Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Diesmal schon zum zweiten Mal in einem Monat bei uns, dass ein Arzt einem Privatpatienten ein Rezept ausstellt mit "10x MLD" - weder Behandlungsdauer noch die Angabe "Teil-, Groß- oder Ganzbehandlung (30/45/60 min.)" - was würdet ihr da machen bzw. wie geht ihr damit um? Wie lange behandeln und was abrechnen?
Da die Preise für die MLD ja immer weiter steigen (sehr positiv) und ab 2024 noch weiter erhöht werden in der GKV, lohnt sich die MLD mittlerweile sehr für unsere Praxis, wenn man da den 2.3-fachen GKV Satz abrechnet - ich will die Patienten aber nicht verärgern, wenn man hier die falsche Zeit behandelt und dadurch falsch abrechnet - was würdet ihr tun? Rücksprache mit Arzt?
Danke und LG, Uli
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2,3 Fache Sätze des GKV Satzes sind daher bei Physioleistungen weit mehr als das 2,3 fache der GOÄ das Ärzte anwenden.
MLD-30 wären so 71,20, also 142 Euro bei 2 MLD-30 pro Stunde - die je auch weit über den ortsüblichen Sätzen liegen werden und daher von Patienten ohne vorher unterschriebene Honorarvereinbarung nicht gezahlt werden müssen.
Wenn da auch nur 1 Lymphpatient dauerhaft bleibt, es sei denn er ist in extremer Abhängigkeit, wäre ich doch sehr erstaunt.
Kalkulier deine Preise - Steigerungssätze der GOÄ haben keinerlei Vergleichgrundlage mit GKV oder Privatpreisen der Physio.
Zur Zeitangabe: ich selbst schreibe dann immer was ich mache auf die Rückseite z.b. 10x MLD 30 oder 45 - gab nie Probleme. Da ich MLD nicht mag habe ich aber nie Versucht unüblich längere Zeiten je Krankheitsbild zu nutzen, sondern eher untere Grenze.
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Gert Winsa schrieb:
Der GKV Satz ist nicht das Äquivalent zum 1,0 fachen Satz das Ärzte als Grundlage für Steigerungssätze anwenden.
2,3 Fache Sätze des GKV Satzes sind daher bei Physioleistungen weit mehr als das 2,3 fache der GOÄ das Ärzte anwenden.
MLD-30 wären so 71,20, also 142 Euro bei 2 MLD-30 pro Stunde - die je auch weit über den ortsüblichen Sätzen liegen werden und daher von Patienten ohne vorher unterschriebene Honorarvereinbarung nicht gezahlt werden müssen.
Wenn da auch nur 1 Lymphpatient dauerhaft bleibt, es sei denn er ist in extremer Abhängigkeit, wäre ich doch sehr erstaunt.
Kalkulier deine Preise - Steigerungssätze der GOÄ haben keinerlei Vergleichgrundlage mit GKV oder Privatpreisen der Physio.
Zur Zeitangabe: ich selbst schreibe dann immer was ich mache auf die Rückseite z.b. 10x MLD 30 oder 45 - gab nie Probleme. Da ich MLD nicht mag habe ich aber nie Versucht unüblich längere Zeiten je Krankheitsbild zu nutzen, sondern eher untere Grenze.
Hmmm...gemäß der mittlerweile weit verbreiteten "GebüTh" gibt es ja die Idee der Staffelung von 1,4 oder 1,8 oder 2,3-fachen Satzes. Warum sollte das nicht akzeptiert werden von den PKV?
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UliBulli schrieb:
@Gert Winsa
Hmmm...gemäß der mittlerweile weit verbreiteten "GebüTh" gibt es ja die Idee der Staffelung von 1,4 oder 1,8 oder 2,3-fachen Satzes. Warum sollte das nicht akzeptiert werden von den PKV?
Zeitangabe: Alles klar, danke für die Info. LG, Uli
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UliBulli schrieb:
@Gert Winsa
Zeitangabe: Alles klar, danke für die Info. LG, Uli
Grundsätzlich bezweifel ich, dass selbst Vollverträge (AN PKV Patienten) mit maximalen Leistungen den 2,3 Fachen GKV Satz inkludieren - wie gesagt, er ist nicht das Äquivalent zum 2,3 fachen GOÄ Satz.
Es mag manche Ausnahmen in Luxusverträgen geben.
Was ist denn dein bisheriger Fakturierter Satz?
