritten sei davon indes nicht umfasst."
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
.. das Modell macht nur für ermächtigte Ärzte Sinn.
Wie die bisherigen Hinweise schon zeigen, benötigts Du eine auf Dich zugelassene Praxis, um zu "vernünftigen" Vergütungen zu kommen.
Dann wäre das outsourcen eines PT aus dem KH alternativ zu überlegen, wenn Du nicht der einzige PT bist. Ein KH muss nämlich PT vorhalten.
Bisher liegen die Vorteile nur beim KH, weniger Gehalt zahlen und Raumkosten verringern durch 20% Kostenpauschale! Dazu kein arbeitsgerichliches Risiko. Sie sollen Dir 'mal die Vorteile für Dich erklären!!
Hast Du besondere Kenntnisse, um Patienten zu aquirieren?
Wie ist die Lage mit freien Praxen = Konkurrenz am Ort? Da wäre es wohl besser, vor Ort oder in der Nähe eine stundenweise Tätigkeit aufzunehmen.
mfg + lass Dich gut beraten!
hgb :blush:
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