Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
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ich habe letzte Woche meine Praxis eröffnet. Einer der ersten Patienten ist privat versichert. Ich habe an meiner Wand meine Preise für private - und selbstzahler hängen. Ich habe auch nach Recherche in diesem Forum beschlossen für Kg und MT und ect. den 2,0 fachen Satz zu verlangen. Diese Preisliste zu drucken hat mich schon etwas Mut gekostet aber ich denke mir das ich gleich für meinen Wert einstehen muss und das auch verlangen sollte. Jetzt habe ich Bauchschmerzen dem besagten Patienten der mit 10x MT kommt so eine Rechnung zu schreiben. Wie ist eure Erfahrung wie sich die Patienten verhalten?
Ich danke für freundlichen Austausch.
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rechtssichere Honorarvereinbarung mit deinen Preisen (für jede neue Verordnung!) unterschreiben lassen. Ggf. Hinweis an den Patienten, dass er gerne VOR Terminvereinbarung mit seiner Kasse sprechen soll wieviel diese übernimmt. Patient kann dann entscheiden, was er macht!
Wichtig ist, dass du dich nicht bequatschen lässt bzgl. deiner Preise („meine Kasse zahlt nicht alles…., Beihilfe übernimmt nur Satz xy….., das ist aber teuer….usw, usf …
Kennen wir alle, besonders von Beamten und Lehrern🙈..)
Ich wünsche dir viel Erfolg und alles Gute 🍀 für dich und deine Praxis
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Stefan999 schrieb:
Hallo @Anonymer Teilnehmer
rechtssichere Honorarvereinbarung mit deinen Preisen (für jede neue Verordnung!) unterschreiben lassen. Ggf. Hinweis an den Patienten, dass er gerne VOR Terminvereinbarung mit seiner Kasse sprechen soll wieviel diese übernimmt. Patient kann dann entscheiden, was er macht!
Wichtig ist, dass du dich nicht bequatschen lässt bzgl. deiner Preise („meine Kasse zahlt nicht alles…., Beihilfe übernimmt nur Satz xy….., das ist aber teuer….usw, usf …
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Ich wünsche dir viel Erfolg und alles Gute 🍀 für dich und deine Praxis
So gibt es hinterher keine bösen Überraschungen.
Und vor allem selbstbewusst und freundlich lächeln, während du den Vertrag überreichst.
Viel Erfolg und guten Start blush
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Eva schrieb:
Wenn du hier fleißig recherchiert hast, weißt du auch, dass der Pat. sich vor der ersten Behandlung mit seiner Unterschrift auf dem Honorarvertrag mit deinem von dir kalkulierten Preis für Privatbehandlungen, einverstanden erklärt. Im besten Fall enthält der Vertrag den Vermerk, dass seine private KV eventuell nicht den vollen Preis erstattet.
So gibt es hinterher keine bösen Überraschungen.
Und vor allem selbstbewusst und freundlich lächeln, während du den Vertrag überreichst.
Viel Erfolg und guten Start blush
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Inche schrieb:
Du kannst doch dem Patient auch zuerst einen Kostenvoranschlag machen,wenn er sich dann Entscheidet lässt du Ihn den Behandlungsvertrag u den Honohrarvertrag unterschreiben.Zusätzlich kannst du Ihn falls Beihilfefähig über den Erstatungssatz informieren dann kann er sich den Eigenanteil vorher ausrechnen.So kann er nicht sagen er wusste nicht was es kostet.Die Bundesbeihilfe liegt seit 01.04.24 auf KK niveo
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure lieben Worte. Könntet ihr mir nochmal helfen?! Heute hat sich der nächste privat Patient angemeldet aber Beihilfeberechtigt. Er meinte er braucht alles 3x... wieviele Rechnungen schreibe ich denen denn? Grüße
er braucht wahrscheinlich einen Ausdruck für die Beihilfe, einen für seine PKV und einen für sich zur Kontrolle. Er arbeitet wahrscheinlich noch nicht mit einer App, deshalb so viele Ausdrucke.
