Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
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u...
Ich wohne im eigenen Einfamilienhaus und habe noch ein Bürozimmer im 1. OG frei, das ich gerne für Massagen und Physiotherapie (NUR für Privatpatienten) nutzen will.
Da ich vorher jahrlang ausschließlich Hausbesuche ohne Praxis bei Privatpatienten gemacht habe und das ja legal ist, stellt sich mir die Frage, warum man bei einer Mini-Praxis im eigenen Haus das Bauamt und das Gesundheitsamt überhaupt in Kenntnis setzen muss? Denn meine Hausbesuche habe ich teilweise auch überall gemacht, also im Büro des Patienten, bei ihm zu Hause usw. - da waren die räumlichen und hygienischen Bedingungen sehr häufig deutlich schlechter als in meinem schönen Eimfamilienhaus.
Gibt es da eine gesetzliche Grundlage, die das verrät?
Viele Grüße, U.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich möchte einmal eine Diskussion entfachen:
Ich wohne im eigenen Einfamilienhaus und habe noch ein Bürozimmer im 1. OG frei, das ich gerne für Massagen und Physiotherapie (NUR für Privatpatienten) nutzen will.
Da ich vorher jahrlang ausschließlich Hausbesuche ohne Praxis bei Privatpatienten gemacht habe und das ja legal ist, stellt sich mir die Frage, warum man bei einer Mini-Praxis im eigenen Haus das Bauamt und das Gesundheitsamt überhaupt in Kenntnis setzen muss? Denn meine Hausbesuche habe ich teilweise auch überall gemacht, also im Büro des Patienten, bei ihm zu Hause usw. - da waren die räumlichen und hygienischen Bedingungen sehr häufig deutlich schlechter als in meinem schönen Eimfamilienhaus.
Gibt es da eine gesetzliche Grundlage, die das verrät?
Viele Grüße, U.
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Oder soll ich angeben, dass ich weiterhin keine Praxis habe, der Hausbesuch des Patienten aber bei mir zu Hause stattfindet? :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
...mir ist jedoch nicht klar, was das für einen Unterschied macht (praktisch zumindest), ob ich den Patienten in seinem EFH behandle oder in meinem EFH...
Oder soll ich angeben, dass ich weiterhin keine Praxis habe, der Hausbesuch des Patienten aber bei mir zu Hause stattfindet? :wink:
Wenn der Pat. zu dir kommt machst du keinen HB. Ist doch ganz einfach.
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morpheus-06 schrieb:
da machst du einen HB. Im eigenen EFH hast du deinen Praxissitz und gehst für das Bauamt einer "gewerblichen" Tätigkeit nach.
Wenn der Pat. zu dir kommt machst du keinen HB. Ist doch ganz einfach.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hmm...mag sein, wenn es auch faktisch keinen behandlungsrelevanten Vorteil/Nachteil darstellt. Beides sind Wohnräume - mich ärgert das.
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Angie D schrieb:
Das mag ja sein das Du Dich ärgerst, ändert aber nichts an der Aussage von morpheus. :grin:
ich habe gerade diese Woche die Genehmigung vom Bauamt zur Nutzungsänderung bekommen. Habe auch nur einen Raum und möchte privat Massage ud Wellness im eigenen EFH anbieten.
Es muss alles eingereicht werden bei der Gemeinde und dann werden die Nachbarn informiert, es geht ja auch um die Parksituation, auch wenn nur ein Patient da ist.
Wenn die dir blöd wollen und dich anzeigen hast du hinterher mehr Probleme.
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carlamaus schrieb:
Hi,
ich habe gerade diese Woche die Genehmigung vom Bauamt zur Nutzungsänderung bekommen. Habe auch nur einen Raum und möchte privat Massage ud Wellness im eigenen EFH anbieten.
Es muss alles eingereicht werden bei der Gemeinde und dann werden die Nachbarn informiert, es geht ja auch um die Parksituation, auch wenn nur ein Patient da ist.
Wenn die dir blöd wollen und dich anzeigen hast du hinterher mehr Probleme.
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eim schrieb:
Außerdem mußt du ja deine Praxis beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden.Normalerweise muß man zumindest hier in Hamburg auch seine Selbstständige Tätigkeit (auch wenn es nur HB`s sind ) beim zuständigen GA anmelden.
Und auch wenn Du das jetzt nicht gerne hören willst: Wieso habt ihr alle so verdammt viel Probleme euch an Regeln und Konventionen zu halten. Das fällt mittlerweile richtig auf wie merkbefreit der halbe Berufsstand ist.
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Helmut Fromberger schrieb:
Dein Einfamilienhaus wurde gemäß Bebauungsplan als Wohnraum genehmigt und erstellt. Das haben auch Deine Nachbarn so gemacht. Da wäre es doch nicht so nett wenn plötzlich neben Deinem Wohnraum ein anderer gewerblich tätig wird mit Publikumsverkehr, Parkplatznot und dergleichen.
Und auch wenn Du das jetzt nicht gerne hören willst: Wieso habt ihr alle so verdammt viel Probleme euch an Regeln und Konventionen zu halten. Das fällt mittlerweile richtig auf wie merkbefreit der halbe Berufsstand ist.
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morpheus-06 schrieb:
Warum, weil die Nutzung im EFH beim Bauamt als Wohnraum eingetragen ist. Für med. Praxen, dazu gehört die Privatpraxis gibt es Auflagen (LBO). Deshalb der Antrag auf Nutzungsänderung. Da müssen auch die angrenzenden Grundstücks- Wohnungseigentümer einverstanden sein. Das Bauamt schreibt diese an. Sollte das nicht erfolgen und irgendjemand stört sich daran, macht die Baubehörde die Privatpraxis dicht und verhängt ein Ordnungsgeld.
