Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
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ich habe eine Praxis mit gestzlicher Zulassung, die allerdings von meinem Wohnort ein paar Kilometer entfernt ist. In letzter Zeit tun sich immer mehr Patienten wohnortsnah auf und ich überlege, nicht dort eine Praxis zu eröffnen, rein privat dann. Ich lebe in einer Eigentumswohnung und hätte einen großen Raum über, in dem ich super eine Behandlungsbank und mehr unterbringen könnte.
Meine Frage an Euch: Geht das?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um dort Privatpatienten empfangen zu dürfen und Rechnungen stellen kann? Ich habe hier schon etwas gesucht im Forum, finde aber immer nur Beiträge, bei denen Leute eine Praxis wohnungsfern eröffnen wollen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüße Julis :blush:
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julia466 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Praxis mit gestzlicher Zulassung, die allerdings von meinem Wohnort ein paar Kilometer entfernt ist. In letzter Zeit tun sich immer mehr Patienten wohnortsnah auf und ich überlege, nicht dort eine Praxis zu eröffnen, rein privat dann. Ich lebe in einer Eigentumswohnung und hätte einen großen Raum über, in dem ich super eine Behandlungsbank und mehr unterbringen könnte.
Meine Frage an Euch: Geht das?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um dort Privatpatienten empfangen zu dürfen und Rechnungen stellen kann? Ich habe hier schon etwas gesucht im Forum, finde aber immer nur Beiträge, bei denen Leute eine Praxis wohnungsfern eröffnen wollen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüße Julis :blush:
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Wonderwoman schrieb:
Das geht nur, wenn dort eine gewerbliche Nutzung erlaubt ist. Das Bauamt hilft hier weiter.
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natalia 172 schrieb:
Dann muss noch das Gesundheitsamt informiert werden. Es geht um die Hygieneforschriften. Parkplätze müssen auch nachgewiesen werden.
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McMiki schrieb:
Facebook Einträge werden als persönlich gekennzeichnet, aber man holt sich seine Patienten in das privateste was man hat...versteh einer dieses Welt
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Mit anderen Worten: Vergiss es.
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Helmut Fromberger schrieb:
Richtig, alle Mitglieder der WEG müssen der gewerblichen Nutzung zustimmen.
Mit anderen Worten: Vergiss es.
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friesenstorch schrieb:
Mach es einfach . Frag nicht .
Hier offen zur Schwarzarbeit zu animieren (denn das wäre es, weil JuVo ja keine ordnungsgemäße Anmeldungen u. Versicherungen durchführen könnte), ist schon starker Tobak.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Wie kann man so einen Ratschlag geben? Zahlst du dann auch die Strafe, wenn Anwohner JuVo anzeigen? Das geht sehr viel schneller als man denkt.
Hier offen zur Schwarzarbeit zu animieren (denn das wäre es, weil JuVo ja keine ordnungsgemäße Anmeldungen u. Versicherungen durchführen könnte), ist schon starker Tobak.
Gruß Britt
Bei Privat könntest Du auch ne Menge besuch bekommen.
Da gibts keine Regelung, wieviel besuch du bekommst.
Würde halt nur keine Werbung an die Fenster bringen.
Gruss matthias
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Berken Matthias schrieb:
Wo kein Kläger, da kein Richter,..
Bei Privat könntest Du auch ne Menge besuch bekommen.
Da gibts keine Regelung, wieviel besuch du bekommst.
Würde halt nur keine Werbung an die Fenster bringen.
Gruss matthias
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Tempelritter schrieb:
bis sich der erste beschwert und die Gewerbeaufsicht vor der Tür steht. Im eigenen Haus ist die Gefahr geringer, in einer Eigentümergemeinschaft deutlich größer.
Und was ist, wenn ein Patient stürzt oder sich anderweitig verletzt? Was glaubt ihr, wie schnell da die Solidarität mit dem Therapeuten vorbei ist, selbst bei guten Bekannten.
Ich würde grundsätzlich niemals etwas tun, womit ich mich erpressbar mache. Aber jeder muss selbst wissen, welches Risiko er eingeht und dann aber auch nicht über evtl. Konsequenzen jammern.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Oh, auch im Haus ist die Gefahr sehr groß. Nachbarn sind bekanntlich sehr neugierig. Was glaubst du, wie schnell da mal ein Patient "so ganz nebenbei" gefragt wird? Oder will JuVo jedem Patienten sagen, dass er nicht darüber sprechen soll, weil es nicht legal ist, was Juvo tut?
Und was ist, wenn ein Patient stürzt oder sich anderweitig verletzt? Was glaubt ihr, wie schnell da die Solidarität mit dem Therapeuten vorbei ist, selbst bei guten Bekannten.
