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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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1.) Ist es erlaubt für die Behandlung von PP ( mit ärztl VO und im Bereich des sekt. HP) nur einen Raum zu verwenden und die Toiletten/ Waschbecken/Flur gemeinsam mit Gewerbetreibenden zu verwenden? Braucht es ein Wartezimmer? Parkplätze?
2.) Rechnet es sich hauptberuflich angestellt zu sein und nebenberuflich Privatbehandlungen durchzuführen ( weit über der 450 EUR Grenze) mit allen Abzügen? Hat da Jemand von Euch Erfahrungen ?
3.) Für HP Behandlungen muss man ja keine RV Beiträge leisten, jedoch für die Behandlung von PP mit VO ( und ich weiß, dass man das auch gut trennen muss). Nun hat mir eine Krankenkasse mitgeteilt, dass solange die Einkünfte geringer sind als bei der hauptberuflichen Tätigkeit, keine zusätzlichen KV Gebühren enstünden und auch keine zusätzlichen RV Beiträge für die Einnahmen aus den PP Behandlungen mit VO. Da sei sie sich ganz sicher.
Der RV träger teilte mir allerdings mit, dass ich auf jeden Fall den halben Regelbeitrag oder einkommensgerecht die RV für die nebenberufliche Tätigkeit bezahlen muss.
Was ist nun richtig?
4.) Braucht man eine Nutzungsänderung, wenn man z.B nur ein Zimmer in der eigenen Wohnung für HP Patienten benutzt? Gibt es da noch was zu beachten?
5.) Wie macht Ihr das mit den HP Physio Rechnungen. Klassisch wie eine HP Rechnung nach der GebüH mit den Ziffern und dann aber mit euren eigenen Preisen ( geht da auch der 2,3 fache Satz), oder wie eine normale Privatrechnung mit 1.) Befunderhebung 2:) Beratung 3.) 6x MT ? Die meisten gesetzlich Versicherten bekommen ja wahrscheinlich eh nichts erstattet, weswegen hier doch die zweite Variante auch möglich wäre. Meine Frage aber: Erkennt auch das Finanzamt letztere Variante als umsatzsteuerfreie HP Leistung an? Ich habe mal gehört, dass wenn die Rechnung nicht wie Variante 1 gestellt wird, es hierbei Probleme geben könnte.
6.) Wieviel Steuern werden nochmal vom Gewinn erhoben ?
Vielen Dank schon mal für die Beantwortung der vielen Fragen
Thomas
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe mal einige Fragen, und würde mich freuen qualifizierte Antworten zu erhalten:
1.) Ist es erlaubt für die Behandlung von PP ( mit ärztl VO und im Bereich des sekt. HP) nur einen Raum zu verwenden und die Toiletten/ Waschbecken/Flur gemeinsam mit Gewerbetreibenden zu verwenden? Braucht es ein Wartezimmer? Parkplätze?
2.) Rechnet es sich hauptberuflich angestellt zu sein und nebenberuflich Privatbehandlungen durchzuführen ( weit über der 450 EUR Grenze) mit allen Abzügen? Hat da Jemand von Euch Erfahrungen ?
3.) Für HP Behandlungen muss man ja keine RV Beiträge leisten, jedoch für die Behandlung von PP mit VO ( und ich weiß, dass man das auch gut trennen muss). Nun hat mir eine Krankenkasse mitgeteilt, dass solange die Einkünfte geringer sind als bei der hauptberuflichen Tätigkeit, keine zusätzlichen KV Gebühren enstünden und auch keine zusätzlichen RV Beiträge für die Einnahmen aus den PP Behandlungen mit VO. Da sei sie sich ganz sicher.
Der RV träger teilte mir allerdings mit, dass ich auf jeden Fall den halben Regelbeitrag oder einkommensgerecht die RV für die nebenberufliche Tätigkeit bezahlen muss.
Was ist nun richtig?
4.) Braucht man eine Nutzungsänderung, wenn man z.B nur ein Zimmer in der eigenen Wohnung für HP Patienten benutzt? Gibt es da noch was zu beachten?
5.) Wie macht Ihr das mit den HP Physio Rechnungen. Klassisch wie eine HP Rechnung nach der GebüH mit den Ziffern und dann aber mit euren eigenen Preisen ( geht da auch der 2,3 fache Satz), oder wie eine normale Privatrechnung mit 1.) Befunderhebung 2:) Beratung 3.) 6x MT ? Die meisten gesetzlich Versicherten bekommen ja wahrscheinlich eh nichts erstattet, weswegen hier doch die zweite Variante auch möglich wäre. Meine Frage aber: Erkennt auch das Finanzamt letztere Variante als umsatzsteuerfreie HP Leistung an? Ich habe mal gehört, dass wenn die Rechnung nicht wie Variante 1 gestellt wird, es hierbei Probleme geben könnte.
6.) Wieviel Steuern werden nochmal vom Gewinn erhoben ?
Vielen Dank schon mal für die Beantwortung der vielen Fragen
Thomas
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a schubart schrieb:
Und duldet dein hauptarbeitgeber eine Nebenbeschäftigung im Physiotherapie Bereich?
:unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
An a schubart: Natürlich habe ich das abgeklärt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
An MikeL: Ich verlasse mich nicht nur darauf, aber ich wollte einfach dennoch meine Fragen in die Runde stellen.
Natürlich habe ich das abgeklärt.
Warum stellst du dann diese Frage?
"1.) Ist es erlaubt für die Behandlung von PP ( mit ärztl VO und im Bereich des sekt. HP) nur einen Raum zu verwenden und die Toiletten/ Waschbecken/Flur gemeinsam mit Gewerbetreibenden zu verwenden? Braucht es ein Wartezimmer? Parkplätze? "
Dann mach einfach...
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.8.19 11:32:
Natürlich habe ich das abgeklärt.
Warum stellst du dann diese Frage?
"1.) Ist es erlaubt für die Behandlung von PP ( mit ärztl VO und im Bereich des sekt. HP) nur einen Raum zu verwenden und die Toiletten/ Waschbecken/Flur gemeinsam mit Gewerbetreibenden zu verwenden? Braucht es ein Wartezimmer? Parkplätze? "
Dann mach einfach...
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MikeL schrieb:
Bist Du Dir wirklich sicher, dass Du Dich bei der Beantwortung dieser recht komplexen Fragen auf die Meinung einer Laienspielgruppe verlassen möchtest? :unamused:
Alles andere ist nachgeordnet.
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RoFo schrieb:
Frag den Vermieter und das Bauamt wegen der Nutzungsänderung.
Alles andere ist nachgeordnet.
im Prinzip hat Dir @MikeL schon eine wichtige Antwort gegeben. Eine solche Praxis habe ich als angestellter Arzt fast 20 J. gehabt, nun habe ich sie als Rentner noch weiter.
1. Wie schon @Rofo schrieb, ist für Dein Vorhaben das Bauamt und ein evtl. vorhandener Bebauungsplan maßgeblich. Ein Berufsverband wird Dir Auskunft geben, ob es für reine P-Praxen als PT räumliche Vorschriften (WC's, Wartezone, Hygienevorschriften) gibt, bei mir war das die Ärztekammer, die KV spielte keine Rolle dabei. Für eine HP-Praxuis wäre das gesundheitsamt zuständig. Da das alles Landesrecht ist, sind abweichende Verfahren möglich.
2. Die Nebentätigkeit hat sich für mich allemal gelohnt! Bei PN gern mehr.
3.Beiträge zur RV zahlst Du bis zu einem monatl. Einkommen in Höhe der Befreiungsgrenze, den aktuellen Wert habe ich nicht parat. Da ich in meinem Job schon darüber lag, bekam die DR nichts, allerdings habe ich später nachgezahlt, um 5 Jahre voll zu haben und damit in der DR pflichtversichert zu sein, auch das hat Vorteile, bei PN mehr.
4. Siehe 1, bei mir war das Bauamt im Haus und hat eine Tür entgegen sonstigen Gebräuchen genehmigt, die Praxis und Wohnung trennt.
5. + 6. solltest Du mit einem Steuerberater klären, aber von jedem Euro, der als Gewinn bliebt, gehen ein paar Cent als Steuern ab.
mfg + viel Erfolg hgb :wink:
PS: Siehe auch "selbstständig nebenberuflich arbeiten" vom 24.7.19 und Nebentätigkeit über die Suchfunktion hier!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank hgb für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
..gern geschehen! :blush:
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Hallo Thomas,
im Prinzip hat Dir @MikeL schon eine wichtige Antwort gegeben. Eine solche Praxis habe ich als angestellter Arzt fast 20 J. gehabt, nun habe ich sie als Rentner noch weiter.
1. Wie schon @Rofo schrieb, ist für Dein Vorhaben das Bauamt und ein evtl. vorhandener Bebauungsplan maßgeblich. Ein Berufsverband wird Dir Auskunft geben, ob es für reine P-Praxen als PT räumliche Vorschriften (WC's, Wartezone, Hygienevorschriften) gibt, bei mir war das die Ärztekammer, die KV spielte keine Rolle dabei. Für eine HP-Praxuis wäre das gesundheitsamt zuständig. Da das alles Landesrecht ist, sind abweichende Verfahren möglich.
2. Die Nebentätigkeit hat sich für mich allemal gelohnt! Bei PN gern mehr.
3.Beiträge zur RV zahlst Du bis zu einem monatl. Einkommen in Höhe der Befreiungsgrenze, den aktuellen Wert habe ich nicht parat. Da ich in meinem Job schon darüber lag, bekam die DR nichts, allerdings habe ich später nachgezahlt, um 5 Jahre voll zu haben und damit in der DR pflichtversichert zu sein, auch das hat Vorteile, bei PN mehr.
4. Siehe 1, bei mir war das Bauamt im Haus und hat eine Tür entgegen sonstigen Gebräuchen genehmigt, die Praxis und Wohnung trennt.
5. + 6. solltest Du mit einem Steuerberater klären, aber von jedem Euro, der als Gewinn bliebt, gehen ein paar Cent als Steuern ab.
mfg + viel Erfolg hgb :wink:
PS: Siehe auch "selbstständig nebenberuflich arbeiten" vom 24.7.19 und Nebentätigkeit über die Suchfunktion hier!
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