Für unsere neu eröffnete, moderne
Praxis, nur 25 Minuten vom Zentrum
Augsburgs entfernt, suchen wir dich
als engagierte/n
Physiotherapeuten/in. Dich erwarten
eine angenehme Arbeitsatmosphäre,
moderne Räumlichkeiten, ein
motiviertes Team – und eine
übertarifliche Bezahlung.
Komm ins Team und gestalte mit uns
den Aufbau einer erfolgreichen
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Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
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möchte zu Hause in einem separaten Zimmer Privatbehandlungen anbieten.Wartebereich und WC wären auch vom Wohnraum getrennt.
Weiß nun nicht ob ich das so einfach darf und möchte nicht unbedingt beim Bauamt anrufen um nachzufragen, da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte!
Da es bei mir im eigenen Haus ist brauch ich keine Genehmigung vom Vermieter!
Ich weiß nicht ob ich es nicht unter Wellness anbieten soll, würde aber auch gerne Cranio-Sacrale Therapie anbieten was keine Wellness ist!
Wohne in Baden-Württemberg, kennt sich jemand damit aus?
Vielen Dank
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carlamaus schrieb:
Hallo,
möchte zu Hause in einem separaten Zimmer Privatbehandlungen anbieten.Wartebereich und WC wären auch vom Wohnraum getrennt.
Weiß nun nicht ob ich das so einfach darf und möchte nicht unbedingt beim Bauamt anrufen um nachzufragen, da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte!
Da es bei mir im eigenen Haus ist brauch ich keine Genehmigung vom Vermieter!
Ich weiß nicht ob ich es nicht unter Wellness anbieten soll, würde aber auch gerne Cranio-Sacrale Therapie anbieten was keine Wellness ist!
Wohne in Baden-Württemberg, kennt sich jemand damit aus?
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britta109 schrieb:
Bist du HP?
Gruß Britt
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Ich habe auch schon seit 10 Jahren ne eigene Praxis!
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carlamaus schrieb:
Nein ich bin kein HP und ich weiß auch, daß es nicht so einfach ist, deshalb frage ich ja wie ich es am besten machen kann.
Ich habe auch schon seit 10 Jahren ne eigene Praxis!
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Tempelritter schrieb:
Antrag auf Nutzungsänderung, ohne HP o. HP PT nur Wellness o. Primärprävention
:blush:
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limone schrieb:
Privatrezept geht aber auch! (- sofern die PVK keine GKV-Zulassung erfordert und Antrag beim Bauamt durchging!)
:blush:
Liegen keine Rezepte vor, darfst Du nur Massieren. Als HP oder sekt. HP i. d. PT hast Du first contact und darfst Diagnosen und Rezepte ausstellen. Diese Rezepte werden in der Regel von den Versicherungen nicht erstattet.
Deswegen würde es Sinn machen, wenn Du diese Zulassung noch erwirbst.
Nur Mut. Ganz genau sagt es Dir der VPT Verband in Fellbach.
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Richard Koppenhöfer schrieb:
Du musst Deine Praxis beim Gesundheitsamt melden und die schauen sich die Hygiene an. Gibt es hier grünes Licht, darfst Du Privatrezepte annehmen und behandeln. In der Regel werden diese auch von den PKV erstattet. Die Erstattung ist aber nicht Dein Problem.
Liegen keine Rezepte vor, darfst Du nur Massieren. Als HP oder sekt. HP i. d. PT hast Du first contact und darfst Diagnosen und Rezepte ausstellen. Diese Rezepte werden in der Regel von den Versicherungen nicht erstattet.
Deswegen würde es Sinn machen, wenn Du diese Zulassung noch erwirbst.
Nur Mut. Ganz genau sagt es Dir der VPT Verband in Fellbach.
Das trifft für BaWü nicht zu und so eine Aussage trifft der VPT Verband in Fellbach nicht. Der Rest deiner Aussage ist auch wackelig.
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Tempelritter schrieb:
-Du musst Deine Praxis beim Gesundheitsamt melden und die schauen sich die Hygiene an. Gibt es hier grünes Licht,-
Das trifft für BaWü nicht zu und so eine Aussage trifft der VPT Verband in Fellbach nicht. Der Rest deiner Aussage ist auch wackelig.
Du musst Deine Praxis beim Gesundheitsamt melden und die schauen sich die Hygiene an. Gibt es hier grünes Licht, darfst Du Privatrezepte annehmen und behandeln. In der Regel werden diese auch von den PKV erstattet. Die Erstattung ist aber nicht Dein Problem.
Liegen keine Rezepte vor, darfst Du nur Massieren. Als HP oder sekt. HP i. d. PT hast Du first contact und darfst Diagnosen und Rezepte ausstellen. Diese Rezepte werden in der Regel von den Versicherungen nicht erstattet.
Deswegen würde es Sinn machen, wenn Du diese Zulassung noch erwirbst.
