Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
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- Urlaub frei planbar
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Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
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Danke
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panther123 schrieb:
Hallo, kann ich bei einem Privatrezept mit Elektrotrotherapie auch Ultraschall machen? Also darf ich das theoretisch?
Danke
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eim schrieb:
Schau mal unter Elektrotherapie nach oder bei Ausbildung für Physiotherapeutin. Ultraschall kann von 0 8 - 3 MHZ eingestellt werden
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Berislav Gutal schrieb:
Servus, nein. ULTRASCHALL ist eine Wärmetherapie.
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Ansonsten ist US, fachlich gesehen, weder Elektro- noch Wärmetherapie, sondern eine eigenständige (im Prinzip mechanische) Therapieform, die physikalisch auch "Wärme" erzeugt (siehe auch: Brownsche Bewegung).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Da ist die G-BA aber anderer Meinung. Tatsächlich fällt US in der HMR (und im Beihilfe-Verzeichnis unter Ziffer 41) unter Wärmetherapie. Nach der Logik sollte man da nicht fragen. yum
Ansonsten ist US, fachlich gesehen, weder Elektro- noch Wärmetherapie, sondern eine eigenständige (im Prinzip mechanische) Therapieform, die physikalisch auch "Wärme" erzeugt (siehe auch: Brownsche Bewegung).
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eim schrieb:
SSo wie ich es gelernt habe ist Ultraschall Keine Wärmetherapie sondern zählt zur Elektrotherapie und kann auch mit Privatrezept durchgeführt werden.
Vielleicht ist es einfach eine Entscheidung des Sachbearbeiters.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
US ist kein ET, somit ist an der Entscheidung nichts auszusetzen. Wohl aber an deine Abrechnungsmethodik.thinking_face
Für mich ist es ein Teilgebiet der Elektotherapie. Wird auch in vielen Büchern so deklariert, beschrieben und erkärt. Ich verstehe einfach nicht das manche Menschen gleich so anmaßend und beleidigend sein müssen. Ich bin mit meiner Abrechnungsmethodik zufrieden. Ganz toll und nett geschrieben Lars, danke dafür.
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panther123 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Für mich ist es ein Teilgebiet der Elektotherapie. Wird auch in vielen Büchern so deklariert, beschrieben und erkärt. Ich verstehe einfach nicht das manche Menschen gleich so anmaßend und beleidigend sein müssen. Ich bin mit meiner Abrechnungsmethodik zufrieden. Ganz toll und nett geschrieben Lars, danke dafür.
Tatsächlich fällt US nun mal abrechnungstechnisch unter Wärmetherapie. Daher kritisiere ich deine Abrechnungsmethodik diesbezüglich und gebe die Versicherung recht. Das ist übrigens schon seit mindestens 1986 so. Wie es davor war, weiss ich nicht.
1) Nein, darfst du weder theoretisch noch praktisch: Als Heilmittelerbringer bist du weisungsgebunden.
2) S.o.: US ist nicht gleich ET, weder fachlich noch abrechnungstechnisch.
Edit: habe gerade mal unseren 3 Schulpraktikanten gefragt: heute wird auch an den Schulen US als Bestandteil der Wärmetherapie und nicht als Bestandteil der ET gelehrt (ich habe es zu meiner Zeit als eigenständiges Gebiet gelernt).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@panther123 Hast du mein anderen Beitrag auch gelesen? Dann bräuchtest du dich nicht beleidigt fühlen.
Hallo, kann ich bei einem Privatrezept mit Elektrotherapie auch Ultraschall machen? Also darf ich das theoretisch?
Tatsächlich fällt US nun mal abrechnungstechnisch unter Wärmetherapie. Daher kritisiere ich deine Abrechnungsmethodik diesbezüglich und gebe die Versicherung recht. Das ist übrigens schon seit mindestens 1986 so. Wie es davor war, weiss ich nicht.
1) Nein, darfst du weder theoretisch noch praktisch: Als Heilmittelerbringer bist du weisungsgebunden.
2) S.o.: US ist nicht gleich ET, weder fachlich noch abrechnungstechnisch.
Edit: habe gerade mal unseren 3 Schulpraktikanten gefragt: heute wird auch an den Schulen US als Bestandteil der Wärmetherapie und nicht als Bestandteil der ET gelehrt (ich habe es zu meiner Zeit als eigenständiges Gebiet gelernt).
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panther123 schrieb:
Danke schonmal, ich habe den Fall das die Kasse nun US nicht bezahlt da ET auf dem Rezept stand. US aber in jedem Fall sinnvoller war.
Vielleicht ist es einfach eine Entscheidung des Sachbearbeiters.
sonst müsste der Patient meiner Meinung nach die Ultraschall Behandlung nicht bezahlen.
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panther123 schrieb:
Danke für die Info, den hab ich und kann es natürlich auch selbst verordnen.
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a schubart schrieb:
Dann ist doch alles gut . Im Zweifel muss der Patient es halt selber zahlen… wink im Zweifel nen Rezept für Ultraschall Ausstellen oder ne Hp Rechnung..
Das kann man rechtlich anzweifeln:
Als Physiotherapeut mit ärztlicher Verordnung sind wir weisungsgebunden und haben uns an die Verordnung zu halten (oder man lässt die VO nach ärztlichen Rücksprache ändern). Wenn, wie hier, ET verordnet wurde, hat man das durchzuführen und gegenüber den Patienten so abzurechnen.
Als sektoraler Heilpraktiker hat man rechtlich ein anderen Hut auf. Dan kann man behandeln wie man möchte, aber eben ohne ärztliche Verordnung. Eine Kombination der beiden Hüte in einer Behandlung ist nicht zulässig.
Im vorliegenden Fall hatte panter123 den Hut des Physiotherapeuten auf und war somit an die ärztliche Verordnung gebunden. Ein nachträgliches "heilen" indem er fiktiv den Hut des HP aufsetzt ist m.E. sehr fragwürdig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@a schubart
Das kann man rechtlich anzweifeln:
Als Physiotherapeut mit ärztlicher Verordnung sind wir weisungsgebunden und haben uns an die Verordnung zu halten (oder man lässt die VO nach ärztlichen Rücksprache ändern). Wenn, wie hier, ET verordnet wurde, hat man das durchzuführen und gegenüber den Patienten so abzurechnen.
Als sektoraler Heilpraktiker hat man rechtlich ein anderen Hut auf. Dan kann man behandeln wie man möchte, aber eben ohne ärztliche Verordnung. Eine Kombination der beiden Hüte in einer Behandlung ist nicht zulässig.
Im vorliegenden Fall hatte panter123 den Hut des Physiotherapeuten auf und war somit an die ärztliche Verordnung gebunden. Ein nachträgliches "heilen" indem er fiktiv den Hut des HP aufsetzt ist m.E. sehr fragwürdig.
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a schubart schrieb:
Also wenn du nicht mindestens einen Heilpraktiker für Physiotherapie hast darfst du das doch gar nicht ohne ärztliche Anweisung ändern . und der Patient müsste aufgeklärt werden ( schriftlich) das die Kosten der Ultraschall Behandlung selber zu tragen sind .
sonst müsste der Patient meiner Meinung nach die Ultraschall Behandlung nicht bezahlen.
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