Für die Elternzeitvertretung eines
Mitarbeiters suchen wir für unsere
Praxis im Herzen Kölns eine
Aushilfe für Juni und September
2025.
Auch Physio- Schüler sind im
Rahmen ihres Praktikums oder als
Aushilfe außerhalb der Schulzeiten
herzlich willkommen.
Wir sind eine v.a. auf
orthopädische und
unfallchirurgische Beschwerdebilder
ausgerichtete Praxis, bieten MT,
KG, MLD und KGG an und achten dabei
auf die Anwendung standardisierter
und evaluierter Test- und
Behandlungsverfahren.
D...
Mitarbeiters suchen wir für unsere
Praxis im Herzen Kölns eine
Aushilfe für Juni und September
2025.
Auch Physio- Schüler sind im
Rahmen ihres Praktikums oder als
Aushilfe außerhalb der Schulzeiten
herzlich willkommen.
Wir sind eine v.a. auf
orthopädische und
unfallchirurgische Beschwerdebilder
ausgerichtete Praxis, bieten MT,
KG, MLD und KGG an und achten dabei
auf die Anwendung standardisierter
und evaluierter Test- und
Behandlungsverfahren.
D...
wie handhabt Ihr es, wenn der Patient die Behandlungsfrequenz privat aufstocken möchte? Benötige ich dafür eine Bescheinigung vom Doc, weil wir ja ohne ärztliche Anweisung nicht behandeln dürfen?
Danke vorab
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen zusammen,
wie handhabt Ihr es, wenn der Patient die Behandlungsfrequenz privat aufstocken möchte? Benötige ich dafür eine Bescheinigung vom Doc, weil wir ja ohne ärztliche Anweisung nicht behandeln dürfen?
Danke vorab
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
macht der Arzt nicht, deshalb die Anfrage vom Patienten.
Änderungen in einer VO egal ob GKV oder P greifen in die Therapiehoheit des VO's ein, das kann immer Ärger geben. Deswegen ist ein Anruf beim Arzt und Begründung, warum die Frequenz geändert werden sollte, unbedingt notwendig.
Bei gleichzeitigen sHP geht nur eine eigenständige Th., die dem verordneten Heilmittel nicht zu ähnlich sein sollte, s. o..
Es gibt auch andere Argumente gegen eine höhere Frequenz als reine Kostengründe. Solange Du dazu nichts weißt, stehtst Du auf unsicherem Boden.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo mab,
Änderungen in einer VO egal ob GKV oder P greifen in die Therapiehoheit des VO's ein, das kann immer Ärger geben. Deswegen ist ein Anruf beim Arzt und Begründung, warum die Frequenz geändert werden sollte, unbedingt notwendig.
Bei gleichzeitigen sHP geht nur eine eigenständige Th., die dem verordneten Heilmittel nicht zu ähnlich sein sollte, s. o..
Es gibt auch andere Argumente gegen eine höhere Frequenz als reine Kostengründe. Solange Du dazu nichts weißt, stehtst Du auf unsicherem Boden.
mfg hgb :wink:
Hallo mab,
Änderungen in einer VO egal ob GKV oder P greifen in die Therapiehoheit des VO's ein, das kann immer Ärger geben. Deswegen ist ein Anruf beim Arzt und Begründung, warum die Frequenz geändert werden sollte, unbedingt notwendig.
Bei gleichzeitigen sHP geht nur eine eigenständige Th., die dem verordneten Heilmittel nicht zu ähnlich sein sollte, s. o..
Es gibt auch andere Argumente gegen eine höhere Frequenz kals reine Kostengründe. Solange Du dazu nichts weißt, stehtst Du auf unsicherem Boden.
mfg hgb :wink:
Danke für die Info. Ich werde das mit dem Arzt abklären.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hgb schrieb am 25.9.19 09:48:
Hallo mab,
Änderungen in einer VO egal ob GKV oder P greifen in die Therapiehoheit des VO's ein, das kann immer Ärger geben. Deswegen ist ein Anruf beim Arzt und Begründung, warum die Frequenz geändert werden sollte, unbedingt notwendig.
Bei gleichzeitigen sHP geht nur eine eigenständige Th., die dem verordneten Heilmittel nicht zu ähnlich sein sollte, s. o..
Es gibt auch andere Argumente gegen eine höhere Frequenz kals reine Kostengründe. Solange Du dazu nichts weißt, stehtst Du auf unsicherem Boden.
mfg hgb :wink:
Danke für die Info. Ich werde das mit dem Arzt abklären.
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dän schrieb:
Wieder ein perfektes Beispiel für den sHP. Damit wäre es am einfachsten. Ansonsten würde ich die Frequenz auf dem Rezept ändern lassen.
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