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an zwei Praxisstandorten. Neben
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Wie macht ihr es bei privatpatienten, die darüber klagen von der Kasse nicht alles erstattet zu bekommen?
Mein KG Preis ist 35 Euro. Viele bekommen aber nur 19,90 oder 23,40 erstattet. Zahlen tun sie trotzdem aber es gibt viele Gesprävhe darüber.
Gibt es Urteile, nach denen die Patienten ihrer Kasse gegenüber klarmachen können, dass alles erstattet werden muss (grade bei der Beihilfe).
Bitte keine Kommentare wie "kann dir doch egal sein" oder "sie zahlen doch, was kümmert es dich".
Ich möchte mehr Einblick bekommen. Danke!
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Sawyer schrieb:
Hallo,
Wie macht ihr es bei privatpatienten, die darüber klagen von der Kasse nicht alles erstattet zu bekommen?
Mein KG Preis ist 35 Euro. Viele bekommen aber nur 19,90 oder 23,40 erstattet. Zahlen tun sie trotzdem aber es gibt viele Gesprävhe darüber.
Gibt es Urteile, nach denen die Patienten ihrer Kasse gegenüber klarmachen können, dass alles erstattet werden muss (grade bei der Beihilfe).
Bitte keine Kommentare wie "kann dir doch egal sein" oder "sie zahlen doch, was kümmert es dich".
Ich möchte mehr Einblick bekommen. Danke!
Wenn mehr übernommen wird, ist die PV idR. teurer, wenn wenig dann günstig.
Und umgekehrt ("Wenn die PV teurer ist, wird idR. mehr übernommen, wenn günstig, dann wenig.")
So einfach. Für den Patient kannst du da wenig ausfechten, außer ihn daran zu erinnern, dass er selbst irgendwann sich für einen Vertrag -mehr oder weniger bewusst und kundig, im besten Fall beides- entschieden hat...
LG :wink:
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"Krankenkasse" ist was Gesetzliches, was vom Staat aus geht, gibts nicht in Privatform
:wink:
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limone schrieb:
Es gibt übrigens keine "Private Krankenkasse", nur eine "Private Krankenversicherung" :wink:
"Krankenkasse" ist was Gesetzliches, was vom Staat aus geht, gibts nicht in Privatform
:wink:
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Sawyer schrieb:
Danke für die zahlreichen Antworten. Bin für weiteres sehr empfänglich!
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Alexander Fischer schrieb:
Es hat doch auch mal jemand eine hilfreiche Homepage hier eingestellt wo lauter Begründungen auf der Seite standen. Ich finde sie leider nichtmehr.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Physiotherapie Informationsdienst: Zahlungsunwilliger Privatversicherung
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Alexander Fischer schrieb:
Danke Ramona.
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limone schrieb:
Den Patienten "muss" keineswegs alles erstattet werden, sondern nur und genau das, was in dem Vertrag steht, den Patient und PV eingegangen sind.
Wenn mehr übernommen wird, ist die PV idR. teurer, wenn wenig dann günstig.
Und umgekehrt ("Wenn die PV teurer ist, wird idR. mehr übernommen, wenn günstig, dann wenig.")
So einfach. Für den Patient kannst du da wenig ausfechten, außer ihn daran zu erinnern, dass er selbst irgendwann sich für einen Vertrag -mehr oder weniger bewusst und kundig, im besten Fall beides- entschieden hat...
LG :wink:
Für alle anderen Privatpatienten gilt: Genaueres regelt die Versicherungspolice. Von Kostenerstattung in Höhe der (1-1,8-2,3-fachen) VdEK-Vergütung über 10-20-30-40-50-60-70-80-90-100%-Erstattungen bis hin zu "gemäß GOÄ" sind so ziemlich alle Vereinbarungen möglich und in den allerseltensten Fällen unrechtmäßig.
Eine gültige Honorarvereinbarung und einen gültigen Behandlungsvertrag vorausgesetzt ist der Patient verpflichtet dein Honorar zu 100% zu zahlen;
die Erstattung durch die PKV erfolgt gemäß dem gewählten Tarif.
Insbesondere solltest du gegen die vielfältigen Methoden gewappnet sein mit denen manche privaten Krankenversicherer versuchen, Leistungserbringer zu diskreditieren [z.B. der Vorwurf eines Wucherpreises ohne Begründung].
Im Gegenzug: Der Verband der Privaten Krankenversicherer Deutschlands e.V. sieht die GKV-Honorare, maximal aber die Beihilfesätze für den "üblichen Preis" im Bundesgebiet. Höhere Preise, so die Forderung des Verbandes, sollten sich in --gemessen am Abstand zum GKV-Honorar-- signifikant besseren Leistungen niederschlagen. Dort beißt sich die Katze in den Schwanz: Die Beihilfeerstattungssätze sind ausdrücklich nicht kostendeckend kalkuliert und schon eine geraume Weile nicht an Veränderungen des allgemeinen Preisniveaus angepasst worden.