Ich würde grundsätzlich niemals etwas tun, womit ich mich erpressbar mache. Aber jeder muss selbst wissen, welches Risiko er eingeht und dann aber auch nicht über evtl. Konsequenzen jammern.
Gruß Britt
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Hase C schrieb:
...und ich meine, evt. andere Besitzparteien im Hause müssen ebenfalls ihr Einverständnis geben...
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Eberhard schrieb:
Da ich meine Praxis zum Jahresende aus Alters- und Gesundheitsgründen schließe und dort eine Wohnung einbaue, habe ich das Bauamt gefragt, ob ich auch ab und zu eine Massage oder Fußpflege machen darf, hat mir einer gesagt: Halten Sie den Ball flach und machen sie`s einfach.
Erst wenn da Einigkeit herrscht kann beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragt werden. Die Notarkosten für die passende Beurkundung gehen dabei zu Deinen Lasten. Da kommt bei genügend Einheiten schon was zusammen.
Ansonsten: Einnahmen aus solcher Tätigkeit sind als solche eben in Deinem schon bestehenden Betrieb zu verbuchen.
Die meisten Sachen die hier zu solchen Themen geschrieben werden sind, gelinde gesagt, ziemlicher "Shice". Soll heissen solchen Infos zu vertrauen ist nicht ratsam.
PS: Ich würde bei einer Nutzungsänderung innerhalb der WEG immer dagegen stimmen.
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Eine Freundin z. Bsp. ist Heilpraktikerin und hat eine Ausbildung zur Mediatorin und LRS - Therapeutin. Sie hat in ihrem eigenen Haus einen Therapieraum - nicht jeden Tag Patienten, manchmal fährt sie auch außer Haus. Dieses Model betreibt sie schon seit Jahren, alle Nachbarn wissen darüber und noch nie hatte sie irgendwelche Probleme. Sie arbeitet natürlich mit Selbstzahlern und ich nehme mal an, das sie die steuerrechtlichen/bauamtlichen Fragen auch geklärt hat. Was bitte ist daran illegal? Mag ja sein, das man in einer Eigentumswohnung noch zusätzlich andere Fragen klären muss - aber illegal ??? Das würde ich mal wieder von einem Anwalt abklopfen lassen. Ich denke, der hat dann auch eine Lösungsmöglichkeit.
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C. DBO schrieb:
Jetzt muss ich da auch mal "dumm nachfragen". Ich habe das Gefühl, dass kein andereer Berufsstand als der des Heilmittelerbringers so häufig und so vehement darüber nachdenkt, was alles falsch und evt. illegal oder nicht erlaubt sein könnte. - Das ein solches Model nicht legal sein könnte, davon bin ich z. Zt. nicht wirklich überzeugt.
Eine Freundin z. Bsp. ist Heilpraktikerin und hat eine Ausbildung zur Mediatorin und LRS - Therapeutin. Sie hat in ihrem eigenen Haus einen Therapieraum - nicht jeden Tag Patienten, manchmal fährt sie auch außer Haus. Dieses Model betreibt sie schon seit Jahren, alle Nachbarn wissen darüber und noch nie hatte sie irgendwelche Probleme. Sie arbeitet natürlich mit Selbstzahlern und ich nehme mal an, das sie die steuerrechtlichen/bauamtlichen Fragen auch geklärt hat. Was bitte ist daran illegal? Mag ja sein, das man in einer Eigentumswohnung noch zusätzlich andere Fragen klären muss - aber illegal ??? Das würde ich mal wieder von einem Anwalt abklopfen lassen. Ich denke, der hat dann auch eine Lösungsmöglichkeit.
Das ist genau der Knackpunkt, das Bauamt muss das okay geben, dass Wohnraum in gewerblichen umgewandelt werden darf, auch wenn nur wenige bezahlte !!! Behandlungen dort stattfinden.
Wenn man allerdings einfach einen Wohnraum in Gewerberaum umwandelt ohne Genehmigung des Bauamtes, ist das sehr wohl illegal.
Und wenn dann solche "intelligenten" Vorschläge kommen "Wo kein Kläger, da kein Richter", dann kann ich nur sagen, ein Kläger ist oft sehr viel schneller da , als man sich träumen läßt.
Ein Anwalt nützt da nichts. Wenn das Bauamt nein sagt, kann der auch nichts machen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du beantwortest deine Frage doch schon selbst, du nimmst an, dass es mit dem Bauamt abgeklärt ist. Dann ist daran natürlich nichts illegal.
