Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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Wir lassen uns zu Beginn einen Behandlungsvertrag unterschreiben, in dem wir die Patienten darüber aufklären, dass sie kurzfristig abgesagte Termine in Rechnung gestellt bekommen. Ein Durchschlag für den Patient einer für die Akten.
Des Weiteren bekommen die Patienten ihre Termine ausgedruckt.
Nun haben wir den Fall, daß ein Patient ( er ist eh recht unzuverlässig) behauptet am Vortag auf den AB gesprochen zu haben. Es war aber definitiv keine Nachricht von diesem Patient auf dem AB. Der AB funktioniert, das haben wir geprüft. Alle anderen Nachrichten kamen an.
Wie sieht das rechtlich aus? Kann ich einem Patienten dennoch eine Rechnung schreiben, auch wenn er behauptet abgesagt zu haben?
Wie handhabt ihr das? Ich meine jetzt nicht, mal ein Auge zudrücken, oder abwägen, ob man den Patienten behalten möchte, das ist mir klar. Ich meine die rechtliche Seite, denn das kann ja zur Gewohnheit werden, daß Patienten behaupten, sie hätten auf den AB gesprochen, nur um nicht zahlen zu müssen. Muss ich im Ernstfall nachweisen, daß ein Patient nicht auf den AB gesprochen hat?
Lange Rede kurzer Sinn, wie kann ich vermeiden, daß es überhaupt zu einer solchen Situation kommt?
Wie geht ihr mit einer solchen Aussage eines Patienten um, denn ich gehe mal davon aus, daß ein AB nicht einfach Nachrichten verheimlicht....:)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, an alle, ich möchte fragen, was ihr in so einem Fall machen würdet:
Wir lassen uns zu Beginn einen Behandlungsvertrag unterschreiben, in dem wir die Patienten darüber aufklären, dass sie kurzfristig abgesagte Termine in Rechnung gestellt bekommen. Ein Durchschlag für den Patient einer für die Akten.
Des Weiteren bekommen die Patienten ihre Termine ausgedruckt.
Nun haben wir den Fall, daß ein Patient ( er ist eh recht unzuverlässig) behauptet am Vortag auf den AB gesprochen zu haben. Es war aber definitiv keine Nachricht von diesem Patient auf dem AB. Der AB funktioniert, das haben wir geprüft. Alle anderen Nachrichten kamen an.
Wie sieht das rechtlich aus? Kann ich einem Patienten dennoch eine Rechnung schreiben, auch wenn er behauptet abgesagt zu haben?
Wie handhabt ihr das? Ich meine jetzt nicht, mal ein Auge zudrücken, oder abwägen, ob man den Patienten behalten möchte, das ist mir klar. Ich meine die rechtliche Seite, denn das kann ja zur Gewohnheit werden, daß Patienten behaupten, sie hätten auf den AB gesprochen, nur um nicht zahlen zu müssen. Muss ich im Ernstfall nachweisen, daß ein Patient nicht auf den AB gesprochen hat?
Lange Rede kurzer Sinn, wie kann ich vermeiden, daß es überhaupt zu einer solchen Situation kommt?
Wie geht ihr mit einer solchen Aussage eines Patienten um, denn ich gehe mal davon aus, daß ein AB nicht einfach Nachrichten verheimlicht....:)
Rechnung stellen, darauf ankommen lassen. Wenn er sich weigert ist es ein ehemaliger Patient!
LG
Silvio
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Super, vielen Dank an Alle, dann bin ich mit meinen bisherigen Überlegungen doch nicht ganz falsch gelegen. Ich möchte nicht alles absichern, ich wollte nur mal fragen, um eine gewisse Sicherheit zu haben nicht übers Zeil hinaus zu schießen.
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Silvio schrieb:
Hi,
Rechnung stellen, darauf ankommen lassen. Wenn er sich weigert ist es ein ehemaliger Patient!
LG
Silvio
ich denke, daß ist so ein Fall, wo man eben hinnehmen muß, bzw. akzeptieren muß, daß man nicht ALLES absichern kann. Ich denke, Ihr habt in der Praxisorga alles getan, um mögliche Ausfallgebühren erheben zu können. Der AB ist nun mal ein Faktor, den man einfach nicht 100% absichern kann. Ich denke, mit solchen Risikofaktoren muß man leben, Patienten die so etwas ausnützen, machen eh besser die Tür von draußen zu.
