Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
ich möchte neben meiner Anstellung als Physiotherapeut Privatmassagen im Hausbesuch machen.
1. Darf ich das, ohne explizit mit meinem Chef darüber zu reden?
2. Ab wann "stiehlt" man Patienten ? ( Massagen werden bei uns nicht im Hausbesuch privat angeboten)
3. Muss ich eine weitere Versicherung haben? ( Berufsunfallversicherung oder so)
4. Reicht meine Krankenversicherung über den Arbeitgeber aus ?
Danke
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2. Stehlen kannst du mündige Wellnesskunden oder Patienten nicht. Aber du kannst eine Konkurrenz darstellen. Und eine Konkurrenz bist du sobald du tatsächliche oder zukünftige Kunden im selben Markt bedienst.
3. Kommt drauf an was die BG sagt und wie viel Umsatz du machst. Haftpflicht empfiehlt sich immer. ;)
4. Kommt auf deinen Umsatz an und wie/wo deine KK deinen Schwerpunkt sieht.
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Halbtitan schrieb:
1. Kommt drauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Ich habe immer darin aufnehmen lassen, dass andere gewerbliche und sportliche Aktivitäten nicht genehmigt werden oder darüber informiert werden muss.
2. Stehlen kannst du mündige Wellnesskunden oder Patienten nicht. Aber du kannst eine Konkurrenz darstellen. Und eine Konkurrenz bist du sobald du tatsächliche oder zukünftige Kunden im selben Markt bedienst.
3. Kommt drauf an was die BG sagt und wie viel Umsatz du machst. Haftpflicht empfiehlt sich immer. ;)
4. Kommt auf deinen Umsatz an und wie/wo deine KK deinen Schwerpunkt sieht.
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Inche schrieb:
1 Nein einen Nebenjob musst du mitteilen u er darf deine Arbeitsleistung nicht beeeintrechtigen.Es dürfen keine Daten aus der Praxis verwendet werden. Und Du musst unteranderem eine Betriebs u Berufshaftpflicht haben.Du musst es KK melden.Besuche ein Existenzgründer Seminar u Rede mit deinem Chef alles andere wäre ein Vertrauensbruch eures Arbeitsverhältnisses
Also warum braucht sie eine Betriebshaftpflicht ????? Sie hat ja keinen Betrieb in dem ein Schaden entstehen kann.Eine Berufshaftpflicht braucht sie schon und sie muss die Private Tätigkeit a ) dem Praxisinhaber lediglich mitteilen und b ) dem Gesundheitsamt.Welchen KK soll sie denn was melden.???
Sie will ja Privat behandeln !!!!
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eim schrieb:
@Inche
Also warum braucht sie eine Betriebshaftpflicht ????? Sie hat ja keinen Betrieb in dem ein Schaden entstehen kann.Eine Berufshaftpflicht braucht sie schon und sie muss die Private Tätigkeit a ) dem Praxisinhaber lediglich mitteilen und b ) dem Gesundheitsamt.Welchen KK soll sie denn was melden.???
Sie will ja Privat behandeln !!!!
Sie sollte es der Krankenkasse melden. Diese schickt dann einen Fragebogen zu wieviel Euronen denn ungefähr mit der Nebentätigkeit eingenommen werden sollen. Wenn es mehr ist, als in dem Angestelltenverhältnis dann zählt es nicht mehr als nebenberufliche Selbstständigkeit und wird somit krankenversicherungsbeitragspflichtig. (Soweit ich weiss)
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christian397 schrieb:
@eim
Sie sollte es der Krankenkasse melden. Diese schickt dann einen Fragebogen zu wieviel Euronen denn ungefähr mit der Nebentätigkeit eingenommen werden sollen. Wenn es mehr ist, als in dem Angestelltenverhältnis dann zählt es nicht mehr als nebenberufliche Selbstständigkeit und wird somit krankenversicherungsbeitragspflichtig. (Soweit ich weiss)
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Problem beschreiben
Terraqua schrieb:
Hi,
ich möchte neben meiner Anstellung als Physiotherapeut Privatmassagen im Hausbesuch machen.
1. Darf ich das, ohne explizit mit meinem Chef darüber zu reden?
2. Ab wann "stiehlt" man Patienten ? ( Massagen werden bei uns nicht im Hausbesuch privat angeboten)
3. Muss ich eine weitere Versicherung haben? ( Berufsunfallversicherung oder so)
4. Reicht meine Krankenversicherung über den Arbeitgeber aus ?
Danke
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