Nur Mut. Ganz genau sagt es Dir der VPT Verband in Fellbach.
Wow.... so eine geballt Ladung Falschwissen erschlägt mich fast.
Das mit dem GA trifft in BW nicht zu, das wurde schon geschrieben.
Das die PKV in der Regel nicht erstattet trifft auch nicht zu, sind HP-Leistungen versichert muss auch bezahlt werden unabhängig davon ob HP oder sekt. HP.
Darfst du nur massieren, als Masseurin JA, als PT ist fraglich. Nach §1 HPG nicht zur Ausübung der Heilkunde.
Das der VPT BW solche Falschinfos rausgibt bezweifle ich auch stark.
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morpheus-06 schrieb:
Richard Koppenhöfer schrieb am 25.2.15 22:45:
Du musst Deine Praxis beim Gesundheitsamt melden und die schauen sich die Hygiene an. Gibt es hier grünes Licht, darfst Du Privatrezepte annehmen und behandeln. In der Regel werden diese auch von den PKV erstattet. Die Erstattung ist aber nicht Dein Problem.
Liegen keine Rezepte vor, darfst Du nur Massieren. Als HP oder sekt. HP i. d. PT hast Du first contact und darfst Diagnosen und Rezepte ausstellen. Diese Rezepte werden in der Regel von den Versicherungen nicht erstattet.
Deswegen würde es Sinn machen, wenn Du diese Zulassung noch erwirbst.
Nur Mut. Ganz genau sagt es Dir der VPT Verband in Fellbach.
Wow.... so eine geballt Ladung Falschwissen erschlägt mich fast.
Das mit dem GA trifft in BW nicht zu, das wurde schon geschrieben.
Das die PKV in der Regel nicht erstattet trifft auch nicht zu, sind HP-Leistungen versichert muss auch bezahlt werden unabhängig davon ob HP oder sekt. HP.
Darfst du nur massieren, als Masseurin JA, als PT ist fraglich. Nach §1 HPG nicht zur Ausübung der Heilkunde.
Das der VPT BW solche Falschinfos rausgibt bezweifle ich auch stark.
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
hm...wer hat dich mit diesem Wissen ausgestattet????
JürgenK :kissing_closed_eyes:
- schon mal Rezepte eines sektoralen HPs bei einer PKV eingereicht? Schon mal 100% Erstattung nach GebüH85 für HP erhalten?
- schon mal in einer Privatpraxis gearbeitet?
- schon mal PKVs gesehen die anstandslos alle HP Leistungen zahlen?
- schon mal das GA im Haus gehabt? Besser vorher geregelt, bevor Sie einem den Laden dicht machen.
- schon mal im Forum unter dem richtigen Nmen geschrieben?
- schon mal im Forum niemandem ans Bein gepinkelt?
- schon mal abgemeldet, weil diese Art der Kommunikation, die hier gepflegt wird, einen nervt und nix bringt?
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Richard Koppenhöfer schrieb:
- Welche Falschinfos? Im Text steht nix. Der VPT informiert halt.
- schon mal Rezepte eines sektoralen HPs bei einer PKV eingereicht? Schon mal 100% Erstattung nach GebüH85 für HP erhalten?
- schon mal in einer Privatpraxis gearbeitet?
- schon mal PKVs gesehen die anstandslos alle HP Leistungen zahlen?
- schon mal das GA im Haus gehabt? Besser vorher geregelt, bevor Sie einem den Laden dicht machen.
- schon mal im Forum unter dem richtigen Nmen geschrieben?
- schon mal im Forum niemandem ans Bein gepinkelt?
- schon mal abgemeldet, weil diese Art der Kommunikation, die hier gepflegt wird, einen nervt und nix bringt?
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morpheus-06 schrieb:
Du kannst aufregen wie du willst, habe beim VPT nachgefragt die bestätigen deine Angaben nicht. Ja ich kenne genug Beispiele wo Rechnungen und Rezepte von sekt. HP bezahlt wurden.
>>...- schon mal abgemeldet, weil diese Art der Kommunikation, die hier gepflegt wird, einen nervt und nix bringt? <<
Das steht jedem offen, auch Dir ;)
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo,
>>...- schon mal abgemeldet, weil diese Art der Kommunikation, die hier gepflegt wird, einen nervt und nix bringt? <<
Das steht jedem offen, auch Dir ;)
JürgenK :kissing_closed_eyes:
2. Ja, ich schreibe selbst Rezepte und sekt. HP Rechnungen, ja nach PKV Versicherungsvertrag wird anteilig oder ganz erstattet
3. Ja
4. Ja
5. Warum? Werden alle Hygienevorschriften eingehalten gibt es keine Problem. Es geht hier um eine Privatpraxis für PT ohne sekt. HP, das muss dem Gesundheitsamt gar nicht gemeldet werden. Die Ämter machen Kontrollen nach Anfangsverdacht, kommt aber in BW so gut wie gar nicht vor.
