In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
vielleicht kennt sich jemand von Euch aus.
Ich möchte eine Privatpraxis eröffnen und die Tätigkeit als Physiotherapeut nach wie vor ausüben, aber zusätzlich auch als Heilpraktiker arbeiten.
Sozusagen - ergänzende Therapiemöglichkeiten wie z.B. Akupunktur auch anbieten.
- auf Privatrezept behandeln
- Selbstzahler behandeln
Komm ich da in Konflikt mit dem Gesetz?
Darf auf dem Praxisschild Physiotherapeut + Heilpraktiker stehen?
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Problem beschreiben
fn schrieb:
Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich jemand von Euch aus.
Ich möchte eine Privatpraxis eröffnen und die Tätigkeit als Physiotherapeut nach wie vor ausüben, aber zusätzlich auch als Heilpraktiker arbeiten.
Sozusagen - ergänzende Therapiemöglichkeiten wie z.B. Akupunktur auch anbieten.
- auf Privatrezept behandeln
- Selbstzahler behandeln
Komm ich da in Konflikt mit dem Gesetz?
Darf auf dem Praxisschild Physiotherapeut + Heilpraktiker stehen?
Du brauchst 2 getrennte Schilder und der Raum als HP muss extra gekennzeichet sein...das ist das was ich weiß, aber Bernd wird sich bestimmt noch zu Wort melden, denn der weiß das bestimmt und den richtigen §...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Tempelritter schrieb:
bei einer Privatpraxis als HP spielt das keine Rolle. Hier ist das HP-Gesetz, die Bauordnung der Länder sowie die Hygieneverordnung des Gesundheitsamtes maßgeblich.
Privatpraxis PT (ohne GKV-Zulassung) und Praxis als HP, richtig?
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Bernie schrieb:
Korrigiere mich, wenn ich das nicht richtig verstanden habe:
Privatpraxis PT (ohne GKV-Zulassung) und Praxis als HP, richtig?
Also ich möchte als PT arbeiten ohne Kassenzulassung. D.h. Privatversicherte Patienten, sowie Selbstzahler.
Gleichzeitig, möchte ich aber auch z.B. die Akupunktur anbieten.
Sofern ich weiß wäre dies nicht möglich in Kombination mit einer Kassenzulassung. Da ich aber eine Privatpraxis gründen möchte stellt sich für mich die Frage ob dies eben in der gleichen Räumlichkeit möglich wäre.
Die Praxis hat momentan nur einen sehr großen Behandlungsraum, Aufenthaltsraum/Küche, Empfangsbereich, Bad/Tolilette.
Man könnte einen zweiten Behandlungsraum entstehen lassen, aber wenn dies nicht nötig wäre, dann würde ich die Raumgröße lieber so belassen.
Angestellte plane ich nicht mit ein.
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fn schrieb:
danke schon mal für die Antworten!
Also ich möchte als PT arbeiten ohne Kassenzulassung. D.h. Privatversicherte Patienten, sowie Selbstzahler.
Gleichzeitig, möchte ich aber auch z.B. die Akupunktur anbieten.
Sofern ich weiß wäre dies nicht möglich in Kombination mit einer Kassenzulassung. Da ich aber eine Privatpraxis gründen möchte stellt sich für mich die Frage ob dies eben in der gleichen Räumlichkeit möglich wäre.
Die Praxis hat momentan nur einen sehr großen Behandlungsraum, Aufenthaltsraum/Küche, Empfangsbereich, Bad/Tolilette.
Man könnte einen zweiten Behandlungsraum entstehen lassen, aber wenn dies nicht nötig wäre, dann würde ich die Raumgröße lieber so belassen.
Angestellte plane ich nicht mit ein.
Du darfst auch beide Berufsbezeichnungen führen.
Die einzige Schwierigkeit ist, dass Deine Patienten immer erkennen müssen, bei wem Sie gerade sind, also werde ich gerade vom PT (mit allen Einschränkungen) oder vom HP behandelt.
