Für die PhysioSport 360"° GmbH in
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
Ratingen suchen wir zum
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Darf ich als freier Mitarbeiter den Privatpatienten MT in Rechnung stellen , wenn ich die Fortbildungen alle belegt habe und nur die letzte Prüfung mir fehlt?
Darf ich Manuelle Lymphdrainage abrechnen ohne Zertifikat- ich habe die Schulungen in der Ausbildung und in Praxen gehabt.
Diese Verträge der Abrechnungspositionen gelten ja nur für die gesetzlich Versicherten . Ist das richtig?
Einen privatpatienten darf ich auf Rezept auch überall behandeln und nicht zwingend in der Praxis.
Ich bedanke mich für eine gute Antwort.
Euch allen gutes Gelingen beim behandeln????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
An alle????
Darf ich als freier Mitarbeiter den Privatpatienten MT in Rechnung stellen , wenn ich die Fortbildungen alle belegt habe und nur die letzte Prüfung mir fehlt?
Darf ich Manuelle Lymphdrainage abrechnen ohne Zertifikat- ich habe die Schulungen in der Ausbildung und in Praxen gehabt.
Diese Verträge der Abrechnungspositionen gelten ja nur für die gesetzlich Versicherten . Ist das richtig?
Einen privatpatienten darf ich auf Rezept auch überall behandeln und nicht zwingend in der Praxis.
Ich bedanke mich für eine gute Antwort.
Euch allen gutes Gelingen beim behandeln????
Nein
Nein
Ja
Ja
VG
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steupel schrieb:
Hallo,
Nein
Nein
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Ja
Ja
Ja
steupel sollte sein Nein mit § begründen
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ja
Ist bereits sehr oft besprochen worden.......
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kryo schrieb:
Ebenso: nein
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Ist bereits sehr oft besprochen worden.......
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Tempelritter schrieb:
Kannst dein Nein belegen?
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Tempelritter schrieb:
Ja
Ja
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steupel sollte sein Nein mit § begründen
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Tempelritter hat Recht.
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RoFo schrieb:
Du liegst absolut daneben!
Tempelritter hat Recht.
Es wäre Abrechnungsbetrug Zertifikatsleistungen ohne Examen/Orüfung abzurechnen . Ganz einfach..außerdem könnte die PRaxis um die Ecke zusätzlich noch Schadenesersatzforderungen stellen (und wahrscheinlich auch bekommen)..also es ist schon ein Unterschied..Prüfung machen, dann abrechnen.
Ist nur im Bereich der GKV so. Die PKV hat keine Regelung, die Beihilfe schreibt nur die MT Stunden vor, nicht die Prüfung.
MT ist Bestandteil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung PT, somit auch ohne Zertifikat bei Privatpatienten oder Selbstzahler möglich.
Ob sinnvoll oder nicht, war hier nicht die Frage.
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Tempelritter schrieb:
UW schrieb am 13.3.16 18:16:
Es wäre Abrechnungsbetrug Zertifikatsleistungen ohne Examen/Orüfung abzurechnen . Ganz einfach..außerdem könnte die PRaxis um die Ecke zusätzlich noch Schadenesersatzforderungen stellen (und wahrscheinlich auch bekommen)..also es ist schon ein Unterschied..Prüfung machen, dann abrechnen.
Ist nur im Bereich der GKV so. Die PKV hat keine Regelung, die Beihilfe schreibt nur die MT Stunden vor, nicht die Prüfung.
MT ist Bestandteil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung PT, somit auch ohne Zertifikat bei Privatpatienten oder Selbstzahler möglich.
Ob sinnvoll oder nicht, war hier nicht die Frage.
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UW schrieb:
Es wäre Abrechnungsbetrug Zertifikatsleistungen ohne Examen/Orüfung abzurechnen . Ganz einfach..außerdem könnte die PRaxis um die Ecke zusätzlich noch Schadenesersatzforderungen stellen (und wahrscheinlich auch bekommen)..also es ist schon ein Unterschied..Prüfung machen, dann abrechnen.
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