Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
folgende Situation ich bin seit etwa 3 Jahren mit einer Privatpraxis bei mir im häuslichen Umfeld gemeldet. Anfangs habe ich dieses nur auf geringfügiger Basis gemacht (also mit einem max. Gewinn von 450€ pro Monat). Da ich aber immer mehr Patienten bekomme und ich mich gerne vergrößeren würde habe ich mich dazu entschlossen Räumlichkeiten anzumieten. Des weiteren habe ich den großen Heilpraktiker gemacht und würde diesen gerne integrieren :)
Ein befreundeter Heilpraktiker würde mir hierzu seine Praxis zur Verfügung stellen. Was für mich super ist, dass dieser meinte ich könnte die Praxis auch für einzelne Tage bzw. Stunden mieten. Somit könnte ich meine Patientenzahl je nach Bedarf steigern. Bei der Physiotherapie handelt es sich um eine reine PRIVATPRAXIS sowie SELBSTZAHLER-LEISTUNGEN.
Nun zu meinen Fragen:
1. Hat jemand Erfahrungen mit einer Mietung von Räumlichkeiten in einer Praxis für einzelne Tage bzw. Stunden?
2. Gibt es spezielle Aspekte die ich beachten muss hinsichtlich der Kombination Physiotherapie und Heilpraktiker? Soweit ich weiß muss nur an der Tür die Öffnungszeiten der Physiotherapie sowie die der Naturheilpraxis angegeben werden und wenn die Heilpraktikerpraxis geöffnet ist im Bereich des Physiotherapie zur gleichen Zeit "geschlossen" stehen. Gibt es sonstige Punkte die man beachten muss?
3. Bezüglich des Heilpraktiker hätte mich noch interessiert was an BG und privater Berufshaftpflicht auf mich zukommen. Hat jemand Erfahrungen?
4. Als letztes wollte ich noch wissen mit welchen zusätzlichen Abzügen ich rechnen kann? Bisher musste ich keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen und das Rezept quasi nur versteuern (da nur gerinfügige Selbstständigkeit). Kann mir jemand ungefähr sagen, wieviel dieses mehr ist. Miete und Nebenkosten werden nicht allzu hoch sein, da der Inhaber der Praxis ein guter Freund ist.
Achja um einige Fragen vorweg zu nehmen:
- Mein Arbeitgeber ist informiert und ich habe eine schriftliche Erlaubnis Selbstständig tätig zu sein :wink:
- nein, es ist mir nicht zuviel Arbeit ;) - vor 3 Jahren rieten mir viele Leute in diesem Forum davon ab und meinten, dass dies nicht rentabel und viel zu aufwendig wäre. Ich kann im Nachhinein nur sagen, dass dies eine der besten und wirtschaftlichsten Entscheidungen in meinem Berufsleben waren :) -
Vielen lieben Dank für sämtliche Beantwortungen und Hilfen,
ein schönes Restweekend
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
folgende Situation ich bin seit etwa 3 Jahren mit einer Privatpraxis bei mir im häuslichen Umfeld gemeldet. Anfangs habe ich dieses nur auf geringfügiger Basis gemacht (also mit einem max. Gewinn von 450€ pro Monat). Da ich aber immer mehr Patienten bekomme und ich mich gerne vergrößeren würde habe ich mich dazu entschlossen Räumlichkeiten anzumieten. Des weiteren habe ich den großen Heilpraktiker gemacht und würde diesen gerne integrieren :)
Ein befreundeter Heilpraktiker würde mir hierzu seine Praxis zur Verfügung stellen. Was für mich super ist, dass dieser meinte ich könnte die Praxis auch für einzelne Tage bzw. Stunden mieten. Somit könnte ich meine Patientenzahl je nach Bedarf steigern. Bei der Physiotherapie handelt es sich um eine reine PRIVATPRAXIS sowie SELBSTZAHLER-LEISTUNGEN.
Nun zu meinen Fragen:
1. Hat jemand Erfahrungen mit einer Mietung von Räumlichkeiten in einer Praxis für einzelne Tage bzw. Stunden?
2. Gibt es spezielle Aspekte die ich beachten muss hinsichtlich der Kombination Physiotherapie und Heilpraktiker? Soweit ich weiß muss nur an der Tür die Öffnungszeiten der Physiotherapie sowie die der Naturheilpraxis angegeben werden und wenn die Heilpraktikerpraxis geöffnet ist im Bereich des Physiotherapie zur gleichen Zeit "geschlossen" stehen. Gibt es sonstige Punkte die man beachten muss?