Alles was nicht ortsüblich ist muss der Patient nur zahlen wenn es eine Honorarvereinbarung gab - Gerichte kürzen auf ortsüblich + max. 15% wenn sich der Pat. wehrt - und hier gabs einen versierten Physio Anwalt um das durchzusetzen.
Ein Akut Pat. mit 10 MLDs schluckt 15-25 Euro Zuzahlung pro Behandlung (bei MLD-30) noch einmalig, ein Dauerpatient der 40-60 Euro pro MLD-60 Zuzahlen muss sicher nicht mehr.
Kalkulier mit welchem Preis dir vermutlich am meisten Patienten bleiben und den grössten Umsatz kreeiren.
Edit: die Gebüth von Buchner wurde schon gerichtlich einkassiert.
Ist null verbindlich und deren eigenes Werk.
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Gert Winsa schrieb:
@UliBulli die PKV akzeptiert, was im jeweiligen Vertrag mit dem Versicherten abgeschlossen wurde.
Grundsätzlich bezweifel ich, dass selbst Vollverträge (AN PKV Patienten) mit maximalen Leistungen den 2,3 Fachen GKV Satz inkludieren - wie gesagt, er ist nicht das Äquivalent zum 2,3 fachen GOÄ Satz.
Es mag manche Ausnahmen in Luxusverträgen geben.
Was ist denn dein bisheriger Fakturierter Satz?
Alles was nicht ortsüblich ist muss der Patient nur zahlen wenn es eine Honorarvereinbarung gab - Gerichte kürzen auf ortsüblich + max. 15% wenn sich der Pat. wehrt - und hier gabs einen versierten Physio Anwalt um das durchzusetzen.
Ein Akut Pat. mit 10 MLDs schluckt 15-25 Euro Zuzahlung pro Behandlung (bei MLD-30) noch einmalig, ein Dauerpatient der 40-60 Euro pro MLD-60 Zuzahlen muss sicher nicht mehr.
Kalkulier mit welchem Preis dir vermutlich am meisten Patienten bleiben und den grössten Umsatz kreeiren.
Edit: die Gebüth von Buchner wurde schon gerichtlich einkassiert.
Ist null verbindlich und deren eigenes Werk.
Hängt ab vom Vertrag des Patienten mit seiner PKV; und eine Erstattungsgrenze könnte der "ortsübliche Preis" sein - siehe Beitrag von Gerd Winsa
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GüSta schrieb:
@UliBulli
Hängt ab vom Vertrag des Patienten mit seiner PKV; und eine Erstattungsgrenze könnte der "ortsübliche Preis" sein - siehe Beitrag von Gerd Winsa
Hallo Gert!
"Edit: die Gebüth von Buchner wurde schon gerichtlich einkassiert."
Oh, okay, ich hatte gerade dazu einen weiteren Post aufgemacht, um nach Euren Erfahrungen zu fragen - danke für die Info. Was meinst Du mit "einkassiert vor Gericht"?
LG, Uli
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UliBulli schrieb:
@Gert Winsa
Hallo Gert!
"Edit: die Gebüth von Buchner wurde schon gerichtlich einkassiert."
Oh, okay, ich hatte gerade dazu einen weiteren Post aufgemacht, um nach Euren Erfahrungen zu fragen - danke für die Info. Was meinst Du mit "einkassiert vor Gericht"?
LG, Uli
Oky, danke.
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UliBulli schrieb:
@GüSta
Oky, danke.
Die GOÄ ist rechtsverbindlich und eine Bundesverordnung.
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Gert Winsa schrieb:
@UliBulli wurde nicht als Grundlage anerkannt - gibt ja auch keine Rechtsgrundlage dafür, das ist eine selbst zusammengestellte Gebührenübersicht. Praktisch wie wenn du selbst eine Gebührenordnung schreiben würdest.
Die GOÄ ist rechtsverbindlich und eine Bundesverordnung.
Arztgespräch: 4,66 Euro
Symptombezogene Untersuchung: 4,66
Usw. das ist äquivalent weit unter dem GKV Satz in Physio. Daher auch andere Berechtigung für Steigerungssätze.
Gefühlt vom Verhältnis entspricht meiner Meinung nach ca. 1,3-1,4 facher GKV Satz dem 2,3 fachen GOÄ Satz.
Ich kalkuliere aber nicht so, sondern mit welchem Preis ich den grössten Umsatz unter PKV Patienten kreeire.