Nochmal zur Sicherheit: es interessiert dich nicht, was die Beihilfe/PKV übernimmt!
Du hast deine Preise….und basta!
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Stefan999 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
er braucht wahrscheinlich einen Ausdruck für die Beihilfe, einen für seine PKV und einen für sich zur Kontrolle. Er arbeitet wahrscheinlich noch nicht mit einer App, deshalb so viele Ausdrucke.
Nochmal zur Sicherheit: es interessiert dich nicht, was die Beihilfe/PKV übernimmt!
Du hast deine Preise….und basta!
Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für den Zuspruch. Ja ich habe mir fest vorgenommen zu meinen Preisen zu stehen. Macht mich nur noch etwas nervös.
Vielen Dank
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Eva schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ich war mal vor vielen Jahren auf einem Seminar von Buchner und Partner mit dem Titel "Verka7fen leicht gemacht". Da ging es genau um dieses Thema Preise und deren Kalkulationen und Präsentation vor Patienten/ Selbstzahlern. Das fand ich damals sehr hilfreich. Vielleicht gibt es das noch.
"Dreifacher Durchschlag": du schreibst eine Rechnung und druckst sie dreimal aus; für den 2-fachen Satz schlägst du dir keinen Zacken aus der Krone wenn du die Verordnung auch schnell durch den Kopierer jagst. Faire Preise werden bereitwilliger bezahlt wenn der Service passt (mal ehrlich, ein Blatt Papier A4 kostet €0,02 wenn du teuer einkaufst, der Toner €0,015 und der Versand per Post schlägt mit €1,50 zu Buche. Alles in allem fallen ca. €2,-- Versandkosten und zwei Minuten Arbeit für den dreifachen Durchschlag an, der einfache Durchschlag liegt bei €1,60; das sollte mit €63 Verrechnungssatz pro Termin gut abgegolten sein. Bei 10xMT bekommst du um die €630 rein. Davon €0,40 zusätzlich für den Rechnungsversand? Pillepalle. Biete ihm bei der nächsten Preisanpassung eine Behandlungsserie zum alten Preis an wenn er auf Rechnungsversand per eMail umsteigt oder, du kennst ihn bis dahin, lass es halt bleiben...)
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Papa Alpaka schrieb:
@Eva so oder ähnlich wird das Seminar noch angeboten, ja. Und es hilft, sich mal mit Kollegen zusammensetzen zu können die ggf. mit denselben Fragen konfrontiert sind.
"Dreifacher Durchschlag": du schreibst eine Rechnung und druckst sie dreimal aus; für den 2-fachen Satz schlägst du dir keinen Zacken aus der Krone wenn du die Verordnung auch schnell durch den Kopierer jagst. Faire Preise werden bereitwilliger bezahlt wenn der Service passt (mal ehrlich, ein Blatt Papier A4 kostet €0,02 wenn du teuer einkaufst, der Toner €0,015 und der Versand per Post schlägt mit €1,50 zu Buche. Alles in allem fallen ca. €2,-- Versandkosten und zwei Minuten Arbeit für den dreifachen Durchschlag an, der einfache Durchschlag liegt bei €1,60; das sollte mit €63 Verrechnungssatz pro Termin gut abgegolten sein. Bei 10xMT bekommst du um die €630 rein. Davon €0,40 zusätzlich für den Rechnungsversand? Pillepalle. Biete ihm bei der nächsten Preisanpassung eine Behandlungsserie zum alten Preis an wenn er auf Rechnungsversand per eMail umsteigt oder, du kennst ihn bis dahin, lass es halt bleiben...)
