Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
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folgende Frage: ich bin selbständige Physio mit Kassenzulassung. Ein Freund bot mir in seiner Heilpraktikerpraxis für 2 vormittage
für Privatbehandlungen einen Raum an(liegt in einem 20 km entfernten größeren Ort).Er würde die Privatrezepte aufschreiben.
Ist diese Konstellation der zwei "Selbständigkeiten" erlaubt? Was muss man beachten?
Über Eure Antworten würde ich mich freuen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
folgende Frage: ich bin selbständige Physio mit Kassenzulassung. Ein Freund bot mir in seiner Heilpraktikerpraxis für 2 vormittage
für Privatbehandlungen einen Raum an(liegt in einem 20 km entfernten größeren Ort).Er würde die Privatrezepte aufschreiben.
Ist diese Konstellation der zwei "Selbständigkeiten" erlaubt? Was muss man beachten?
Über Eure Antworten würde ich mich freuen
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ein Privatrezept das von einem Heilpraktiker über Heilmittel ausgestellt wird bringt den PKV-Patienten nix, da deren Police zur zahlt wenn die Heimittelverordnung von einem Arzt kommt.
Gruß
kommanderkeen
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kommander-keen schrieb:
Hi,
ein Privatrezept das von einem Heilpraktiker über Heilmittel ausgestellt wird bringt den PKV-Patienten nix, da deren Police zur zahlt wenn die Heimittelverordnung von einem Arzt kommt.
Gruß
kommanderkeen
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Dies widerum kommt auf den Vertrag an. Wir hätten seinerzeit durchaus auch HP - Leistungen mit wählen können.
An Anonymus,
warum willst du das machen? Die Patienten können doch zu dir kommen.
Ansonsten kannst du als Selbstständiger jedoch jederzeit Kooperationen mit anderen Selbstständigen eingehen und schauen wie ihr die Vertragliche Seite regelt.
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eim schrieb:
Stimmt.Es gibt genug Pat. deren Privatversicherung auch Verordnungen von HP`s bezahlen.
An Anonymus,
warum willst du das machen? Die Patienten können doch zu dir kommen.
Ansonsten kannst du als Selbstständiger jedoch jederzeit Kooperationen mit anderen Selbstständigen eingehen und schauen wie ihr die Vertragliche Seite regelt.
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Eberhard schrieb:
Natürlich kannst du stundenweise in der Heilpraktikerpraxis arbeiten. Denke aber immer daran, dass du die Pflichtanwesenheit in deiner eigenen Praxis nicht vernachlässigst.
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Bazi schrieb:
stimmt nicht ! PkV zahlt auch durch HP ausgestellte HM Rezepte !
Hi,
ein Privatrezept das von einem Heilpraktiker über Heilmittel ausgestellt wird bringt den PKV-Patienten nix, da deren Police zur zahlt wenn die Heimittelverordnung von einem Arzt kommt.
Gruß
kommanderkeen
das ist falsch, es gibt genug PKV`en die das so bezahlen. Das muss schon explizit im Vertrag ausgeschlossen sein.
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morpheus-06 schrieb:
kommander-keen schrieb am 29.12.14 21:14:
Hi,
ein Privatrezept das von einem Heilpraktiker über Heilmittel ausgestellt wird bringt den PKV-Patienten nix, da deren Police zur zahlt wenn die Heimittelverordnung von einem Arzt kommt.
Gruß
kommanderkeen
das ist falsch, es gibt genug PKV`en die das so bezahlen. Das muss schon explizit im Vertrag ausgeschlossen sein.
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Christian G. schrieb:
Servus... komisch, was du da vorhast! Die Kassenzulassung betrifft doch nur deine Praxis, deren Inhaberin du bist. - Warum holst du nicht die Patienten mit Privat-Rezepten deines Freundes in deine Praxis? Mit dem Auto nur vielleicht 30 Minuten! Er soll dich seinen Patienten empfehlen - für ganz bestimmte Therapieformen, die du hervorragend kannst, dann ist das eine Empfehlung zur Qualität und nicht zur Gewinnmaximierung. Ich befürchte, er will Miete von dir für seine Räume!? Dann überlege dir bitte, ob er wirklich ein Freund ist!? Und bedenke, wenn du keine Sozialversicherung (DRV) bezahlst, kann dich der Teufel der Scheinselbstständigkeit holen, falls du allmählich in der Praxis deines Freundes nach seiner Pfeife tanzt... das beginnt schon mit den festgelegten Tagen, dann noch seine Terminvereinbarungen usw. .... Solche Fälle kenne ich leider genug, doch aufgrund der Peinlichkeit der hohen Renten-Nachzahlungen werden sie zu selten öffentlich erzählt... Es gibt nur eine sinnvolle, denn sorgenfreie Möglichkeit, dass du bei ihm 6 Std/Monat für 432 € als 450 €-Minijob-Angestellte freiberuflich auf Rezept arbeitest. Das würde ich als Werbung für mich UND seine Praxis - ohne ihm Miete zu bezahlen - machen, wenn ich die Wochentage und die Termine bestimmen darf, nur dann!! Alles andere ist meiner Meinung nach nur Betrug an dir selbst.... Grüße!
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