Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
Wir haben im Ort einen Orthopäden ( von dem wir sehr Patienten in der Praxis haben) mit dessen Verordnungen wir Probleme haben- und zwar wie folgt:
Pat kommt mit Erstverordnung ( z.B: Epicondylitis) - Rezept wird abgearbeitet - Pat hat noch Beschwerden und bräuchte Folgeverordnung
Pat geht wieder zum Orthopäden - bekommt eine neue Verordnung , aber keine Folgeverordnung , sondern eine neue Erstverordnung mit neuer Diagnose ( in diesem Fall z.B. Arthrose Kniegelenk) - obwohl der Patient nichts am Knie hat. Der Arzt erklärt es dem Patienten so, dass er keine Folgeverordnung ausstellen darf , er aber so großzügig ist und eine neue Verordnung mit anderer Diagnose nimmt. Und der Pat soll dem Therapeuten natürlich sagen, dass das ursprüngliche Problem behandelt werden soll.
Nun das Problem: wenn ich das so mache behandle ich ja nicht nach Diagnose des Arztes (offiziell zumindest) - wie sieht das mit der DOKU aus? Diagnose Knie und Dokumentation Epicondylitisbehandlung?
Wie siehts versicherungstechnisch aus? Falls etwas passieren sollte, durch mein Verschulden, sagt die Versichrung doch bestimmt, dass ich ganz etwas anderes behandelt habe als verordnet wurde
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Maximilian Öller schrieb:
Wie würdet ihr das machen?
Wir haben im Ort einen Orthopäden ( von dem wir sehr Patienten in der Praxis haben) mit dessen Verordnungen wir Probleme haben- und zwar wie folgt:
Pat kommt mit Erstverordnung ( z.B: Epicondylitis) - Rezept wird abgearbeitet - Pat hat noch Beschwerden und bräuchte Folgeverordnung
Pat geht wieder zum Orthopäden - bekommt eine neue Verordnung , aber keine Folgeverordnung , sondern eine neue Erstverordnung mit neuer Diagnose ( in diesem Fall z.B. Arthrose Kniegelenk) - obwohl der Patient nichts am Knie hat. Der Arzt erklärt es dem Patienten so, dass er keine Folgeverordnung ausstellen darf , er aber so großzügig ist und eine neue Verordnung mit anderer Diagnose nimmt. Und der Pat soll dem Therapeuten natürlich sagen, dass das ursprüngliche Problem behandelt werden soll.
Nun das Problem: wenn ich das so mache behandle ich ja nicht nach Diagnose des Arztes (offiziell zumindest) - wie sieht das mit der DOKU aus? Diagnose Knie und Dokumentation Epicondylitisbehandlung?
Wie siehts versicherungstechnisch aus? Falls etwas passieren sollte, durch mein Verschulden, sagt die Versichrung doch bestimmt, dass ich ganz etwas anderes behandelt habe als verordnet wurde
Es wird behandelt, was auf der VO steht.
Da is wohl ein Gespräch mit dem Arzt angesagt.
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Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...und ihn dann auch auf die HMR und den HMK hinweisen, dass dieser noch immer seine Gültigkeit hat....
Mfg
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ich würde mich nicht darauf einlassen.
Es wird behandelt, was auf der VO steht.
Da is wohl ein Gespräch mit dem Arzt angesagt.
- verstehe ich das richtig, der Arzt schreibt eine Diagnose drauf, die der Pat gar nicht hat???!!!?
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limone schrieb:
"in diesem Fall z.B. Arthrose Kniegelenk - obwohl der Patient nichts am Knie hat"
- verstehe ich das richtig, der Arzt schreibt eine Diagnose drauf, die der Pat gar nicht hat???!!!?
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