Das ist genau der Knackpunkt, das Bauamt muss das okay geben, dass Wohnraum in gewerblichen umgewandelt werden darf, auch wenn nur wenige bezahlte !!! Behandlungen dort stattfinden.
Wenn man allerdings einfach einen Wohnraum in Gewerberaum umwandelt ohne Genehmigung des Bauamtes, ist das sehr wohl illegal.
Und wenn dann solche "intelligenten" Vorschläge kommen "Wo kein Kläger, da kein Richter", dann kann ich nur sagen, ein Kläger ist oft sehr viel schneller da , als man sich träumen läßt.
Ein Anwalt nützt da nichts. Wenn das Bauamt nein sagt, kann der auch nichts machen.
Gruß Britt
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Helmut Fromberger schrieb:
Nochmals: Wenn Du, auch wenn es Deine Wohnung ist, diese Wohnung zu gewerblichen Zwecken, und damit ist auch nur das teilweise gewerbliche Nutzen gemeint, verwenden willst, benötigst Du zu allererst das Einverständnis aller WEG Parteien. Dafür muss per einstimmigen Beschluß im Zuge eine WEG Versammlung die Zweckbestimmung der Teilungserklärung geändert werden. Da Du dabei Publikumsverkehr haben wirst, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass Du dafür das notwendige Einverständnis bekommen wirst. Da kommen dann solche Dinge wie Stellplätze, erhöhter Renigungsaufwand und Haftungsfragen innerhalb des gemeinschaftlich genutzten Teils des Grundstücks auf's Tableau. Viel Spaß dabei!
Erst wenn da Einigkeit herrscht kann beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragt werden. Die Notarkosten für die passende Beurkundung gehen dabei zu Deinen Lasten. Da kommt bei genügend Einheiten schon was zusammen.
Ansonsten: Einnahmen aus solcher Tätigkeit sind als solche eben in Deinem schon bestehenden Betrieb zu verbuchen.
Die meisten Sachen die hier zu solchen Themen geschrieben werden sind, gelinde gesagt, ziemlicher "Shice". Soll heissen solchen Infos zu vertrauen ist nicht ratsam.
PS: Ich würde bei einer Nutzungsänderung innerhalb der WEG immer dagegen stimmen.
Ich will auf jeden Fall en offiziellen Weg gehen, um so etwas auszuführen.
Hier eine Info, die vielleicht für alle interessant sein mag:
Ich habe gerade mit dem Amt für Bauordnung telefoniert und mich beraten lassen. Die Dame meinte, dass ich die Zulassung dafür bekomme, wenn ich freiberuflicher Art tätig bin, das heißt, reine Terminbehandlung, keine Wartezeiten, kein Wartebereich und Rechnung über meine jetzige Praxis stelle. Sobald das Zimmer Praxisbetrieb aufweist, das heißt, parallel mehrere Leute behandle, einen Wartebereich einrichte und es als separate Praxis betitele, dann ist das verboten. Kulanterweise solle ich auch meine direkten Wohnungsnachbarn um Erlaubnis fragen, um Nachbarsstreit zu vermeiden. Da dies kein Problem wäre, da meine Nachbarn selbst ein Gewerbe dort haben, haben wir den Punkt schon abgeklärt. Steuerlich absetzbar ist das Zimmer dann auch.
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Viel Erfolg!
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Na, dann kannst du doch loslegen. Nur einen guten Rat noch, laß dir alles!!! schriftlich bestätigen, damit du im Zweifelsfall immer einen Nachweis hast. Verlaß dich nicht auf mündliche Aussagen.
Viel Erfolg!
Gruß Britt
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julia466 schrieb:
Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.
Ich will auf jeden Fall en offiziellen Weg gehen, um so etwas auszuführen.
Hier eine Info, die vielleicht für alle interessant sein mag:
Ich habe gerade mit dem Amt für Bauordnung telefoniert und mich beraten lassen. Die Dame meinte, dass ich die Zulassung dafür bekomme, wenn ich freiberuflicher Art tätig bin, das heißt, reine Terminbehandlung, keine Wartezeiten, kein Wartebereich und Rechnung über meine jetzige Praxis stelle. Sobald das Zimmer Praxisbetrieb aufweist, das heißt, parallel mehrere Leute behandle, einen Wartebereich einrichte und es als separate Praxis betitele, dann ist das verboten. Kulanterweise solle ich auch meine direkten Wohnungsnachbarn um Erlaubnis fragen, um Nachbarsstreit zu vermeiden. Da dies kein Problem wäre, da meine Nachbarn selbst ein Gewerbe dort haben, haben wir den Punkt schon abgeklärt. Steuerlich absetzbar ist das Zimmer dann auch.
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