Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
mit Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie und/oder
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit flexibel
von 10-40 h verhandelbar.
Unsere Behandlungszeiten sind in
geringem Prozentsatz 20 min die
meisten jedoch (70%) sind 40 min
und 60 min Einheiten.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 10- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige fi...
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
mit Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie und/oder
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit flexibel
von 10-40 h verhandelbar.
Unsere Behandlungszeiten sind in
geringem Prozentsatz 20 min die
meisten jedoch (70%) sind 40 min
und 60 min Einheiten.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 10- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige fi...
Darf ich als freier Mitarbeiter den Privatpatienten MT in Rechnung stellen , wenn ich die Fortbildungen alle belegt habe und nur die letzte Prüfung mir fehlt?
Darf ich Manuelle Lymphdrainage abrechnen ohne Zertifikat- ich habe die Schulungen in der Ausbildung und in Praxen gehabt.
Diese Verträge der Abrechnungspositionen gelten ja nur für die gesetzlich Versicherten . Ist das richtig?
Einen privatpatienten darf ich auf Rezept auch überall behandeln und nicht zwingend in der Praxis.
Ich bedanke mich für eine gute Antwort.
Euch allen gutes Gelingen beim behandeln????
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
An alle????
Darf ich als freier Mitarbeiter den Privatpatienten MT in Rechnung stellen , wenn ich die Fortbildungen alle belegt habe und nur die letzte Prüfung mir fehlt?
Darf ich Manuelle Lymphdrainage abrechnen ohne Zertifikat- ich habe die Schulungen in der Ausbildung und in Praxen gehabt.
Diese Verträge der Abrechnungspositionen gelten ja nur für die gesetzlich Versicherten . Ist das richtig?
Einen privatpatienten darf ich auf Rezept auch überall behandeln und nicht zwingend in der Praxis.
Ich bedanke mich für eine gute Antwort.
Euch allen gutes Gelingen beim behandeln????
Nein
Nein
Ja
Ja
VG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
steupel schrieb:
Hallo,
Nein
Nein
Ja
Ja
VG
Ja
Ja
Ja
steupel sollte sein Nein mit § begründen
Gefällt mir
nein
ja
ja
Ist bereits sehr oft besprochen worden.......
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kryo schrieb:
Ebenso: nein
nein
ja
ja
Ist bereits sehr oft besprochen worden.......
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Kannst dein Nein belegen?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Ja
Ja
Ja
Ja
steupel sollte sein Nein mit § begründen
Gefällt mir
Tempelritter hat Recht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Du liegst absolut daneben!
Tempelritter hat Recht.
Es wäre Abrechnungsbetrug Zertifikatsleistungen ohne Examen/Orüfung abzurechnen . Ganz einfach..außerdem könnte die PRaxis um die Ecke zusätzlich noch Schadenesersatzforderungen stellen (und wahrscheinlich auch bekommen)..also es ist schon ein Unterschied..Prüfung machen, dann abrechnen.
Ist nur im Bereich der GKV so. Die PKV hat keine Regelung, die Beihilfe schreibt nur die MT Stunden vor, nicht die Prüfung.
MT ist Bestandteil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung PT, somit auch ohne Zertifikat bei Privatpatienten oder Selbstzahler möglich.
Ob sinnvoll oder nicht, war hier nicht die Frage.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
UW schrieb am 13.3.16 18:16:
Es wäre Abrechnungsbetrug Zertifikatsleistungen ohne Examen/Orüfung abzurechnen . Ganz einfach..außerdem könnte die PRaxis um die Ecke zusätzlich noch Schadenesersatzforderungen stellen (und wahrscheinlich auch bekommen)..also es ist schon ein Unterschied..Prüfung machen, dann abrechnen.
Ist nur im Bereich der GKV so. Die PKV hat keine Regelung, die Beihilfe schreibt nur die MT Stunden vor, nicht die Prüfung.
MT ist Bestandteil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung PT, somit auch ohne Zertifikat bei Privatpatienten oder Selbstzahler möglich.
Ob sinnvoll oder nicht, war hier nicht die Frage.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
UW schrieb:
Es wäre Abrechnungsbetrug Zertifikatsleistungen ohne Examen/Orüfung abzurechnen . Ganz einfach..außerdem könnte die PRaxis um die Ecke zusätzlich noch Schadenesersatzforderungen stellen (und wahrscheinlich auch bekommen)..also es ist schon ein Unterschied..Prüfung machen, dann abrechnen.
Mein Profilbild bearbeiten