Ich finde dies sehr schwierig. Bedenke: Du behandelst auf Rezept als PT und würdest gerne etwas anderes machen (z.B. Akupunktur oder Osteopathie, oder TCM o.ä.), dann ist Dir das in diesem Moment verwehrt. Diese Trennung ist für mich persönlich nicht praktikabel. Bei mir ist es so, dass ich die Pat. darauf hinweise, dass alle Behandlungen auf Rechtsgrundlage des §1 HeilprG erbracht werden. Ich nehme auch never ever Rezepte an! Denn dann bin ich PT und darf halt nur als Heilhilfsperson tätig werden.
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Bernie schrieb:
Das ist in den gleichen Räumen möglich.
Du darfst auch beide Berufsbezeichnungen führen.
Die einzige Schwierigkeit ist, dass Deine Patienten immer erkennen müssen, bei wem Sie gerade sind, also werde ich gerade vom PT (mit allen Einschränkungen) oder vom HP behandelt.
Ich finde dies sehr schwierig. Bedenke: Du behandelst auf Rezept als PT und würdest gerne etwas anderes machen (z.B. Akupunktur oder Osteopathie, oder TCM o.ä.), dann ist Dir das in diesem Moment verwehrt. Diese Trennung ist für mich persönlich nicht praktikabel. Bei mir ist es so, dass ich die Pat. darauf hinweise, dass alle Behandlungen auf Rechtsgrundlage des §1 HeilprG erbracht werden. Ich nehme auch never ever Rezepte an! Denn dann bin ich PT und darf halt nur als Heilhilfsperson tätig werden.
KG Behandlungen finde ich schwierig in der HP Behandlung, da ich diese nicht nach GOH einreichungswirksam darstellen kann. Da würde mich interessieren, wie Du das machst.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Ich finde die Trennung nicht schwierig. Ist allerdings wohl sicherlich eine Frage, was man so mag und wie man (evtl. mit Personal) so organisiert ist.
KG Behandlungen finde ich schwierig in der HP Behandlung, da ich diese nicht nach GOH einreichungswirksam darstellen kann. Da würde mich interessieren, wie Du das machst.
LG,
m.
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Tempelritter schrieb:
Ich sehe da kein Problem, Patienten im First-Kontakt werden auf der HP-Schiene behandelt, auch mit Techniken aus der PT. Die erwähnte GOH ist nicht bindend. Privatpatienten werden so behandelt wie es auf dem Rezept steht. Die Trennung ergibt sich aus dem Text der Honorarvereinbarung die der Patient unterschreibt.
Sowie Tempelritter es beschreibt würde ich gerne arbeiten.
Warum ich es mir so kompliziert mache liegt daran, dass ich durch die Heilpraktikerausbildung auch in erster Linie mit Kassenpatienten arbeiten kann. Diese dann eben, falls es in ihrem Krankenkassenvertrag enthalten ist, eine Bezuschussung erhalten können.
Ich habe morgen einen Termin beim Gesundheitsamt, und werde dieses Thema dort auch nochmal ansprechen. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.
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fn schrieb:
oh ich würde gerne antworten, allerdings kann ich gerade mit der Abkürzung GOH nichts anfangen.
Sowie Tempelritter es beschreibt würde ich gerne arbeiten.
Warum ich es mir so kompliziert mache liegt daran, dass ich durch die Heilpraktikerausbildung auch in erster Linie mit Kassenpatienten arbeiten kann. Diese dann eben, falls es in ihrem Krankenkassenvertrag enthalten ist, eine Bezuschussung erhalten können.
Ich habe morgen einen Termin beim Gesundheitsamt, und werde dieses Thema dort auch nochmal ansprechen. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.
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paul849 schrieb:
Wenn Du eine Prüfung als HP abgelegt hast, müsstest Du eigentlich die Rechtslage gut kennen. Welche Therapien Du als HP anbieten willst ist egal. Sie dürfen nur nicht gegen das HP Gesetz verstossen.