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Inche schrieb:
@Anonymer Teilnehmer einfach Ausdruck auf 4x 1x Du 3x der Pat Denk daran dir an deine Rechnung eine Kopie des von beiden unterschriebenen Rezeptes hängen.Dem Pat 1x das Original u 2 Rezeptkopien mit geben.Er wird 1x behalten 1x Beihilfe u 1x zusatz Verschierrung
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karin-maria schrieb:
Ehrlich…z.B. 66,78 € für 20 Min. MT? Ein Stundenlohn also über € 200 ? Sorry, finde ich völlig überzogen.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@karin-maria Tja, einem Privatpatienten das nachvollziehbar zu erklären ist nicht ohne. Bei 3 x MT auf GKV-Basis nagt man vor Verzweiflung scheinbar die Rinde vom nächsten Baum und ist quasi pleite. Drum werden die Preise nach Gutdünken festgesetzt - in nicht wenigen Fällen abseits von tatsächlicher Kalkulation.
MfG :)
wenn`s die Leute akzeptieren (unterschreiben) und zahlen, warum nicht. AT sollte fairerweise und im eigenen Interesse seinem beihilfeberechtigtem Patienten klar offen legen, bis zu welchem "Preis" die Beihilfe erstattet ( seit dem 01.04.2024 entsprechen die Beihilfesätze des Bundes bis auf 10er-Cent-Rundungen den GKV-Sätzen), und dass evtl. auch die private KV einen Preis in doppelter Höhe des GKV-Satzes nicht in voller Höhe übernimmt; sei es, dass der abgeschlossene Tarif dies nicht hergibt -z. B., weil Bezugnahme auf die Beihilfehöchstbeträge - , sei es unter Hinweis auf den "ortsüblichen Preis".
Der Patient sollte sich auf keinen Fall abgezockt fühlen; negative Mundpropaganda macht ansonsten die Runde, vor allem bei einem "Neuen".
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GüSta schrieb:
@karin-maria
wenn`s die Leute akzeptieren (unterschreiben) und zahlen, warum nicht. AT sollte fairerweise und im eigenen Interesse seinem beihilfeberechtigtem Patienten klar offen legen, bis zu welchem "Preis" die Beihilfe erstattet ( seit dem 01.04.2024 entsprechen die Beihilfesätze des Bundes bis auf 10er-Cent-Rundungen den GKV-Sätzen), und dass evtl. auch die private KV einen Preis in doppelter Höhe des GKV-Satzes nicht in voller Höhe übernimmt; sei es, dass der abgeschlossene Tarif dies nicht hergibt -z. B., weil Bezugnahme auf die Beihilfehöchstbeträge - , sei es unter Hinweis auf den "ortsüblichen Preis".
Der Patient sollte sich auf keinen Fall abgezockt fühlen; negative Mundpropaganda macht ansonsten die Runde, vor allem bei einem "Neuen".
Zudem du ja auch nicht deinen Wert wie du es nennst kalkuliert hast sondern einfach auf 2x GKV entschieden hast.
Auf welcher Rechengrundlage denn?
Auch fast jeder PKV Tarif Pat. wird hier 2 stellig Pro Behandlung draufzahlen.
Ich Prophezeihe ein grossteil wird bei diesen Preisen nicht mit Folgerezept kommen. Aber halte uns ruhig auf dem Laufenden.
Ein informieren NUR über Aushang ohne direkte Kommunikation fände ich bei solchen Preisen unseriös.
Rechtlich kommt auch kein sicherer Privatvertrag nur durch Aushang zustande, da der Pat. keine Willenserklärung zu diesem Preis abgegeben hat.
Im Rechtsstreit ohne Vertrag gilt immer ortsüblicher Preis + 10 oder 15%. Gemäss Urteil vom letzten Jahr.
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Gert Winsa schrieb:
Preise sind total übertrieben, bei 100% Zuzahlung für Beihilfeanteil wird sicher kein Beihilfe Patient nochmal kommen.