Es ist generell eine Mentalität von uns , bzw. ein Bedürfnis, alles abzusichern und eine 100% ige Risikofreiheit zu unseren Gunsten zu erwünschen.
Wie man auch an viel tragischeren Ereignissen feststellen kann, gibt es das nicht. Schaltet man einen Faktor aus, oder versucht ihn zu minimieren, tritt ein anderer auf...
Nimms mal etwas leichter, es ist nur eine Behandlung, und die grübeligen Gedanken sind es nicht wert.
Über rechtliche Grundlagen, um korrekt auf Deine Frage zu antworten, kann ich Dich nicht informieren. Ich fände es auch überhaut nicht wert, so etwas in diesem Falle zu erwägen, bzw. mir darüber den Kopf zu zerbrechen. Es sind ja hoffentlich eher Ausnahmen.
LG und schönen Tag
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luzifer schrieb:
Guten Morgen AT,
ich denke, daß ist so ein Fall, wo man eben hinnehmen muß, bzw. akzeptieren muß, daß man nicht ALLES absichern kann. Ich denke, Ihr habt in der Praxisorga alles getan, um mögliche Ausfallgebühren erheben zu können. Der AB ist nun mal ein Faktor, den man einfach nicht 100% absichern kann. Ich denke, mit solchen Risikofaktoren muß man leben, Patienten die so etwas ausnützen, machen eh besser die Tür von draußen zu.
Es ist generell eine Mentalität von uns , bzw. ein Bedürfnis, alles abzusichern und eine 100% ige Risikofreiheit zu unseren Gunsten zu erwünschen.
Wie man auch an viel tragischeren Ereignissen feststellen kann, gibt es das nicht. Schaltet man einen Faktor aus, oder versucht ihn zu minimieren, tritt ein anderer auf...
Nimms mal etwas leichter, es ist nur eine Behandlung, und die grübeligen Gedanken sind es nicht wert.
Über rechtliche Grundlagen, um korrekt auf Deine Frage zu antworten, kann ich Dich nicht informieren. Ich fände es auch überhaut nicht wert, so etwas in diesem Falle zu erwägen, bzw. mir darüber den Kopf zu zerbrechen. Es sind ja hoffentlich eher Ausnahmen.
LG und schönen Tag
Ich wüde es wie Silvio machen, dann ist man solche Nervtöter los.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Es steht Aussage gegen Aussage.
Ich wüde es wie Silvio machen, dann ist man solche Nervtöter los.
Patient hat 2x Termine hintereinander (Do vor Ostern/Di nach Ostern) wegen Krankheit jeweils morgens per AB (Mittagstermin) abgesagt...Wir haben ihm nur den Di Termin in Rechnung gestellt,da der die Krankheit ja bereits seit Do hatte und er auch Montags auf den AB hätte sprechen können, er arumentiert:
1. Es hätte ja bis Dienstag besser werden können
2. Er habe Dienstags angerufen weil man an Feiertagen nicht bei Firmen anruft sondern zu den regulären Geschäftszeiten
er verweigert die Annahme der Ausfallrechnung da er krank war und nichts dafür kann...natürlich hat er unterschrieben dass er zahlen muss...
@ AT: Kann er nachweisen dass er angerufen hat?
Verbindungsnachweis?
Ansonsten kann man wohl nichts machen
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Aber wie schon alle anderen geschrieben haben, man kann nicht alles 100% absichern.
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Kukdiehe schrieb:
Normalerweise müsste der Pat das auch nachweisen können. Wenn ich online gehe um meine Tellefonrechnungen auszudrucken, dann sehe ich ja auch mit wem ich alles Telefoniert habe. Von daher müsste es ein Verbindungsnachweis bei ihm geben. Kann er ihn dir liefern, dann muss er nicht zahlen, kann er es nicht, wird die Rechnung geschrieben. Ihr könnt ja auch noch mal bei eurer nächsten Rechnung nachschauen, ob er wirklich angerufen hat.
Aber wie schon alle anderen geschrieben haben, man kann nicht alles 100% absichern.
Frage ich immer wieder, bei nachfragenden Patienten, bisher bin ich immer auf Verständnis gestoßen
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Birgit88 schrieb:
Wenn ich Opernkarten habe und ich werde am Veranstaltungstag krank, kann ich dann die Karten für die Oper zurückgeben?