6-8 hat nichts mit der oben gestellten Frage zu tun, es bleibt alles dir überlassen, informiere dich besser oder gebe Informationen richtig weiter.
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Tempelritter schrieb:
1. Ich habe auch nachgefragt und eine andere Auskunft erhalten, deine Info zu PT Privatpraxis und Gesundheitsamt ist nicht richtig
2. Ja, ich schreibe selbst Rezepte und sekt. HP Rechnungen, ja nach PKV Versicherungsvertrag wird anteilig oder ganz erstattet
3. Ja
4. Ja
5. Warum? Werden alle Hygienevorschriften eingehalten gibt es keine Problem. Es geht hier um eine Privatpraxis für PT ohne sekt. HP, das muss dem Gesundheitsamt gar nicht gemeldet werden. Die Ämter machen Kontrollen nach Anfangsverdacht, kommt aber in BW so gut wie gar nicht vor.
6-8 hat nichts mit der oben gestellten Frage zu tun, es bleibt alles dir überlassen, informiere dich besser oder gebe Informationen richtig weiter.
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Tempelritter schrieb:
Ich war am Wochenende auf einem Seminar für sektorale Heilpraktiker, da wurde auch berichtet das diese HP Rechnungen anteilig oder ganz bezahlt wurden, wie ich es in meinem Beitrag geschrieben hatte.
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Britt schrieb:
Das darfst du natürlich nicht "so einfach". Wie naiv kann man denn eigentlich sein.
Gruß Britt
privat Berufshaftpflichtverischerung ist wichtig, BG-Anmeldung erst Pflicht, wenn andere für dich arbeiten.
keinerlei Probleme mit Erstattung öä.
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2. Berufshaftpflichtversicherung (hast Du ja, da du schon selbstständug bist !?)
3. CST nur als Voll-HP
4. FC als PT nur als Physio HP
5. FC als nicht Physio HP ist rechtswidrig
6. BG Anmeldung ist auch Pflicht wenn keine MA (als PT!, als HP nicht!) (wirst Du ja auch haben, musst halt di Arbeitsstätte ereweitern)
7. GA je nach Bundesland (BW nicht!)
8. Frage: Warum behandelst Du nicht in Deiner Praxis??
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Bernie schrieb:
1. Nutzungsänderung bei der unteren Baurechtsbehörde (Pflicht!)
2. Berufshaftpflichtversicherung (hast Du ja, da du schon selbstständug bist !?)
3. CST nur als Voll-HP
4. FC als PT nur als Physio HP
5. FC als nicht Physio HP ist rechtswidrig
6. BG Anmeldung ist auch Pflicht wenn keine MA (als PT!, als HP nicht!) (wirst Du ja auch haben, musst halt di Arbeitsstätte ereweitern)
7. GA je nach Bundesland (BW nicht!)
8. Frage: Warum behandelst Du nicht in Deiner Praxis??
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carlamaus schrieb:
Vielen Dank, waren jetzt doch noch ein paar hilfreiche Antworten dabei!
Warum das? Ich habe als Masseur den FC.
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Eberhard schrieb:
5. FC als nicht Physio HP ist rechtswidrig
Warum das? Ich habe als Masseur den FC.
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pit fit schrieb:
habe seit 4 Jahren nebenberufl. Privatpatienten/ rezepte zuhause (sep. Appartement im Haus) behandelt und abgerechnet . Vorher Gesundheitsamt u. meine Krankenkasse darüber informiert, in welchem Umfang das stattfindet.
privat Berufshaftpflichtverischerung ist wichtig, BG-Anmeldung erst Pflicht, wenn andere für dich arbeiten.
keinerlei Probleme mit Erstattung öä.
rote Laterne vor die Haustür zu hängen. :blush: Dann darfst Alles machen. Aber Nein!!! Da sind ja die Auflagen noch strenger beim Gewerbeamt.
War nur Spass! :blush:
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Ma63 schrieb:
Du wohnst in BadenWürtemberg? Also im Ländle. Ich wohne in Bayern. Ich wollte fast schreiben : Bei uns in Bayern brauchst nur eine
rote Laterne vor die Haustür zu hängen. :blush: Dann darfst Alles machen. Aber Nein!!! Da sind ja die Auflagen noch strenger beim Gewerbeamt.
War nur Spass! :blush:
Zufrieden? :blush:
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Bernie schrieb:
@Eberhard: Klar hast Du als Masseur den FC, aber für Massagen. Da das hier ein Physio Forum ist, bin ich auf diesen "Spezialfall" nicht eingegangen. Sorry! Ich konkretisiere es mal: Der FC im Bereich Physiotherapie in toto, ohne PTHP oder Voll-HP, oder approbierter Arzt ist rechtswidrig.
Zufrieden? :blush:
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