Zudem du ja auch nicht deinen Wert wie du es nennst kalkuliert hast sondern einfach auf 2x GKV entschieden hast.
Auf welcher Rechengrundlage denn?
Auch fast jeder PKV Tarif Pat. wird hier 2 stellig Pro Behandlung draufzahlen.
Ich Prophezeihe ein grossteil wird bei diesen Preisen nicht mit Folgerezept kommen. Aber halte uns ruhig auf dem Laufenden.
Ein informieren NUR über Aushang ohne direkte Kommunikation fände ich bei solchen Preisen unseriös.
Rechtlich kommt auch kein sicherer Privatvertrag nur durch Aushang zustande, da der Pat. keine Willenserklärung zu diesem Preis abgegeben hat.
Im Rechtsstreit ohne Vertrag gilt immer ortsüblicher Preis + 10 oder 15%. Gemäss Urteil vom letzten Jahr.
Lass AT doch seine eigenen Erfahrungen machen. Sonst wird dauernd geschimpft, dass zu niedrige Preise das Niveau kaputt machen. Vielleicht passen sich umliegende Praxen bei AT an oder AT hat sich bereits an ihnen orientiert.
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Eva schrieb:
@Gert Winsa Du kennst AT nicht, weder seine Qualifikationen, Behandlungstakt noch seinen Praxisstandort. Aber sicher hat dir wieder mal deine Kristallkugel bei den Mutmaßungen geholfen.
Lass AT doch seine eigenen Erfahrungen machen. Sonst wird dauernd geschimpft, dass zu niedrige Preise das Niveau kaputt machen. Vielleicht passen sich umliegende Praxen bei AT an oder AT hat sich bereits an ihnen orientiert.
So wie er es schreibt kommt kein rechtswirksamer Vertrag zu seinem genannten Preis zustande.
rechtlich wirksam ist hier dann der Median der umliegenden Praxen + 15%.
Was soll das mit Kristallkugel zu tun haben?
Und ja, wenn ich irgendwo einen Vertrag abschliesse, und am Ende 3 stellig mehr Zahlen muss als erwartet oder schriftlich vereinbart, will ich darüber informiert werden. Wenn ich ein Bankkonto, eine Versicherung, Mietvertrag etc. abschliesse und mein Vertragspartner sagt nach Leistung zahl noch 300 Euro, es hing doch ein Zettel im Raum fühle ich mich schlicht hintergangen und muss auch zurecht nicht zahlen.
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Gert Winsa schrieb:
@Eva
So wie er es schreibt kommt kein rechtswirksamer Vertrag zu seinem genannten Preis zustande.
rechtlich wirksam ist hier dann der Median der umliegenden Praxen + 15%.
Was soll das mit Kristallkugel zu tun haben?
Und ja, wenn ich irgendwo einen Vertrag abschliesse, und am Ende 3 stellig mehr Zahlen muss als erwartet oder schriftlich vereinbart, will ich darüber informiert werden. Wenn ich ein Bankkonto, eine Versicherung, Mietvertrag etc. abschliesse und mein Vertragspartner sagt nach Leistung zahl noch 300 Euro, es hing doch ein Zettel im Raum fühle ich mich schlicht hintergangen und muss auch zurecht nicht zahlen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Gert Winsa also bei mir müssen die Patienten vor der ersten Behandlung einen Behandlungsvertrag unterschreiben dem eine Honorarvereinbarung anhängt wo das zu zahlende Gesamthonorar drauf steht. Ich dachte so ist es richtig.
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Papa Alpaka schrieb:
@Anonymer Teilnehmer BGB §635d (oder in der Nähe), du solltest dringend darüber aufklären, idealerweise in der Honorarvereinbarung, dass die Kostenübernahme durch Dritte nicht gewährleistet werden kann. Hast du das nicht schriftlich können die Lehrer unter den Patienten "Ich wurde nicht aufgeklärt, Beihilfe" sagen.
