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Solingen, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Leverkusen

Ein herzliches Hallo!

Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in. Die
Stunden und Tage sowie deine
Arbeitseinteilung gestaltest du dir
…
( Vorraussetzungen: MT ,MLD)

Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie an. Oder Interesse
an der Osteo ( Fobikosten
übernehme ich gerne )

Aufbau von Minijob auf Tz zu VZ
freuen uns natürlich..

Und nun zu mir : ich bin Dana , 40
Jahre und bin mittlerweile 10 Jahre
hier a...
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Privatrezept MT und KG an einem Tag???
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Anonymer Teilnehmer
19.01.2014 12:14
Habe eine Verordnung eines Privatpatienten über 10 x KG und 10 x MT. Ist es möglich, beide Behandlungen zeitlich hintereinander weg (am gleichen Tag) durchzuführen und dann auch so abzurechnen? Oder könnte die Versicherung das anmeckern (auch wenn`s mir egal sein könnte...).

Vielen Dank für hilfreiche Antworten und einen schönen Sonntag!
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Habe eine Verordnung eines Privatpatienten über 10 x KG und 10 x MT. Ist es möglich, beide Behandlungen zeitlich hintereinander weg (am gleichen Tag) durchzuführen und dann auch so abzurechnen? Oder könnte die Versicherung das anmeckern (auch wenn`s mir egal sein könnte...). Vielen Dank für hilfreiche Antworten und einen schönen Sonntag!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Habe eine Verordnung eines Privatpatienten über 10 x KG und 10 x MT. Ist es möglich, beide Behandlungen zeitlich hintereinander weg (am gleichen Tag) durchzuführen und dann auch so abzurechnen? Oder könnte die Versicherung das anmeckern (auch wenn`s mir egal sein könnte...).

Vielen Dank für hilfreiche Antworten und einen schönen Sonntag!

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gallo85
19.01.2014 12:26
ja ist kein problem, sieht verschiedene diagnosen meiner ansicht nach
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ja ist kein problem, sieht verschiedene diagnosen meiner ansicht nach
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Anonymer Teilnehmer
19.01.2014 12:57
sind verschiedene Therapien, aber EINE Diagnose...
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• alexander oberst
sind verschiedene Therapien, aber EINE Diagnose...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

sind verschiedene Therapien, aber EINE Diagnose...

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gallo85 schrieb:

ja ist kein problem, sieht verschiedene diagnosen meiner ansicht nach

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Athari
19.01.2014 14:04
Bei Privatrezepten ist das doch egal.

Bei KK Patienten darf keine gleiche Diagnose mit zwei Rezepten belegt werden. D.h. Kein KG und MT Rezept auf die Diagnose Bandscheibenvorfall L5/S1 zum Beispiel.

Inwiefern der Privatpatient seine 10 Termine gestaltet ist Sache des Patienten bzw des PT. Da gibt es soviel ich weiss keine Vorschriften.

Lg
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Bei Privatrezepten ist das doch egal. Bei KK Patienten darf keine gleiche Diagnose mit zwei Rezepten belegt werden. D.h. Kein KG und MT Rezept auf die Diagnose Bandscheibenvorfall L5/S1 zum Beispiel. Inwiefern der Privatpatient seine 10 Termine gestaltet ist Sache des Patienten bzw des PT. Da gibt es soviel ich weiss keine Vorschriften. Lg
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Holzwurm
19.01.2014 17:58
Bei beihilfsberechtigten Versicherten kann dies je nach Beihilfstelle schon mal ein Problem darstellen laut meinen Patienten.
Ich gebe bei meinen Leuten immer im Vorfeld den Tipp dies bei der entsprechenden Stelle nachzufragen.

LG

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• SGBV
Bei beihilfsberechtigten Versicherten kann dies je nach Beihilfstelle schon mal ein Problem darstellen laut meinen Patienten. Ich gebe bei meinen Leuten immer im Vorfeld den Tipp dies bei der entsprechenden Stelle nachzufragen. LG
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Holzwurm schrieb:

Bei beihilfsberechtigten Versicherten kann dies je nach Beihilfstelle schon mal ein Problem darstellen laut meinen Patienten.
Ich gebe bei meinen Leuten immer im Vorfeld den Tipp dies bei der entsprechenden Stelle nachzufragen.

LG

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Athari schrieb:

Bei Privatrezepten ist das doch egal.

Bei KK Patienten darf keine gleiche Diagnose mit zwei Rezepten belegt werden. D.h. Kein KG und MT Rezept auf die Diagnose Bandscheibenvorfall L5/S1 zum Beispiel.

Inwiefern der Privatpatient seine 10 Termine gestaltet ist Sache des Patienten bzw des PT. Da gibt es soviel ich weiss keine Vorschriften.

Lg

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Eberhard
19.01.2014 18:21

....Ist es möglich, beide Behandlungen zeitlich hintereinander weg (am gleichen Tag) durchzuführen und dann auch so abzurechnen? Oder könnte die Versicherung das anmeckern (auch wenn`s mir egal sein könnte...).

Das dürfte von PKK zu PKK unterschiedlich sein. Vielleicht schaut der PKK-Patient einmal um Kleingedruckten nach.

Aber wie mab schon selbst schreibt: Das dürfte dem Therapeuten eigentlich egal sein.

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....Ist es möglich, beide Behandlungen zeitlich hintereinander weg (am gleichen Tag) durchzuführen und dann auch so abzurechnen? Oder könnte die Versicherung das anmeckern (auch wenn`s mir egal sein könnte...). Das dürfte von PKK zu PKK unterschiedlich sein. Vielleicht schaut der PKK-Patient einmal um Kleingedruckten nach. Aber wie mab schon selbst schreibt: Das dürfte dem Therapeuten eigentlich egal sein.
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Eberhard schrieb:


....Ist es möglich, beide Behandlungen zeitlich hintereinander weg (am gleichen Tag) durchzuführen und dann auch so abzurechnen? Oder könnte die Versicherung das anmeckern (auch wenn`s mir egal sein könnte...).

Das dürfte von PKK zu PKK unterschiedlich sein. Vielleicht schaut der PKK-Patient einmal um Kleingedruckten nach.

Aber wie mab schon selbst schreibt: Das dürfte dem Therapeuten eigentlich egal sein.



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