Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
habe im Frühling dieses Jahres einen Schüler behandelt welcher als Privatpatient geführt wurden.
Habe jetzt im September bemerkt, dass die Rechnung noch nicht rausgeschickt wurde und ihn persönlich kontaktiert. Er meinte, dass er jetzt ein freiwilliges soziales Jahr machen würde und nicht mehr privat sondern eine gesetzliche Krankenkasse hätte. Gibt es hier Probleme mit der Abrechnung der Privatkasse?
Liebe Grüße und danke im voraus für die Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
habe im Frühling dieses Jahres einen Schüler behandelt welcher als Privatpatient geführt wurden.
Habe jetzt im September bemerkt, dass die Rechnung noch nicht rausgeschickt wurde und ihn persönlich kontaktiert. Er meinte, dass er jetzt ein freiwilliges soziales Jahr machen würde und nicht mehr privat sondern eine gesetzliche Krankenkasse hätte. Gibt es hier Probleme mit der Abrechnung der Privatkasse?
Liebe Grüße und danke im voraus für die Antworten.
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die neue schrieb:
wenn die Behandlungszeit in die privat versicherte Zeit fällt, gibt es keine Probleme. Wieso auch?
Um die Kostenübernahme muss sich der Pat selbst kümmern.
Hat der Kassenwechsel während einer PP VO stattgefunden, wäre es ebenso Sache des Patienten gewesen, das mitzuteilen, die PP VO abrechnen zu lassen und auf GKV Rezept weiter behandelt zu werden.
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RoFo schrieb:
Sollte im Prinzip egal sein, denn es wurde ja auf Privatrezept behandelt.
Um die Kostenübernahme muss sich der Pat selbst kümmern.
Hat der Kassenwechsel während einer PP VO stattgefunden, wäre es ebenso Sache des Patienten gewesen, das mitzuteilen, die PP VO abrechnen zu lassen und auf GKV Rezept weiter behandelt zu werden.
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