wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
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ein muss
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Kann mir jemand sagen was ich als selbstständiger in einer Privatpraxis abrechnen darf und was nicht. Bez. wo ich Regelungen dazu einsehen kann. Oder mir ein Buch oder Webseite dazu empfehlen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Kann mir jemand sagen was ich als selbstständiger in einer Privatpraxis abrechnen darf und was nicht. Bez. wo ich Regelungen dazu einsehen kann. Oder mir ein Buch oder Webseite dazu empfehlen.
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das ist nicht ganz richtig. Du kannst auch der BG eine Rechnung stellen wenn:
-du die räumlichen Mindestvoraussetzungen für die BG erfüllst
-du die Qualifikation für die Therapieen hast, die du der BG in Rechnung stellst.
Du unterschreibst und bestätigst auf jedem BG-Rezept, dass du diese Auflagen erfüllst.
Gruß an alle
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Armin Thuringer schrieb:
Hallo an alle
das ist nicht ganz richtig. Du kannst auch der BG eine Rechnung stellen wenn:
-du die räumlichen Mindestvoraussetzungen für die BG erfüllst
-du die Qualifikation für die Therapieen hast, die du der BG in Rechnung stellst.
Du unterschreibst und bestätigst auf jedem BG-Rezept, dass du diese Auflagen erfüllst.
Gruß an alle
Man muss die Zulassung nach den "Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach §124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden" in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.
Sprich die VdEK Einrichtungsrichtlinien sind komplett zu erfüllen.
Weiter geht es in Abs. 3 BG Vertrag:
Der Praxisinhaber verpflichtet sich, bei personellen und sächlichen Veränderungen in seiner/seinem Praxis/Betrieb, durch die die Zulassungsvoraussetzungen nach Abs. 2 in Frage gestellt werden, sowie bei Entzug einer Kassenzulassung unverzüglich keine Behandlungen mehr zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers durchzuführen, und ggf. eine Klärung durch den zuständigen Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herbeizuführen, ...
Sprich ohne Kassenzulassung keine BG-Patienten oder man macht als Privatpraxis mit der jeweiligen BG für die betr. BG-Vo eine Einzelvereinbarung.
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morpheus-06 schrieb:
auch das ist nicht richtig.
Man muss die Zulassung nach den "Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach §124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden" in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.
Sprich die VdEK Einrichtungsrichtlinien sind komplett zu erfüllen.
Weiter geht es in Abs. 3 BG Vertrag:
Der Praxisinhaber verpflichtet sich, bei personellen und sächlichen Veränderungen in seiner/seinem Praxis/Betrieb, durch die die Zulassungsvoraussetzungen nach Abs. 2 in Frage gestellt werden, sowie bei Entzug einer Kassenzulassung unverzüglich keine Behandlungen mehr zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers durchzuführen, und ggf. eine Klärung durch den zuständigen Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herbeizuführen, ...
Sprich ohne Kassenzulassung keine BG-Patienten oder man macht als Privatpraxis mit der jeweiligen BG für die betr. BG-Vo eine Einzelvereinbarung.
Danke an allen!!!!
Würde eigentlich "nur" Privatpatienten und Barzahler annehmen, bzw. behandeln. Keine BGs. Keine Einzelvereinbarungen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Danke an allen!!!!
Würde eigentlich "nur" Privatpatienten und Barzahler annehmen, bzw. behandeln. Keine BGs. Keine Einzelvereinbarungen.
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Wonderwoman schrieb:
Du kannst alles in Rechnung stellen, was nicht zu Lasten der GKVs oder BGs geht... also was der Patient selbst zahlt, denn der ist Dein Vertragspartner.
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