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Tempelritter schrieb:
GOH = Gebührenordnung Heilpraktiker.
--> eigentlich GebüH, nicht GOH :yum:
Besserwissermodus: aus
(verzeiht mir, ich kann halt nicht aus meiner Haut.......)
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Bernie schrieb:
Besserwissermodus: ein
--> eigentlich GebüH, nicht GOH :yum:
Besserwissermodus: aus
(verzeiht mir, ich kann halt nicht aus meiner Haut.......)
Liebe Kollegen,
es ging mir tatsächlich nicht um Ironie oder Stichelei. Natürlich kann ich als HP auch KG anbieten, etc.
Der Punkt war, dass mich tatsächlich interessiert, wie und ob überhaupt Ihr einreichungsfähige Rechnungen erstellt. Die meisten PKV erstatten ja nur nach Angabe der GOH Ziffern.
Wie etikettiert Ihr KG?
Wie reagieren Eure Pat?
Ist es Euch egal?
Es ging mir nicht um Recht, sondern um Alltag...
Besser formuliert?
LG,
m.
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michael933 schrieb:
:blush:
Liebe Kollegen,
es ging mir tatsächlich nicht um Ironie oder Stichelei. Natürlich kann ich als HP auch KG anbieten, etc.
Der Punkt war, dass mich tatsächlich interessiert, wie und ob überhaupt Ihr einreichungsfähige Rechnungen erstellt. Die meisten PKV erstatten ja nur nach Angabe der GOH Ziffern.
Wie etikettiert Ihr KG?
Wie reagieren Eure Pat?
Ist es Euch egal?
Es ging mir nicht um Recht, sondern um Alltag...
Besser formuliert?
LG,
m.
Patienten bezahlen brav ihre Rechnungen, bekommen je nach Versicherung mehr oder weniger erstattet.
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morpheus-06 schrieb:
KG = A20.7 pro Einheit 25€
Patienten bezahlen brav ihre Rechnungen, bekommen je nach Versicherung mehr oder weniger erstattet.
Das heißt bei Euch ist die KG dann mit Geräteeinsatz?
Wie würdet Ihr z.B. core-Training ansetzen - vorausgesetzt Ihr wollt z.B. die Therapie auf Grund der Erstattungsfähigkeit bei einem Lehrer möglichst attraktiv gestalten?
Das ist eine ernst gemeinte Frage, keine Polemik...
Grüße,
m.
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michael933 schrieb:
Danke. :thumbsdown:
Das heißt bei Euch ist die KG dann mit Geräteeinsatz?
Wie würdet Ihr z.B. core-Training ansetzen - vorausgesetzt Ihr wollt z.B. die Therapie auf Grund der Erstattungsfähigkeit bei einem Lehrer möglichst attraktiv gestalten?
Das ist eine ernst gemeinte Frage, keine Polemik...
Grüße,
m.
Wenn Du eine Prüfung als HP abgelegt hast, müsstest Du eigentlich die Rechtslage gut kennen. Welche Therapien Du als HP anbieten willst ist egal. Sie dürfen nur nicht gegen das HP Gesetz verstossen.
Mir ist absolut klar was man als HP und was man als PT machen darf und abrechnen darf.
Die Frage war aber, ob man diese beiden "unterschiedlichen" Tätigkeiten eben in einer Praxis machen kann.
Beispiel 1:
Ein Pat ist bei der Bundeswehr und privat versichert. Dieser bekommt ein Rezept vom Arzt. Ich kann es als PT annehmen und verrechnen.
Wenn dieser Pat zu mir kommt und kein Rezept hat, dann zahlt seine Kasse nicht, da die Privatkassen der Bundeswehr keine Heilpraktikerrechnungen erstatten.