3. Bezüglich des Heilpraktiker hätte mich noch interessiert was an BG und privater Berufshaftpflicht auf mich zukommen. Hat jemand Erfahrungen?
4. Als letztes wollte ich noch wissen mit welchen zusätzlichen Abzügen ich rechnen kann? Bisher musste ich keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen und das Rezept quasi nur versteuern (da nur gerinfügige Selbstständigkeit). Kann mir jemand ungefähr sagen, wieviel dieses mehr ist. Miete und Nebenkosten werden nicht allzu hoch sein, da der Inhaber der Praxis ein guter Freund ist.
Achja um einige Fragen vorweg zu nehmen:
- Mein Arbeitgeber ist informiert und ich habe eine schriftliche Erlaubnis Selbstständig tätig zu sein :wink:
- nein, es ist mir nicht zuviel Arbeit ;) - vor 3 Jahren rieten mir viele Leute in diesem Forum davon ab und meinten, dass dies nicht rentabel und viel zu aufwendig wäre. Ich kann im Nachhinein nur sagen, dass dies eine der besten und wirtschaftlichsten Entscheidungen in meinem Berufsleben waren :) -
Vielen lieben Dank für sämtliche Beantwortungen und Hilfen,
ein schönes Restweekend
Gefällt mir
Beide Praxen benötigen verschiedene Räume und Praxisschilder oder wie Du schreibst, optional eine zeitliche Trennung. Private Berufhafpflicht kostet 150 bis 200€/Jahr.BG weiß ich nicht, dürfte etwa bei 100- 120/Jahr liegen. Als HP bist Du nicht BG und rentenvers. - pflichtig.
Erstmal danke für den (bisher) einzigen produktiven Kommentar :) habe heute bereits mit einem befreundeten kollegen gesprochen der die gleiche kombination (Privatpraxis Physiotherapie/Heilpraktiker) anwendet. Dieser meinte, dass verschiedene Räume/Praxisschilder bzw. eine zeitliche Trennung nur bei Physiotherapie Praxen mit Kassenzulassung notwendig ist. Nicht aber bei Privatpraxen. Kann es sein, dass ich dich falsch verstanden habe? Mit deiner Einschätzung für private BHP lagst du übrigens sehr gut :blush:
Danke für die Hilfe und produktive Kommentare ;)
wer natürlich weiter rumnörgeln und dumm daher reden möchte - viel spass beim kommentieren ^^
Schönen abend
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Shakespeare schrieb am 11.8.19 19:31:
Beide Praxen benötigen verschiedene Räume und Praxisschilder oder wie Du schreibst, optional eine zeitliche Trennung. Private Berufhafpflicht kostet 150 bis 200€/Jahr.BG weiß ich nicht, dürfte etwa bei 100- 120/Jahr liegen. Als HP bist Du nicht BG und rentenvers. - pflichtig.
Erstmal danke für den (bisher) einzigen produktiven Kommentar :) habe heute bereits mit einem befreundeten kollegen gesprochen der die gleiche kombination (Privatpraxis Physiotherapie/Heilpraktiker) anwendet. Dieser meinte, dass verschiedene Räume/Praxisschilder bzw. eine zeitliche Trennung nur bei Physiotherapie Praxen mit Kassenzulassung notwendig ist. Nicht aber bei Privatpraxen. Kann es sein, dass ich dich falsch verstanden habe? Mit deiner Einschätzung für private BHP lagst du übrigens sehr gut :blush:
Danke für die Hilfe und produktive Kommentare ;)
wer natürlich weiter rumnörgeln und dumm daher reden möchte - viel spass beim kommentieren ^^
Schönen abend
Hier muss genau erkennbar sein, dass es sich um eine Heilpraxis handelt (z. B. durch den Begriff "Naturheilpraxis" oder die "Berufsbezeichnung" Heilpraktiker) . Andere medizinische Praxen wie z. B. Physiotherapie Praxen dürfen nicht so vermengt angeboten werden, dass ein Patient nicht klar erkennen kann, um was für eine Praxis es sich handelt. Z. B. dürfen auf dem Praxisschild 4 Therapie-Maßnahmen aufgeführt werden, die typischerweise Heilpraktiker ausüben aber nicht eine Maßnahme wie Physiotherapie, die typischerweise nur Physiotherapeuten ausüben. Deshalb mein Tipp, 2 unterschiedliche Schilder anzubringen. Wenn Du ausschließlich PT machst (also nicht Naturheilkunde, Osteopathie, chinesische Med. etc.), ist das sicherlich etwas anderes.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shakespeare schrieb:
Danke auch. Ich bin von den Vorgaben ausgegangen, die für (Voll-) Heilpraktiker gelten.
