Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
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Ich wollte mal wissen ob so etwas wie eine Ausnahmegenehmigung gibt für GKV Hausbesuche zu machen wenn man nur Räume für eine Privatpraxis hat. (Z.B. Wenn die Räume nicht die Vorraussetzungen für eine GKV-Zulassung erfüllen). Wir sind sowas von absolute Provinz, da ist der Fachkräftemangel deutlich zu spüren.
Oder könnte es auch z. B. so sein dass man eine Privatpraxis hat und die GKV-Hausbesuche über eine andere Praxis als freier Mitarbeiter abrechnen könnte?
Wo könnte man sich bei den Krankenkassen nach einer solchen Ausnahmegenehmigung erkundigen? Unter der allgemeinen ServiceNummer ja sicherlich nicht :blush:))
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latinkabell1.0 schrieb:
Hallo
Ich wollte mal wissen ob so etwas wie eine Ausnahmegenehmigung gibt für GKV Hausbesuche zu machen wenn man nur Räume für eine Privatpraxis hat. (Z.B. Wenn die Räume nicht die Vorraussetzungen für eine GKV-Zulassung erfüllen). Wir sind sowas von absolute Provinz, da ist der Fachkräftemangel deutlich zu spüren.
Oder könnte es auch z. B. so sein dass man eine Privatpraxis hat und die GKV-Hausbesuche über eine andere Praxis als freier Mitarbeiter abrechnen könnte?
Wo könnte man sich bei den Krankenkassen nach einer solchen Ausnahmegenehmigung erkundigen? Unter der allgemeinen ServiceNummer ja sicherlich nicht :blush:))
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Wenn dein potentieller Patient keine GKV-Praxis findet, die den verordneten HB übernimmt kannst du ihm einen Kostenvoranschlag/Honorarvereinbarung mitgeben, den/die er bei seiner GKV einreicht und um Kostenübernahme bittet. Wenn du Glück hast, dann bekommst du die Genehmigung diese Verordnung abarbeiten zu dürfen. Alternativ kannst du mit jeder GKV einzeln einen eigenen Vertrag für die Behandlung ihrer Patienten abschließen.
LG ergonosis
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