Beispiel 2:
Ein gesetzlich versicherter Pat möchte zu mir in die Privatpraxis. Er bekommt für die HP-Leistungen eine Bezuschussung. Wenn ich ihn über ein PT Privatrezept behandeln würde, müsste er alles selber zahlen. Lass ich diesen Fall dann über die HP-Rechnung laufen, bekommt er einen Teil erstattet.
Ziel ist es, den Pat eine Möglichkeit zu geben, so dass er die optimale Bezuschussung für sich erhält.
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fn schrieb:
paul849 schrieb am 20.1.16 15:45:
Wenn Du eine Prüfung als HP abgelegt hast, müsstest Du eigentlich die Rechtslage gut kennen. Welche Therapien Du als HP anbieten willst ist egal. Sie dürfen nur nicht gegen das HP Gesetz verstossen.
Mir ist absolut klar was man als HP und was man als PT machen darf und abrechnen darf.
Die Frage war aber, ob man diese beiden "unterschiedlichen" Tätigkeiten eben in einer Praxis machen kann.
Beispiel 1:
Ein Pat ist bei der Bundeswehr und privat versichert. Dieser bekommt ein Rezept vom Arzt. Ich kann es als PT annehmen und verrechnen.
Wenn dieser Pat zu mir kommt und kein Rezept hat, dann zahlt seine Kasse nicht, da die Privatkassen der Bundeswehr keine Heilpraktikerrechnungen erstatten.
Beispiel 2:
Ein gesetzlich versicherter Pat möchte zu mir in die Privatpraxis. Er bekommt für die HP-Leistungen eine Bezuschussung. Wenn ich ihn über ein PT Privatrezept behandeln würde, müsste er alles selber zahlen. Lass ich diesen Fall dann über die HP-Rechnung laufen, bekommt er einen Teil erstattet.
Ziel ist es, den Pat eine Möglichkeit zu geben, so dass er die optimale Bezuschussung für sich erhält.
KG = A20.7 pro Einheit 25€
Patienten bezahlen brav ihre Rechnungen, bekommen je nach Versicherung mehr oder weniger erstattet.
die analog Position 20.7 verwende ich auch für die KG, gerade für diese Position gibt die GebüH sonst nichts her. Wird oft auch erstattet, wenn versichert.
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Tempelritter schrieb:
morpheus-06 schrieb am 20.1.16 19:58:
KG = A20.7 pro Einheit 25€
Patienten bezahlen brav ihre Rechnungen, bekommen je nach Versicherung mehr oder weniger erstattet.
die analog Position 20.7 verwende ich auch für die KG, gerade für diese Position gibt die GebüH sonst nichts her. Wird oft auch erstattet, wenn versichert.
Beispiel zwei beantwortet sich von selbst oder ?
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paul849 schrieb:
Beispiel eins ein Bundeswehrsoldat hat freie Heilfürsorge also Kassenpatient.
Beispiel zwei beantwortet sich von selbst oder ?
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morpheus-06 schrieb:
Die Leistung heißt bei mir Krankengymnastik Ziffer A20.7. Über eine mögliche Erstattung mache ich mir wenig Gedanken.
Beispiel eins ein Bundeswehrsoldat hat freie Heilfürsorge also Kassenpatient.
nicht im gehobenen Dienst
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fn schrieb:
paul849 schrieb am 21.1.16 12:21:
Beispiel eins ein Bundeswehrsoldat hat freie Heilfürsorge also Kassenpatient.
nicht im gehobenen Dienst
Abrechnung zu Preisen der Ersatzkasse. Steht übrigens auch auf der Rückseite der Verordnung.
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guest schrieb:
oh doch, sogar im höheren Dienst.
Abrechnung zu Preisen der Ersatzkasse. Steht übrigens auch auf der Rückseite der Verordnung.
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JürgenK schrieb:
Hallo fn,
Du brauchst 2 getrennte Schilder und der Raum als HP muss extra gekennzeichet sein...das ist das was ich weiß, aber Bernd wird sich bestimmt noch zu Wort melden, denn der weiß das bestimmt und den richtigen §...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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