Die Praxis tastbar sucht
Verstärkung....!!!!
Wir bieten ab sofort eine Stelle
zur Mitarbeit in unserer schönen
Privatpraxis für Osteopathie &
Physiotherapie in Dortmund.
Es ist Stelle mit
überdurchschnittlicher Bezahlung,
optionalen Bonuszahlungen und
familienfreundlichen Arbeitszeiten
zu vergeben. Die genaue Stundenzahl
kann nach Absprache mit dem Inhaber
geklärt und ggf. erweitert werden.
In der Praxis tastbar behandeln wir
Erwachsene, Schwangere, Sportler,
aber auch gerne jüng...
Verstärkung....!!!!
Wir bieten ab sofort eine Stelle
zur Mitarbeit in unserer schönen
Privatpraxis für Osteopathie &
Physiotherapie in Dortmund.
Es ist Stelle mit
überdurchschnittlicher Bezahlung,
optionalen Bonuszahlungen und
familienfreundlichen Arbeitszeiten
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kann nach Absprache mit dem Inhaber
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In der Praxis tastbar behandeln wir
Erwachsene, Schwangere, Sportler,
aber auch gerne jüng...
Bin Angestellte in einer Physiopraxis, leider nicht viel Wissen bezügl. Selbständigkeit vorhanden :flushed: deshalb eine Frage an die Selbständigen Experten!
Was darf denn eine "normale" Physiopraxis ohne HP, ohne selektiven HP an Privatleistungen anbieten?Und unter welcher Bezeichnung darf man es aufführen?Bin dankbar für alle Tips und Quellen!
LG anni
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AH80 schrieb:
Hallo!
Bin Angestellte in einer Physiopraxis, leider nicht viel Wissen bezügl. Selbständigkeit vorhanden :flushed: deshalb eine Frage an die Selbständigen Experten!
Was darf denn eine "normale" Physiopraxis ohne HP, ohne selektiven HP an Privatleistungen anbieten?Und unter welcher Bezeichnung darf man es aufführen?Bin dankbar für alle Tips und Quellen!
LG anni
Hallo AH80!
Ihr könnt alles anbieten, was zum Zweck der Prävention dient und selbstverständlich alle Wellnessleistungen, die euch einfallen. Nur therapeutisch dürft ihr ohne ärztliche VO nicht tätig sein. So könnt ihr z.B. Präventionskurse anbieten. Unabhängig davon, ob sie nach Paragraph 20 Abs.1 SGB V von den GKV anerkannt sind oder nicht. Aber auch Massagen dürft ihr privat abgeben, solange sie nicht einem therapeutischen Zweck dienen.
Kurz: Prävention und Wellness ja. Therapie nein!
Freundliche Grüße
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Nur als Praxistipp: unbedingt entsprechend als Wellness / Präventionsleistung kennzeichnen! Sowohl auf Preisliste, Werbung, als auch auf der Rechnung.
Es sollte für den Pat./Laien erkennbar sein, dass es keine therapeutische Leistung ist.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Alles richtig erklärt! :clap:
Nur als Praxistipp: unbedingt entsprechend als Wellness / Präventionsleistung kennzeichnen! Sowohl auf Preisliste, Werbung, als auch auf der Rechnung.
Es sollte für den Pat./Laien erkennbar sein, dass es keine therapeutische Leistung ist.
LG,
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physio und fitness schrieb:
Hallo AH80!
Ihr könnt alles anbieten, was zum Zweck der Prävention dient und selbstverständlich alle Wellnessleistungen, die euch einfallen. Nur therapeutisch dürft ihr ohne ärztliche VO nicht tätig sein. So könnt ihr z.B. Präventionskurse anbieten. Unabhängig davon, ob sie nach Paragraph 20 Abs.1 SGB V von den GKV anerkannt sind oder nicht. Aber auch Massagen dürft ihr privat abgeben, solange sie nicht einem therapeutischen Zweck dienen.
Kurz: Prävention und Wellness ja. Therapie nein!
Freundliche Grüße
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