Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit und hast Lust auf eine
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später zwei bis drei
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Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit.
Die Praxis bietet:
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- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- e...
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pat bekommt ev und fv ex3a läsion der rotatorenmanschette
dann op
er erhält 10x d1 ex3d ev+fv läsion der rotatorenmanschette
nun kommt er wieder
fv ex3a läsion der rotatorenmanschette
wie zählt man das jetzt?
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therapeutin schrieb:
stehe gerade auf dem schlauch:
pat bekommt ev und fv ex3a läsion der rotatorenmanschette
dann op
er erhält 10x d1 ex3d ev+fv läsion der rotatorenmanschette
nun kommt er wieder
fv ex3a läsion der rotatorenmanschette
wie zählt man das jetzt?
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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therapeutin schrieb:
ex3a zählt das jetzt zu vor der op oder fängt das jetzt wieder neu an...zu ex3d kann ich es ja nicht zählen...es steht bei jedem rezept die gleiche diagnose drauf
erstmal richtet es sich der Regelfall nach der Diagnose und neu würde es IMHO nur zählen, wenn nach OP oder ähnliches vermerkt wäre.
D1 kann nur 10x verschrieben werden......und jeweils in 6er Rezepten....
die Leitsymtomatik kann sich im Regelfall ändern......
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ali schrieb:
seeeehr strange.....
erstmal richtet es sich der Regelfall nach der Diagnose und neu würde es IMHO nur zählen, wenn nach OP oder ähnliches vermerkt wäre.
D1 kann nur 10x verschrieben werden......und jeweils in 6er Rezepten....
die Leitsymtomatik kann sich im Regelfall ändern......
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JürgenK schrieb:
....das Zählen wird nach der OP gerechnet...oder habe ich dich jetzt falsch verstanden :unamused:
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
So wie von dir beschrieben hat er zunächst Erst- und Folgeverordnung bei gleicher Diagnose verordnet. Da er die OP nicht als für den Regelfall relevante Diagnose benannt hat (also mit gleicher Diagnose weiterverordnet hat) hätte die erste D1 VO ebenfalls eine Folgeverordnung (IKS mit Leitsymptomänderung in "D") spielt hier keine Rolle) sein müssen. Ebenso die zweite D1 VO (max. 4 D1 möglich) und eine weitere VO wäre ebenfalls bei EX3 IKS möglich (insgesamt 5 VO). Jede weitere VO mit gleicher Diagnose muss außerhalb der Regel verordnet werden, wenn diese mehr als 2 Behandlungen enthält.
Ich würde die erste D1 in Folgeverordnung ändern lassen oder um Diagnoseergänzung (Zustand nach OP) bitten so dass diese als Erstverordnung durchgeht. Dann beginnt die Zählerei von vorne. Wenn das nicht geht, Augen zu, ein Gebet und aber trotzdem die Gesamtverordnungszahl des Regelfalles EX3 nicht überschreiten. Dann sollte das klappen. Natürlich ohne Gewähr... Gruß S.
Alles klar? Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ob es Erst-oder Folgeverordnungen sind entscheidet der Arzt, indem er das Kreuz entsprechend setzt und die Diagnose definiert.
So wie von dir beschrieben hat er zunächst Erst- und Folgeverordnung bei gleicher Diagnose verordnet. Da er die OP nicht als für den Regelfall relevante Diagnose benannt hat (also mit gleicher Diagnose weiterverordnet hat) hätte die erste D1 VO ebenfalls eine Folgeverordnung (IKS mit Leitsymptomänderung in "D") spielt hier keine Rolle) sein müssen. Ebenso die zweite D1 VO (max. 4 D1 möglich) und eine weitere VO wäre ebenfalls bei EX3 IKS möglich (insgesamt 5 VO). Jede weitere VO mit gleicher Diagnose muss außerhalb der Regel verordnet werden, wenn diese mehr als 2 Behandlungen enthält.
Ich würde die erste D1 in Folgeverordnung ändern lassen oder um Diagnoseergänzung (Zustand nach OP) bitten so dass diese als Erstverordnung durchgeht. Dann beginnt die Zählerei von vorne. Wenn das nicht geht, Augen zu, ein Gebet und aber trotzdem die Gesamtverordnungszahl des Regelfalles EX3 nicht überschreiten. Dann sollte das klappen. Natürlich ohne Gewähr... Gruß S.
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