Wenn das so ist wie oben beschrieben dann versteh ich deine erste Aussage nicht bei der du nur vom Preisaushang sprachst und dann beim Rechnungsschreiben bedenken bekommst, wenn doch lt. deiner 2t Aussage von Anfang an eine schriftliche Vereinbarung mit Zustimmung des Patienten vorlag.
Du fragtest du bist unsicher wie sich die Patienten verhalten, obwohl du jetzt sagst sie hätten dem schon zugestimmt.
Also du frägst sinngemäss wie sich Patienten verhalten wenn eine Rechnung gemäss vertraglicher Vereinbarung und schriftlicher Zustimmung kommt?
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Gert Winsa schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Wenn das so ist wie oben beschrieben dann versteh ich deine erste Aussage nicht bei der du nur vom Preisaushang sprachst und dann beim Rechnungsschreiben bedenken bekommst, wenn doch lt. deiner 2t Aussage von Anfang an eine schriftliche Vereinbarung mit Zustimmung des Patienten vorlag.
Du fragtest du bist unsicher wie sich die Patienten verhalten, obwohl du jetzt sagst sie hätten dem schon zugestimmt.
Also du frägst sinngemäss wie sich Patienten verhalten wenn eine Rechnung gemäss vertraglicher Vereinbarung und schriftlicher Zustimmung kommt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Gert Winsa das war dann vielleicht falsch ausgedrückt. Mit ging es um Erfahrungen zu den Reaktionen von privaten Patienten die mehr als die GKV Patienten zahlen müssen.
Weiter unterschreibt der Patient die Preise... und dass der Patient mit der Anzahl der Behandlungen multiplizieren kann, setze ich mal voraus.
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Wonderwoman schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Reaktionen sind eigentlich egal... ich nehme auch 2,0-fach und wer das nicht zahlen will, der geht woanders hin. Ich habe auch so genug zu tun.
Weiter unterschreibt der Patient die Preise... und dass der Patient mit der Anzahl der Behandlungen multiplizieren kann, setze ich mal voraus.
Ist locker mehr als der durchschnittliche Hausarzt verdient sweat_smile
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Felix Z. schrieb:
@karin-maria
Ist locker mehr als der durchschnittliche Hausarzt verdient sweat_smile
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebes Forum,
ich habe letzte Woche meine Praxis eröffnet. Einer der ersten Patienten ist privat versichert. Ich habe an meiner Wand meine Preise für private - und selbstzahler hängen. Ich habe auch nach Recherche in diesem Forum beschlossen für Kg und MT und ect. den 2,0 fachen Satz zu verlangen. Diese Preisliste zu drucken hat mich schon etwas Mut gekostet aber ich denke mir das ich gleich für meinen Wert einstehen muss und das auch verlangen sollte. Jetzt habe ich Bauchschmerzen dem besagten Patienten der mit 10x MT kommt so eine Rechnung zu schreiben. Wie ist eure Erfahrung wie sich die Patienten verhalten?
Ich danke für freundlichen Austausch.
Lymphdrainage immer so um die 70 Euro im Monat zahlen ! Die zahlt es und gut ist. Der gutverdiene Privatpatient hat da ein Problem mit . Ich nicht. Verstehe nicht warum das hier immer noch diskutiert wird ?
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Kalle1 schrieb:
Was macht Ihr eigentlich so einen Kopp ? Mein Arzt schickt mir auch immer Rechnungen. Meine Kasse zahlt schon mal nicht alles. Ich werde das bestimmt mit Ihm nicht diskutieren. Die Patienten wollen halt nix zu zahlen. So wat! Meine eigene Schwester muss für Ihre
Lymphdrainage immer so um die 70 Euro im Monat zahlen ! Die zahlt es und gut ist. Der gutverdiene Privatpatient hat da ein Problem mit . Ich nicht. Verstehe nicht warum das hier immer noch diskutiert wird ?
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