Hier muss genau erkennbar sein, dass es sich um eine Heilpraxis handelt (z. B. durch den Begriff "Naturheilpraxis" oder die "Berufsbezeichnung" Heilpraktiker) . Andere medizinische Praxen wie z. B. Physiotherapie Praxen dürfen nicht so vermengt angeboten werden, dass ein Patient nicht klar erkennen kann, um was für eine Praxis es sich handelt. Z. B. dürfen auf dem Praxisschild 4 Therapie-Maßnahmen aufgeführt werden, die typischerweise Heilpraktiker ausüben aber nicht eine Maßnahme wie Physiotherapie, die typischerweise nur Physiotherapeuten ausüben. Deshalb mein Tipp, 2 unterschiedliche Schilder anzubringen. Wenn Du ausschließlich PT machst (also nicht Naturheilkunde, Osteopathie, chinesische Med. etc.), ist das sicherlich etwas anderes.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Rentenversicherungsbeiträge liegen bei knapp 20% Krankenversicherung bei ca 15%, wenn die Selbständigkeit überwiegt. Räume sollte man schon fest zur Verfügung haben um flexibel bei der Termin Vergabe zu sein, also klare Absprachen vorab, halte ich für sinnvoll. Beide Praxen benötigen verschiedene Räume und Praxisschilder oder wie Du schreibst, optional eine zeitliche Trennung. Private Berufhafpflicht kostet 150 bis 200€/Jahr.BG weiß ich nicht, dürfte etwa bei 100- 120/Jahr liegen. Als HP bist Du nicht BG und rentenvers. - pflichtig. Wenn Du als PT überwiegend auf Verordnung arbeitest, bist Du allerdings beitragspflichtig. Ob es möglich ist hier Deine Einnahmen zu trennen, um weniger Beiträge zu zahlen oder sich befreien zu lassen (Selbstzahler und Rezept Patienten) , solltest Du einen Anwalt für Sozialrecht fragen. Das ist subtil.
dieser Satz rettet mir den Tag und zeigt, dass AT keine Ahnung hat...
wie kann man denn einen geringfügige Beschäftigung mit einem erwirtschafteten Umsatz in einer Privatpraxis vergleichen?
Gefällt mir
Ansonsten hast Du vermutlich recht, die Quantität und Qualität der Fragen deutet darauf hin, dass da noch Defizite aufzuarbeiten sind. Aber warum nicht mal im Forum fragen, für eine erste Orientierung?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shakespeare schrieb:
Ja, auch im Bereich Selbständigkeit hat die 450€ Grenze eine Bedeutung. Z. B. wenn es eine Rentenversicherungspflicht gibt oder auch wenn es um Zuverdienst Grenzen geht, z. B. für "Frührentner, oder Erwerbsunfähigkeitsrentner.
Ansonsten hast Du vermutlich recht, die Quantität und Qualität der Fragen deutet darauf hin, dass da noch Defizite aufzuarbeiten sind. Aber warum nicht mal im Forum fragen, für eine erste Orientierung?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
AT hat einen solchen Wust an Fragen, die nur schwer auseinanderhaltbar sind. Ich würde AT dringend raten, sich mal eine Stunde oder zwei mit einem Steuerberater zusammenzusetzen. Ich garantiere AT dass er dann wesendlich klarer sieht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
Bis auf Frage 4 wird kein Steuerberater helfen können...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
FFGG schrieb:
Anfangs habe ich dieses nur auf geringfügiger Basis gemacht (also mit einem max. Gewinn von 450€ pro Monat)
dieser Satz rettet mir den Tag und zeigt, dass AT keine Ahnung hat...
wie kann man denn einen geringfügige Beschäftigung mit einem erwirtschafteten Umsatz in einer Privatpraxis vergleichen?
Mein Profilbild bearbeiten