Privatpraxis für Physiotherapie
und Osteopathie sucht freundlichen,
engagierten, selbstständig
arbeitenden Mitarbeiter ( m/w/d) in
München / Bogenhausen.
Meine Praxis arbeitet eng mit zwei
orthopädischen Ärztinnen
zusammen. Wir behandeln in 30/60
min Takt und werden ganztägig von
einer Rezeptionskraft unterstützt.
Berufserfahrung und Kenntnisse in
der MT sind erwünscht.
Ich freue mich für Dein
Interessen und Inspiration!
und Osteopathie sucht freundlichen,
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München / Bogenhausen.
Meine Praxis arbeitet eng mit zwei
orthopädischen Ärztinnen
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Bin Angestellte in einer Physiopraxis, leider nicht viel Wissen bezügl. Selbständigkeit vorhanden :flushed: deshalb eine Frage an die Selbständigen Experten!
Was darf denn eine "normale" Physiopraxis ohne HP, ohne selektiven HP an Privatleistungen anbieten?Und unter welcher Bezeichnung darf man es aufführen?Bin dankbar für alle Tips und Quellen!
LG anni
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AH80 schrieb:
Hallo!
Bin Angestellte in einer Physiopraxis, leider nicht viel Wissen bezügl. Selbständigkeit vorhanden :flushed: deshalb eine Frage an die Selbständigen Experten!
Was darf denn eine "normale" Physiopraxis ohne HP, ohne selektiven HP an Privatleistungen anbieten?Und unter welcher Bezeichnung darf man es aufführen?Bin dankbar für alle Tips und Quellen!
LG anni
Hallo AH80!
Ihr könnt alles anbieten, was zum Zweck der Prävention dient und selbstverständlich alle Wellnessleistungen, die euch einfallen. Nur therapeutisch dürft ihr ohne ärztliche VO nicht tätig sein. So könnt ihr z.B. Präventionskurse anbieten. Unabhängig davon, ob sie nach Paragraph 20 Abs.1 SGB V von den GKV anerkannt sind oder nicht. Aber auch Massagen dürft ihr privat abgeben, solange sie nicht einem therapeutischen Zweck dienen.
Kurz: Prävention und Wellness ja. Therapie nein!
Freundliche Grüße
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Nur als Praxistipp: unbedingt entsprechend als Wellness / Präventionsleistung kennzeichnen! Sowohl auf Preisliste, Werbung, als auch auf der Rechnung.
Es sollte für den Pat./Laien erkennbar sein, dass es keine therapeutische Leistung ist.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Alles richtig erklärt! :clap:
Nur als Praxistipp: unbedingt entsprechend als Wellness / Präventionsleistung kennzeichnen! Sowohl auf Preisliste, Werbung, als auch auf der Rechnung.
Es sollte für den Pat./Laien erkennbar sein, dass es keine therapeutische Leistung ist.
LG,
m.
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physio und fitness schrieb:
Hallo AH80!
Ihr könnt alles anbieten, was zum Zweck der Prävention dient und selbstverständlich alle Wellnessleistungen, die euch einfallen. Nur therapeutisch dürft ihr ohne ärztliche VO nicht tätig sein. So könnt ihr z.B. Präventionskurse anbieten. Unabhängig davon, ob sie nach Paragraph 20 Abs.1 SGB V von den GKV anerkannt sind oder nicht. Aber auch Massagen dürft ihr privat abgeben, solange sie nicht einem therapeutischen Zweck dienen.
Kurz: Prävention und Wellness ja. Therapie nein!
Freundliche Grüße
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