Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
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Höre dir unser Konzept ganz
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Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
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Vielen Dank für hilfreiche Antworten und einen schönen Sonntag!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe eine Verordnung eines Privatpatienten über 10 x KG und 10 x MT. Ist es möglich, beide Behandlungen zeitlich hintereinander weg (am gleichen Tag) durchzuführen und dann auch so abzurechnen? Oder könnte die Versicherung das anmeckern (auch wenn`s mir egal sein könnte...).
Vielen Dank für hilfreiche Antworten und einen schönen Sonntag!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
sind verschiedene Therapien, aber EINE Diagnose...
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gallo85 schrieb:
ja ist kein problem, sieht verschiedene diagnosen meiner ansicht nach
Bei KK Patienten darf keine gleiche Diagnose mit zwei Rezepten belegt werden. D.h. Kein KG und MT Rezept auf die Diagnose Bandscheibenvorfall L5/S1 zum Beispiel.
Inwiefern der Privatpatient seine 10 Termine gestaltet ist Sache des Patienten bzw des PT. Da gibt es soviel ich weiss keine Vorschriften.
Lg
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Ich gebe bei meinen Leuten immer im Vorfeld den Tipp dies bei der entsprechenden Stelle nachzufragen.
LG
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Holzwurm schrieb:
Bei beihilfsberechtigten Versicherten kann dies je nach Beihilfstelle schon mal ein Problem darstellen laut meinen Patienten.
Ich gebe bei meinen Leuten immer im Vorfeld den Tipp dies bei der entsprechenden Stelle nachzufragen.
LG
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Athari schrieb:
Bei Privatrezepten ist das doch egal.
Bei KK Patienten darf keine gleiche Diagnose mit zwei Rezepten belegt werden. D.h. Kein KG und MT Rezept auf die Diagnose Bandscheibenvorfall L5/S1 zum Beispiel.
Inwiefern der Privatpatient seine 10 Termine gestaltet ist Sache des Patienten bzw des PT. Da gibt es soviel ich weiss keine Vorschriften.
Lg
....Ist es möglich, beide Behandlungen zeitlich hintereinander weg (am gleichen Tag) durchzuführen und dann auch so abzurechnen? Oder könnte die Versicherung das anmeckern (auch wenn`s mir egal sein könnte...).
Das dürfte von PKK zu PKK unterschiedlich sein. Vielleicht schaut der PKK-Patient einmal um Kleingedruckten nach.
Aber wie mab schon selbst schreibt: Das dürfte dem Therapeuten eigentlich egal sein.
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Eberhard schrieb:
....Ist es möglich, beide Behandlungen zeitlich hintereinander weg (am gleichen Tag) durchzuführen und dann auch so abzurechnen? Oder könnte die Versicherung das anmeckern (auch wenn`s mir egal sein könnte...).
Das dürfte von PKK zu PKK unterschiedlich sein. Vielleicht schaut der PKK-Patient einmal um Kleingedruckten nach.
Aber wie mab schon selbst schreibt: Das dürfte dem Therapeuten eigentlich egal sein.
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