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Gert Winsa schrieb:
Nur ein paar Beispiele was der 1,0 fache GOÄ Satz ist:
Arztgespräch: 4,66 Euro
Symptombezogene Untersuchung: 4,66
Usw. das ist äquivalent weit unter dem GKV Satz in Physio. Daher auch andere Berechtigung für Steigerungssätze.
Gefühlt vom Verhältnis entspricht meiner Meinung nach ca. 1,3-1,4 facher GKV Satz dem 2,3 fachen GOÄ Satz.
Ich kalkuliere aber nicht so, sondern mit welchem Preis ich den grössten Umsatz unter PKV Patienten kreeire.
Die GOÄ ist für Ärzte und nicht für Physios also vergessen .... was hat der Patient und danach macht man mit dem Patient eine endsprechende Honorarvereinbarung in der für diese Behandlung (MLD) die Zeit und der Preis vereinbart wird.
Und Buchner ist auch nicht unsere "Bibel :)
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Gert Winsa
Die GOÄ ist für Ärzte und nicht für Physios also vergessen .... was hat der Patient und danach macht man mit dem Patient eine endsprechende Honorarvereinbarung in der für diese Behandlung (MLD) die Zeit und der Preis vereinbart wird.
Und Buchner ist auch nicht unsere "Bibel :)
MfG
JürgenK ;)
Dass Buchner für die GebüTH Geld verlangt sagt schon alles 😉
Jeder kann sich das selbst erstellen und rechtsverbindliche Gebührenordnungen werden immer öffentlich zugänglich sein.
Vor unwissenden Pat. suggeriert das halt etwas rechtsverbindliches - was aber problematisch ist.
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Gert Winsa schrieb:
@JürgenK sagte ich doch, daher ist der ständige Vergleich: aber nach GOÄ 2,3 Fach = 2,3 facher GKV Satz in Physio quatsch.
Dass Buchner für die GebüTH Geld verlangt sagt schon alles 😉
Jeder kann sich das selbst erstellen und rechtsverbindliche Gebührenordnungen werden immer öffentlich zugänglich sein.
Vor unwissenden Pat. suggeriert das halt etwas rechtsverbindliches - was aber problematisch ist.
wenn keine Zeitangabe auf der Verordnung steht gilt eine Behandlungszeit von 30 Minuten bei der MLD.
Was Du hierfür üblicherweise in Rechnung stellst, müsstest Du ja schon festgelegt haben. Die PKV wird in der Kostenübernahme aber immer die 30 Minuten zu Grunde legen.
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Bianca Korte schrieb:
Hallo UliBulli ,
wenn keine Zeitangabe auf der Verordnung steht gilt eine Behandlungszeit von 30 Minuten bei der MLD.
Was Du hierfür üblicherweise in Rechnung stellst, müsstest Du ja schon festgelegt haben. Die PKV wird in der Kostenübernahme aber immer die 30 Minuten zu Grunde legen.
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Problem beschreiben
UliBulli schrieb:
Hallo Leute!
Diesmal schon zum zweiten Mal in einem Monat bei uns, dass ein Arzt einem Privatpatienten ein Rezept ausstellt mit "10x MLD" - weder Behandlungsdauer noch die Angabe "Teil-, Groß- oder Ganzbehandlung (30/45/60 min.)" - was würdet ihr da machen bzw. wie geht ihr damit um? Wie lange behandeln und was abrechnen?
Da die Preise für die MLD ja immer weiter steigen (sehr positiv) und ab 2024 noch weiter erhöht werden in der GKV, lohnt sich die MLD mittlerweile sehr für unsere Praxis, wenn man da den 2.3-fachen GKV Satz abrechnet - ich will die Patienten aber nicht verärgern, wenn man hier die falsche Zeit behandelt und dadurch falsch abrechnet - was würdet ihr tun? Rücksprache mit Arzt?
Danke und LG, Uli
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UliBulli schrieb:
Danke, das wäre eben auch mein Vorgehen - merci!
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Problem beschreiben
Spongiosa schrieb:
Ich schaue nach Befund, was der Patient je nach Krankheitsbild und Indikation benötigt und schicke ihn zur Rezeptänderung zurück zur ausstellenden Praxis, damit er, was die Erstattung durch seine Versicherung betrifft, auf der sicheren Seite ist, wenn die VO nicht eindeutig ausgestellt ist.
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