Frage ich immer wieder, bei nachfragenden Patienten, bisher bin ich immer auf Verständnis gestoßen
bei meinem Praxistelefon kann man im Display die Telefonnummern von den letzten 50 Anrufen nachlesen, selber wenn die Patienten nicht auf den AB gesprochen haben. Ostern ist leider schon seit ein paar Tagen vorbei, so daß der Telefonspeicher nicht mehr die alten Nummern gespeichert hat.
Es ist immer wieder ein leidiges und nerviges Thema mit den Terminen.
Auch ist es immer wieder interessant, wie schludrig die Patienten mit unserer Zeit umgehen und mit welcher Selbstverständlichkeit vorausgesetzt wird, daß wir Kulanz zeigen. Patientenargument: "Dann haben Sie eine schöne Kaffepause gehabt" !!!!! Da könnte ich an die Luft gehen. :rage:
Es ist aber das Gleiche, wie wenn bei Mercedes das Förderband stehen bleibt und keine Produktion erfolgen kann. Der Schaden bei uns ist halt nur in kleineren Summen. Aber mit den kleinen Summen verdienen wir unseren Lebensunterhalt. Das scheinen die Patienten nicht zu kapieren.
Wenn man sich vorstellt, daß z. B. der Lehrer von seinem Monatsgehalt anteilig einen Abzug bekommen würde, weil die Schüler wegen Zugstreik nicht zur Schule kommen können. Könnt ihr Euch den Aufschrei dieser Personengruppe vorstellen. Oder wenn wegen Grippe nur die Hälfte der Schüler da ist, dann wird dem Lehrer auch anteilig etwas vom Gehalt abgezogen, er muß sich ja nicht so anstrengen im Unterricht.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Hallo AT,
bei meinem Praxistelefon kann man im Display die Telefonnummern von den letzten 50 Anrufen nachlesen, selber wenn die Patienten nicht auf den AB gesprochen haben. Ostern ist leider schon seit ein paar Tagen vorbei, so daß der Telefonspeicher nicht mehr die alten Nummern gespeichert hat.
Es ist immer wieder ein leidiges und nerviges Thema mit den Terminen.
Auch ist es immer wieder interessant, wie schludrig die Patienten mit unserer Zeit umgehen und mit welcher Selbstverständlichkeit vorausgesetzt wird, daß wir Kulanz zeigen. Patientenargument: "Dann haben Sie eine schöne Kaffepause gehabt" !!!!! Da könnte ich an die Luft gehen. :rage:
Es ist aber das Gleiche, wie wenn bei Mercedes das Förderband stehen bleibt und keine Produktion erfolgen kann. Der Schaden bei uns ist halt nur in kleineren Summen. Aber mit den kleinen Summen verdienen wir unseren Lebensunterhalt. Das scheinen die Patienten nicht zu kapieren.
Wenn man sich vorstellt, daß z. B. der Lehrer von seinem Monatsgehalt anteilig einen Abzug bekommen würde, weil die Schüler wegen Zugstreik nicht zur Schule kommen können. Könnt ihr Euch den Aufschrei dieser Personengruppe vorstellen. Oder wenn wegen Grippe nur die Hälfte der Schüler da ist, dann wird dem Lehrer auch anteilig etwas vom Gehalt abgezogen, er muß sich ja nicht so anstrengen im Unterricht.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Wonderwoman schrieb:
Gräme Dich nicht, sondern schmeiße solche Leute raus. Lohnt nicht sich zu ärgern...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke an alle für eure Antwort!
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MeFe89 schrieb:
Huhu, wir haben momentan ein ähnliches Problem,
Patient hat 2x Termine hintereinander (Do vor Ostern/Di nach Ostern) wegen Krankheit jeweils morgens per AB (Mittagstermin) abgesagt...Wir haben ihm nur den Di Termin in Rechnung gestellt,da der die Krankheit ja bereits seit Do hatte und er auch Montags auf den AB hätte sprechen können, er arumentiert:
1. Es hätte ja bis Dienstag besser werden können
2. Er habe Dienstags angerufen weil man an Feiertagen nicht bei Firmen anruft sondern zu den regulären Geschäftszeiten
er verweigert die Annahme der Ausfallrechnung da er krank war und nichts dafür kann...natürlich hat er unterschrieben dass er zahlen muss...