Private Krankenversicherer sind in aller Regel nicht befugt in die Behandlungsentscheidungen des verordnenden Arztes, des Patienten und des ausführenden Therapeuten einzugreifen.
Diese Zusammenhänge zu verstehen ist wichtig um Patientengespräche lösungsorientiert führen zu können ;)
(und das sage ich mit meinen ...2?... Privatpatienten in 2014 :P)
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Kann ich gern zur Vetfügung stellen, wenn Ihr mir eine PN zukommen lasst.
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JochenKo schrieb:
Den Patienten bitten in seine Verträge zu schauen. Ist da die PT oder sind Preise nicht explizit definiert, gelten die vertraglich vereinbarten Sätze, die der Pat. mit dem Therapeut eingegangen ist. Ein Pat. von mir hat alle diversen Gerichtsurteile zusammengefasst, da er mit unseren Preisen entsprechende Probleme mit seiner PV hatte. Nach einigen Briefen und dem Einsenden der entsprechenden Urteile mit AZ war dann Ruhe.
Kann ich gern zur Vetfügung stellen, wenn Ihr mir eine PN zukommen lasst.
Aber der Rechtsanwalt von Physio Deutschland, Verband Baden-Württemberg, läßt sich z. B. von seinen Mitgliedern solche Schreiben von Privaten Krankenversicherung, die uns immer auf Beihilfeniveau drücken wollen, zusenden. Diese werden dann angeschrieben und auf Richtigstellung gegenüber den Patienten aufgefordert ( ich glaube sogar notfalls mit einer Unterlassungsklage). Die Sätze des Bundesministerium des Innern mit der letzten wichtigen Gebührenänderung vom 01.03.2001 (Die Liste 2002 wurd lediglich in Euro umgerechnet) ist für uns definitiv nicht bindend!!!! :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
Ich müßte mir das entsprechende Schriftstück des Verbandes raussuchen um es korrekt wiedergeben zu können.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Ich will hier ganz gewiss keine Werbung für einen Verband machen.
Aber der Rechtsanwalt von Physio Deutschland, Verband Baden-Württemberg, läßt sich z. B. von seinen Mitgliedern solche Schreiben von Privaten Krankenversicherung, die uns immer auf Beihilfeniveau drücken wollen, zusenden. Diese werden dann angeschrieben und auf Richtigstellung gegenüber den Patienten aufgefordert ( ich glaube sogar notfalls mit einer Unterlassungsklage). Die Sätze des Bundesministerium des Innern mit der letzten wichtigen Gebührenänderung vom 01.03.2001 (Die Liste 2002 wurd lediglich in Euro umgerechnet) ist für uns definitiv nicht bindend!!!! :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
Ich müßte mir das entsprechende Schriftstück des Verbandes raussuchen um es korrekt wiedergeben zu können.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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JochenKo schrieb:
Momentan gibt es eine ganze Reihe an PV, die nur die Beihilfesätze bei rein privat Versicherten erstatten. Hakt man nach, wird mit entsprechenden Vorgaben des Ministeriums argumentiert. Nun, das ist ja ganz nett und für Beihilfeversicherte gilt das auch, nur hat das mit den rein Privaten nix zu tun.
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Papa Alpaka schrieb:
Gerade für die Beihilfe ist es explizit nicht so das "alles erstattet werden muss", vgl. Pressemitteilung des BMI vom 07.02.2004 ("Keine Extrawurst für Beamte"). Die "Beihilfesätze" sind explizit nicht kostendeckend kalkuliert.
Für alle anderen Privatpatienten gilt: Genaueres regelt die Versicherungspolice. Von Kostenerstattung in Höhe der (1-1,8-2,3-fachen) VdEK-Vergütung über 10-20-30-40-50-60-70-80-90-100%-Erstattungen bis hin zu "gemäß GOÄ" sind so ziemlich alle Vereinbarungen möglich und in den allerseltensten Fällen unrechtmäßig.
Eine gültige Honorarvereinbarung und einen gültigen Behandlungsvertrag vorausgesetzt ist der Patient verpflichtet dein Honorar zu 100% zu zahlen;
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Private Krankenversicherer sind in aller Regel nicht befugt in die Behandlungsentscheidungen des verordnenden Arztes, des Patienten und des ausführenden Therapeuten einzugreifen.
Diese Zusammenhänge zu verstehen ist wichtig um Patientengespräche lösungsorientiert führen zu können ;)
(und das sage ich mit meinen ...2?... Privatpatienten in 2014 :P)
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