In einem allg. Wohngebiet geht das. Kann aber sein, dass Auflagen wie Pat. WC und eigener Eingang erfolgen.
.. und vorher klären ist in aller Regel kostengünstiger!!
mfg hgb :wink:
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paul849 schrieb:
Bravo Helmut. Viele hier versuchen hier einen Freischein zu bekommen. Es gibt Bestimmungen und daran muss man sich halten. Auch wenn es einem mal nicht gefällt.
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hgb schrieb:
Zunächst würde ich bei der Gemeinde nach dem Bebauungsplan sehen. Liegt Dein EFH in einem reinen Wohngebiet geht garnichts. Genehmigt die Gemeinde trotzdem, kann jeder aus dem reinen Wohngebiet klagen und das Spiel ist aus.
In einem allg. Wohngebiet geht das. Kann aber sein, dass Auflagen wie Pat. WC und eigener Eingang erfolgen.
.. und vorher klären ist in aller Regel kostengünstiger!!
mfg hgb :wink:
Folg. moment. Bsp.: Unsere Nachbarin hat ca. seit 2001 eine Nähwerkstatt im Doppelhaus- Eigentum
* tägl. Kleinkrieg u.a. wegen eines Busches, der angebl. Werbeschild verdeckt und Lichtsensor behindert...blablabla...Kundschaft steht immer auf meinem privaten Stellplatz (abends, mittags, tagsüber)- ist prima gelegen,
* Näherin hat durch ihren Mann zusätzliches Bestrahlungslicht und Werbeschild angebracht, wobei Strahler in unser Schlafzimmer strahlen (sind wohl Kuhstallstrahler)
*meine Erkundigung im Bauamt, ob dies so rechtens: rate mal, welche Frage mir da anfangs gestellt wurde? " Liegt für die Nähwerkstatt überhaupt eine baurechtliche Genehmigung vor? Ich: Keine Ahnung. Sind Parkplätze vorhanden? Ich: Nein.
Fakt: Durch diese Strahlergeschichte ist aufgeflogen, dass unsere liebe Nachbarin seit all den Jahren ohne baurechtliche Nutzungsänderungsgenehmigung arbeitet. Pech für sie, Laden dicht, Ordnungsverfahren am Hals.
Durch eine simple Frage/Antrag ist für dich Anonymus alles im Vorfeld zu klären. Und wenn du mit deiner Kundschaft niemanden aus deiner Nachbarschaft ärgerst, warum sollte dir jmd. Steine in den Weg legen. Das Gesetz ist nicht immer so schlimm.... :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Okay, werde das tun, Danke!
- wie geht die Nachbarin mit ihrem Fehler um (sei er aus Unwissenheit oder Überheblichkeit geboren) und
- wie ist ihr nachbarschaftliches Verhältnis?
Ich meine, ein Haus bzw. eine Doppelhaushälfte kauft man sich ja idR fürs Leben... dumm gelaufen.
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britta109 schrieb:
Das wirkliche Ende dieser Geschichte wird nun gar nicht erzählt:
- wie geht die Nachbarin mit ihrem Fehler um (sei er aus Unwissenheit oder Überheblichkeit geboren) und
- wie ist ihr nachbarschaftliches Verhältnis?
Ich meine, ein Haus bzw. eine Doppelhaushälfte kauft man sich ja idR fürs Leben... dumm gelaufen.
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666 schrieb:
liebe britta, mir ging es eigentlich um den Anmeldeakt bzw. notwendigen Formalitäten, und eine Erfahrung, wenn man dies nicht macht...lach...aber wenn das Interesse besteht, machen wir einen Fortsetzungsroman daraus...grins
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666 schrieb:
Wie Morpheus und Helmut eingängig geschrieben haben, musst du so vorgehen, ob es dir passt oder nicht.
Folg. moment. Bsp.: Unsere Nachbarin hat ca. seit 2001 eine Nähwerkstatt im Doppelhaus- Eigentum
* tägl. Kleinkrieg u.a. wegen eines Busches, der angebl. Werbeschild verdeckt und Lichtsensor behindert...blablabla...Kundschaft steht immer auf meinem privaten Stellplatz (abends, mittags, tagsüber)- ist prima gelegen,
* Näherin hat durch ihren Mann zusätzliches Bestrahlungslicht und Werbeschild angebracht, wobei Strahler in unser Schlafzimmer strahlen (sind wohl Kuhstallstrahler)
*meine Erkundigung im Bauamt, ob dies so rechtens: rate mal, welche Frage mir da anfangs gestellt wurde? " Liegt für die Nähwerkstatt überhaupt eine baurechtliche Genehmigung vor? Ich: Keine Ahnung. Sind Parkplätze vorhanden? Ich: Nein.
Fakt: Durch diese Strahlergeschichte ist aufgeflogen, dass unsere liebe Nachbarin seit all den Jahren ohne baurechtliche Nutzungsänderungsgenehmigung arbeitet. Pech für sie, Laden dicht, Ordnungsverfahren am Hals.
Durch eine simple Frage/Antrag ist für dich Anonymus alles im Vorfeld zu klären. Und wenn du mit deiner Kundschaft niemanden aus deiner Nachbarschaft ärgerst, warum sollte dir jmd. Steine in den Weg legen. Das Gesetz ist nicht immer so schlimm.... :wink:
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