@ AT: Kann er nachweisen dass er angerufen hat?
Verbindungsnachweis?
Ansonsten kann man wohl nichts machen
Im Wiederholungsfalle dann den Ausfall, in jedem Fall in Rechnung stellen. Bis zur Begleichung der Rechnung wird nicht mehr behandelt. Zahlt der Patient nicht, muss man abwägen ob der Rechtsweg sich rechnet und wie die Chancen also auch die Beweislage sind. Oft lohnt der Aufwand für 15€ nicht, dann bleibt der Patient "gesperrt" und man schützt sich zu mind. vor weiteren Verlusten, die bei unzuverlässigen Kandidaten ja vorprogrammiert sind.
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Shakespeare schrieb:
Beim ersten mal kann man Kulanz zeigen aber mit klarer Ansage, dass man den Termin im Wiederholungsfalle in Rechnung stellen wird.
Im Wiederholungsfalle dann den Ausfall, in jedem Fall in Rechnung stellen. Bis zur Begleichung der Rechnung wird nicht mehr behandelt. Zahlt der Patient nicht, muss man abwägen ob der Rechtsweg sich rechnet und wie die Chancen also auch die Beweislage sind. Oft lohnt der Aufwand für 15€ nicht, dann bleibt der Patient "gesperrt" und man schützt sich zu mind. vor weiteren Verlusten, die bei unzuverlässigen Kandidaten ja vorprogrammiert sind.
Tchter als PAtientin,
2 mal nicht gekommen
Vater hat jetzt Ausfallgebührenrechnung zurückgewiesen und behauptet, dass seine Tochter zur Behandlung da war (wir haben sie nur nicht unterschreiben lassen); Er könne das bezeugen, weil er sie immer gebracht und vor der PRaxis gewartet habe...
Chapeau, oder?!
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limone schrieb:
Krass, echt :stuck_out_tongue_winking_eye: :hushed: :flushed:
Ansonsten könnt ihr ja problemlos nachweisen, dass zu der genannten Zeit ein anderer Patient bei euch war :thumbsdown:
LG :wink:
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limone schrieb:
Aber da würd ich fragen wann genau der Termin denn war : Es wäre schon ein sehr großer Zufall, wenn er von zuhause aus ausgerechnet einen Termin finden würde wo bei euch eine Lücke war... :blush:
Ansonsten könnt ihr ja problemlos nachweisen, dass zu der genannten Zeit ein anderer Patient bei euch war :thumbsdown:
LG :wink:
Die Spezialisten die für jeden Mist eine Ausrede haben, werden nicht aussterben. Was ist so schwer daran dann zu sagen, tut mir leid, so läuft das hier hier nicht.
Mann kann es sowieso nicht allen recht machen. Ihr solltet euch mal mit Leuten zusammensetzen die das "Feedback" von Hotelgästen abarbeiten. Da sind solche Kandidaten von denen man hier lesen darf noch richtig harmlos.
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Helmut Fromberger schrieb:
Ich verstehe wirklich nicht warum ihr euch von sowas so aufreiben lasst.
Die Spezialisten die für jeden Mist eine Ausrede haben, werden nicht aussterben. Was ist so schwer daran dann zu sagen, tut mir leid, so läuft das hier hier nicht.
Mann kann es sowieso nicht allen recht machen. Ihr solltet euch mal mit Leuten zusammensetzen die das "Feedback" von Hotelgästen abarbeiten. Da sind solche Kandidaten von denen man hier lesen darf noch richtig harmlos.
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Wonderwoman schrieb:
Wir schmeißen solche Leute radikal raus. Da gibt es keine Schonfrist... Ich kann meine Freizeit besser verwenden, als denen hinterher zu laufen. :point_up:
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KB32 schrieb:
Ich kann noch einen draufsetzen:
Tchter als PAtientin,
2 mal nicht gekommen
Vater hat jetzt Ausfallgebührenrechnung zurückgewiesen und behauptet, dass seine Tochter zur Behandlung da war (wir haben sie nur nicht unterschreiben lassen); Er könne das bezeugen, weil er sie immer gebracht und vor der PRaxis gewartet habe...
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