WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
hab mal eine Frage.
Ich habe eine privatpraxis für Physiotherapie und habe einen Raum frei da möchte eine Ärztin(Privatärztin)den Raum anmieten. Was muss man alles beachten? Erlaubnis von den Vermieter einholen! Klar!
Er war sich aber auch nicht sicher ob dann ein neuer Mietvertrag für beide gemacht werden soll? Oder ob ich einfach so untervermieten darf? Kann mir einer Rat geben?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
BeCz schrieb:
Hallo,
hab mal eine Frage.
Ich habe eine privatpraxis für Physiotherapie und habe einen Raum frei da möchte eine Ärztin(Privatärztin)den Raum anmieten. Was muss man alles beachten? Erlaubnis von den Vermieter einholen! Klar!
Er war sich aber auch nicht sicher ob dann ein neuer Mietvertrag für beide gemacht werden soll? Oder ob ich einfach so untervermieten darf? Kann mir einer Rat geben?
Du solltest Mieteinkünfte gegenüber dem Finanzamt als Einnahme angeben.
Ob du den Raum untervermieten darfst steht im Mietvertrag. Wenn das nicht im Mietvertrag steht: Genehmigung des Vermieters einholen ["Ergänzung des Mietvertrages vom ...: Der Vermieter genehmigt ab 01.03.2015 die Untervermietung der Räume"].
Ihr könnt natürlich auch den Hauptmietvertrag ändern lassen, damit steht dann die Ärztin beim Vermieter in der Pflicht und ansonsten gleichberechtigt neben dir - aber auch das ist Verhandlungs- und Abwägungssache; eine Untermieterin wird man zur Not leichter los als eine Mitmieterin, Räumlichkeiten wird man an eine Mitmieterin besser los als an eine Untermieterin ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Was die Ärztin in dem untervermieteten Raum macht ist ihre Sache [Berechtigungen, Genehmigungen, ...]; du musst nur entscheiden ob du ihre Tätigkeit in "deinen" Räumen haben möchtest.
Du solltest Mieteinkünfte gegenüber dem Finanzamt als Einnahme angeben.
Ob du den Raum untervermieten darfst steht im Mietvertrag. Wenn das nicht im Mietvertrag steht: Genehmigung des Vermieters einholen ["Ergänzung des Mietvertrages vom ...: Der Vermieter genehmigt ab 01.03.2015 die Untervermietung der Räume"].
Ihr könnt natürlich auch den Hauptmietvertrag ändern lassen, damit steht dann die Ärztin beim Vermieter in der Pflicht und ansonsten gleichberechtigt neben dir - aber auch das ist Verhandlungs- und Abwägungssache; eine Untermieterin wird man zur Not leichter los als eine Mitmieterin, Räumlichkeiten wird man an eine Mitmieterin besser los als an eine Untermieterin ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Martin Nedela schrieb:
Dann hast du zusätzliche Einnahmen die versteuert werden müssen.....
Mein Profilbild bearbeiten