Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
ich habe eine Anfrage von einem Physiotherapeuten bekommen der keine eigene Praxis hat und seine Rezepte (vorwiegend Hausbesuche) über meine Praxis abrechnen möchte. Dafür will er mir eine Gebühr bezahlen.
Meine Frage: Hat das schon mal einer von Euch gemacht bzw. lohnt sich das überhaupt ?
Und wenn ja, wie hoch sollte dann meine Gebühr sein (prozentual)?
Ich denke da auch an die Versteuerung, wenn das über meine Praxis läuft.
Wie immer vielen Dank für Eure Antworten!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Dreizack schrieb:
Ja, Gewinn muss man versteuern.
ICH würde es auf gar keinen Fall machen!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
und auf gar keinen Fall ohne positiven Statusfeststellungsbescheid der DRV machen! Sonst bist Du der/die Gelackmeierte, der richtig zahlen darf!
ICH würde es auf gar keinen Fall machen!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
Wie hat er es denn bisher gemacht mit der Abrechnung? Du schreibst ja: Er hat eigene Rezepte, vorwiegend HB.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
UW schrieb:
Finger weg
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
pat88 schrieb:
Hallo liebe Leute,
ich habe eine Anfrage von einem Physiotherapeuten bekommen der keine eigene Praxis hat und seine Rezepte (vorwiegend Hausbesuche) über meine Praxis abrechnen möchte. Dafür will er mir eine Gebühr bezahlen.
Meine Frage: Hat das schon mal einer von Euch gemacht bzw. lohnt sich das überhaupt ?
Und wenn ja, wie hoch sollte dann meine Gebühr sein (prozentual)?
Ich denke da auch an die Versteuerung, wenn das über meine Praxis läuft.
Wie immer vielen Dank für Eure Antworten!
hm...das wäre dann ein Freier Mitarbeiter ...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
JürgenK schrieb:
Hi pat88,
hm...das wäre dann ein Freier Mitarbeiter ...
Steuern ? was ist das dennjoy kl. Scherz.Natürlich versteuern , wir leben doch in Deutschland oder etwa nicht ?????
Ende der Durchsage grinning so wäre es offiziell......
Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Michael Woelky schrieb:
Freier Mitarbeiter = Statusfeststellung machen lassen/ pos. Bescheid, dann = 70%/30%
Steuern ? was ist das dennjoy kl. Scherz.Natürlich versteuern , wir leben doch in Deutschland oder etwa nicht ?????
Ende der Durchsage grinning so wäre es offiziell......
Grüße
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
JA
Die andere Möglichkeit ist dass du ihn auf 520€ anstellst und Inflationsausgleich (als Bonus für den Rest) zahlst.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@pat88 einfach Rezepte über dich abrechnen ist nicht. Er muss ein Statusfestellungsverfahren machen.
Die andere Möglichkeit ist dass du ihn auf 520€ anstellst und Inflationsausgleich (als Bonus für den Rest) zahlst.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
pat88 schrieb:
Danke für Eure Antworten, ich habe das jetzt so verstanden auch wenn er nicht in meiner Praxis arbeiten möchte sondern nur seine VO von Hausbesuchen über meine Praxis abrechnen will und ich einen Teil davon als Provision behalten soll, auch dann gilt er als FM .
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tobias Vollenberg schrieb:
Kann er nicht auch als normaler AN gelten, dann z b. mit einem niedrigen Grundgehal auf Provision arbeiten, so das er zu 50% am Unsatz beteiligt wird.
Mein Profilbild bearbeiten